Netzpolitik

Netzpolitik hauptsächlich in Deutschland, aber auch international. Kernthema dieses Blogs.

  • : Digitaler Binnenmarkt: #NetCompetition will Wettbewerb erhalten
    Andrus Ansip, EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/baltic-development-forum/4681809223/">Algimantas Balezentis/BDF</a>
    Digitaler Binnenmarkt: #NetCompetition will Wettbewerb erhalten

    Heute startete in Brüssel die Initiative #NetCompetition, die den Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten erhalten will. Die breite Koalition besteht aus Verbraucherschutzorganisationen wie dem Europäischen Verbraucherverband BEUC, Netzbetreibern wie Cogent oder dem deutschen BREKO-Verband sowie Digital-Rights-Gruppen wie Access.

    Breitbandmärkte würden dazu neigen, oligopolistische und monopolistische Strukturen zu bilden, erklärte #NetCompetition in einer Aussendung. Deshalb müsse man „exzessive Konzentration“ sowie „Versuche einer Re-Monopolisierung“ verhindern und „Wettbewerb in offenen Netzen“ fördern. Die Situation auf dem US-Markt diene als „warnendes Beispiel.“ Weniger Wettbewerb bedeute höhere Preise und schlechte Angebote, während Investitionen in den Breitbandausbau kaum steigen würden.

    Mit diesem Vorstoß bereitet sich die Initiative auf die Neuordnung der Rahmenbedingungen des europäischen Telekommunikationsmarktes vor, den die EU-Kommission für 2016 angekündigt hat. Einheitliche regulatorische Vorgaben sollen einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt schaffen helfen, der unter anderem zu Einspareffekten für europaweit agierende Netzbetreiber führen soll.

    Weniger Anbieter gleich bessere Netze?

    Große Anbieter haben ein lebhaftes Interesse daran, die Wettbewerbsregeln zu ihren Gunsten zu ändern, um anschließend den Markt zu konsolidieren. Im Gegenzug versprechen sie Investitionen in den Ausbau von Netzwerkkapazitäten. Wie #NetCompetition betont, bestehe jedoch kein Widerspruch zwischen hartem Wettbewerb und Investitionen in Netzwerke.

    Schlecht ausgestaltete Regeln würden vielmehr die Liberalisierungen der 1990er-Jahre zunichte machen, die erst dazu geführt hätten, dass europäischen Konsumenten in der Regel die Wahl zwischen mehreren Anbietern bleibe. Allein der herrschende Wettbewerb treibe Netzbetreiber dazu, den Netzausbau voranzubringen sowie die Bandbreite zu erhöhen – und dies zu günstigeren Preisen für die Nutzer als auf der anderen Seite des Atlantik.

    Indirekt hob auch Digitalkommissar Günther Oettinger die Wichtigkeit eines funktionierenden Marktes hervor, als er letzten Juli die europäischen Netzneutralitätsregeln verteidigte. So betonte er, dass Kunden künftig ihre Verträge leichter kündigen könnten, sollten Betreiber die versprochenen Geschwindigkeiten nicht liefern. Freilich bleibt das bloß ein Lippenbekenntnis, sollten keine Anbieter übrig bleiben, zu denen man wechseln könnte. Zum Start von #NetCompetition erklärte folglich BEUC-Chefin Monique Goyens: „Wettbewerb ist das beste Rezept, um zu verhindern, dass europäische Konsumenten einer Handvoll großer Anbieter ausgeliefert sind.“ EDRi-Chef Joe McNamee fügte hinzu: „Liberalisierung ist nicht bloß ein ökonomisches Thema – Liberalisierung zu verteidigen bedeutet, Innovation, Wahlmöglichkeit und Kommunikationsfreiheit zu verteidigen.“

    16. November 2015 1
  • : Merkel verspricht Verlegern weniger Datenschutz und mehr Urheberrecht
    Kurzer Hinweis von <a href="https://twitter.com/maxschrems/status/661208829875605504">Max Schrems</a>
    Merkel verspricht Verlegern weniger Datenschutz und mehr Urheberrecht

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern eine Rede auf dem Publishers‘ Summit des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in Berlin gehalten. Dabei ging es vor allem um netzpolitische Themen. Die Kernmessage war: Datenschutz ist schlecht fürs Geschäft, Pressefreiheit ist wichtig und beim Urheberrecht wird alles besser, weil Günther Oettinger sich drum kümmert.

    Aber erst mal ging es um Pressefreiheit mit den üblichen Bekenntnissen und Floskeln, wie wichtig diese sei. Aber ein Punkt ist uns nach den Landesverrats-Ermittlungen gegen uns aufgefallen:

    „Das gilt natürlich auch für die Pressefreiheit. Sie fehlt aber in vielen Staaten bzw. steht in vielen Staaten nur auf dem Papier, sodass von unabhängigem Journalismus keine Rede sein kann. Das fängt damit an, dass Recherchen nur unter staatlicher Beobachtung möglich sind oder Interviewpartner und Informationsquellen Einschüchterungen ausgesetzt sind. “

    In Zeiten, wo Deutschland keinen vernünftigen Whistleblower-Schutz hat, dieser durch Datenhehlerei noch weiter ausgehöhlt wird und der Quellenschutz durch Vorratsdatenspeicherung gefährdet ist, könnte man natürlich auch mal zuhause aufräumen. Gegen unsere Quellen bei der Landesverrats-Geschichte wird übrigens immer noch gefahndet. Genau das schafft eine mögliche Situation, wo „Informationsquellen Einschüchterungen ausgesetzt sind“.

    Über den aktuellen Stand der Trilog-Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung haben wir gestern berichtet. Es könnte viel weiter sein, wenn der EU-Rat sich nicht gegen klare Regeln zum Datenschutz einsetzen würde. Bei Merkel klingt das natürlich anders:

    Ich glaube, dass diese Datenschutz-Grundverordnung, so wie sie sich nach Kommissions- und Ratsberatung darstellt, relativ ausgewogen ist. Wir haben jetzt aber einen Trilog mit dem Europäischen Parlament, bei dem wir aufpassen müssen, dass der Datenschutz nicht die Oberhand über die wirtschaftliche Verarbeitung der Daten gewinnt. Alles, womit Sie uns dabei unterstützen können, nehmen wir gern auf.

    Der Europäische Gerichtshof hat in den vergangenen zwei Jahren mehr als dreimal festgestellt, dass Datenschutzrechte Grundrechte sind. Im Umkehrschluss erklärt hier gerade Angela Merkel, dass Grundrechte die Wirtschaft schädigen. Und lädt die Verleger ein, ihre Lobbyinteressen besser zu unterstützen. Konkreter wird es beim Punkt Direktmarketing, einem der Lieblingsthemen der Verleger, wo sie zumindest halben Erfolg verkünden kann (der zu Lasten unserer Verbraucherinteressen geht):

    Auf dem Weg zu einem modernen Rechtsrahmen gibt es die verschiedensten Anliegen. Sie haben berechtigte Geschäftsinteressen, aber es geht immer auch um Kompromisse. Da ist zum Beispiel das Thema Direktmarketing. Die Regeln im Direktmarketing sahen im ursprünglichen Kommissionsentwurf noch deutlich anders aus. Die Presseverleger haben sich sehr für Verbesserungen eingesetzt. Wir glauben, dass auch einige erreicht wurden.

    Positives kommt zumindest von der Mehrwertsteuerfront. Ich habe noch nie verstanden, warum gedruckter Journalismus nur 7% MwSt kostet, Online-Journalismus hingegen 19%. Beziehungsweise wenn wir ein Buch gedruckt haben, brauchte das nur 7% und als eBook 19%. Dahinter steht die Idee, dass Kultur gefördert gehört, aber Kultur nun mal nur gedruckt erscheint. Oder so. Aber das will Angela Merkel jetzt ändern. Das einzige Problem: Dazu braucht es Einstimmigkeit in der EU.

    Damit komme ich zu den Mehrwertsteuersätzen. Es ist relativ schwer verständlich, warum für Bücher oder Zeitschriften als Printausgaben der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, für E‑Books und E‑Paper der volle Mehrwertsteuersatz gilt. Der Gedanke der umsatzsteuerlichen Begünstigung von gedruckten Presseerzeugnissen ist natürlich der, Kulturgüter zu schützen und auf diese Weise die Zugangsschwelle für Nutzer so niedrig wie möglich zu halten. Aber ich glaube, es kann nicht das entscheidende Kriterium sein, ob ein Text oder ein Bild auf Papier gedruckt ist oder ob es elektronisch zu sehen ist, sondern entscheidend muss der Qualitätsstandard der Inhalte sein. Deshalb glauben wir, dass sowohl auf elektronische als auch auf herkömmliche Presseerzeugnisse der ermäßigte Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist. Dazu müssen wir das europäische Steuerrecht ändern, was in Europa immer sehr schwierig ist, weil Steuerrecht nur einstimmig geändert werden kann.

    Dazwischen gab es noch einen Exkurs zur Vorratsdatenspeicherung, die Merkel eine Verkehrsdatenspeicherung nennt. Aber da war auch nichts Neues dabei, sie findet die gut und erzählte dazu noch das Märchen vom Richtervorbehalt, diese gilt aber leider nicht für die häufig angewendete Bestandsdatenauskunft, wie wir seinerzeit belegen konnten.

    Kommt zum Schluß noch die kommende Reform des Urheberrechts. Ebenso wie beim Datenschutz verspricht sie auch hier, die Interessen der Verleger durchzusetzen, die in der Regel aber nicht unsere Interessen sind. Große Hoffnungen setzt sie dabei auf Günther Oettinger, der seinen Job „prima“ macht:

    Damit bin ich nicht mehr weit entfernt vom Urheberrecht. Da wünschen Sie sich natürlich eine größere Dynamik, wenn es darum geht, das Urheberrecht an die digitale Entwicklung anzupassen. Sie, Herr Burda, haben gesagt, mit Kommissar Oettinger haben wir für all die Bereiche, die ich genannt habe, einen sehr kundigen und engagierten Ansprechpartner. Jean-Claude Juncker liebt es nicht, wenn ich von „unserem deutschen Kommissar“ spreche, sondern er möchte, dass sich alle Kommissare für alle verantwortlich fühlen und nicht nur für ein Land. Aber: Günther Oettinger macht das prima.

    Dann kann ja bei der Urheberrechtsreform nichts mehr scheitern, wenn unser bester Mann jetzt dafür zuständig ist, oder?

    Apropos Burda! Das Buch „Europas Strippenzieher“ schildert detailliert, wie die Lebensgefährtin von Oettinger, Friederike Beyer, mit ihrer Agentur Lobby-Parties für Burda in Brüssel organisiert und durchgeführt hat. Kein Wunder, dass Oettinger für Burda ein kundiger Ansprechpartner ist.

    3. November 2015 20
  • : Verbraucherschützer fordern „schnelles Internet“ für alle
    Infografik: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
    Verbraucherschützer fordern „schnelles Internet“ für alle

    Wenn der Internetanschluss langsamer ist als vom Anbieter versprochen, sollten betroffene Kunden entschädigt werden, fanden 80 Prozent der Verbraucher. Um ein Prozent höher lag die Zustimmungsrate auf die Frage, ob deutsche Bürger ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben sollten. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

    Um den ersten Punkt sollte es eigentlich keinen großen Streit geben, schließlich liegen genug Präzedenzfälle aus anderen Bereichen vor. „Wenn der Anschluss ständig langsamer ist, als vom Anbieter versprochen, müssen Verbraucher eine Entschädigung bekommen. Wenn der Zug oder das Flugzeug zu spät kommen, erhalten Verbraucher auch Geld zurück“, erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller. So fordert der vzbv eine Verpflichtung für Anbieter, jederzeit mindestens 75 Prozent der versprochenen „bis zu“-Bandbreiten auch tatsächlich zu liefern.

    Versprechungen einhalten

    Rückendeckung erhält der vzbv dabei von der gestern beschlossenen Verordnung zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation, die dann Sanktionen für Netzbetreiber vorsieht, sollte eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern“ eintreten. Es liege nun am Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie solche Sanktionen aussehen könnten.

    Jedenfalls müssten die Strafzahlungen „hoch genug sein, um für den Netzbetreiber einen Anreiz zu setzen, künftig seine vertraglichen Versprechungen einzuhalten,“ teilte uns Ilja Braun mit, vzbv-Referent für Telekommunikation. Die Bundesnetzagentur konnte uns die Frage, wie man solche Sanktionen ausgestalten könnte, kurzfristig nicht beantworten, das BMVI verwies uns ans Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, da es sich um eine „vertragsrechtliche Frage“ handle.

    Wie schnell ist schnell?

    Schwieriger sieht es beim Recht auf einen schnellen Internetanschluss aus. Zwar steht das vollmundige Versprechen der Bundesregierung im Raum, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit/s ans Internet anzubinden. Allerdings will sich die Regierung rechtlich nicht dazu verpflichten, dieses Versprechen auch tatsächlich umzusetzen und erteilte bislang allen entsprechenden Initiativen eine Absage.

    Derart hohe Übertragungsgeschwindigkeiten fordert der vzbv nicht, pochte allerdings erneut auf die Umsetzung einer Verpflichtung, schnelles Internet für alle über einen Breitbanduniversaldienst zu erreichen. „Breitband-Internet gehört zur Grundversorgung wie Wasser oder Strom. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, auch und gerade in ländlichen Regionen,“ betonte Müller.

    Unter schnellem Internet versteht der vzbv die Bandbreite, die einer Mehrheit der Teilnehmer zur Verfügung steht und die laufend an die Marktbedingungen angepasst werden sollte. Laut vzbv surfen momentan über 50 Prozent mit 11 MBit/s durchs Netz, die man als Mindestgrenze festlegen könnte – und aus Sicht des vzbv ließe sich ein solches Ziel bis 2018 erreichen.

    28. Oktober 2015 19
  • : Komplettes Aus für Roaming-Gebühren? Mitnichten.
    Das Ende überteuerter Roaming-Gebühren liegt vielleicht nicht so nah, wie es die Kommission darstellt. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/13246574253/">© European Union 2014 - European Parliament</a>
    Komplettes Aus für Roaming-Gebühren? Mitnichten.

    Teil der heute verabschiedeten EU-Verordnung zur Netzneutralität war die Neuregelung von Roaming-Gebühren im Mobilfunk, die ab dem 15. Juni 2017 abgeschafft werden sollen. Doch ganz so glasklar, wie das die Kommission oder etwa die spanische EU-Parlamentarierin und Berichterstatterin Pilar del Castillo (EPP) darstellen, ist die Sache nicht. Denn ähnlich wie bei den Regeln zur Netzneutralität klaffen in den neuen Bestimmungen große Schlupflöcher, die der Telekommunikationsindustrie erheblichen Spielraum einräumen.

    In einem ersten Schritt gelten ab dem 30. April 2016 folgende Höchstgrenzen für Roaming-Aufschläge: 5 Cent/Minute bei aktiven Anrufen (derzeit 19 Cent/Minute, bei eingehenden 5 Cent/Minute), 2 Cent pro SMS (derzeit 6 Cent) und 5 Cent pro verbrauchtem Megabyte Datenvolumen (derzeit 20 Cent, exklusive Mehrwertsteuer). Die Obergrenze für eingehende Anrufe steht zur Zeit noch nicht fest und soll später in diesem Jahr festgelegt werden. Als zweiten Schritt sieht die Verordnung den kompletten Wegfall der Roaming-Gebühren etwa ein Jahr später vor.

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kommission bis dahin die „derzeit beobachteten Probleme auf den Großkunden-Roamingmärkten“ gelöst hat. Dabei sind die Gebühren gemeint, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, wenn ein Kunde ein fremdes Netz in Europa nutzt. Der postulierte Wegfall sämtlicher Roaming-Aufschläge ist also noch lange nicht fixiert, selbst wenn sich die Kommission in Zweckoptimismus übt und etwa der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) betont, dass es für Kunden künftig keinen Unterschied mehr machen werde, „ob er sich beim Nutzen digitaler Angebote über Ländergrenzen hinweg bewegt.“

    „Zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung“ ausgeschlossen

    Zudem dürfen Roaminganbieter eine „Fair Use Policy“ anwenden, die eine „angemessene Nutzung“ des fremden Netzes sicherstellen soll. Als Beispiel führt die Verordnung den Fall an, dass Roaming-Kunden solche Dienste „in einem Mitgliedstaat, der nicht der ihres jeweiligen Anbieters ist, für andere Zwecke als regelmäßige Reisen“ nutzen könnten – was jedoch eine „zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung“ darstellen würde. Der Kauf einer billigen SIM-Karte im Ausland, die man anschließend günstig zu Hause weiterverwenden könnte, wird dadurch ausgeschlossen.

    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass mit Verweis auf „Fair Use“ Deckelungen eingeführt werden, sodass bloß eine limitierte Zahl von Gesprächsminuten oder Megabytes ohne Aufschlag nutzbar bleiben. Davor warnte etwa die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst (Linke) und prophezeite den Bürgern, dass sie „von der Abschaffung der Roaming-Gebühren weniger profitieren [werden] als erwartet, denn die Netzbetreiber können noch immer Zusatzgebühren verlangen.“

    Minimalaufschläge erlaubt

    Sollten Mobilfunkbetreiber nachweisen können, dass sich die wegfallenden Roaming-Gebühren nachteilig auf die Inlandspreise auswirken, dann dürfen sie mit Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde „Minimalaufschläge“ erheben, um die Kosten zu decken. Freilich fällt es nicht allzu schwer, sich vorzustellen, dass den Betreibern dieser Nachweis schnell gelingen wird – leiden sie doch jetzt schon darunter, dass etwa die Gelddruckmaschine SMS zunehmend an Attraktivität verliert und deren Nutzung zu Lasten von WhatsApp, iMessage & Co ständig zurückgeht.

    Aus Sicht des österreichischen EU-Abgeordneten Michel Reimon handelt es sich um eine „Farce,“ die den Verbrauchern als Erfolg verkauft wird. „Anbieter dürfen Verluste mit anderen Gebühren ausgleichen, wenn sie nachweisen, dass sie ihre Inlandspreise absichern müssen. Die Beweislast, dass so ein Zuschlag nicht notwendig ist, liegt bei den staatlichen Regulierungsbehörden,“ so Reimon.

    „Wieder einmal ist das Aus der Roaming-Gebühren mit einem großen Aber versehen worden. Verbraucher zahlen schon viel zu lange viel zu hohe Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland. Die EU hat sich nun zur Abschaffung des Roaming verpflichtet. Jetzt ist die EU-Kommission gefragt, dass das Ende der Roaming-Gebühren endlich Realität wird,“ kommentierte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), diese Einschränkungen.

    27. Oktober 2015 6
  • : SPD ehrt Sarah Harrison: Die Preisträgerin im Interview
    Ein ungewohntes Bild: Sarah Harrison bei der SPD.
    SPD ehrt Sarah Harrison: Die Preisträgerin im Interview

    Am vorvergangenen Freitag hat der Bundestag mit 129 Stimmen der SPD die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Am Montag darauf zeichneten die Sozialdemokraten die Aktivistin Sarah Harrison mit einem Sonderpreis für besonderen politischen Mut aus.

    Wir dokumentieren hier die Preisverleihung an Sarah Harrison und haben mit der Preisträgerin über die SPD, die Vorratsdatenspeicherung und den Paragraphen zur „Datenhehlerei“ gesprochen.

    Im Rahmen des Internationalen Willy-Brandt-Preises für die ungarische Philosophin Ágnes Heller ehrte der SPD-Parteivorstand Harrisons Engagement für Wikileaks und Snowden. Ihr Wirken stehe exemplarisch für das Streben nach Transparenz und den Einsatz gegen die ausufernde Überwachung, so die Begründung.

    Die Begründung der Jury

    Der Vorsitzende der Jury, der Philosoph Julian Nida-Rümelin, hielt vor den Augen von Parteichef Sigmar Gabriel die Laudatio auf Harrison. Nida-Rümelin war Bundesbeauftragter für Kultur und Medien zu Schröder-Zeiten und lehrt heute an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach vielen Worten des Lobes für den Mut von Snowden, ohne den – so Nida-Rümelin – so vieles wohl weiter im Dunkel geheimer Geschäfts- und Staatsinteressen geblieben wäre, kommt er auch auf die Preisträgerin zu sprechen:

    Sarah Harrison hat zweifellos Zivilcourage. Dieser Preis, nach Willy Brandt benannt, zeichnet Menschen aus, die in besonderem Maße politischen Mut bewiesen haben, Menschen eben wie Sarah Harrison.

    Die Rede von Sarah Harrison

    Sarah Harrison stellt zu Beginn ihrer Rede Parallelen zwischen dem Namensgeber des Preises und ihrer Situation in den Raum:

    Like me Willy Brandt worked as a journalist, unable to go home for a number of years. Escaping the Nazis he worked as a journalist in exile before finally returning to Germany and entering politics here.

    Heute verbreite ihr Heimatland mit dem Begriff der nationalen Sicherheit Panik und mache den Bürger*innen ihre Rechte streitig. Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit habe Großbritannien eine Untersuchung wegen Terrorismus eingeleitet, die die Rechtssicherheit und ihren persönlichen Schutz als Journalistin gefährde. Dieser Vorwand diene auch dazu, andere wie David Miranda und Julian Assange ihrer journalistischen Rechte zu berauben und den Guardian dazu zu drängen, journalistisches Material zu zerstören. In den Vereinigten Staaten sei dies noch schlimmer:

    The surveillance system of the United States is the most abusive and pervasive around the world. They spy not only on their own citizens, but the whole world, including almost every member of the German public, pretty much every member of the SPD, and the German government all the way up to Chancellor Merkel.

    Harrison kam auch auf die Forderung nach Asyl für Snowden, auf netzpolitik.org und den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zu sprechen:

    The government, including many members of the SPD, have appeared to do all they can to block the possibility for Snowden to testify safely here, protected in Germany. I have followed laws being pushed through, sadly voted for almost unanimously by the SPD, that are a direct blow to the work of WikiLeaks and Snowden, an attempt to illegalise WikiLeaks’ work for transparency and democracy through the publication of official secrets and still legalize the storing of telecommunication metadata.
    Though the inquiry proceeds it is still surrounded by secrecy. It has predominantly been because of Netzpolitik[.org] and WikiLeaks that the German public have had much ability to access documents and many details of this supposedly transparent and democratic oversight process. Despite WikiLeaks’ more recent NSA publications of US selectors to spy on Germans, the BND is still being allowed by the German government to work more for the NSA than their own people by denying the inquiry committee access to their selector list.

    Für die SPD sei es in dieser Angelegenheit an der Zeit, Brandts Worte an Kennedy aus dem Jahr 1961 zu wiederholen: „Berlin expects more than words. It expects political action.“

    People want political action to protect Assange, political action to protect Snowden, political action to protect Germany from US spying. […] These men should be protected and freed. For the country willing to do so, it will mean having to stand up to the US to defend human rights and the rule of law. I ask that that country be Germany. As Brandt said: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ – let’s dare more democracy.

    Die Preisträgerin im Interview

    Im Rahmen der Veranstaltung haben wir mit der frischgebackenen Preisträgerin, Sarah Harrison, gesprochen.

    Sarah, the SPD awarded you for political courage and your engagement for Wikileaks and Snowden. If you look at the number of 129 votes of the SPD for a data retention law in Germany. How does that go together for you?

    As I have mentioned in my speech today: I think it is sad that the government at all, and particularly members of the SPD, are voting for a law that clearly violates human rights.

    You live in Berlin, in Germany. Do decisions like the German data retention law change anything with regard to your personal life and safety?

    The organisation I work for has had to work for a secure environment for quite a while and for reasons actually unrelated to the mass surveillance. I suppose the impact on my life is not very much, also the change – I mean that is something that many countries are doing, so I am not saying it’s right, but I can not go anywhere where it would be any better which is an even worse situation. Yes, it saddens me greatly but I do see that – I know it’s is not perfect – but in other countries the civil society is having a push back and an understanding of it. I see them to basing these laws in the UK and the public is not even listening.

    There is is also a paragraph in the data retention law that penalizes „Datenhehlerei“. Will this have an impact on whistleblowers?

    That paragraph is directed against the publishing of classified information as well. I mean that is basically the same sort of thing. What is very sad to see: As these issues are coming up in society and society is debating them, it seems to come to a situation where society is on one side of the issue, and then simultaneously the governments are moving forward in the completely opposite direction. So to me, it is not just a sign of how the governments and the laws are shifting in the wrong direction in and of themselves but also how they seem to be doing less and less for their society and what their own public wants. To me, that is one of the real dangers to democracy, that the governments are just not listening to us.

    Beitragsbild: Fabian Warislohner

    26. Oktober 2015 6
  • : Iran: Netzpolitische Entscheidungen nur noch im Supreme Council of Cyberspace
    CC BY 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/home_of_chaos/3659627067/" >thierry ehrmann</a>
    Iran: Netzpolitische Entscheidungen nur noch im Supreme Council of Cyberspace

    Der Supreme Council of Cyberspace (SCC) soll die einzige Behörde im Iran werden, die netzpolitische Entscheidungen trifft. Das kündigte der oberste geistliche Führer des Iran, Ali Khamenei, Anfang September an – er hatte den SCC gegründet, ihm berichtet der Rat und er ernennt zudem die Mehrheit seiner Mitglieder. Eine Zentralisierung netzpolitischer Entscheidungskompetenz im SCC könnte bedeuten, dass die vergleichsweise moderaten Positionen der Regierung von Präsident Hassan Rohani zukünftig schwieriger in die iranische Internet Policy einfließen könnten.

    12. Oktober 2015 3
  • : Kein „hypersensibler“ Datenschützer: Oettinger sieht laxen Umgang mit Daten als Wettbewerbsvorteil
    CC-BY-SA <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Oettinger#mediaviewer/File:G%C3%BCnther_Oettinger_IAA_2011.JPG">Felix König</a>
    Kein „hypersensibler“ Datenschützer: Oettinger sieht laxen Umgang mit Daten als Wettbewerbsvorteil

    Am Vorabend des EuGH-Urteils zu Safe Harbor hat Günther Oettinger in München erneut für Erheiterung gesorgt. Bei einem Gesprächsabend mit CSU-Generalsekretär Dr. Andreas Scheuer forderte er einen Wandel im europäischen Datenschutz‑, Urheber- und Leistungsschutzrecht, natürlich in Absprache mit den USA.

    Denn sonst sei die Zukunft der deutschen Medienlandschaft in Gefahr. Die Gewinne aus dem Medienkonsum ließen zu wünschen übrig: Die Wertschöpfung sei „gleich null“, so Oettinger. Nur wer über die Nutzungsdaten verfüge, habe die Macht. Doch die Daten aus dem deutschen Medienkonsum gehen gerade an asiatische und US-amerikanische Unternehmen, so Oettinger.

    Deren Vorteil liege darin, dass sie die Daten nutzen, statt sie (nur) zu schützen. Schließlich liefere Big Data den Rohstoff der Zukunft. Damit ist Oettinger voll auf der Merkel-Linie, nach der Big Data als digitales Humankapital ganz im Sinne der Wirtschaft zu fördern seien. So lässt der EU-Kommissar verlauten:

    „Die Daten sind der entscheidende Faktor. […] Während bei uns mitunter hypersensibel der Datenschutz im Vordergrund steht, steht in den USA die Nutzung der Daten an erster Stelle.“

    Dass Oettinger kein ‚hypersensibler’ Datenschützer ist, dürfte für die talibaneske Netzgemeinde keine Neuigkeit darstellen. Aber für die macht er ja gar keine Politik, denn:

    „Wir können nicht immer nur Verbraucherschutzpolitik machen, wir müssen auch ein bisschen Industriepolitik machen.“

    Ein bisschen Industriepolitik also. Damit etwa ‚segenhafte’ industrielle Entwicklungen wie Wearables im Gesundheitsbereich auch in Europa erfolgreich sind, fordert Oettinger neue Regelungen im Datenschutz‑, Urheber- und Leistungsschutzrecht. Dass diese in Absprache mit den USA zu erfolgen haben, sei klar. Dafür gebe es ja die TTIP-Verhandlungen.

    Zum EuGH-Urteil selbst äußerte sich der Kommissar für Digitale Wirtschaft (und Gesellschaft) noch immer nicht. Obwohl inzwischen auch eine deutsche Übersetzung des Urteils vorliegt.

    7. Oktober 2015 26
  • : Rechenkraft und Zweifel: Die Resistenz der digitalen Fehlinformation
    Kaum totzukriegen: Im Netz halten sich Fehlinformationen deutlich länger, als dies ehemals der Fall gewesen wäre. Bildmontage: ck, via <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Lernaean_Hydra#/media/File:Singer_Sargent,_John_-_Hercules_-_1921.jpg">Wikipedia</a>
    Rechenkraft und Zweifel: Die Resistenz der digitalen Fehlinformation

    Was haben das Masernvirus und rechtspopulistische Medienkritik gemeinsam? Die Antwort hierauf ist leider nicht in eine griffige Punchline zu pressen. Denn was die plötzliche Renaissance beider begünstigt, ist ein Vorgang der Informationsverbreitung und ist die damit einhergehende, gesellschaftliche Fragmentierung, die eng mit der Verbreitung digitaler Technologien und vernetzter Rechenkraft einhergeht.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Curd Knüpfer. Der Wissenschaftler ist als Gastdozent an der Freien Universität Berlin tätig, wo er derzeit die Juniorprofessur für US-Außenpolitik vertritt. Anfang 2015 schloss er seine Promotion zu rechtskonservativen US-Medien und deren Darstellung internationaler Ereignisse ab. Sein gegenwärtiges Forschungsprojekt befasst sich mit Politisierungstendenzen im digitalen Raum.

    Zur Erklärung: Vor etwa 50 Jahren veröffentlicht der Chemiker Gordon Moore in der Fachzeitschrift Electronics einen Aufsatz, in dem er die Prognose aufstellt, dass sich die Rechenkraft von Computersystemen in regelmäßigen zeitlichen Abständen jeweils verdoppeln würde. Bekannt ist diese Faustregel mittlerweile als das „Mooresche Gesetz.“ Dieses wird gern wie folgt veranschaulicht: Gegenwärtig kostet 1 TB externer Festplattenspeicher etwa 59,49 EUR beim Versandhändler Ihres Vertrauens. 1956 vermietet die Firma IBM noch für einen vierstelligen Betrag eine Rechenmachine an innovative Unternehmen, das die Maße einer IKEA Kücheneinrichtung hat und dafür gerade mal um die 5 MB Speicherplatz bereithält.

    Was Sie nicht wissen, wird gegoogelt

    Knapp zweieinhalb Jahrzehnte später, 1990: Vieles ist bereits wie heute. Deutschland ist Weltmeister, die Zukunft Europas steht auf der Kippe. Allerdings: Wir erhalten das Gros unserer tagtäglichen Informationen noch durch eine von drei Möglichkeiten: Zeitung, Fernsehen oder Radio. Weiterführende Recherche findet mühselig in Bibliotheksarchiven statt. Rechenkraft und Speicherkapazitäten spielen dabei keine prominente Rolle. Der digitale Wandel lässt sich zwar bereits erahnen, doch noch hat er den Prozess der Nachrichtendisseminierung nicht nennenswert tangiert.

    2015: Sie erhalten Ihre Nachrichten dort, wo Ihnen Ihre Nachrichten am bekömmlichsten serviert werden. Was Sie nicht wissen, wird gegoogelt. Das ist wahnsinnig praktisch und sicherlich ein Fortschritt. Aber der Komfort hat seinen Preis. Denn stellen Sie sich nun zusätzlich einmal vor, Sie wachen morgens auf und die Welt, wie Sie sie kennen, würde nicht mehr existieren. Ihr Smartphone und Tablet und Monitor teilen Ihnen plötzlich ganz merkwürdige Dinge mit. Klimawandel ist auf einmal ein Schlagwort für die Hybris international vernetzter Pseudo-Wissenschaftler. Bananen/Glutene/Reiswaffeln machen Sie auf einmal dick. Und möglicherweise war der 11. September gar kein „echter“ Terroranschlag?

    Je nachdem wie Ihre persönlichen Surfgewohnheiten gegenwärtig aussehen, überrascht Sie dabei das ein oder andere vielleicht auch gar nicht mehr. Denn das Bezeichnende an der Tatsache, dass derartige Informationen zirkulieren, ist nicht etwa, dass sie die Massen überzeugen – sondern oftmals ihre bloße Existenz. Und wer weiß, vielleicht ist an der einen oder anderen Aussage ja tatsächlich etwas dran? Haben Sie nicht kürzlich schon einmal irgendwo davon gelesen? Falls ja, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass mit „irgendwo“ eine Adresse im Netz gemeint ist.

    Digitale Haltbarkeit von Fehlinformationen

    Eine wichtige Variable, die in der Vergangenheit darüber mitbestimmte, was als wahr und was als falsch angesehen wurde, war schlichtweg die Zeit. Hielt sich ein Gerücht lang und hartnäckig als Anfechtung des dominanten Wahrheitsregimes, so lag irgendwann die Vermutung nahe, dass dort doch etwas dran sein müsste. Ein klarer Vorteil der digital vernetzten Kommunikation ist, dass das global verfügbare Archiv nie schließt und selten vergessen muss. Das ist gut und praktisch. Doch es hat eben auch zur Folge, dass nicht mehr ausgemistet wird. Fehlinformationen, Verschwörungstheorien, Unwahrheiten und Verleumdung – sie alle bleiben uns erhalten; viel länger als dies in der entschleunigten Welt der Fall gewesen wäre. Die eine oder andere Person im öffentlichen Raum ist mittlerweile bereits gut mit dem „Streisand-Effekt“ vertraut, nach welchem sich (Falsch-) Meldungen im Netz gerade dann halten, wenn sie durch Anfechtung unter Beschuss geraten. Doch was für den einzelnen Promi eventuell lästige PR bedeutet, hat gesamtgesellschaftliche Implikationen. Die Zugänglichkeit widersprüchlicher Informationssätze hat natürlich ihren Charme, wenn es darum geht, überholt erscheinende Wahrheitsmonopole zu zerlegen. Doch Zweifel und Unsicherheit können eben auch durchaus negative gesellschaftspolitische Folgen zeitigen.

    Zweifel als gesundheitsschädliches Problem

    In einem überaus empfehlenswerten Buch, welches letzten Herbst unter dem Titel „Die Machiavellis der Wissenschaft“ in Deutschland veröffentlich wurde (auf Englisch trägt es den gelungeneren Titel „Merchants of Doubt“), zeigen die Wissenschaftshistoriker Naomi Oreskes und Erik Conway auf, wie die Tabakindustrie über Jahrzehnte den öffentlichen Diskurs manipulieren konnte: nicht etwa, indem sie direkt abstritt, dass Tabakkonsum gesundheitsschädlich sei. Stattdessen sorgte sie indirekt dafür, dass Informationen zur Verfügung standen, die eben dies in Frage stellten. Die Verbreitung von Unsicherheit und Zweifel war über lange Jahre ein gutes Geschäftsmodell. Man würde nie allen Menschen das Rauchen angewöhnen—es reichte durchaus aus, sich eine loyale Kundschaft zu erhalten und den staatlichen Regulierungsmechanismen durch vermeintlich ungeklärte Fragen einen Riegel vorzuschieben.

    Andere Beispiele derart listiger Methoden industrieller Lobbyarbeit finden sich in Bezug auf den Bleigehalt in Motorenbenzin oder – aktueller – auf CO2 Ausstöße und den globalen Klimawandel. Waren und sind hier nachweislich die Interessen ganzer Industriezweige am Werke, die kostspielige PR-Maschinerien unterhalten, so ist dies in Zeiten der vernetzten digitalen Daten nicht länger eine notwendige Voraussetzung für den Fortbestand von Fehlinformationen.

    Was hat das Ganze nun mit den Masern zu tun?

    Was hat das Ganze nun mit den Masern zu tun? Ein Gegenbeispiel zu den vorhergegangen: 1998 veröffentlicht die medizinische Fachzeitschrift The Lancet einen Artikel, in welchem der britische Mediziner Andrew Wakefield vorgibt, einen Kausalzusammenhang zwischen Impfstoffen und Autismus aufzuzeigen. Seit 2004 ist bekannt, dass dies auf falschen (vermutlich gefälschten) Daten und höchst fragwürdiger methodischer Herleitung beruhte. 2010 wurde die Veröffentlichung offiziell zurückgezogen. Ein Hochstapler wurde entlarvt. Eine Wahrheit wurde etabliert. Die wissenschaftliche Praxis des Peer-reviews erwies sich letztendlich als erfolgreich.

    Oder eben nicht. Denn Wakefields Narrativ blieb überaus potent: die mächtige Pharmaindustrie, die skrupellos medizinische Erkenntnisse vertuschen möchte, gegen die einsame Cassandra! Das klingt zu gut, um unwahr zu sein. Besorgte Eltern, ebenso wie Journalisten, die objektiv über diese wichtige Thematik berichten möchten und dazu im Netz Recherche betreiben, werden nach wie vor schnell fündig, wenn es darum geht, die diskreditierte Wakefield Studie aufzutreiben. In zahllosen Foren und Kommentaren halten sich vergleichbare Gerüchte ohnehin schon lange.

    So groß die Unterschiede zwischen der aktiven PR mächtiger Lobbyverbände und dem Underdog-Image des wissenschaftlichen Außenseiters sein mögen – das Resultat ist durchaus ähnlich: Zweifel werden gesät; und die Gesundheit der Öffentlichkeit wird gefährdet. Im Jahr 2000 galt das Masernvirus in USA offiziell als besiegt. Anfang 2015 beläuft sich die Anzahl von Masernausbrüchen bereits auf knapp 200 Fälle. Hiervon lassen sich die meisten Ausbruchsherde anscheinend auf Kinder zurückführen, deren Eltern wohl wissentlich auf eine Impfung verzichtet hatten. Und auch in Deutschland erlebt die Krankheit ein Comeback. Die Masern sind, so gesehen, ein Symptom. Und eine Teilursache ist die Verfügbarkeit von Fehlinformationen, für die es im digitalen Zeitalter keine Grenzen gibt. War zum Erhalt und zur Verbreitung gesellschaftlicher Zweifel in der goldenen Ära der Blei- und Tabak-Lobbys noch ein aktiver Wille und ein recht beachtlicher koordinierter Kostenaufwand nötig, so hat der digitale Wandel diese Hürden erheblich reduziert.

    Selektive Wahrnehmung im digitalen Zeitalter

    Hinzukommt, dass das exponentielle Wachstum an Daten auch den kontinuierlichen Austausch von unterschiedlichen Perspektiven ermöglicht. Und selbst wenn vermeintliche Fakten in einer solchen Informationsumgebung zur Verfügung stehen, wird es erfahrungsgemäß nicht lange dauern, bis jemand sie in Frage stellt. Woher wissen Sie da noch, was stimmt? Oder besser noch: woher weiß ich es? Wer bin ich überhaupt? Während Sie diese Zeilen lesen, mögen Sie sich fragen, woher ich die Gewissheit nehme, die oben genannten, durchaus kontroversen Themen so salopp ansprechen zu können.

    Hier ist eine wissenschaftlich erwiesene Tatsache: Sollten Sie erahnen, dass meine Meinung dazu stark von Ihrer abweicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dem Autor – mir – misstrauen und sich einer anderen Informationsquelle zuwenden. Medienpsychologen sprechen hierbei zum einen von dem Phänomen der „Selective Exposure“ – was bedeutet, dass man sich bevorzugt denjenigen Informationsquellen aussetzt, die das eigene Weltbild reflektieren. Hinzu kommt der menschliche Hang zur selektiven Wahrnehmung: man nimmt diejenigen Inhalte wahr, die man ohnehin schon glaubt. Das digitale Zeitalter amplifiziert diese Tendenzen.

    In den USA erleben wir derzeitig bereits eine fortgeschrittene Phase der sogenannten Medienfragmentierung: Hier haben sich längst gesellschaftspolitische und kulturelle Lager rund um die jeweils bevorzugten Informationsquellen gebildet. Nischenangebote, die sich einst in Abgrenzung und Konkurrenz zu etablierten Nachrichtenformaten bildeten, haben sich dort als Massenmedien etabliert. Was als „wahr“ gilt und was nicht, hängt nun nicht mehr nur von dem jeweiligen Medium ab, sondern von einem ganzen Informationsuniversum, einem kulturellen Umfeld, einem politischen Habitus.

    Gewiss, es gibt enorme strukturelle Unterschiede zwischen den Verhältnissen dies- und jenseits des Atlantiks. Genannt seien zum einen die mächtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk Institutionen, aber auch die hiesige, zwar kriselnde, aber dennoch weiterhin bestehende Presselandschaft. Auch scheint das Spektrum an institutioneller Expertise (vorrangig geprägt durch Parteien, Stiftungen und Hochschulen) in Deutschland nicht einmal annähernd so politisiert und ideologisch gespalten, wie dies derzeit in den USA der Fall ist.

    Neue Anreize der Medienkritik

    Aber dennoch: vom Propagandakrieg, der derzeit über dem ukrainischen Staatsgebiet wütet, über die Eurokrise oder TTIP bis hin zu den Debatten rund um Einwanderung und Integration: auch hierzulande haben sich tiefe Klüfte aufgezeigt, in denen etablierte Nachrichtenquellen von breiten Teilen der Bevölkerung als mangelhaft bis ungenügend eingestuft und durch Alternativquellen ersetzt wurden. Bei der einen mag dies die internationale Presse sein, bei dem anderen Foren oder Blogs – manche mögen sich ganz ausklinken und ihr Bedürfnis an Neuigkeiten durch Unterhaltung und soziale Kontakte befriedigen.

    Nicht jeder, der auf die Tagesschau verzichtet, wird zum Pegida-Anhänger und/oder Klimawandelleugner. Im Gegenteil: das Monopol der Meinungsmacher „da oben“ ist möglicherweise kein Hirngespenst von „da unten,“ sondern nur eine unscharf gezeichnete Vereinfachung komplexer, institutionell bedingter und historisch gewachsener Machtgefüge, deren sichtbarste Angriffsfläche die Verlautbarungsmaschinerie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist. Diese Mechanismen werden heute um so deutlicher, nicht nur weil nun alternative Quellen existieren, sondern weil sich zeigt, dass hier Anreize zur kontinuierlichen Medienkritik entstehen: oftmals sind diese Anreize doppelter Natur, da Metanachrichten (also Kommentare zur Berichterstattung anderer) unaufwendig produzierbar sind und weil man zeitgleich die unmittelbare Konkurrenz diskreditiert.

    Der eine oder andere populistische Rhetoriker wusste dies bereits zu nutzen. Schriften, die in unterschiedlichem Vokabular die „Korruption“ der „Lügenpresse“ ansprechen und angeblich erklären, verkaufen sich anscheinend gut. (Spoiler: Die Medien lügen, weil sie korrupt sind und sind korrupt, weil sie lügen). Einzelne Blogs zu verwandten Themenfeldern mögen vielleicht finanziell nicht unbedingt ein lukratives Geschäft sein, dennoch – und das ist das Bezeichnende – können sie sich über Patenschaften oder mehr oder minder dubiose Werbebanner finanzieren. Hier generieren Alternativparadigmen Alternativinformationen, die sich lange werden halten werden.

    Was also tun?

    Bei den etablierten Nachrichtenquellen bleiben? Den Journalismus, wie er bisher existierte, künstlich am Leben halten? Wenn’s hilft – warum nicht? Aber a) war auch in der vermeintlich heilen Welt des Print- und Rundfunkzeitalters längst nicht alles Gold, was im Nachhinein fahl glänzt, und b) ist es auf Grund der technischen Entwicklung schlichtweg unrealistisch und eben allgemein auch unerwünscht dorthin zurückzukehren.

    Im digitalen Zeitalter schrumpft aber nicht nur die Bedeutung einzelner Nachrichtenquellen, sondern es wächst auch die Verantwortung der Öffentlichkeit, Informationen bewusst zu konsumieren. Hier also ein paar Vorschläge für den bewussten Informationskonsum im digitalen Zeitalter:

    1. Es empfiehlt sich eine ausgewogene Balance verschiedener Quellen zu bewahren. Niemand kettet Sie an das vermeintliche Monopol der Leitmedien – aber versuchen Sie doch auch, dieses nicht durch ein Monopol der möglicherweise noch viel schlimmeren „Lügenblogs“ zu ersetzen.
    2. Sollte Ihnen ein Thema wirklich wichtig sein, dann nehmen Sie sich die Zeit, um mehr darüber rauszufinden. Eine Schnellsuche bei Googlebooks oder Amazon genügt nicht – denken Sie daran, dass sensationell klingende Behauptungen Klickzahlen erhöhen, Bücher verkaufen und Suchalgorithmen aktivieren – wahrer werden sie dadurch nicht. Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick zur Forschungslage und lernen Sie die diversen Perspektiven kennen! Schauen Sie hierzu in wissenschaftliche Archive und Fachjournale – nur keine falsche Scheu! Das klingt aufwendig. Ist es auch. Daran werden auch innovative Apps oder Glasfaserleitungen nichts ändern.
    3. Bauen Sie sich eine kritische Heuristik auf. Nicht nur gegenüber der jeweiligen Nachrichtenquelle, sondern gegenüber Ihren eigenen Gedanken: Warum halten Sie etwas für wahr oder unwahr? Wie ist ihr ganz persönlicher, innerer Algorithmus aufgebaut, der darüber entscheidet, wem Sie vertrauen, was Sie lesen und möglicherweise weiterleiten? Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie selektiv wahrnehmen – wir alle tun das. Aber nach welchem Muster? Das ist die Frage, die Sie sich stellen können, um mögliche Fehlinformationen zu umschiffen.
    4. Vermeiden Sie polarisierte Grabenkämpfe. Wo verfestigte Meinungen aufeinanderprallen, florieren Vereinfachungen und strategisch motivierte Fehlinformationen. Haben Sie sich einmal öffentlich zu einer Seite bekannt, wird es Ihnen schwer fallen, sich davon wieder loszusagen – auch wenn die Fakten es eigentlich verlangen würden.
    5. Vermeiden Sie rechts-konservatives Gedankengut! Nicht etwa, weil eine bestimmte politische Haltung grundsätzlich zu vermeiden sei und die Mitte immer Recht hätte. Aber wenn es um die Vermeidung von Unwahrheiten und Fehlinformation geht, sind Selbstreflexion und nicht-strategisch motivierter Dialog nach wie vor die besten Mittel. Die historische Erfahrung lehrt, dass diese zwei Techniken auf der Rechten des politischen Spektrums deutlich seltener anzutreffen sind (auf der Linken müsste man sich, um eine vergleichbare Entdeckung zu machen, in deutlich extremere Gefilde begeben.) Findet sich auf ihrem Lieblingsblog beispielsweise die Warnung vor einer Weltverschwörung gegen männliche Blogger mittleren Alters, den Gefahren der Überfremdung oder dem Unheil der Frauenquote – dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um ein Medium, das eine ideale Sprechsituation nach den Prinzipien von Jürgen Habermas ermöglicht.
    6. Wo wir gerade beim Thema sind: Lesen Sie Habermas! Das ist anstrengend und zeitaufwendig und hält somit davon ab, gleichzeitig unachtsam durch die Untiefen des Netzes zu surfen.
    7. Oktober 2015 11
  • : Fachgespräch im Bundestag: Die Lehren aus #Landesverrat
    Fachgespräch im Bundestag: Die Lehren aus #Landesverrat

    86qgiF1Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gestern zu einem Fachgespräch über „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“ in den Bundestag eingeladen, um über Lehren aus den Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns zu diskutieren. Die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner erklärte in der Einleitung, dass es um die Frage gehe, welche Konsequenzen sich aus der Affäre ergeben und ob der Gesetzgeber Journalisten besser schützen müsse?

    [Update: Ein Video-Mitschnitt ist jetzt hier verfügbar.]

    Im ersten Teil der vierstündigen Debatte ging es um Problemstellungen und eine Analyse der Landesverrats-Debatte.

    Günther Latsch, Journalist beim Spiegel, sah in der Affäre ein ermutigendes Beispiel. Die Zivilgesellschaft habe funktioniert, es habe einen massiven Medien-übergreifenden Aufschrei und deutlichen öffentlichen Druck gegeben, der dann auch rasch zur Einstellung der Ermittlungen gegen uns geführt habe. Es sei „in diesem Land Konsens gewesen, dass sowas nicht geht“. Das sei ein „lehrreiches Beispiel“. Aber es gebe weiterhin ein Problem – und das seien Whistleblower, gefährdete Menschen, die ihren Job riskierten, um auf gesellschaftliche Missstände hinzuweisen. Die seien noch nicht ausreichend geschützt.

    Carola Witt, Justiziarin des NDR, erklärte, dass ihr Haus den Landesverrat-Paragraphen zuvor auch nicht im Blick hatte. Sie habe zwar die Spiegel-Affäre gekannt, aber sie habe sich in ihrer Arbeit (sie arbeitet seit 1989 in diesem Bereich beim NDR) noch nie damit beschäftigen müssen. „Landesverrat hat uns ziemlich auf dem linken Fuss erwischt“.

    Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent (u.a. taz), erklärte, dass die Sicherheitsbehörden wegen des Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2007 „eine Nummer höher einsteigen“ musste und daher die rechtliche Konstruktion des Verrats von Staatsgeheimnissen ausprobiert habe. Es sei ein „grober handwerklicher und strategischer Schnitzer“ gewesen, dass nicht die „Offenbarung von Staatsgeheimnissen“ herangezogen wurde (§ 95 StGB). Da dies erkannt und beim nächsten Mal ausgenutzt werden könnte, sei eine Gesetzesänderung notwendig, um auch diesen Weg zu verbauen und Journalisten besser zu schützen.

    Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele erzählte aus dem Rechtsausschuss, dass man die Regierung gefragt habe, wie oft denn in ähnlichen Fällen Anzeige erstattet worden sei. Antwort: In jüngerer Zeit hätten die beiden Geheimdienste BND und MAD keine einzige Anzeige gestellt, der Verfassungsschutz drei Anzeigen. Zwei davon gingen gegen uns, die dritte wegen einer Veröffentlichung des Rechercheverbundes zum Corelli-Report. Für Ströbele ist aber ein gefährlicher Trend erkennbar, wenn das Schule machen sollte.

    Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und gelegentlicher Autor bei netzpolitik.org, widersprach den Vertretern von Spiegel und NDR, dass man Originaldokumente nicht veröffentlichen sollte. „Originaldokumente helfen Lesern, Einschätzungen von Journalisten zu hinterfragen“. Er äußerte sich auch skeptischer, was die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Pressefreiheit angeht. Es gebe in diesem Bereich viele Einschätzungsklauseln. Die hätten den Nachteil, dass keine glasklaren Regeln für Informantenschutz und Pressefreiheit existierten und Polizisten weitgehend freie Hand hätten, wenn Überwachungsmaßnahmen oder Redaktions- und Hausdurchsuchungen bei Journalisten durchgeführt werden. Man müsse weg von Einschätzungsklauseln, die nicht wasserdicht sind. Auch das Presseprivileg des § 353b Abs. 3a StGB – wonach sich Journalisten nicht wegen Beihilfe zum Verrat von Geheimnissen strafbar machen können, wohl aber wegen Anstiftung – müsse auf Anstiftung erweitert werden, denn Beihilfe und Anstiftung seien in der Praxis nicht klar abzugrenzen.

    2015-08-11-113708_449x634_scrotNikolaos Gazeas vom Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht der Universität Köln, sah in § 160a StPO eine sehr neuralgische Vorschrift mit Blick auf Journalisten und Informantenschutz. Der Verrat von Dienstgeheimnissen in § 353b StGB erlaube keine Telekommunikationsüberwachung bei Journalisten, § 160a StPO sei aber ein „Einfallstor für Ermittlung gegen Journalisten“, zusammen mit Landesverrat erlaube die Anwendung eine Telekommunikationsüberwachung, wie sie uns auch drohte.

    Hans-Christian Ströbele brachte als vergleichbares Beispiel die Diskussion um § 129a StGB, der bei politischen Aktivisten auch als ein Türöffner für Telekommunikationsüberwachung gesehen wird.

    Christian Rath erklärte auch, dass mit Ermittlungen wegen Landesverrat niemand gerechnet habe. Vorher habe man gedacht, dass die Anstiftung zum Geheimnisverrat das Problem und Einfallstor sein könnte. Er brachte den Wikileaks-Fall, dass man einen Preis für das Leaken der TTIP-Verhandlungsdokumente ausgerufen habe, als mögliches Problem. Das sei „eher kontraproduktiv für die Diskussion, die wir hier führen“.

    Auf die Frage, was es für Beispiele für Grenzen der Pressefreiheit gäbe, verwies Carola Witt auf die journalistischen Sorgfaltspflichten. Beim NDR offenbare man keine Dinge, die nicht wasserdicht seien. Latsch vom SPIEGEL erklärte, dass es offenen staatlichen Druck kaum gebe, das traue man sich nicht, das laufe subtiler. Promis etwa kämen vor allem mit hochbezahlten Anwälten, die sofort mit Schadensersatzforderungen und wirtschaftlichem Schaden drohen würden. Das könnten sich große Redaktionen leisten, für kleine ohne Rechtsabteilung würde das häufig zu massiver Einschüchterung führen.

    Christian Partsch, Vertrauensanwalt für die Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung Berlin, brachte das Beispiel, dass Whistleblower in Verwaltungen oft keine Möglichkeit hätten, legal auf Missstände hinzuweisen. Ein BND-Mitarbeiter müsse ein Formular an seinen Vorgesetzten ausfüllen und eine mögliche Aussage an seinen Anwalt vorher dokumentieren, damit es bei einem Whistleblowing keine dienstrechtlichen Konsequenzen gebe. Man müsse beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ansetzen, hier sei eine große Bedrohung im privatwirtschaftlichen Bereich.

    In der zweiten Runde der Debatte ging es um mögliche Gesetzesänderungen, um die Pressefreiheit auszubauen und anzupassen.

    Gazeas erklärte, dass bei der vom Justizminister Maas vorgeschlagenen Veränderung von § 94 StGB (Landesverrat) das Missbrauchsrisiko steigen würde, dass z.B. Nazis das ausnutzen könnten, um unter dem Schutz der Pressefreiheit zu hetzen. Entweder müsse man Journalisten ganz raus nehmen, eine Abwägungsklausel einbauen oder Lehren aus Landesverrat ziehen und hoffen, dass es nicht wieder missbraucht wird. Sinnvoller wäre, bei § 95 StGB Journalisten raus zu nehmen. Man könne auch Ermittlungen von einer Ermächtigung des Justizministers abhängig machen. Das sei nicht ganz unheikel. Aber die Disziplinierungsfunktion sei besser, weil der Justizminister politisch verantwortlich gemacht werden könnte. Möglicherweise würde dies zu einer strafferen internen Kontrolle des Generalbundesanwaltes führen. Gazeas sah auch die Verschlusssachen-Anweisung kritisch, diese sei „sehr Behörden- und Nachrichtendienst-freundlich“ geregelt. Diese würden selbst entscheiden, was Verschlusssache ist. Kürzere Fristen und bessere Kontroll-Mechanismen könnten eine Möglichkeit sein. Die Geheimhaltung müsste insgesamt überprüft werden.

    Im späteren Verlauf wies Ströbele daraufhin, dass das zwar ein gut gemeinter Vorschlag sei, angesichts von Millionen eingestuften Dokumenten sah er aber keine realistische Chance für die Durchführung. Alleine die hunderttausenden eingestuften Dokumente des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses würden eine massive Bürokratie benötigen, um sie alle paar Jahre auf Einstufung zu überprüfen.

    Christian Rath hielt den Vorschlag des Justizministers Rath für unbrauchbar, den Landesverrat-Paragraphen ändern zu wollen. Das sollte dem Justizministerium auch selber auffallen, wenn sie sich das mal genauer anschauen. Die „Gefährdung äußerer Sicherheit“ sei zu weit gefasst. Sein Vorschlag war, alle Themen, die von gesellschaftlichem Interesse sind, dürfen kein Staatsgeheimnis sein! Als Beispiel, wo das nicht greift, brachte er aber ein Beispiel aus der Cicero-Affäre, wo die Redaktion eine Telefonnummer veröffentlichte, an der kein gesellschaftliches Interesse zu erkennen war. In „unserem“ Fall Landesverrat habe es aber ein klares gesellschaftliches Interesse an einer Veröffentlichung gegeben, also hätten wir kein Staatsgeheimnis verraten. Sein konkreter Formulierungsvorschlag war: „Vorgänge des Zeitgeschehens von öffentlichen Interesse sind keine Staatsgeheimnisse.“

    Ulf Buermeyer brachte als weiteren Änderungsvorschlag ein, dass das Kriterium der Berufsmäßigkeit in § 53 StPO ein Problem beim Informantenschutz sei. „Das Kriterium der Berufsmäßigkeit halte ich für gefährlich“. Blogger und Hobbyjournalisten hätten z.B. kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn sie nicht professionell als Journalist arbeiten würden, auch wenn sie dieselbe gesellschaftliche Funktion erfüllen. Sein Vorschlag war, das Kriterium der Berufsmäßigkeit zu streichen und stattdessen ein „materielles Kriterium, dass journalistisch gearbeitet wird“, einzuführen. Als weiteres Gefährdungspotential sah er die geplante Datenhehlerei. Der Tatbestand sei zu weit gefasst. Es habe zwar vom BMJV nach einem kritischen Beitrag auf netzpolitik.org eine kleine Änderung gegeben, aber auch hier bestehe das Problem der „Berufsmäßigkeit“, da der Entwurf der Datenhehlerei auf § 53 StPO verweist. Ulf Buermeyer forderte eine Streichung dieser Voraussetzung für die Straffreiheit und für das Zeugnisverweigerungsrecht, denn „wenn Gesetze nicht klar verfasst sind, laden sie zum Missbrauch und Missverständnis ein“.

    In einem kurzen Redebeitrag wies ich daraufhin, dass die Frage, wer Journalist sei, nicht an die „Berufsmäßigkeit“ gekoppelt sein dürfe. Bis wir hier ein funktionierendes „Geschäftsmodell“ durch Leserfinanzierung hatten, musste ich mein Gehalt auch auf andere Weise erarbeiten. Vielen Bloggern oder Hobby-Journalisten gehe es ähnlich, zumal die Medienkrise und mangelnde Finanzierung von Journalismus nicht dazu führen würde, dass wir mehr berufsmäßige Journalisten erhalten, sondern weniger. In vielen Bereichen, vor allem auf kommunaler Ebene, würden Blogger und Hobby-Journalisten wichtige gesellschaftliche Funtkionen übernehmen, die früher funktionierende Lokalmedien übernommen hätten. Mein Vorschlag war, dass alle unter der Pressefreiheit stehen, die sich an journalistische Standards und Pflichten halten. Das war dann auch weitgehend Konsens auf dem Podium, aber die Rechtssprechung ist leider noch nicht so weit – und wegen der Einstellung der Ermittlungen gegen uns konnten wir z.B. diese Frage nicht höchstrichterlich durchfechten.

    Die Debatte war streckenweise vor allem wegen der rechtlichen Bewertungen sehr interessant, einen Video-Mitschnitt wird es in den kommenden Tagen geben. Änderungsbedarf gibt es zahlreich, die Regeln zur Pressefreiheit müssten mal endlich an die Realität angepasst und weitere Türöffner zum möglichen Angriff auf Journalisten geschlossen werden. Aber nicht alle klangen hoffnungsvoll. Günther Latsch hatte keine Hoffnung auf Gesetzesänderungen. Auch nach dem Cicero-Urteil und den dazugehörigen Gesetzesänderungen hätte man einen Weg gefunden, daran vorbei zu gehen, indem wegen Landesverrat gegen uns ermittelt wurde. Hoffen wir zumindest, dass vor allem durch den öffentlichen Druck dieser Weg für viele Jahre versperrt bleibt.

    6. Oktober 2015 9
  • : Erste Ausgabe des Journal of Self-Regulation and Regulation: Wer regiert das Internet?
    Erste Ausgabe des Open-Journals (<a href="http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/josar/issue/download/2348/393" >PDF</a>)
    Erste Ausgabe des Journal of Self-Regulation and Regulation: Wer regiert das Internet?

    Gibt es Souveränität im Cyberspace? Ist Anonymität in der Online-Kommunikation noch möglich? Wer regiert das Internet? Diese und weitere spannende Fragen werden in der ersten Ausgabe des Journal of Self-Regulation and Regulation aufgeworfen und diskutiert.

    Das Journal entstand im Rahmen der Ringvorlesung „Wer regiert das Internet? Regulierungstrukturen und ‑prozesse im virtuellen Raum“, die im Wintersemester 2014/15 an der Universität Heidelberg stattfand – Markus eröffnete sie im November 2014 mit einem Vortrag über „Die digitale Gesellschaft – Netzpolitik, Bürgerrechte und die Machtfrage“.

    5. Oktober 2015
  • : Misswirtschaft im Verkehrsministerium gefährdet Breitbandausbau
    Infrastrukturminister Alexander Dobrindt muss sich mit scharfer Kritik des Bundesrechnungshofes auseinandersetzen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/initiatived21/16986861166/">Jana Kausch</a>
    Misswirtschaft im Verkehrsministerium gefährdet Breitbandausbau

    Planlosigkeit und Misswirtschaft im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) drohen, den Breitbandausbau in Deutschland nachhaltig zu gefährden. Im Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), den wir am Montag kurz vermeldet hatten, stecken neben den bereits bekannten Kritikpunkten noch weitere Vorwürfe, die es in sich haben. Mittlerweile liegt uns der Berichtsentwurf vor, den wir an dieser Stelle veröffentlichen (PDF).

    Hintergrund ist die Ende 2013 erfolgte Neuordnung von Kompetenzbereichen innerhalb einiger Bundesministerien, die unter anderem dem BMVI neue Aufgabengebiete verschafft hatte. Die neu hinzugekommenen Bereiche fasste der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU), in der neuen Abteilung „Digitale Gesellschaft“ zusammen. Eine Unterabteilung betreut seitdem die Bereiche Breitbandförderung, die Netzallianz sowie „Strategische Aspekte der Digitalen Infrastruktur und Gesellschaft“. Beim Aufbau der Organisationsstruktur habe das Ministerium jedoch schwerwiegende Fehler gemacht, konstatiert der BRH in seinem Bericht.

    Fehlende Aufgabenanalyse

    So habe es das BMVI verabsäumt, sich „vorab systematisch mit den zu erledigenden Aufgaben zu befassen“ und legte die organisatorischen Strukturen mehr oder weniger willkürlich fest. Der BRH konnte keine Hinweise finden, „dass der Einrichtung der Unterabteilungen und Referate sowie der Ausstattung mit Dienstposten analytische Betrachtungen vorausgingen.“ Dabei wäre es mit Hilfe einer Aufgabenanalyse möglich gewesen, Aufgabenbereiche so zu bündeln, dass sich daraus automatisch organisatorische Strukturen ergeben hätten.

    Das hatte Auswirkungen auf die Abschätzung des Personalbedarfs. Zunächst meinte das BMVI, mit zusätzlichen 29 Planstellen und Stellen auszukommen, meldete jedoch nur wenige Wochen später, bei „unveränderter Aufgabenzuweisung,“ einen Bedarf von 45 Planstellen und Stellen an. Und obwohl das Ministerium bei beiden Anmeldungen angab, die Angaben „analytisch geschätzt“ zu haben, lieferte es keine Begründung für den gut 50-prozentigen Anstieg. Insgesamt „fehlt somit bislang auch der Nachweis, dass zusätzlich 45 Planstellen und Stellen notwendig waren,“ heißt es im Bericht.

    Der Forderung, zunächst eine Aufgabenanalyse durchzuführen, bevor man weitere Schritte setzt, schließt sich Sven-Christian Kindler an, der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Es braucht jetzt vor allem eine schnelle Bedarfsanalyse und konsequentes Handeln. Dobrindt muss das Chaos in seinem Haus abstellen und den Breitbandausbau endlich ernst nehmen. Der Breitbandausbau braucht jetzt Speed und dafür eine sinnvolle Verwaltungsstruktur und Planung im Ministerium. Der Fokus muss jetzt besonders auf den Ausbau eines Glasfasernetzes gelegt werden,“ so Kindler gegenüber netzpolitik.org.

    Breitbandausbau doppelt bezahlen

    Ähnlich unbedarft ging das BMVI vor, als es darum ging, die Kosten für den flächendeckenden Ausbau von Breitbandanschlüssen abzuschätzen. Ohne im Vorfeld den tatsächlichen Mittelbedarf zu erheben, forderten die Beamten „Haushaltsmittel in Milliardenhöhe“ an. Die Kritik des BRH ist nachvollziehbar, dass sich „unnötige Belastungen für den Bundeshaushalt ergäben,“ sollten für den Breitbandausbau „zu viele Mittel zur Verfügung“ stehen, die das BMVI dann auch ausschütten würde. In der Praxis dürfte der Vorwurf jedoch bloß auf einer formalen Ebene relevant sein. Denn schließlich ist kaum zu erwarten, dass der Bund zu viel Geld in den Breitbandausbau steckt, der enorme Investitionssummen benötigt. Dass es trotzdem Sinn ergibt, den Bedarf zu ermitteln, zeigt sich freilich, wenn man den Spieß umdreht: „Im Falle eines zu geringen Betrages könnte es sein, dass das selbstgesteckte Ziel der flächendeckenden Versorgung nicht erreicht wird,“ so der Bericht.

    Deutlich schwerer wiegt der Vorwurf, dass das BMVI nicht abgewogen hat, „ob innovative oder seit Jahren etablierte Übertragungstechniken gefördert werden sollen.“ Das erklärt, warum die Bundesregierung beim Versuch, das postulierte Ziel von 50 MBit/s für alle zu erreichen, offenbar freimütig den Einsatz von alten Kupferkabeln billigt und damit liebäugelt, dem Ex-Monopolisten Deutsche Telekom eine teilweise Re-Monopolisierung des Netzes zu erlauben. Auf lange Sicht gesehen dürfte eine solche Strategie teurer kommen, als wenn das BMVI von Anfang an auf den Einsatz von Glasfaser setzen würde, wie der BRH-Bericht warnt: „Abgesehen werden sollte von technischen Varianten, deren Übertragungsquoten in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen. Wegen neuerlichen Investitionsbedarfs könnten diese Varianten den Bundeshaushalt in Kürze zum zweiten Mal belasten und insgesamt zu höheren Ausgaben führen.“

    Zukunftsfähige Glasfaser statt Vectoring

    Inhaltlich schließt sich der BRH damit jener Ansicht an, die praktisch alle außerhalb der Bundesregierung oder der Telekom vertreten. So wiederholte ein Sprecher des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) die schon seit langem aufgestellte Forderung, dass nur „in erster Linie ‚echte’ Glasfaseranschlüsse bis zum Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) als nachhaltige und zukunftssichere Technologie von den Fördergeldern profitieren“ sollen. Übergangslösungen wie das kupferbasierte Vectoring sollten nicht gefördert werden, da dann „in wenigen Jahren erneut Ausbaubedarf und damit erneuter Finanzierungsbedarf“ bestehen würde.

    Tabea Rößner, Sprecherin für Medien und Digitale Infrastruktur beim Bündnis 90/Die Grünen, sieht sich in ihrer Befürchtung bestärkt, dass Infrastrukturminister Dobrindt lieber auf Kupfer und Vectoring setzt als auf „zukunftsfähige Glasfaser.“ Besorgniserregend sei auch, „dass offenbar Milliarden wild investiert werden, ohne dass im Vorfeld die Notwendigkeiten überprüft werden. Jedes Unternehmen, das solche Summen investiert, ohne den Bedarf zu prüfen, würde pleitegehen.“

    Für Halina Wawzyniak, Obfrau für Die Linke im Bundestagsauschuss „Digitale Agenda,“ wirft die bisherige Berichterstattung viele Fragen auf, die auch in der gestrigen Ausschusssitzung „trotz meiner Nachfragen nicht geklärt werden konnten.“ Zu Details des Berichts wollte sie sich nicht äußern, da sie ihn noch nicht kenne. Vetreter der CDU/CSU- und der SPD-Fraktionen erwiderten unsere Anfragen gar nicht.

    Breitbandbüro übernimmt Aufgaben

    Einige Teile des Ausbauvorhabens hat das BMVI an die Agentur „atene KOM GmbH“ ausgelagert, die das Breitbandbüro des Bundes betreibt und unter anderem für das Kontaktcenter und eine Kooperationsplattform zuständig ist. Nun soll der neue Auftrag hinzukommen, Förderanträge fachlich zu prüfen, da es dem BMVI am erforderlichen Wissen mangelt, diese Aufgabe selbst zu bewältigen. Aus Sicht des BRH würde sich dadurch der Auftragsinhalt allerdings maßgeblich verändern, womit „im vorliegenden Fall die Leistung im Wettbewerb zu vergeben ist.“

    Voraussichtlich müsste es zu einer europaweiten Ausschreibung kommen, da laut Schätzung des BRH die zusätzlich zu schaffenden Stellen zu einem entsprechend hohen Auftragswert führen dürften. Im Moment erledigt das Breitbandbüro die anfallende Arbeit mit sechs Mitarbeitern; für die fachliche Prüfung der Förderanträge wären jedoch „zusätzlich bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ notwendig. Erst eine vergaberechtliche Prüfung könne die Frage beantworten, ob es nicht zu einer neuerlichen Ausschreibung kommen müsste.

    Europaweite Ausschreibung

    Das Problem dabei: Eine Ausschreibung, erst recht eine europaweite, nimmt Zeit in Anspruch und könnte zu einer Verzögerung bei der Vergabe von Fördermitteln führen – zumal die ersten Anträge bald gestellt werden sollten. Denn um förderfähig zu sein, müssen die Anbieter die genehmigten Projekte bis 2018 abschließen. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass das BMVI beim Bestreben, das Breitbandziel rechtzeitig zu erreichen, offenbar ohne Rücksicht auf Verluste agiert und dadurch entscheidende Teile des Projekts gefährdet.

    Für Sven-Christian Kindler ist das „Chaos im Verkehrsministerium kaum noch zu ertragen.“ Dafür verantwortlich macht er Bundesminister Dobrindt, der seinen Laden nicht im Griff habe und „mit der wichtigen Zukunftsaufgabe Breitbandausbau völlig überfordert“ sei. „Mit seinem völlig kopflosen Agieren versetzt er dem Breitbandausbau in Deutschland einen herben Schlag. So wird es nichts mit einem zukunftsfähigen Breitbandnetz,“ so Kindler.

    Auf die vorgebrachte Kritik hat das BMVI bislang nur bedingt reagiert. Dem Ministerium liegt der Berichtsentwurf seit Anfang September vor, es erbat sich jedoch eine einmonatige Fristverlängerung, um dazu Stellung zu beziehen. Unsere Fragen beantwortete es ausweichend und betonte, die Kritik des BRH nicht nachvollziehen zu können. Wir sind gespannt, ob sich das BMVI auch in seiner offiziellen Stellungnahme ähnlich nonchalant verhalten wird – und welche Konsequenzen es aus dem vernichtenden Bericht ziehen wird.

    1. Oktober 2015 5
  • : EU-Kommissar Andrus Ansip verteidigt Netzneutralitätsregeln
    EU-Kommissar Andrus Ansip zeigte sich "glücklich" über die europäischen Regeln zu Netzneutralität. Foto: netzpolitik.org
    EU-Kommissar Andrus Ansip verteidigt Netzneutralitätsregeln

    Er sei glücklich über den Kompromiss zur Netzneutralität, sagte heute der Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, bei einem Pressegespräch in Berlin. „Ich weiß, dass es einige Leute gibt, die nicht zufrieden sind,“ aber man müsse die bisherige Situation berücksichtigen. Einige Länder wie die Niederlande oder Slowenien hätten bereits auf eigene Faust entsprechende Regelungen gesetzlich verankert. „Wenn wir nicht in der Lage gewesen wären, einen Konsens auf EU-Ebene zu finden: Was bedeutet das für uns? Sehr bald hätten wir 28 unterschiedliche Regelungen, und unser Markt wäre noch stärker fragmentiert als derzeit,“ verteidigte Ansip den Kompromiss, der aller Wahrscheinlichkeit nach noch diesen Herbst verabschiedet werden wird.

    Er finde keine Unterschiede zu den Anfang des Jahres aufgestellten Regeln der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC). Auf beiden Seiten des Atlantik sei nun festgeschrieben, dass keine Inhalte blockiert oder gedrosselt werden dürfen, jeglicher Datenverkehr gleich behandelt werden müsse – und es keine bezahlten Überholspuren geben werde. Spezialdienste fallen für ihn nicht darunter. Er räumte ein, dass Schlupflöcher für „zeitkritische Anwendungen“ wie Telemedizin oder vernetzte Autos bewusst offen gelassen worden seien und wiederholte damit altbekannte Argumente der Telekomlobby: „Wir mussten die Definition von Netzneutralität und offenem Internet offen lassen für Innovation. Wir können nicht etwas definieren, ohne zu wissen, welche Arten von Diensten wir in zehn Jahren haben werden.“ Die Gefahr einer Fragmentierung, vor der Kritiker warnen, sehe er jedenfalls nicht.

    Zum Leistungsschutzrecht wollte sich Ansip nicht im Detail äußern, da dieses Thema nicht in seinen Bereich falle. Freilich sei es Ziel der Kommission, für eine faire Vergütung von Inhalteproduzenten zu sorgen, wenn etwa Suchmaschinen Textausschnitte von Zeitungen veröffentlichen und daneben Werbung schalten. Ob er jedoch für eine „Google-Steuer“ eintrete, ließ er offen. Zunächst müsse man die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation abwarten und mehr Erkenntnisse sammeln, meinte Ansip mit Verweis auf Spanien. Am Ende des Prozesses müssen jedoch faire Marktbedingungen herrschen, aber im Moment „ist es noch zu früh,“ um verbindliche Aussagen zu treffen.

    29. September 2015
  • : #Landesverrat: Legendenbildung mit Hans-Georg Maaßen im Deutschlandfunk
    #Landesverrat: Legendenbildung mit Hans-Georg Maaßen im Deutschlandfunk

    demo landesverratDer Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wurde am Wochenende beim Interview der Woche des Deutschlandfunks auch zu den Ermittlungen wegen Landesverrats gegen uns „befragt“. Das Interview führte der Deutschlandfunk-Journalist Rolf Clement, über den wir Anfang Juli erfahren hatten, dass offensichtlich Ermittlungen gegen uns laufen. Drei Wochen später stellte sich raus, dass es sich gar um Landesverrat handelt. Stefan Niggemeier hat bereits ausführlich zusammengestellt, dass die Nähe von Clement zum Verfassungssschutz nicht gerade die Distanz hat, die man sich von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellt: Rolf Clement, der besonders versierte Sicherheitskorrespondent des DLF. Clement schaffte es sogar nach Bekanntgabe der Ermittlungen wegen Landesverrats immer noch, im Deutschlandfunk zu erklären, gegen uns würde nicht ermittelt. Wahrscheinlich hat er was falsch verstanden, als er kurz vorher beim Jahressymposium des Verfassungsschutzes moderieren durfte.

    Auch im Interview der Woche schaffte er es wieder, Fehlinformationen zu verbreiten:

    Clement: Herr Maaßen, im Sommer haben wir darüber diskutiert, dass Sie sich dagegen gewehrt haben, dass Unterlagen, die in Ihrem Amt als geheim eingestuft worden sind, an die Öffentlichkeit geraten sind. Dieser Vorstoß, den Sie da unternommen haben, ist gestoppt worden – wir kennen alle die Diskussion noch. Wollen Sie da einen neuen Anlauf unternehmen, wollen Sie nochmal versuchen, die Löcher, die es da irgendwo gibt, zu stopfen?

    Die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Andre Meister und mich wurden eingestellt. Aber gegen unsere Quellen wird immer noch ermittelt. Insofern ist die Feststellung, der „Vorstoß, den Sie da unternommen haben, ist gestoppt worden“, schlicht falsch. Im weiteren Verlauf der Fragen zur Landesverrats-Affäre, die Clement nahe am Fragestil eines BfV-Pressesprechers formuliert, darf Maaßen weiter erklären, dass er nie vorhatte, dass gegen uns als Journalisten wegen Landesverrats ermittelt wird.

    Clement: Wie gehen Sie mit dem Vorhalt um, das sei ein Verstoß gegen die Pressefreiheit?

    Maaßen: Die Strafanzeigen meiner Behörde waren gegen Unbekannt erstattet worden, Zielrichtungen waren insoweit nicht Journalisten gewesen. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen. Mir geht es darum, Lecks zu stopfen, mir geht es auch darum, die Personen, die die Informationen in die Öffentlichkeit geben, dass diese Personen dafür auch bestraft werden. Und ich denke, das ist nicht nur legitim, und ich empfinde das auch als eine Verpflichtung, dies zu tun, weil meine Aufgabe – wie ich sagte – auch darin besteht, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen geheim zu halten.

    Clement: Herr Maaßen, herzlichen Dank für dieses Gespräch.

    Wir bleiben weiterhin skeptisch, ob man der Antwort von Maaßen Glauben schenken kann. Die von uns veröffentlichten Strafanzeigen legen nahe, dass die Motivation doch die war, auch in unsere Richtung zu ermitteln. Wir bekommen als ehemalige Verdächtige keine Akten wie das BfV-Gutachten, denn das sind merkwürdigerweise noch geheimer eingestuft als die Dokumente, die wir veröffentlicht haben und die der Grund für Maaßens Strafanzeige waren. Dieses Gutachten soll den Generalbundesanwalt dazu gebracht haben, eine offensichtliche Fehlentscheidung zu treffen und gegen unsere Quellen und uns wegen Landesverrats zu ermitteln. Wir fordern die Freigabe des Gutachtens, damit die Öffentlichkeit dies auch lesen kann, um sich selbst ein Bild zu machen und einzuschätzen, ob Herr Maaßen die Wahrheit sagt.

    Desweiteren fehlen in den Akten laut unseren Anwälten diverse Vermerke über E‑Mails und Telefonate zwischen Generalbundesanwaltschaft und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein Widerspruch unserer Anwälte mit der Forderung, die Akten auch vollständig zu bekommen, wurde abgelehnt. Das alles legt den Verdacht nahe, dass der Verfassungsschutzpräsident Maaßen weiterhin versucht, eine Aufklärung über die Ermittlungen gegen uns zu verhindern. Und Rolf Clement hilft ihm im Deutschlandfunk, seine Legende weiter zu stricken.

    29. September 2015 5
  • : EU-Konsultationen zu Geoblocking und Online-Plattformen gestartet
    Immer noch ein Fleckerlteppich: Der digitale Binnenmarkt in der EU. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/plusea/18021206804/">Plusea</a>
    EU-Konsultationen zu Geoblocking und Online-Plattformen gestartet

    Drei Umfragen sollen der EU-Kommission dabei helfen, ein öffentliches Meinungsbild zu Aspekten des geplanten digitalen Binnenmarktes zu zeichnen. Die Konsultation zu Geoblocking zielt auf Einschränkungen ab, die Nutzer und Unternehmen beim Austausch von Waren und Informationen innerhalb der EU erfahren. So erhalten etwa Nutzer aufgrund ihres Standortes andere Konditionen in Online-Shops präsentiert oder können bestimmte Waren dort gar nicht erst erwerben. Anders als der Name vermuten lässt, geht es in dieser Konsultation nicht um urheberrechtlich geschützte Inhalte, die beispielsweise in Großbritannien konsumiert werden können, aber nicht in Deutschland. Dazu läuft eine separate Umfrage, die bereits Mitte November endet.

    Bei der zweiten Konsultation klopft die Kommission Erfahrungen mit sozialen und kollaborativen Plattformen ab, die auch Suchmaschinen, Videoplattformen oder App Stores umfassen. Deren zunehmend zentrale Rolle in der Internet-Ökonomie würde neben der Verbreitung der Inhalte auch Fragen nach Datenschutz aufwerfen. Zudem untersucht die Umfrage, wie mit der Haftungsfreiheit von Anbietern umzugehen ist, auf deren Plattformen illegale Inhalte wie Kinderpornographie oder urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet werden.

    Wohl vorrangig an Unternehmen richtet sich die dritte Konsultation, die unterschiedliche Regelung zur Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedsstaaten behandelt. Für 2016 hat die Kommission bereits eine legislative Initiative angekündigt, die den Verwaltungsaufwand beim grenzüberschreitenden E‑Commerce verringern soll. Die aktuelle Konsultation dient zur Vorbereitung des Prozesses, der gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Unternehmen bringen und zudem dazu führen soll, dass Abgaben dort abgeführt werden, wo der Konsument zu Hause ist. Um aufstrebende Start-Ups zu unterstützen, steht auch eine Mehrwertsteuerschwelle zur Diskussion.

    Die Umfragen laufen bis Mitte beziehungsweise Ende Dezember und können teils online, teils per PDF-Formular ausgefüllt werden.

    28. September 2015 2
  • : Digitaler Grabenkrieg zwischen USA und EU: Europaabgeordnete und Oettinger auf Charme-Offensive
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>. Quelle: <a href="https://www.flickr.com/photos/maret1983/13569430103/">Maret Hosemann</a>
    Digitaler Grabenkrieg zwischen USA und EU: Europaabgeordnete und Oettinger auf Charme-Offensive

    Abgeordnete des Europaparlaments wehren sich in einem Brief gegen Vorwürfe, die Strategie der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt richte sich gegen US-amerikanische IT-Unternehmen. Präsident Obama habe von „digitalem Protektionismus“ geredet, und „viele im privaten Sektor“ würden sich ähnlicher Worte bedienen, heißt es in dem Brief, den insgesamt 43 Parlamentarier unterschiedlicher Fraktionen unterzeichnet haben, darunter Julia Reda (Greens/EFA), Viviane Reding (EPP) oder Sophie in’t Veld (ALDE).

    Stattdessen gehe es darum, Barrieren niederzureißen und regulatorische Rahmenbedingungen zu aktualisieren, um Innovation und Unternehmertum anzustacheln. Das würde sowohl Konsumenten als auch Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zugutekommen. Bei den politischen Debatten handle es sich nicht um eine „transatlantische Spaltung“, sondern schlicht um unterschiedliche Ansichten und Glaubensvorstellungen, die sich durch unsere Gesellschaften ziehen würden.

    Eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA spiele eine entscheidende Rolle in einer sich wandelnden Welt. Deshalb müsse man Vertrauen schaffen und Ideen austauschen, dabei aber akzeptieren, dass eine Vielzahl an Blickpunkten einen integralen Bestandteil von offenen Demokratien darstellen. Die Abgeordneten würden „einen entschieden europäischen Ansatz zur Technologiepolitik“ zeigen wollen, dabei aber „jegliche anti-amerikanische Stereotypen anprangern“, fasste Julia Reda das Anliegen der Initiative zusammen.

    Oettinger auf Reisen

    Damit liefern die Abgeordneten Rückendeckung für den Digitalkommissar Günther Oettinger, der derzeit die USA und anschließend China bereist. Dort trifft er sich unter anderem mit Vertretern von Facebook, Apple und anderer IT-Unternehmen, aber etwa auch mit dem Chef der Federal Communications Commission (FCC) Tom Wheeler, von dem er sich bei der Gelegenheit ein paar Tipps zur Netzneutralität abholen könnte.

    Vor seiner Abreise versuchte Oettinger in einem Blog-Posting, ähnlich gelagerte Vorwürfe zu entkräften und betonte, die Strategie der Kommission richte sich nicht gegen Unternehmen, die aus einem bestimmten Land stammten. Der digitale Binnenmarkt soll einfach nur die europäische Wirtschaft ins digitale Zeitalter überführen und „Digitalstrategien europäisieren“. Die Marktbedingungen müssten für alle gleich sein, unabhängig davon, ob betroffene Unternehmen aus der EU oder von woanders kommen würden.

    In Hinblick auf die demnächst startende öffentliche Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Er sei bereit, Bedenken und Vorschläge seitens der USA entgegenzunehmen, würde sich aber nicht von „billigen Vorwürfen“ wie einer befürchteten „Überregulierung“ beeindrucken lassen.

    Angespannte Beziehungen

    Dabei handelt es sich um eines von mehreren digitalen Konfliktfeldern, die die Beziehungen zwischen den USA und der EU belasten. Erst gestern hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, das Safe-Harbor-Abkommen als ungültig eingeschätzt, weil es dem europäischen Datenschutzrecht widerspreche. Sollte der EuGH dieser Ansicht folgen, würde das dem Transfer personenbezogener Daten in die USA die rechtliche Grundlage entziehen – und im gleichen Atemzug die Totalüberwachung des Internets durch den US-Geheimdienst NSA immerhin erschweren. Auch die weiterhin laufende kartellrechtliche Untersuchung der Kommission gegen Google dürfte Washington verärgern.

    Etwas einfacher gestalten sich hingegen die Verhandlungen zum Austausch persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke, bislang zumindest. Damit das Ankommen in Kraft treten kann, ist in den USA allerdings noch eine Gesetzänderung durch den notorisch bockigen Kongress notwendig, während in Europa eine Abstimmung des EU-Parlaments ansteht. Der offene Brief der EU-Abgeordneten sowie die Charme-Offensive Oettingers dürften wohl zum Ziel haben, die Wogen zu glätten und Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, bevor es zu einer weiteren Eskalation kommt.

    24. September 2015 3
  • : Altmaier: „Dann kann der BND das, was er bisher tut, auf der neuen Rechtsgrundlage machen.“
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/"> (CC BY 4.0)</a> by <a href="http://technische-aufklaerung.de/">Technische Aufklärung </a>
    Altmaier: „Dann kann der BND das, was er bisher tut, auf der neuen Rechtsgrundlage machen.“

    Bei der fünften netzpolitischen Soirée der grünen Bundestagsfraktion waren Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier, Konstantin von Notz und Constanze Kurz zur Diskussionsrunde geladen. Die Kollegen des „Technische Aufklärung“-Podcasts haben die Veranstaltung netterweise aufgezeichnet und zum Download bereitgestellt.

    Obwohl das Thema des Abends lautete „Ausgespäht & abgehört! Was macht der Rechtsstaat“, äußerte sich Altmaier mit keinem Wort zur Landesverrats-Affaire, womöglich bewusst, um nicht über die Rolle des Bundeskanzleramts in dem Verfahren zu stolpern. Jedoch lieferte er an anderer Stelle die zentralen Erkenntnisse des Abends, mit seiner exklusiven Sicht auf die Arbeit des NSAUA und der Debatte um Selektoren. Zu dem, was Peter Altmaier am selben Abend schon erwidert wurde, kommentieren wir einige ausgewählte Aussagen im Detail:

    „BND hat sich stets bemüht“

    Ich glaube, dass der BND, jedenfalls was die deutschen Gesetze angeht, sich sehr viel darum gekümmert hat, sie auch einzuhalten. […] Und wenn es um die Selektoren geht, da hat sich der BND wirklich alle Mühe gegeben, um deutsche Staatsbürger zu schützen und G10-relevante Selektoren auszusortieren. Ob er sie alle aussortiert hat, weiß ich nicht. […] Mein Eindruck ist: Sie haben das mit einer ziemlich hohen Präzision auch geschafft.

    Deutliche Schwierigkeiten hatte Peter Altmaier seine danach vorgebrachte Behauptung zu untermauern, eine „ganze Reihe Verfassungsrichter“ könne man benennen, welche die bestehende Praxis der deutschen Auslandsaufklärung durch den BND als grundgesetzkonform ansehen würden. Denn im NSA-BND-Untersuchungsausschuss hatten gleich drei namhafte Staatsrechtler die Grundgesetzwidrigkeit überzeugend dargelegt. Altmaier bezog sich in seiner Behauptung auf die zweite Sachverständigenanhörung im Untersuchungsausschuss. Nicht auch nur einen Juristen, der eine gegenteilige Meinung vertritt, konnte der Kanzleramtschef allerdings auf mehrfache Nachfrage hin nennen. Wir sind jedenfalls gespannt, welcher Jurist sich für das Bundeskanzleramt diesen Hut aufsetzen wird. Insgesamt tat sich Altmaier enorm schwer damit, die Arbeit des BND als vollständig rechtmäßig zu begründen. Über die Frage konkreter Rechtsbrüche hinaus mochte er die Machenschaften der Geheimen gar nicht erst bewerten.

    Darin offenbart sich ein fragwürdiges Wegducken. Es obliege ihm als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt nicht, über die Rechtswidrigkeit der BND-Überwachungsmaßnahmen zu entscheiden. Das sei allein Sache des Untersuchungsausschusses und des Bundesverfassungsgerichts. Das ist grotesk, denn er weist damit schlichtweg seine Rolle als entscheidende Aufsichtsinstanz im Amt des Geheimdienstkoordinators und Beauftragten für die Nachrichtendienste von sich. Ein seltsames Verständnis, wenn Altmaier als Mitglied der Bundesregierung noch nicht einmal die Gesetzeskonformität des von ihm beaufsichtigten Geheimdienstes bestätigen und verteidigen kann.

    Auch konkrete Rechtsverstöße konnte Altmaier nicht ausschließen:

    Moderatorin Anna Sauerbrey: Hat der BND gegen geltendes Recht verstoßen?
    Altmaier: „Es ist nicht meine Aufgabe, das zu entscheiden, wir haben dafür einen Untersuchungsausschuss; wir haben dafür Gerichte“ […] „Es hat noch kein Grüner Strafanzeige gestellt gegen den BND oder gegen das Kanzleramt; trotzdem kann es ja sein, dass man im Zuge des Untersuchungsausschusses zu bestimmten Schlussfolgerungen kommt…“

    Es offenbart sich an dieser Stelle die eigenartige Logik: Was nicht eindeutig verboten ist, muss erlaubt sein, egal ob dafür tatsächlich eine Ermächtigungsgrundlage besteht oder nicht. Ähnlich auch Altmaiers Argumentation beim Thema Metadaten:

    Die Verarbeitung von Metadaten ist nicht grundsätzlich verboten, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie anonymisiert sind.

    Als Altmaier vorgehalten wurde, dass BND-Präsident Schindler vor dem NSA-BND-Ausschuss Fehler eingeräumt habe, antwortete er:

    Ich weiß nicht, wo Herr S. erklärt haben soll, dass das Verhalten des BND rechtswidrig ist, ich hab so eine Erklärung nicht gesehen […] Soweit ich das sehe, hat der BND zugeben müssen, dass er gerade in Zusammenhang mit den Selektoren einiges getan hat, was jedenfalls nicht die Politik des Bundeskanzleramts und der Bundesregierung war.

    Angesprochen auf die daraus folgenden Konsequenzen gibt sich Altmaier zugeknöpft. Darüber könne er nicht reden, sagt er – und grinst. Seine einzige Aussage dazu:

    Ich glaube, dass einiges zu Tage gekommen ist, was geändert werden musste, und soweit es nicht bereits geändert wurde, auch geändert werden wird.

    Darin lässt sich bereits erahnen, welche Art von Konsequenzen Altmaier eigentlich vorschwebt, nämlich eine nachträgliche Legitimierung der bisher teilweise rechtswidrigen Überwachungspraktiken:

    Die Frage ist, ob die Rechtsgrundlage ausreichend ist, für das, was er [der BND] tut; ob man diese Rechtsgrundlage deklaratorisch oder konstitutiv ändern muss, und dann kann er das, was er bisher tut, auf der neuen Rechtsgrundlage machen.

    Wundern durfte man sich an diesem Abend nicht nur über das penetrante Duzen zwischen dem Abgeordneten der grünen Fraktion, Konstantin von Notz, und dem auffallend hofierten „lieben Peter“, sondern auch über Altmaiers Verständnis von anlassloser Massenüberwachung. Bestechend einfach: Solange nämlich die Überwachung keine 80 Millionen Bürger in Deutschland betrifft, wird es im Bundeskanzleramt nicht als Massenüberwachung angesehen:

    Der Vorwurf der anlasslosen Massenüberwachung von 80, 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, der ist in dieser Form nirgendwo belegt worden.

    Wir stellen fest: Die Fachaufsicht ist gleichzeitig Fürsprecher des BND und auf der Suche nach neuen Legitimationsweisen. Dafür gefunden wurde beispielsweise die Rüstungskontrolle. Diese folgt nun als Begründungsstrategie an der Stelle von Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung von Missbrauchsbildern von Kindern im Netz. Altmaier prophezeit bei der Gelegenheit auch gleich die künftige schwarz-grüne Koalition: „Eines Tages, zu schwarz-grünen Zeiten“. Damit richtete er sich an die Adresse der grünen Bundestagsfraktion: Sie werde noch froh sein, dass deutsche Geheimdienste sich darum kümmern, illegale Rüstungslieferungen und Proliferation zu verhindern. Immerhin an dieser Stelle hält Altmaier fest, dass Geheimdienste eine Rechtsgrundlage für die Sachverhalte benötigen, mit denen sie sich beschäftigen.

    Anders als die Süddeutsche titelt, war mitnichten Der Schwarze in der grünen Hölle, sondern doch mehr unter Wohlgesinnten, die neben etwas parteipolitischem Geplänkel und unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich juristischer Feinheiten wohl vor allem dankbar waren, dass Altmaier ihnen die Ehre gab.

    24. September 2015 12
  • : BfV-Präsident Maaßen beklagt „Umwertung der Werte“, will Whistleblower verfolgen
    Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen.
    BfV-Präsident Maaßen beklagt „Umwertung der Werte“, will Whistleblower verfolgen

    Die Landesverratsaffäre habe zu einer „Umwertung der Werte“ geführt, erklärte heute Vormittag der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Die Weitergabe von Dokumenten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, werde „bagatellisiert“ und „verzwergt“, wohingegen diejenigen, die nach undichten Stellen im BfV suchen würden, als „Schurken“ dargestellt werden.

    Ihm sei es als BfV-Präsident darum gegangen, Schaden von der Behörde abzuwenden, sagte Maaßen in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wies allerdings jegliche Verantwortung in der Affäre von sich. Die zunächst gegen Unbekannt gestellten Strafanzeigen hätten nicht Journalisten, sondern Whistleblower im Visier gehabt, um den Geheimnisschutz sicherzustellen. Zudem habe er den Wortlaut der Anzeigen erst im Nachhinein gesehen. Auch die Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Informationen tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte, habe er nicht selbst überprüft.

    Das außergewöhnliche Vorgehen begründete Maaßen damit, dass die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente erstmalig in vollem Umfang ins Internet gestellt worden seien. Zwar wären bereits in der Vergangenheit Informationen aus „Geheim“ (oder „Vertraulich“) eingestuften Dokumenten an die Öffentlichkeit gelangt, jedoch nicht im Volltext. Man habe in solchen Fällen erwogen, Anzeige zu stellen, davon aber Abstand genommen, da dies einer Bestätigung der veröffentlichten Informationen gleichgekommen wäre. Darauf hätte man in diesem Fall keine Rücksicht nehmen müssen. Mit anderen Worten: Die Pressefreiheit muss man aus Sicht von Maaßen nicht berücksichtigen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Schadensbericht

    Als einen „Schadensbericht“ bezeichnete Maaßen die Stellungnahme des BfV, die laut Medienberichten bestätigt hätte, dass es sich bei den geleakten Informationen um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte. Das Gutachten war vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) angefordert worden, bei dem die Strafanzeigen gestellt worden waren. Sobald das Ergebnis vorlag, gab man die Ermittlungen dankbar an den Generalbundesanwalt Harald Range ab, in dessen Bereich schwerwiegende Straftaten wie Landesverrat oder Spionage fallen. Der Rest ist bekannt: Range weitete die Untersuchungen auf Andre Meister und Markus Beckedahl aus, musste aber seinen Hut nehmen, als die Ermittlungen öffentlich bekannt wurden. Laut Maaßen habe das Gutachten den Sachverhalt jedoch nicht präjudiziert. Er selbst hielt den Inhalt der Stellungnahme, die ihm zur Kenntnis gegeben worden sei, für vertretbar, habe die Frage aber nicht selbst geprüft.

    Durch Abwesenheit glänzte der Chef der BfV-Aufsichtsbehörde, Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Er war ebenfalls zur Ausschusssitzung eingeladen gewesen, zog es aber vor, wie schon im August nicht persönlich zu erscheinen. Ein entsprechender Antrag der Opposition, den Minister erneut einzuladen, wurde mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU abgelehnt.

    „Journalisten rehabilitieren und entschädigen“

    Im Büro von Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte man Verständnis dafür, dass Innenminister Thomas de Maizière wegen „Terminen zur wichtigen Flüchtlingsfrage“ verhindert war. Nicht billigen dürfe man aber, „dass die Koalitionsmehrheit danach unseren Antrag niederstimmte, den Minister zu passenderem Termin erneut in den Ausschuss zu laden. Das soll offenbar erschweren, des Ministers persönliches Wissen und Zustimmung bezüglich dieser Operation des Verfassungsschutzes aufzuklären. Nicht besser wäre, wenn er in seinem Ministerium nicht sichergestellt hätte, dass er von solch wichtigen Vorgänge rechtzeitig persönlich Kenntnis erhält.“

    Zwei umfangreiche Kleine Anfragen sollen Licht in die nach wie vor ungeklärte Verantwortungskette bringen. Die Antwort auf die erste davon liegt bereits vor, während sich Ströbele von der zweiten eine „hoffentlich erschöpfendere Antwort“ erwartet. Die Affäre dürfe für die Verantwortlichen nicht ohne Konsequenzen bleiben:

    Erstens muss ausgeschlossen werden, dass Sicherheitsbehörden nochmals einschüchternde Strafverfolgungsmaßnahmen quasi in eigener Sache veranlassen, die zur Ausforschung journalistischer Quellen dienen. Dazu muss geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Änderungen nötig [sind], um solche Strafverfahren zulasten der Pressefreiheit unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck führen wir am 5. Oktober ein Fachgespräch mit Journalisten und Juristen durch.

    Zweitens müssen die von den Landesverrats-Ermittlungen betroffenen Journalisten rehabilitiert und entschädigt werden; die vom BKA heimlich über sie erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden.

    Drittens muss die ministerielle Fachaufsicht über die Geheimdienste strikter und wirksamer organsiert werden, damit solch wichtigen Vorgänge künftig der politischen Leitungsspitze gesichert bekannt und von dieser verantwortet werden.

    Viertens brauchen wir einen wirksamen Whistleblower-Schutz, wozu wir Grünen bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt haben.

    Scharfe Kritik an BfV-Präsident Maaßen und Innenminister de Maizière übte auch die Sprecherin der Grünen-Fraktion im Rechtsausschuss, Katja Keul:

    Der BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen hat im Rechtsausschuss zugeben, dass ihm die Strafanzeigen gegen die Blogger von netzpolitik.org  nicht bekannt waren als sie gestellt wurden. Erst im Nachhinein hätte er den Inhalt zur Kenntnis genommen. Es seien nicht seine Anzeigen, sondern die des BfV als Behörde. Es ist sehr befremdlich, dass er als Leiter eben dieser Behörde die Strafanzeigen nicht mal gelesen hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass er im Ausschuss ebenfalls berichtete, dass nur selten Strafanzeigen des BfV erstattet werden.

    Zudem hat Herr Maaßen auf Nachfragen nicht darlegen können, ob er nun ausreichende Maßnahmen im BfV getroffen hat, um eine Weitergabe von sogenannten Staatsgeheimnissen in Zukunft zu verhindern. Die Sicherheitslücke ist immer noch völlig unbekannt.

    Diese Frage nach den Sicherheitslücken hätten wir gerne ebenfalls dem Innenminister de Maizière gestellt. Aber der Innenminister ist mit Hinweis auf die aktuelle Flüchtlingskrise der Einladung des Rechtsausschusses leider nicht gefolgt. Es ist bezeichnend, dass Herr de Maizière seine parlamentarischen Pflichten – denn dazu gehört seine Auskunft den Ausschüssen gegenüber – nicht mehr nachkommen kann, obwohl die Flüchtlingssituation seit zwei Jahren absehbar war. Er nimmt faktisch seine Untätigkeit der letzten zwei Jahre zum Anlass, um uns Parlamentariern nicht Rede und Antwort stehen zu müssen. Unser Antrag, den Innenminister für die nächste Sitzung einzuladen, ist mit den Stimmen der großen Koalition im Ausschuss leider abgelehnt worden.

    Für die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, Elisabeth Winkelmeier-Becker, liegt hingegen kein Fehlverhalten vor. Das Fernbleiben von Innenminister de Maizière begründete sie mit wichtigeren Terminen, die Vorrang vor der Diskussion im Rechtsausschuss gehabt hätten. Er sei durch seinen Staatsekretär ausreichend vertreten gewesen. Winkelmeier-Becker machte deutlich, dass sie den Rechtsausschuss für den falschen Platz hält, um das Thema zu behandeln:

    Zudem hat mit den Ermittlungen weder das Bundesamt für Verfassungsschutz als anzeigeerstattende Behörde noch das Bundesministerium des Innern unmittelbar etwas zu tun. Die auf Netzpolitik.org. veröffentlichten Angaben waren geheim, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte richtigerweise Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. In die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen sind beide Behörden nicht eingebunden. Diese liegen bekanntlich in der Hand der Justiz und damit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Thema ist im Rechtsausschuss abgeschlossen.

    [Update: Stellungnahmen hinzugefügt]

    23. September 2015 29
  • : Rede von Heiko Maas über Pressefreiheit, Zivilgesellschaft und Landesverrat
    Beim Politischen Aschermittwochstreffen der SaarlŠndischen SPD spricht am Mittwoch (18.2.2015) der Bundesjustizminister Heiko Maas in Rehlingen-Siersburg. Foto: Becker&Bredel
    Rede von Heiko Maas über Pressefreiheit, Zivilgesellschaft und Landesverrat

    Unser Justizminister Heiko Maas (SPD) hat gestern beim Bundesverband der Zeitungsverleger über „Presse und Zivilgesellschaft – Wer braucht wen?“ geredet. Dabei ging es auch um die Landesverrat-Ermittlungen. Ein Transkript seiner Rede gibt es beim BMJV zu lesen.

    Diese Frage nach der Bedeutung der Presse für die Zivilgesellschaft stellt sich also durchaus. Informationen gibt es ja heute auch per Twitter und bei YouTube; Meinungen findet man in den zahllosen Blogs, und Debatten werden heute auch bei Facebook ausgetragen. Vielleicht fragt sich auch mancher, ob es nicht bezeichnend ist, dass bei der jüngsten Kontroverse über Pressefreiheit, Justiz und Landesverrat kein Printmedium im Mittelpunkt stand, sondern ein Blog zur Netzpolitik?
    […]
    Im Netz tummeln sich viele Amateure. Aber wer Informationen aufbereiten, einordnen und bewerten will, der sollte ein Profi sein. Nötig ist Journalismus mit Kompetenz und Ethos. Wie wichtig das ist, zeigt sich zum Beispiel beim journalistischen Umgang mit Staatsgeheimnissen. Es stimmt schon: Die Pressefreiheit beweist sich immer dann, wenn die Presse den Mächtigen unbequem ist. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen zwei Blogger haben das auch deutlich gemacht. Und ohne Überschreitung meiner Kompetenzen kann ich sagen: Ich halte es für richtig, dass die Bundesanwaltschaft dieses Verfahren eingestellt hat. Und wir werden auch ganz konkret überlegen müssen, ob wir den Straftatbestand des Landesverrats nicht so ändern, dass das bloße Veröffentlichen von Informationen nicht mehr als Beihilfe gelten kann.

    Kompetenz und Ethos stünde einem Justizminister übrigens auch ganz gut zu Gesicht. Dass er sich nach einigem Zögern nun dafür ausspricht, den Straftatbestand zu präzisieren, ist zu begrüßen, wenngleich diese Forderung schon seit der Spiegel-Affäre immer wieder erhoben wurde.

    Aber mitunter hat man den Eindruck, dass bei mancher Enthüllungsplattform – und damit meine ich jetzt nicht netzpolitik.org – die pubertäre Lust am Tabubruch im Vordergrund steht und nicht der kritische Journalismus. Aus den Informationen von wikileaks haben erst die Journalisten vom Guardian, Le Monde und dem Spiegel gesellschaftlich relevante Nachrichten gemacht. Die bloße Veröffentlichung von geheimen Dokumenten hat dagegen eher Schaden angerichtet, zum Beispiel hat sie Informanten in Gefahr gebracht.

    Maas wiederholt hier die alte Mär von dem „Schaden“, der angerichtet werde, wenn geheime Dokumente öffentlich werden. Die Frage ist dabei immer, wem ein Schaden entsteht. Die Antwort gibt Maas selbst, wenn er sagt, manches sei den „Mächtigen unbequem“. Im Rückblick auf die Veröffentlichungen von Wikileaks muss man konstatieren, dass das Ergebnis schlicht eine besser informierte Öffentlichkeit ist, die sich in den Originaldokumenten selbst ein Bild machen konnte über Militärs, Geheimdienste und Diplomaten. Das betrifft nicht nur die Kenntnis des Inhalts der Dokumente selbst, sondern auch die Einschätzung, wie weit die öffentliche Darstellung von den im Geheimen verfassten Papieren abweicht. Ein Schaden entsteht in Wahrheit doch nur den geheimniskrämerischen staatlichen Entitäten, die sich natürlich nicht in die Karten schauen lassen wollen. Es ist ein gern gebrauchtes Argument gegen Wikileaks, dass ihre Veröffentlichungen Informanten in Gefahr gebracht hätten. Allerdings fehlt bis heute ein Beweis, dass dieses Vorurteil auch stimmt.

    Interessant ist außerdem, dass in der dpa-Meldung zu der Rede ganz andere Sachen genannt werden, die wir im Redetranskript nicht finden konnten:

    Rückblickend sei es „sehr gewöhnungsbedürftig, dass ausgerechnet gegen zwei Blogger ermittelt wurde, hinter denen keine große Infrastruktur steht“. Er sei von Journalisten angesprochen worden, warum denn nicht gegen sie ermittelt worden sei, obwohl sie doch viel größere Geheimnisse als die Blogger veröffentlicht hätten. „Die fanden das schon rufschädigend.“ Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte August die Ermittlungen gegen die beiden Blogger eingestellt. Bei den von ihnen veröffentlichten Informationen über den Verfassungsschutz handele es sich nach übereinstimmender Einschätzung mit dem Bundesjustizministerium nicht um ein Staatsgeheimnis. Die Affäre kostete Generalbundesanwalt Harald Range den Job. „Die Anzeigensteller haben genau das Gegenteil erreicht von dem, was sie wollten“, sagte Maas.

    Update: Die Zitate stammen von der Frage&Antwort-Runde im Anschluß, hier findet sich eine Mitschrift:

    Maus zu Netzpolitik.org: Wie froh waren Sie, dass Sie dieses Problem so schnell gelöst haben?
    Maas: Die Tatsache, dass man sich zwei Blogger gesucht hat, die man dann angezeigt hat, finde ich doch sehr gewöhnungsbedürftig. Es gab Journalisten, die mich fragten, warum sie nicht angezeigt wurden. Ich will nicht weiter kommentieren, warum man sich zwei Blogger aussucht, hinter denen so gut wie keine Infrastruktur stand.
    Die Anzeigesteller haben genau das Gegenteil erreicht von dem, was sie wollten. Künftig wird sich jeder gut überlegen, ob er soetwas noch einmal machen will. Maas wiederholt er will die Beihilfe zum Geheimnisverrat vielleicht künftig straffrei stellen. Es gehe drum, gegen die vorzugehen, die Geheimnisse weitergeben.

    Maus: Aber Snowdens Enthüllungen waren doch gut?
    Maas: Sicher hat Snowden das Bewusstsein dafür geschärft, wie mit unseren Daten umgegangen wird. Aber ich würde mir wünschen, dass genauso intensiv wie über die Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, wie Google und Co. mit unseren Daten umgehen.

    Selbstlob von Verbraucherminister Maas für weniger Verbraucherrechte im Datenschutz

    In seiner Rede sprach unser Justizminister, der gleichzeitig auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, auch über Datenschutz. Und lobte sich selbst und die Bundesregierung dafür, dass sie sich erfolgreich im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung dafür eingesetzt hätten, dass wir weniger Verbraucherschutz und weniger Datenschutz im Rahmen des Direktmarketing bekommen. Danke für nichts.

    Ich weiß, dass viele Verlage die Reform des Datenschutz-Rechts in Europa sehr aufmerksam beobachten. Da bewegt sie vor allem die Zukunft des Direktmarketings. Die Bundesregierung hat hier eine klare Haltung: Wir wollen, dass es hier keine Veränderungen zu Lasten der Verlage geben sollte. Wir haben uns in Brüssel dafür eingesetzt, dass Geschäftsmodelle wie das Direktmarketing durch Verlage weiter zulässig sind. Und wir konnten erreichen, dass die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung weiterhin ein berechtigtes Interesse der Verarbeiter darstellt. Das war nicht einfach, hier auf europäischer Ebene bei den Beratungen der Datenschutz-Grundverordnung dieses Ergebnis zu erreichen, aber wir haben es jetzt und das ist eine gute Nachricht für Deutschlands Zeitungsverlage.

    22. September 2015 15
  • : Digitale Agenda: Bundesregierung will mehr „intelligente Vernetzung“
    Die Bundesregierung möchte die "intelligente Vernetzung" vorantreiben. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/speedoflife/8274993170/">Andy Lamb</a>
    Digitale Agenda: Bundesregierung will mehr „intelligente Vernetzung“

    Eine neue Initiative der Bundesregierung knöpft sich die „intelligente Vernetzung“ vor, bei der in Deutschland noch Nachholbedarf besteht. Die in die „Digitale Agenda“ eingebettete Strategie soll mit insgesamt 36 konkreten Maßnahmen dafür sorgen, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) besser genutzt werden können.

    Dabei geht es um Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung sowie Verwaltung, die systematisch miteinander vernetzt werden sollen. Durch die „zielgerichtete Verknüpfung und Koordinierung“ erhofft sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Synergieeffekte, die sich bereichsübergreifend entfalten sollen. Zudem möchte das BMWi die Rahmenbedingungen verbessern, um Unternehmen Anreize für Investitionen zu liefern.

    Offener Zugang zu Bildung und Wissenschaft

    Neue Erkenntnisse im Forschungs- und Wissenschaftssektor sollen künftig nicht mehr im Urheberrechtsdschungel versickern, sondern durch eine Open-Access-Strategie „wirksam und dauerhaft“ zugänglich werden, wenn öffentliche Fördergelder im Spiel sind. Urheberrechtlich geschütztes Material soll sich einfacher nutzen lassen, indem eine lang geforderte Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt wird. Damit sollen endlich weitflächig digitale Lerninhalte in den Klassenzimmern ankommen. Flankiert wird diese Maßnahme von einer noch zu entwickelnden Strategie „Digitales Lernen,“ die Länder und Akteure aus allen Bildungsbereichen einbeziehen soll.

    Optimierungspotenziale macht das BMWi auch im Energiesektor aus. Noch 2015 sollen neue Rahmenbedingungen „für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen und Regeln für die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ geschaffen werden, was einen volkswirtschaftlichen Nutzen von rund zehn Milliarden Euro bringen soll. Der Informationsaustausch im Gesundheitsbereich soll sich verbessern und die eHealth-Initiative weiterentwickelt werden.

    Die Erforschung von automatisiertem Autofahren soll vorangetrieben und datenschutzrechtliche Fragestellungen gelöst werden. Erfreulicherweise fällt der öffentliche Nahverkehr nicht unter den Tisch. Einheitliche Standards und technologieoffene Lösungen sollen den Umstieg auf Bus und Bahn erleichern, indem etwa elektronische Fahrscheine mit einer digitalen Fahrplanauskunft verknüpft werden.

    Open Data als Standard

    Der Zugang zur Verwaltung soll deutlich bequemer werden. So sollen gemeinsam mit den Ländern Bürgerkonten eingerichtet werden, wo man sich mit der eID-Funktion des Personalausweises sicher authentifizieren kann. Die Wirtschaft soll vom „Prozessdatenbeschleuniger“ (P23R) profitieren, mit dem Unternehmen ihre gesetzlichen Informations- und Meldepflichten sicher und automatisiert erfüllen können. Erste P23R-Umsetzungen seien erfolgreich verlaufen und deren Projektergebnisse unter einer Open-Source-Lizenz nutzbar. Erklärtes Ziel ist es, Open Data als Standard in der Bundesverwaltung einzuführen.

    Gesetzlich verankert werden soll die Netzneutralität – allerdings mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass Spezialdienste „unter bestimmten Voraussetzungen“ erlaubt sein müssen und überlegt werden soll, ob Datenverkehr „für bestimmte Anwendungen“ priorisiert werden darf. Als Beispiele führt das Papier selbstfahrende Autos, Steuerungssysteme in Energienetzen und telemedizinische Anwendungen an. Freilich dürfe dabei das offene und freie Internet nicht gefährdet werden. Im Grunde kündigt die Regierung in diesem Punkt also an, die demnächst kommende EU-Richtlinie umzusetzen, die praktisch deckungsgleiche Vorgaben festlegt.

    17. September 2015 11
  • : #11np Review Teil 3: Anna Biselli über VDS – Fighting with Zombies
    by Theresia Reinhold (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a>)
    #11np Review Teil 3: Anna Biselli über VDS – Fighting with Zombies

    Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist nicht tot zu kriegen. Auch wenn die jüngsten Zeichen aus Brüssel der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aufschiebende Wirkung haben, wird die Bundesregierung alles versuchen, um das bereits beerdigte Relikt wieder auferstehen zu lassen. Derzeit ist eine Wiedereinführung der VDS für den Herbst diesen Jahres geplant. Anna Biselli hat auf unserer „Das ist Netzpolitik!“ Konferenz einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Debatte geben. Warum kam es zur Vorratsdatenspeicherung, und wo kommt diese Idee eigentlich her? Welchen Argumentationsmustern folgen ihre BefürworterInnen? Die VDS ist ein wiederkehrender rhetorischer Beißreflex und jedes sicherheitspolitische Ereignis scheint für die BefürworterInnen recht, um nach ihr zu rufen. In einem regelmäßigem Vorgehen setzten sich Innenpolitiker für die VDS ein. Anna erklärt wer die Auferstehung des Zombies VDS voran treibt.

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    14. September 2015 1