Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gestern zu einem Fachgespräch über „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“ in den Bundestag eingeladen, um über Lehren aus den Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns zu diskutieren. Die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner erklärte in der Einleitung, dass es um die Frage gehe, welche Konsequenzen sich aus der Affäre ergeben und ob der Gesetzgeber Journalisten besser schützen müsse?
[Update: Ein Video-Mitschnitt ist jetzt hier verfügbar.]
Im ersten Teil der vierstündigen Debatte ging es um Problemstellungen und eine Analyse der Landesverrats-Debatte.
Günther Latsch, Journalist beim Spiegel, sah in der Affäre ein ermutigendes Beispiel. Die Zivilgesellschaft habe funktioniert, es habe einen massiven Medien-übergreifenden Aufschrei und deutlichen öffentlichen Druck gegeben, der dann auch rasch zur Einstellung der Ermittlungen gegen uns geführt habe. Es sei „in diesem Land Konsens gewesen, dass sowas nicht geht“. Das sei ein „lehrreiches Beispiel“. Aber es gebe weiterhin ein Problem – und das seien Whistleblower, gefährdete Menschen, die ihren Job riskierten, um auf gesellschaftliche Missstände hinzuweisen. Die seien noch nicht ausreichend geschützt.
Carola Witt, Justiziarin des NDR, erklärte, dass ihr Haus den Landesverrat-Paragraphen zuvor auch nicht im Blick hatte. Sie habe zwar die Spiegel-Affäre gekannt, aber sie habe sich in ihrer Arbeit (sie arbeitet seit 1989 in diesem Bereich beim NDR) noch nie damit beschäftigen müssen. „Landesverrat hat uns ziemlich auf dem linken Fuss erwischt“.
Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent (u.a. taz), erklärte, dass die Sicherheitsbehörden wegen des Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2007 „eine Nummer höher einsteigen“ musste und daher die rechtliche Konstruktion des Verrats von Staatsgeheimnissen ausprobiert habe. Es sei ein „grober handwerklicher und strategischer Schnitzer“ gewesen, dass nicht die „Offenbarung von Staatsgeheimnissen“ herangezogen wurde (§ 95 StGB). Da dies erkannt und beim nächsten Mal ausgenutzt werden könnte, sei eine Gesetzesänderung notwendig, um auch diesen Weg zu verbauen und Journalisten besser zu schützen.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele erzählte aus dem Rechtsausschuss, dass man die Regierung gefragt habe, wie oft denn in ähnlichen Fällen Anzeige erstattet worden sei. Antwort: In jüngerer Zeit hätten die beiden Geheimdienste BND und MAD keine einzige Anzeige gestellt, der Verfassungsschutz drei Anzeigen. Zwei davon gingen gegen uns, die dritte wegen einer Veröffentlichung des Rechercheverbundes zum Corelli-Report. Für Ströbele ist aber ein gefährlicher Trend erkennbar, wenn das Schule machen sollte.
Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und gelegentlicher Autor bei netzpolitik.org, widersprach den Vertretern von Spiegel und NDR, dass man Originaldokumente nicht veröffentlichen sollte. „Originaldokumente helfen Lesern, Einschätzungen von Journalisten zu hinterfragen“. Er äußerte sich auch skeptischer, was die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Pressefreiheit angeht. Es gebe in diesem Bereich viele Einschätzungsklauseln. Die hätten den Nachteil, dass keine glasklaren Regeln für Informantenschutz und Pressefreiheit existierten und Polizisten weitgehend freie Hand hätten, wenn Überwachungsmaßnahmen oder Redaktions- und Hausdurchsuchungen bei Journalisten durchgeführt werden. Man müsse weg von Einschätzungsklauseln, die nicht wasserdicht sind. Auch das Presseprivileg des § 353b Abs. 3a StGB – wonach sich Journalisten nicht wegen Beihilfe zum Verrat von Geheimnissen strafbar machen können, wohl aber wegen Anstiftung – müsse auf Anstiftung erweitert werden, denn Beihilfe und Anstiftung seien in der Praxis nicht klar abzugrenzen.
Nikolaos Gazeas vom Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht der Universität Köln, sah in § 160a StPO eine sehr neuralgische Vorschrift mit Blick auf Journalisten und Informantenschutz. Der Verrat von Dienstgeheimnissen in § 353b StGB erlaube keine Telekommunikationsüberwachung bei Journalisten, § 160a StPO sei aber ein „Einfallstor für Ermittlung gegen Journalisten“, zusammen mit Landesverrat erlaube die Anwendung eine Telekommunikationsüberwachung, wie sie uns auch drohte.
Hans-Christian Ströbele brachte als vergleichbares Beispiel die Diskussion um § 129a StGB, der bei politischen Aktivisten auch als ein Türöffner für Telekommunikationsüberwachung gesehen wird.
Christian Rath erklärte auch, dass mit Ermittlungen wegen Landesverrat niemand gerechnet habe. Vorher habe man gedacht, dass die Anstiftung zum Geheimnisverrat das Problem und Einfallstor sein könnte. Er brachte den Wikileaks-Fall, dass man einen Preis für das Leaken der TTIP-Verhandlungsdokumente ausgerufen habe, als mögliches Problem. Das sei „eher kontraproduktiv für die Diskussion, die wir hier führen“.
Auf die Frage, was es für Beispiele für Grenzen der Pressefreiheit gäbe, verwies Carola Witt auf die journalistischen Sorgfaltspflichten. Beim NDR offenbare man keine Dinge, die nicht wasserdicht seien. Latsch vom SPIEGEL erklärte, dass es offenen staatlichen Druck kaum gebe, das traue man sich nicht, das laufe subtiler. Promis etwa kämen vor allem mit hochbezahlten Anwälten, die sofort mit Schadensersatzforderungen und wirtschaftlichem Schaden drohen würden. Das könnten sich große Redaktionen leisten, für kleine ohne Rechtsabteilung würde das häufig zu massiver Einschüchterung führen.
Christian Partsch, Vertrauensanwalt für die Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung Berlin, brachte das Beispiel, dass Whistleblower in Verwaltungen oft keine Möglichkeit hätten, legal auf Missstände hinzuweisen. Ein BND-Mitarbeiter müsse ein Formular an seinen Vorgesetzten ausfüllen und eine mögliche Aussage an seinen Anwalt vorher dokumentieren, damit es bei einem Whistleblowing keine dienstrechtlichen Konsequenzen gebe. Man müsse beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ansetzen, hier sei eine große Bedrohung im privatwirtschaftlichen Bereich.
In der zweiten Runde der Debatte ging es um mögliche Gesetzesänderungen, um die Pressefreiheit auszubauen und anzupassen.
Gazeas erklärte, dass bei der vom Justizminister Maas vorgeschlagenen Veränderung von § 94 StGB (Landesverrat) das Missbrauchsrisiko steigen würde, dass z.B. Nazis das ausnutzen könnten, um unter dem Schutz der Pressefreiheit zu hetzen. Entweder müsse man Journalisten ganz raus nehmen, eine Abwägungsklausel einbauen oder Lehren aus Landesverrat ziehen und hoffen, dass es nicht wieder missbraucht wird. Sinnvoller wäre, bei § 95 StGB Journalisten raus zu nehmen. Man könne auch Ermittlungen von einer Ermächtigung des Justizministers abhängig machen. Das sei nicht ganz unheikel. Aber die Disziplinierungsfunktion sei besser, weil der Justizminister politisch verantwortlich gemacht werden könnte. Möglicherweise würde dies zu einer strafferen internen Kontrolle des Generalbundesanwaltes führen. Gazeas sah auch die Verschlusssachen-Anweisung kritisch, diese sei „sehr Behörden- und Nachrichtendienst-freundlich“ geregelt. Diese würden selbst entscheiden, was Verschlusssache ist. Kürzere Fristen und bessere Kontroll-Mechanismen könnten eine Möglichkeit sein. Die Geheimhaltung müsste insgesamt überprüft werden.
Im späteren Verlauf wies Ströbele daraufhin, dass das zwar ein gut gemeinter Vorschlag sei, angesichts von Millionen eingestuften Dokumenten sah er aber keine realistische Chance für die Durchführung. Alleine die hunderttausenden eingestuften Dokumente des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses würden eine massive Bürokratie benötigen, um sie alle paar Jahre auf Einstufung zu überprüfen.
Christian Rath hielt den Vorschlag des Justizministers Rath für unbrauchbar, den Landesverrat-Paragraphen ändern zu wollen. Das sollte dem Justizministerium auch selber auffallen, wenn sie sich das mal genauer anschauen. Die „Gefährdung äußerer Sicherheit“ sei zu weit gefasst. Sein Vorschlag war, alle Themen, die von gesellschaftlichem Interesse sind, dürfen kein Staatsgeheimnis sein! Als Beispiel, wo das nicht greift, brachte er aber ein Beispiel aus der Cicero-Affäre, wo die Redaktion eine Telefonnummer veröffentlichte, an der kein gesellschaftliches Interesse zu erkennen war. In „unserem“ Fall Landesverrat habe es aber ein klares gesellschaftliches Interesse an einer Veröffentlichung gegeben, also hätten wir kein Staatsgeheimnis verraten. Sein konkreter Formulierungsvorschlag war: „Vorgänge des Zeitgeschehens von öffentlichen Interesse sind keine Staatsgeheimnisse.“
Ulf Buermeyer brachte als weiteren Änderungsvorschlag ein, dass das Kriterium der Berufsmäßigkeit in § 53 StPO ein Problem beim Informantenschutz sei. „Das Kriterium der Berufsmäßigkeit halte ich für gefährlich“. Blogger und Hobbyjournalisten hätten z.B. kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn sie nicht professionell als Journalist arbeiten würden, auch wenn sie dieselbe gesellschaftliche Funktion erfüllen. Sein Vorschlag war, das Kriterium der Berufsmäßigkeit zu streichen und stattdessen ein „materielles Kriterium, dass journalistisch gearbeitet wird“, einzuführen. Als weiteres Gefährdungspotential sah er die geplante Datenhehlerei. Der Tatbestand sei zu weit gefasst. Es habe zwar vom BMJV nach einem kritischen Beitrag auf netzpolitik.org eine kleine Änderung gegeben, aber auch hier bestehe das Problem der „Berufsmäßigkeit“, da der Entwurf der Datenhehlerei auf § 53 StPO verweist. Ulf Buermeyer forderte eine Streichung dieser Voraussetzung für die Straffreiheit und für das Zeugnisverweigerungsrecht, denn „wenn Gesetze nicht klar verfasst sind, laden sie zum Missbrauch und Missverständnis ein“.
In einem kurzen Redebeitrag wies ich daraufhin, dass die Frage, wer Journalist sei, nicht an die „Berufsmäßigkeit“ gekoppelt sein dürfe. Bis wir hier ein funktionierendes „Geschäftsmodell“ durch Leserfinanzierung hatten, musste ich mein Gehalt auch auf andere Weise erarbeiten. Vielen Bloggern oder Hobby-Journalisten gehe es ähnlich, zumal die Medienkrise und mangelnde Finanzierung von Journalismus nicht dazu führen würde, dass wir mehr berufsmäßige Journalisten erhalten, sondern weniger. In vielen Bereichen, vor allem auf kommunaler Ebene, würden Blogger und Hobby-Journalisten wichtige gesellschaftliche Funtkionen übernehmen, die früher funktionierende Lokalmedien übernommen hätten. Mein Vorschlag war, dass alle unter der Pressefreiheit stehen, die sich an journalistische Standards und Pflichten halten. Das war dann auch weitgehend Konsens auf dem Podium, aber die Rechtssprechung ist leider noch nicht so weit – und wegen der Einstellung der Ermittlungen gegen uns konnten wir z.B. diese Frage nicht höchstrichterlich durchfechten.
Die Debatte war streckenweise vor allem wegen der rechtlichen Bewertungen sehr interessant, einen Video-Mitschnitt wird es in den kommenden Tagen geben. Änderungsbedarf gibt es zahlreich, die Regeln zur Pressefreiheit müssten mal endlich an die Realität angepasst und weitere Türöffner zum möglichen Angriff auf Journalisten geschlossen werden. Aber nicht alle klangen hoffnungsvoll. Günther Latsch hatte keine Hoffnung auf Gesetzesänderungen. Auch nach dem Cicero-Urteil und den dazugehörigen Gesetzesänderungen hätte man einen Weg gefunden, daran vorbei zu gehen, indem wegen Landesverrat gegen uns ermittelt wurde. Hoffen wir zumindest, dass vor allem durch den öffentlichen Druck dieser Weg für viele Jahre versperrt bleibt.