In den letzten Tagen sind wieder vermehrt Meldungen zur Neuregelung des Routerzwangs aufgetaucht, aber niemand kann konkret sagen, wie der Stand der Dinge ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte im letzten September öffentlich um Stellungnahmen zu unter anderem der Frage geben, wo der Netzabschlusspunkt liegt, das heißt ob der Router beim Kunden noch zum Netz des Providers gehört. Oder anders: Ob der Kunde gezwungen werden kann, den von seinem Provider vorgegeben Router zu nutzen. Viele Organisationen, darunter Free Software Foundation Europe (FSFE), CCC und der Konsumentenbund haben ihre Meinungen zum Thema eingebracht und für eine Abschaffung des Routerzwangs geworben. Im Februar wurde dann von der BNetzA auf Basis der Stellungnahmen ein Entwurf für eine Transparenzverordnung präsentiert, die eine Forderung nach der prinzipiellen Abschaffung des Routerzwangs enthielt sowie Regelungen, die Telekommunikationsanbieter zu mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden anhalten sollten.
Routerzwang birgt viele Nachteile und Risiken, auch über die Einschränkung der Wahlfreiheit des Kunden hinaus, welches Gerät er gerne nutzen möchte. Der Nutzer ist außerdem gezwungen, der Hardware des Providers zu vertrauen, sowohl bezüglich der Sicherheit des Geräts – einheitliche Geräte auf dem Markt bieten einen willkommenen Angriffspunkt und Sicherheitslücken betreffen automatisch eine viel größere Zahl an Nutzern – als auch der Abwesenheit von Hintertüren, die seine Privatsphäre unterwandern. Weiterhin führt eine Gerätehoheit des Providers dazu, proprietäre Monokulturen zu schaffen – darunter leidet der Wettbewerb, der Anreiz für technologischen Fortschritt und die Kompatibilität mit anderen Geräten.
Trotz des auf die Fahnen geschriebenen Ziels der BNetzA, den Routerzwang abzuschaffen, gibt es im Entwurf Knackpunkte, die eine Abschaffung unterlaufen würden. Beispielsweise ist immer noch nicht geklärt, wer den Netzabschlusspunkt definiert und wer Messwerkzeuge für die Feststellung der Verbindungsqualität bereitstellt – was dazu führen würde, dass sich Betreiber weiterhin darauf berufen können, dass die Handhabe des Nutzers erst nach dem mitgelieferten Router beginnt und damit weiter die Zugangsdaten in der Hand hätten. Effektiv wäre nicht viel gewonnen und ein riesiger Definitionsspielraum bliebe bestehen. Nötig für eine unmissverständliche Gerätehoheit des Verbrauchers wäre stattdessen, die Telefondose unmissverständlich als Netzabschlusspunkt zu definieren und alle Daten offenzulegen, die ein Nutzer braucht, um sich seine Hardware frei zu wählen. Aber die BNetzA windet sich, eine solche Konkretisierung vorzunehmen.
Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Die FSFE berichtet, im Juni habe es ein Treffen der BNetzA mit „Verbänden“ gegeben. Welche Verbände das waren, ließ sich nicht herausfinden. Außerdem sei der letzte Entwurf der Transparenzverordnung nochmals überarbeitet worden und werde in Wirtschaftsministerium und anderen Ministerien abgestimmt. Die Fassung aus dem Februar, die man auf Seiten der BNetzA ansehen kann, ist demnach nicht mehr aktuell. Vor der Weiterleitung in den Bundestag sollen nochmals Stellungnahmen möglich sein, wie bereits bei der Vorbereitung des letzten Entwurfs im November 2013. Bis Ende des Jahres könnte es dann ein Gesetz geben, das den Netzabschluss definiert. Es ist denkbar, dass diese Aspekte im deutschen Telekommunikationsgesetz klargestellt werden sollen.
Der gesamte Prozess zur Transparenzverordnung ist überaus intransparent, selbst die öffentlichen Stellungnahmen findet man nur schwer, da sie gut auf den Seiten der BNetzA versteckt sind. Dankenswerterweise wurde gestern von einem geduldigen Auswerter jedoch eine Auflistung der Pro- und Contra-Argumente aus den über 300 Stellungnahmen veröffentlicht, die eine massive Arbeitserleichterung darstellt. Sie zeigt aber auch, wie die Meinungen zwischen den Providern, die den Routerzwang befürworten und den anderen Interessensgruppen divergieren. Fazit: Man braucht viele Augen, um zu verhindern, dass aus einer sogenannten „Transparenz“-Verordnung nur eine Nebelkerze wird. Daher freuen wir und die FSFE uns, wenn euch noch mehr Punkte in der Verordnung auffallen, ihr sogar Infos zum weiteren Verfahren habt oder von positiven und negatien Erfahrungen aus anderen Ländern zum Routerzwang berichten könnt.
