Die letzten Mobilisierungsversuche haben nicht gefruchtet: Heute hat das EU-Parlament in zweiter Lesung den Trilog-Kompromiss zur Netzneutralität gebilligt. Nach zwei Jahren der Debatte erhält die EU zwar das erste Mal gemeinsame Regeln. Die enthalten jedoch große Schlupflöcher und überlassen es letztlich den 28 nationalen Regulierungsbehörden, der EU-Behörde für Regulierungsfragen im Telekommunikationssektor, BEREC, sowie Gerichten, die schwammig formulierten Passagen mit Inhalt zu füllen.
Die Verordnung wurde mit einer großen Mehrheit von Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen verabschiedet. Von den Änderungsanträgen hat das Parlament keinen einzigen angenommen und sie mit etwa 410:230 Stimmen abgelehnt. Bislang liegen die Ergebnisse nicht in einfach konsumierbarer Form vor, Interessierte können aber hier nachsehen (PDF), wie ihre Abgeordneten abgestimmt haben (S. 20 – 45).
Die Regelungen sind Teil einer Verordnung zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation, die zudem die Roaming-Gebühren im EU-Ausland senken soll. Kein Wunder, dass die Kommission diesen Aspekt besonders hervorhebt und das scheinbar abstrakte Thema Netzneutralität regelmäßig die Hinterbank einnehmen muss. Dabei betreffen einige der Regelungen uns alle und könnten ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.
Zwei-Klassen-Netz durch die Hintertür
Telekommunikationsunternehmen könnten bestimmte Angebote nur mehr als Spezialdienste vermarkten und sie auf bezahlte Überholspuren auslagern. Zero-Rating-Angebote, also Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wird, bleiben bis auf Weiteres nicht ausdrücklich verboten. Netzbetreibern steht es frei, Datenpakete in verschiedene Verkehrskategorien einzuteilen und diese unterschiedlich zu behandeln. Das könnte vor allem P2P-Protokolle unbenutzbar machen und möglicherweise auch verschlüsselten Verkehr verlangsamen, in den man nicht hineinsehen und ihn deshalb schwer klassifizieren kann. Zudem reicht es, eine „drohende“ Netzüberlastung zu befürchten, um die Übertragungsgeschwindigkeit herabzusetzen.
Der Kampf ist aber nicht ganz vorbei. Künftig wird es drauf ankommen, den Regulierungsbehörden genau auf die Finger zu schauen und es der Telekommunikationsindustrie so schwer wie möglich zu machen, die Schlupflöcher auszuweiten. Erste Schritte dazu hat Markus in einem Kommentar aufgezeigt.
Konsultationsphase entscheidend
Die heutige Abstimmung habe gezeigt, dass sich das EU-Parlament ein weiteres Mal den anderen EU-Institutionen untergeordnet habe, kommentierte der Netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit: „Viele Abgeordneten haben mir gestern bestätigt, inhaltlich für die Änderungsanträge zu sein. Ihre Befürchtung ist aber gewesen, dass der Rat keinen anderen Text akzeptieren würde.“ Anstatt in der zweiten Lesung den schwammigen Kompromiss zu diskutieren und zu reparieren, sei dieser einfach nur abgenickt worden.
Die Hoffnung liege nun in den Anhörungen und der Konsultation, die BEREC durchführen werde und in die sich die Zivilgesellschaft stark einbringen müsse: „Meine Befürchtung ist, dass mit diesem Text schlechte Regulierungsbehörden viele Ausreden bekommen, warum sie nicht gegen Verstöße gegen die Netzneutralität vorgehen können. Gleichzeitig können sich gute Regulierungsbehörden, die gegen Verstöße der Nutzerrechte vorgehen, vor Gericht wiederfinden, und für ihr Handeln verklagt werden,“ so Lohninger.
Auf die Konsultationsphase setzt auch die digitale Bürgerrechtsgruppe Access Now (PDF): „Wir sind entschlossen, eng mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um während der neunmonatigen Konsultation die notwendige Klarheit in den Text zu bringen.“ Der Kampf für Netzneutralität sei noch lange nicht vorbei. „Die europäischen Regulierungsbehörden haben nun den Auftrag, die Arbeit zu Ende zu bringen, die die EU-Legislative gestartet hat, um den freien Meinungsaustausch im Internet sicherzustellen.“
In diesen Prozess wird sich auch European Digital Rights (EDRi) einschalten, da das Parlament vermieden habe, in allen entscheidenden Punkten Entscheidungen zu treffen. „Wir werden mit BEREC und der Kommission zusammenarbeiten, um für Klarheit in der Interpretation der Regeln zu sorgen. Hoffentlich kann die Unklarheit der EU-Verordnung mit den [zu erarbeitenden] Leitlinien von BEREC beseitigt werden, gemeinsam mit einer sorgfältigen Durchsetzung dieser Regeln durch nationale Regulierungsbehörden,“ erklärte Joe McNamee, Executive Director von EDRi.org.
Bundesnetzagentur in der Pflicht
Auf die deutsche Bundesnetzagentur setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Sie trage einen großen Teil der Verantwortung und müsse sicherstellen, verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität festzulegen. Spezialdienste dürften nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen, forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller, und untermauerte dies mit einem eingängigen Bild: „Überholspuren im Internet dürfen nicht dazu führen, dass der normale Zugang zum Internet schlechter wird. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, müssen Verbraucher entschädigt werden. Wenn die Bahn zu spät kommt, bekommen Fahrgäste auch Geld zurück,“ so Müller. Spezialdienste sollten nur dann angeboten werden dürfen, wenn Unternehmen mindestens 75 Prozent der „bis zu“-Angaben über Bandbreiten tatsächlich erfüllen, legte der vzbv mit einer konkreten Forderung nach.
Für ein „verbraucherpolitisches Armutszeugnis“ hält der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde die Entscheidung des Europäischen Parlaments. Es drohe ein „Zwei-Klassen-Internet, in dem nur diejenigen schnell unterwegs sind, die dafür extra bezahlen,“ so Bonde. Die Bundesregierung müsse jetzt verhindern, dass manche Daten gleicher sind als andere. „Für eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Netzneutralität sollte die Bundesnetzagentur beispielsweise möglichst rasch Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen,“ sagte der Verbraucherminister.
In einer Analyse im Auftrag der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen plädiert der Mannheimer Regulierungsrechtler Thomas Fetzer dafür, dass sich sowohl die Bundesrepublik als auch die Länder in den Prozess einbringen, der die gegenwärtig nicht definierten „Mindestqualitäten“ beim Internetzugang festzurren soll. Zudem sollten die Länder ein „effektives Monitoringsystem der Vielfalt im Internet“ einrichten, um potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können.
Vorsichtig zustimmend zeigte sich der eco-Verband der Internetwirtschaft und befürwortete den gefundenen Kompromiss. Er biete einen rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste, ohne dass gleichzeitig andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet diskriminiert würden. Allerdings liege es an Mitgliedstaaten und nationalen Aufsichtsbehörden, sicherzustellen, „dass diese Regelung nicht missbraucht wird, die Netzneutralität gewährleistet bleibt und es nicht zu einem Zwei-Klassen-Internet kommt.“
Parlament zeigt Schwäche
Bis zuletzt hatte der österreichische EU-Abgeordnete Michel Reimon (Grüne) versucht, Unterstützung für Änderungsanträge zusammenzutrommeln und reagierte entsprechend enttäuscht auf das Abstimmungsergebnis: „Die großen Telekom-Konzerne haben sich durchgesetzt: Sie bekommen eine lauwarme Roaming-Abschaffung und dafür die Möglichkeit, durch Datendienste mehr zu verdienen. Dafür wurde die Netzneutralität geopfert,“ teilte uns Reimon mit und malte ein düsteres Bild des Entscheidungsprozesses: „Die Konzerne haben bei den Regierungen dafür lobbyiert und die haben sich gegen das Europaparlament durchgesetzt. Konservative und Sozialdemokraten stimmen halt doch meist so, wie es ihnen von daheim befohlen wird.“
Gänzlich hoffnungslos sieht er die Lage freilich nicht, obwohl das EU-Parlament nicht mehr eingreifen könne: „Der einzige Hoffnungsschimmer ist, dass viele Formulierungen so schwammig sind, dass der EuGH sie wohl präzisieren wird müssen und der Gerichtshof ist unabhängig von Lobbys.“ Scharfe Kritik übte er am verantwortlichen Digital-Kommissar Günther Oettinger, der noch viel Schaden anrichten könne: „Wir konzentrieren uns jetzt auf die Verhandlungen zum Digitalen Binnenmarkt DSM, dem Herzstück von Oettingers Plänen für die nächsten Jahre. Die Befürchtung ist, dass Oettinger auch hier das Netz zur geschlossenen Spielwiese für große Anbieter umbauen will. Er ist für die Position als Digitalkommissar einfach vollkommen ungeeignet.“
In einer Pressemitteilung warnte Reimon zudem vor einem Zwei-Klassen-Netz:
Die konservativen und sozialdemokratischen Abgeordneten haben die Netzneutralität geopfert. Sie ist nach dieser Abstimmung de facto abgeschafft. Telekom-Unternehmen dürfen in Zukunft bevorzugte Sonderdienste im Internet einführen und entsprechend verrechnen. Das Ergebnis ist ein Zwei-Klassen-Internet, in dem derjenige bevorzugt wird, der mehr bezahlen kann.
Dass das EU-Parlament in der entscheidenden Phase Schwäche gezeigt und eine große Chance verpasst habe, kritisierte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:
Mit der heutigen Entscheidung opfert das EU-Parlament das freie und offene Netz in Europa den Gewinninteressen einiger weniger Telekommunikationskonzerne. Statt den vielfach geäußerten Bedenken von Zivilgesellschaft, Verbraucherschützern, Online-Wirtschaft und Medien Rechnung zu tragen und für eine starke Verankerung der Netzneutralität zu sorgen, lässt sich das Parlament von Kommission und Ministerrat bereitwillig vor den Karren spannen. Damit schadet es der eigenen Glaubwürdigkeit ebenso sehr wie der Innovationskraft des Internet, der Meinungs- und Informationsfreiheit in ganz Europa.
Ähnlich betrübt zeigte sich auch die deutsche Europaabgeordnete Cornelia Ernst (Die Linke):
Heute wurde die große Chance verpasst, die Netzneutralität ordentlich gesetzlich zu verankern. Noch nicht einmal eine Definition der Netzneutralität wird in der Verordnung enthalten sein. Da die Vorgaben in der Verordnung insgesamt viel zu vage sind, wird die Zukunft des Internets nun nicht mehr von der Politik bestimmt, sondern von Netzbetreibern und Internetmonopolisten wie facebook.
Damit hat die Mehrheit des Parlaments dem Internet geschadet und den Bürgern einen Bärendienst erwiesen. Sie werden von der Abschaffung der Roaming-Gebühren weniger profitieren als erwartet, denn die Netzbetreiber können noch immer Zusatzgebühren verlangen. Und das Internet wird in Zukunft noch mehr einem Einkaufszentrum gleichen, in dem nur die großen Ketten ihre Läden haben. Alle anderen werden mit langsameren Verbindungen an den Rand gedrängt.
Ihre Kollegin Martina Michels (Die Linke) bedauerte das Abstimmungsergebnis warnte vor einem „rein kommerziell gesteuerten Netz“:
Netzneutralität ist mehr als eine industriepolitische Fachfrage, ihre Einschränkung wird Folgen für alle Lebensbereiche unseres Alltags haben. Neben der wirtschaftlichen, beunruhigt mich besonders die kulturpolitische Perspektive. Der nun verabschiedete Text lässt eine strikte Definition von sog. Spezialdiensten vermissen. Die flexible Formulierung öffnet späteren Ausnahmen nach Gutdünken Tür und Tor, wenn beispielsweise kommerzielle HD-Streamingdienste als Spezialdienst durchgehen während die Übermittlung verschlüsselter Kommunikation gedrosselt wird.
Das Parlament positionierte sich im letzten Jahr aus gutem Grund für die Festschreibung der Netzneutralität. Bedauerlicher Weise haben die Verhandlungen mit Rat und Kommission Erfolg gehabt, diesen Text wieder mit Schlupflöchern zu versehen. Eben jene Parteien, die die Regierungen in den meisten Mitgliedstaaten stellen, rühmen sich nun mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren und erwarten Applaus von Konsumentin und Konsument. Dieser Kuhhandel ist Augenwäscherei und geht einher mit einem Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. Eine privatisierte Datenautobahn mit Mautstellen, wie sie mit Zero-Rating-Modellen angefacht und tendenziell schon längst erprobt werden, begrenzen unternehmerische und kulturelle Freiheit und Kreativität gleichermaßen. Ein rein kommerziell gesteuertes Netz, dass Nutzungshierarchien aufschichtet, schadet nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern, KMUs, Bibliotheken, Hochschulen, dem Kulturaustausch und der freier Forschung.
Als „schwarzen Tag für die Digitalpolitik in Europa“ bezeichnete der grüne Abgeordnete Jan Philipp Albrecht den Ausgang der Abstimmung:
Konservative und Sozialdemokraten haben heute das Prinzip der Netzneutralität durch einen wässrigen Formelkompromiss ersetzt, der es Telekommunikationsprovidern ermöglicht, zahlungskräftige Internetdienste bei der Datenübertragung zu bevorzugen. EU-Kommissar Günther Oettinger feiert das Ergebnis als Erfolg für die Netzneutralität, dabei wird die Wahrheit dieses dreckigen Deals immer deutlicher: Die heutige Entscheidung ist de facto eine massive Einschränkung des Neutralitätsgebotes. Durch die einheitliche EU-Verordnung wird es Mitgliedstaaten der EU zudem unmöglich, vollständige Neutralität der Netzbetreiber einzufordern.
Dieses Zwei-Klassen-Netz wird große Anbieter aus dem Silicon Valley wie Google, Apple und Netflix gegenüber kleineren Konkurrenten stärken, die vor allem in der EU ansässig und auf einen leichten Marktzugang angewiesen sind. Der gefundene Deal ist daher ein Geschenk für die großen Internet- und Telekommunikationsunternehmen auf Kosten kleinerer Wettbewerber sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Letztere müssen nun befürchten, dass große Werbeanzeigen in HD-Qualität auf den Bildschirmen ihrer PCs und Smartphones landen, während der eigentlich gewünschte Inhalt oder Dienst langsam hinterhertröpfelt. Heute ist ein schwarzer Tag für die Digitalpolitik in Europa.