Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat heute einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs, oder positiv: zur freien Endgerätewahl, veröffentlicht, der den Routerzwang endgültig begraben könnte. Wir haben bereits in der Vergangenheit oft über die intransparente, geplante Neuregelung berichtet, mit der die Möglichkeit des Zwangs durch Anbieter, von ihnen mitgelieferte Router benutzen zu müssen, abgeschafft werden sollte.
Zuletzt sah es jedoch in einem von uns veröffentlichten Referentenentwurf im September schlecht aus, der Routerzwang wurde durch eine Hintertür wieder in den Text eingebaut. Danach äußerte sich aber selbst das BMWi unzufrieden und verkündete: „Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“. Gleichzeitig versprach man, sich um die juristischen Grundlagen der Definition des Netzabschlusspunktes zu kümmern und in absehbarer Zeit einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung zu geben.
In einer Pressemitteilung verkündet Wirtschaftsminister Gabriel heute:
Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert.
Im Gegensatz zum Entwurf der Bundesnetzagentur für eine TK-Transparenzverordnung wählt das BMWi den Weg der Gesetzesänderungen, unter anderem des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG).
Wichtigster Punkt: Die Definition des Netzabschlusspunktes, auch „Telekommunikationsendeinrichtung“ genannt. Bisher war dieser nur vage festgelegt und wurde von den Anbietern in den Router verlegt, womit der Router noch in den Hoheitsbereich der Anbieter fiel und Routerzwang erst möglich wurde. Nun soll §11 Absatz 3 des FTEG wie folgt gefasst werden:
(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für die Nutzung der Telekommunikationsendeinrichtungen haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Außerdem soll §17 dahingehend geändert werden, dass Bußgelder anfallen, wenn der Betreiber „die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt“. Damit wird ein indirekter Routerzwang durch Erschwerung des Zugangs zu den Informationen, die für eine eigene Gerätewahl notwendig sind, verhindert.
Zuletzt wird auch noch §45d des Telekommunikationsgesetzes geändert:
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Damit dürfte der Interpretationsspielraum, den Netzabschlusspunkt hinter der TAE-Dose des Verbrauchers zu definieren, hoffentlich abschließend abgeschafft sein. Passive Netzabschlusspunkt dürfen per Definition keine Steruerungs- und Funktionsfähigkeiten besitzen, Router fallen also nicht darunter. Gute Nachrichten, finden wir. Freier Wettbewerb für Routerhersteller und damit potentiell mehr Anreiz, Geräte zu verbessern und Sicherheitslücken zu schließen, ist längst überfällig.
Jetzt muss der Entwurf nur noch das Gesetzgebungsverfahren passieren, was aufgrund ausstehender Abstimmungen mit Branchenverbänden, Ländern und der EU-Kommission noch etwas dauern kann. Danach würde eine Übergangsfrist von sechs Monaten folgen. Dieses Jahr ist also wahrscheinlich keine Änderung der konkreten Situation mehr zu erwarten, aber danach dürfen wir mit der aktuellen Vorlage schon ein bisschen optimistisch sein.
[Update:] Auch Halina Wawzyniack, netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht die Entwicklung positiv und sagte gegenüber netzpolitik.org:
Ich begrüße es, dass die Bundesregierung dem Routerzwang eine klare Absage erteilt. In der letzten Legislaturperiode sah die Bundesregierung laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN noch keinen Handlungsbedarf. Der kursierende Gesetzentwurf scheint mir geeignet zu sein, den Routerzwang endgültig abzuschaffen, in dem er den Netzabschlusspunkt klar definiert. Ebenso positiv ist die explizite Verpflichtung der Provider die Zugangsdaten ihren Kunden auszuhändigen. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf in der noch ausstehenden Abstimmung nicht verwässert wird.
