Lob an die Bundesregierung: Entwurf zur freien Endgerätewahl an EU übergeben

Endlich meins – Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden – Bild via maxguru.blogspot.de

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ an die EU zur Bestätigung übergeben. Der Gesetzesentwurf soll die freie Endgerätewahl bei Kommunikationsanschlüssen regeln und den Routerzwang beenden.

Wir haben den Gesetzgebungsprozess von Beginn an begleitet und während wir den intransparenten Entwurfsweg kritisierten und zwischendurch noch fürchteten, es würde einen Routerzwang durch die Hintertür geben, sind wir positiv überrascht worden. Denn das Wirtschaftsministerium legt in seinem Entwurf den Netzabschlusspunkt fest und verpflichtet Kommunikationsanbieter, dem Kunden unaufgefordert all die Daten zukommen zu lassen, die er für die Inbetriebnahme eigener Geräte benötigt. Bisher war der Netzabschlusspunkt nur vage definiert und wurde von den Anbietern gern in den Router hineininterpretiert, womit der Router noch in den Hoheitsbereich der Anbieter fiel und Routerzwang erst möglich wurde.

Was noch mehr positiv überrascht: Einige Faktoren wurden im Vergleich zu der letzten uns bekannten Fassung aus dem Februar in der anhängigen Begründung noch klarer definiert. Es wird präzisiert, dass der Netzabschlusspunkt …

[…] hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist. Eine weitere Wegeauswahl wird vom Netzbetreiber nicht mehr durchgeführt und somit ist der passive Netzabschlusspunkt auch einem bestimmten Teilnehmer zuordenbar. Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist.

Warum weggestrichen wurde, dass Betreiber nur für die Funktionalität der von ihnen bereitgestellten Geräte verantwortlich sind (ursprünglich Artikel I, 2b), ist allerdings unklar.

Der Entwurf muss nun durch die EU-Kommission anerkannt werden, die theoretisch Einspruch erheben könnte. Wir hoffen ganz stark, dass das nicht passiert.

7 Ergänzungen

  1. was mich weiterhin stört, ist der letzte Satz in § 11 Abs.3:
    „Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.“

    wenn man das böswillig interpretiert, bekommen Bestandskunden die Zugangsdaten nicht unaufgefordert, es sei denn, sie schließen einen neuen Vertrag ab.

    Lann mir jemand diese „Angst“ nehmen?

  2. Ist bekannt ob das jetzt auch für Kabel-Kunden gilt? Hier wurde ja oft mit irgendwelchen technischen Gründen argumentiert. Ich bin bei Kabel-BW mit DSLite und diese Flower-Power-Enterprices Plastebox die mir gegeben wurde ist mehr als schrecklich!

    1. Ja, mit der Präzisierung in der Begründung gilt das auch für Kabel ohne den Provider-Interpretationsspielraum.

  3. Hallo zusammen.
    Verstehe ich es richtig, das bei Glasfaseranschlüssen der Endpunkt, wie gehabt, ein „Gerät“ (Medienkonverter auf RJ45) ist, und ich nicht die Glasfaser an sich zur Verfügung gestellt bekomme?
    Gruß,
    Jochen

    1. Kommt drauf an, welchen Glasfaseranschluß du kaufst. Wenn du dir dank-fiber ins Haus legen lässt, kannst du selber entscheiden, wenn du GPON von einem großen Betreiber bekommst, ist die (calibrierte) Kiste notwendig, da du ja nicht eine eigene Faser bekommst, sondern eine Farbe in einem geteilten Medium.

  4. Kann das sein dass der Satz unvollständig ist?

    „Warum weggestrichen wurde, dass Betreiber nur für die Funktionalität der von ihnen bereitgestellten Geräte sind (ursprünglich Artikel I, 2b), ist allerdings unklar.“

    Verantwortlich vielleicht?

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