Bei der fünften netzpolitischen Soirée der grünen Bundestagsfraktion waren Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier, Konstantin von Notz und Constanze Kurz zur Diskussionsrunde geladen. Die Kollegen des „Technische Aufklärung“-Podcasts haben die Veranstaltung netterweise aufgezeichnet und zum Download bereitgestellt.
Obwohl das Thema des Abends lautete „Ausgespäht & abgehört! Was macht der Rechtsstaat“, äußerte sich Altmaier mit keinem Wort zur Landesverrats-Affaire, womöglich bewusst, um nicht über die Rolle des Bundeskanzleramts in dem Verfahren zu stolpern. Jedoch lieferte er an anderer Stelle die zentralen Erkenntnisse des Abends, mit seiner exklusiven Sicht auf die Arbeit des NSAUA und der Debatte um Selektoren. Zu dem, was Peter Altmaier am selben Abend schon erwidert wurde, kommentieren wir einige ausgewählte Aussagen im Detail:
„BND hat sich stets bemüht“
Ich glaube, dass der BND, jedenfalls was die deutschen Gesetze angeht, sich sehr viel darum gekümmert hat, sie auch einzuhalten. […] Und wenn es um die Selektoren geht, da hat sich der BND wirklich alle Mühe gegeben, um deutsche Staatsbürger zu schützen und G10-relevante Selektoren auszusortieren. Ob er sie alle aussortiert hat, weiß ich nicht. […] Mein Eindruck ist: Sie haben das mit einer ziemlich hohen Präzision auch geschafft.
Deutliche Schwierigkeiten hatte Peter Altmaier seine danach vorgebrachte Behauptung zu untermauern, eine „ganze Reihe Verfassungsrichter“ könne man benennen, welche die bestehende Praxis der deutschen Auslandsaufklärung durch den BND als grundgesetzkonform ansehen würden. Denn im NSA-BND-Untersuchungsausschuss hatten gleich drei namhafte Staatsrechtler die Grundgesetzwidrigkeit überzeugend dargelegt. Altmaier bezog sich in seiner Behauptung auf die zweite Sachverständigenanhörung im Untersuchungsausschuss. Nicht auch nur einen Juristen, der eine gegenteilige Meinung vertritt, konnte der Kanzleramtschef allerdings auf mehrfache Nachfrage hin nennen. Wir sind jedenfalls gespannt, welcher Jurist sich für das Bundeskanzleramt diesen Hut aufsetzen wird. Insgesamt tat sich Altmaier enorm schwer damit, die Arbeit des BND als vollständig rechtmäßig zu begründen. Über die Frage konkreter Rechtsbrüche hinaus mochte er die Machenschaften der Geheimen gar nicht erst bewerten.
Darin offenbart sich ein fragwürdiges Wegducken. Es obliege ihm als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt nicht, über die Rechtswidrigkeit der BND-Überwachungsmaßnahmen zu entscheiden. Das sei allein Sache des Untersuchungsausschusses und des Bundesverfassungsgerichts. Das ist grotesk, denn er weist damit schlichtweg seine Rolle als entscheidende Aufsichtsinstanz im Amt des Geheimdienstkoordinators und Beauftragten für die Nachrichtendienste von sich. Ein seltsames Verständnis, wenn Altmaier als Mitglied der Bundesregierung noch nicht einmal die Gesetzeskonformität des von ihm beaufsichtigten Geheimdienstes bestätigen und verteidigen kann.
Auch konkrete Rechtsverstöße konnte Altmaier nicht ausschließen:
Moderatorin Anna Sauerbrey: Hat der BND gegen geltendes Recht verstoßen?
Altmaier: „Es ist nicht meine Aufgabe, das zu entscheiden, wir haben dafür einen Untersuchungsausschuss; wir haben dafür Gerichte“ […] „Es hat noch kein Grüner Strafanzeige gestellt gegen den BND oder gegen das Kanzleramt; trotzdem kann es ja sein, dass man im Zuge des Untersuchungsausschusses zu bestimmten Schlussfolgerungen kommt…“
Es offenbart sich an dieser Stelle die eigenartige Logik: Was nicht eindeutig verboten ist, muss erlaubt sein, egal ob dafür tatsächlich eine Ermächtigungsgrundlage besteht oder nicht. Ähnlich auch Altmaiers Argumentation beim Thema Metadaten:
Die Verarbeitung von Metadaten ist nicht grundsätzlich verboten, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie anonymisiert sind.
Als Altmaier vorgehalten wurde, dass BND-Präsident Schindler vor dem NSA-BND-Ausschuss Fehler eingeräumt habe, antwortete er:
Ich weiß nicht, wo Herr S. erklärt haben soll, dass das Verhalten des BND rechtswidrig ist, ich hab so eine Erklärung nicht gesehen […] Soweit ich das sehe, hat der BND zugeben müssen, dass er gerade in Zusammenhang mit den Selektoren einiges getan hat, was jedenfalls nicht die Politik des Bundeskanzleramts und der Bundesregierung war.
Angesprochen auf die daraus folgenden Konsequenzen gibt sich Altmaier zugeknöpft. Darüber könne er nicht reden, sagt er – und grinst. Seine einzige Aussage dazu:
Ich glaube, dass einiges zu Tage gekommen ist, was geändert werden musste, und soweit es nicht bereits geändert wurde, auch geändert werden wird.
Darin lässt sich bereits erahnen, welche Art von Konsequenzen Altmaier eigentlich vorschwebt, nämlich eine nachträgliche Legitimierung der bisher teilweise rechtswidrigen Überwachungspraktiken:
Die Frage ist, ob die Rechtsgrundlage ausreichend ist, für das, was er [der BND] tut; ob man diese Rechtsgrundlage deklaratorisch oder konstitutiv ändern muss, und dann kann er das, was er bisher tut, auf der neuen Rechtsgrundlage machen.
Wundern durfte man sich an diesem Abend nicht nur über das penetrante Duzen zwischen dem Abgeordneten der grünen Fraktion, Konstantin von Notz, und dem auffallend hofierten „lieben Peter“, sondern auch über Altmaiers Verständnis von anlassloser Massenüberwachung. Bestechend einfach: Solange nämlich die Überwachung keine 80 Millionen Bürger in Deutschland betrifft, wird es im Bundeskanzleramt nicht als Massenüberwachung angesehen:
Der Vorwurf der anlasslosen Massenüberwachung von 80, 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, der ist in dieser Form nirgendwo belegt worden.
Wir stellen fest: Die Fachaufsicht ist gleichzeitig Fürsprecher des BND und auf der Suche nach neuen Legitimationsweisen. Dafür gefunden wurde beispielsweise die Rüstungskontrolle. Diese folgt nun als Begründungsstrategie an der Stelle von Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung von Missbrauchsbildern von Kindern im Netz. Altmaier prophezeit bei der Gelegenheit auch gleich die künftige schwarz-grüne Koalition: „Eines Tages, zu schwarz-grünen Zeiten“. Damit richtete er sich an die Adresse der grünen Bundestagsfraktion: Sie werde noch froh sein, dass deutsche Geheimdienste sich darum kümmern, illegale Rüstungslieferungen und Proliferation zu verhindern. Immerhin an dieser Stelle hält Altmaier fest, dass Geheimdienste eine Rechtsgrundlage für die Sachverhalte benötigen, mit denen sie sich beschäftigen.
Anders als die Süddeutsche titelt, war mitnichten Der Schwarze in der grünen Hölle, sondern doch mehr unter Wohlgesinnten, die neben etwas parteipolitischem Geplänkel und unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich juristischer Feinheiten wohl vor allem dankbar waren, dass Altmaier ihnen die Ehre gab.
