EU-Konsultationen zu Geoblocking und Online-Plattformen gestartet

Immer noch ein Fleckerlteppich: Der digitale Binnenmarkt in der EU. CC BY 2.0, via flickr/Plusea

Drei Umfragen sollen der EU-Kommission dabei helfen, ein öffentliches Meinungsbild zu Aspekten des geplanten digitalen Binnenmarktes zu zeichnen. Die Konsultation zu Geoblocking zielt auf Einschränkungen ab, die Nutzer und Unternehmen beim Austausch von Waren und Informationen innerhalb der EU erfahren. So erhalten etwa Nutzer aufgrund ihres Standortes andere Konditionen in Online-Shops präsentiert oder können bestimmte Waren dort gar nicht erst erwerben. Anders als der Name vermuten lässt, geht es in dieser Konsultation nicht um urheberrechtlich geschützte Inhalte, die beispielsweise in Großbritannien konsumiert werden können, aber nicht in Deutschland. Dazu läuft eine separate Umfrage, die bereits Mitte November endet.

Bei der zweiten Konsultation klopft die Kommission Erfahrungen mit sozialen und kollaborativen Plattformen ab, die auch Suchmaschinen, Videoplattformen oder App Stores umfassen. Deren zunehmend zentrale Rolle in der Internet-Ökonomie würde neben der Verbreitung der Inhalte auch Fragen nach Datenschutz aufwerfen. Zudem untersucht die Umfrage, wie mit der Haftungsfreiheit von Anbietern umzugehen ist, auf deren Plattformen illegale Inhalte wie Kinderpornographie oder urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet werden.

Wohl vorrangig an Unternehmen richtet sich die dritte Konsultation, die unterschiedliche Regelung zur Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedsstaaten behandelt. Für 2016 hat die Kommission bereits eine legislative Initiative angekündigt, die den Verwaltungsaufwand beim grenzüberschreitenden E-Commerce verringern soll. Die aktuelle Konsultation dient zur Vorbereitung des Prozesses, der gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Unternehmen bringen und zudem dazu führen soll, dass Abgaben dort abgeführt werden, wo der Konsument zu Hause ist. Um aufstrebende Start-Ups zu unterstützen, steht auch eine Mehrwertsteuerschwelle zur Diskussion.

Die Umfragen laufen bis Mitte beziehungsweise Ende Dezember und können teils online, teils per PDF-Formular ausgefüllt werden.

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2 Ergänzungen

  1. „illegale Inhalte wie Kinderpornographie oder urheberrechtlich geschütztes Material“

    Ja nee, is klar. Ohne „Geistiges Eigentum“ ist natürlich weder Kultur noch Wirtschaft denkbar. Aber was erwartet man auch von dieser EU. Da kann mal mal froh sein, dass sie nicht auch „anti-circumvention“ oder „Hackerwissen“ in die gleiche Kategorie werfen wie Terrorismus-Propaganda (wenn man „related content“ mal nicht zu weit auslegt) und so weiter.

    „This could for instance include defamation, terrorism related content, IPR infringements, child abuse content, consumer rights infringements, or incitement to hatred or violence on the basis of race, origin, religion, gender, sexual orientation, malware, illegal online gambling, selling illegal medicines, selling unsafe products.“

    Wenn man das mit Malware ernstnehmen würde, dann wäre Microsoft weg vom Fenster. Aber Windows wird ja sicher irgendwie herausdefiniert. Der letzte Punkt ist auch witzig. Da würde auch so manches drunterfallen, z.B. alle Geräte, die aufgrund „geheimer“ Firmware weder nachprüfbar sicher noch reparierbar sind. Aber nein, das Gegenteil ist ja gewollt. Die ganze halbdurchdachte Digitalisierung ist gewollt, wie der Rest des Textes nahelegt.

    Irgendwie fällt es mir bei über der Hälfte der Annahmen, die dieser Konsultation mehr oder weniger implizit zugrundeliegen, schwer, irgendeinen Bezug aufzubauen, um überhaupt zu verstehen, was sie meinen. „The collaborative economy“ können sie sich schonmal nicht ohne Anbieter vorstellen. Und, und, und.

    Immerhin haben sie eine Lobbyregister-Abfrage drin, wenn man nicht als Privatperson antwortet.

  2. Die Umfrage zeigt leider einmal mehr die Grundsätzliche Problemstellung einer EU Meinungsfindung. Man nutzt den billigsten und bequemsten , und vielleicht auch einzig gangbaren Weg, über eine “ Online Kinsulation“ so etwas wie “ die Stimme der Völker“ einzufangen. Sicher im vollem Bewusstsein, dass eine solche Beschränkung auf Online Medien 0,0 % einer opjektiven Einschätzung oder einem repräsentativen Meinungsquerschnitt entspricht. Wir schon zu den Konsulationen zur Reform des Urheberrechts, wird es nicht lange auf sich warten lassen, und den naiven Truppen der Digital Verwerter Industrie werden vorgefertige schnelle“ Ausfüllhilfen“ gegeben. Online Umfragen haben eine verzerrung der Meinungsfindung hin zu Onlineaffinen Gruppen. Kann man bleiben lassen.

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