Teil der heute verabschiedeten EU-Verordnung zur Netzneutralität war die Neuregelung von Roaming-Gebühren im Mobilfunk, die ab dem 15. Juni 2017 abgeschafft werden sollen. Doch ganz so glasklar, wie das die Kommission oder etwa die spanische EU-Parlamentarierin und Berichterstatterin Pilar del Castillo (EPP) darstellen, ist die Sache nicht. Denn ähnlich wie bei den Regeln zur Netzneutralität klaffen in den neuen Bestimmungen große Schlupflöcher, die der Telekommunikationsindustrie erheblichen Spielraum einräumen.
In einem ersten Schritt gelten ab dem 30. April 2016 folgende Höchstgrenzen für Roaming-Aufschläge: 5 Cent/Minute bei aktiven Anrufen (derzeit 19 Cent/Minute, bei eingehenden 5 Cent/Minute), 2 Cent pro SMS (derzeit 6 Cent) und 5 Cent pro verbrauchtem Megabyte Datenvolumen (derzeit 20 Cent, exklusive Mehrwertsteuer). Die Obergrenze für eingehende Anrufe steht zur Zeit noch nicht fest und soll später in diesem Jahr festgelegt werden. Als zweiten Schritt sieht die Verordnung den kompletten Wegfall der Roaming-Gebühren etwa ein Jahr später vor.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kommission bis dahin die „derzeit beobachteten Probleme auf den Großkunden-Roamingmärkten“ gelöst hat. Dabei sind die Gebühren gemeint, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, wenn ein Kunde ein fremdes Netz in Europa nutzt. Der postulierte Wegfall sämtlicher Roaming-Aufschläge ist also noch lange nicht fixiert, selbst wenn sich die Kommission in Zweckoptimismus übt und etwa der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) betont, dass es für Kunden künftig keinen Unterschied mehr machen werde, „ob er sich beim Nutzen digitaler Angebote über Ländergrenzen hinweg bewegt.“
„Zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung“ ausgeschlossen
Zudem dürfen Roaminganbieter eine „Fair Use Policy“ anwenden, die eine „angemessene Nutzung“ des fremden Netzes sicherstellen soll. Als Beispiel führt die Verordnung den Fall an, dass Roaming-Kunden solche Dienste „in einem Mitgliedstaat, der nicht der ihres jeweiligen Anbieters ist, für andere Zwecke als regelmäßige Reisen“ nutzen könnten – was jedoch eine „zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung“ darstellen würde. Der Kauf einer billigen SIM-Karte im Ausland, die man anschließend günstig zu Hause weiterverwenden könnte, wird dadurch ausgeschlossen.
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass mit Verweis auf „Fair Use“ Deckelungen eingeführt werden, sodass bloß eine limitierte Zahl von Gesprächsminuten oder Megabytes ohne Aufschlag nutzbar bleiben. Davor warnte etwa die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst (Linke) und prophezeite den Bürgern, dass sie „von der Abschaffung der Roaming-Gebühren weniger profitieren [werden] als erwartet, denn die Netzbetreiber können noch immer Zusatzgebühren verlangen.“
Minimalaufschläge erlaubt
Sollten Mobilfunkbetreiber nachweisen können, dass sich die wegfallenden Roaming-Gebühren nachteilig auf die Inlandspreise auswirken, dann dürfen sie mit Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde „Minimalaufschläge“ erheben, um die Kosten zu decken. Freilich fällt es nicht allzu schwer, sich vorzustellen, dass den Betreibern dieser Nachweis schnell gelingen wird – leiden sie doch jetzt schon darunter, dass etwa die Gelddruckmaschine SMS zunehmend an Attraktivität verliert und deren Nutzung zu Lasten von WhatsApp, iMessage & Co ständig zurückgeht.
Aus Sicht des österreichischen EU-Abgeordneten Michel Reimon handelt es sich um eine „Farce,“ die den Verbrauchern als Erfolg verkauft wird. „Anbieter dürfen Verluste mit anderen Gebühren ausgleichen, wenn sie nachweisen, dass sie ihre Inlandspreise absichern müssen. Die Beweislast, dass so ein Zuschlag nicht notwendig ist, liegt bei den staatlichen Regulierungsbehörden,“ so Reimon.
„Wieder einmal ist das Aus der Roaming-Gebühren mit einem großen Aber versehen worden. Verbraucher zahlen schon viel zu lange viel zu hohe Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland. Die EU hat sich nun zur Abschaffung des Roaming verpflichtet. Jetzt ist die EU-Kommission gefragt, dass das Ende der Roaming-Gebühren endlich Realität wird,“ kommentierte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), diese Einschränkungen.
