Drei Umfragen sollen der EU-Kommission dabei helfen, ein öffentliches Meinungsbild zu Aspekten des geplanten digitalen Binnenmarktes zu zeichnen. Die Konsultation zu Geoblocking zielt auf Einschränkungen ab, die Nutzer und Unternehmen beim Austausch von Waren und Informationen innerhalb der EU erfahren. So erhalten etwa Nutzer aufgrund ihres Standortes andere Konditionen in Online-Shops präsentiert oder können bestimmte Waren dort gar nicht erst erwerben. Anders als der Name vermuten lässt, geht es in dieser Konsultation nicht um urheberrechtlich geschützte Inhalte, die beispielsweise in Großbritannien konsumiert werden können, aber nicht in Deutschland. Dazu läuft eine separate Umfrage, die bereits Mitte November endet.
Bei der zweiten Konsultation klopft die Kommission Erfahrungen mit sozialen und kollaborativen Plattformen ab, die auch Suchmaschinen, Videoplattformen oder App Stores umfassen. Deren zunehmend zentrale Rolle in der Internet-Ökonomie würde neben der Verbreitung der Inhalte auch Fragen nach Datenschutz aufwerfen. Zudem untersucht die Umfrage, wie mit der Haftungsfreiheit von Anbietern umzugehen ist, auf deren Plattformen illegale Inhalte wie Kinderpornographie oder urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet werden.
Wohl vorrangig an Unternehmen richtet sich die dritte Konsultation, die unterschiedliche Regelung zur Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedsstaaten behandelt. Für 2016 hat die Kommission bereits eine legislative Initiative angekündigt, die den Verwaltungsaufwand beim grenzüberschreitenden E‑Commerce verringern soll. Die aktuelle Konsultation dient zur Vorbereitung des Prozesses, der gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Unternehmen bringen und zudem dazu führen soll, dass Abgaben dort abgeführt werden, wo der Konsument zu Hause ist. Um aufstrebende Start-Ups zu unterstützen, steht auch eine Mehrwertsteuerschwelle zur Diskussion.
Die Umfragen laufen bis Mitte beziehungsweise Ende Dezember und können teils online, teils per PDF-Formular ausgefüllt werden.
