Unser Justizminister Heiko Maas (SPD) hat gestern beim Bundesverband der Zeitungsverleger über „Presse und Zivilgesellschaft – Wer braucht wen?“ geredet. Dabei ging es auch um die Landesverrat-Ermittlungen. Ein Transkript seiner Rede gibt es beim BMJV zu lesen.
Diese Frage nach der Bedeutung der Presse für die Zivilgesellschaft stellt sich also durchaus. Informationen gibt es ja heute auch per Twitter und bei YouTube; Meinungen findet man in den zahllosen Blogs, und Debatten werden heute auch bei Facebook ausgetragen. Vielleicht fragt sich auch mancher, ob es nicht bezeichnend ist, dass bei der jüngsten Kontroverse über Pressefreiheit, Justiz und Landesverrat kein Printmedium im Mittelpunkt stand, sondern ein Blog zur Netzpolitik?
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Im Netz tummeln sich viele Amateure. Aber wer Informationen aufbereiten, einordnen und bewerten will, der sollte ein Profi sein. Nötig ist Journalismus mit Kompetenz und Ethos. Wie wichtig das ist, zeigt sich zum Beispiel beim journalistischen Umgang mit Staatsgeheimnissen. Es stimmt schon: Die Pressefreiheit beweist sich immer dann, wenn die Presse den Mächtigen unbequem ist. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen zwei Blogger haben das auch deutlich gemacht. Und ohne Überschreitung meiner Kompetenzen kann ich sagen: Ich halte es für richtig, dass die Bundesanwaltschaft dieses Verfahren eingestellt hat. Und wir werden auch ganz konkret überlegen müssen, ob wir den Straftatbestand des Landesverrats nicht so ändern, dass das bloße Veröffentlichen von Informationen nicht mehr als Beihilfe gelten kann.
Kompetenz und Ethos stünde einem Justizminister übrigens auch ganz gut zu Gesicht. Dass er sich nach einigem Zögern nun dafür ausspricht, den Straftatbestand zu präzisieren, ist zu begrüßen, wenngleich diese Forderung schon seit der Spiegel-Affäre immer wieder erhoben wurde.
Aber mitunter hat man den Eindruck, dass bei mancher Enthüllungsplattform – und damit meine ich jetzt nicht netzpolitik.org – die pubertäre Lust am Tabubruch im Vordergrund steht und nicht der kritische Journalismus. Aus den Informationen von wikileaks haben erst die Journalisten vom Guardian, Le Monde und dem Spiegel gesellschaftlich relevante Nachrichten gemacht. Die bloße Veröffentlichung von geheimen Dokumenten hat dagegen eher Schaden angerichtet, zum Beispiel hat sie Informanten in Gefahr gebracht.
Maas wiederholt hier die alte Mär von dem „Schaden“, der angerichtet werde, wenn geheime Dokumente öffentlich werden. Die Frage ist dabei immer, wem ein Schaden entsteht. Die Antwort gibt Maas selbst, wenn er sagt, manches sei den „Mächtigen unbequem“. Im Rückblick auf die Veröffentlichungen von Wikileaks muss man konstatieren, dass das Ergebnis schlicht eine besser informierte Öffentlichkeit ist, die sich in den Originaldokumenten selbst ein Bild machen konnte über Militärs, Geheimdienste und Diplomaten. Das betrifft nicht nur die Kenntnis des Inhalts der Dokumente selbst, sondern auch die Einschätzung, wie weit die öffentliche Darstellung von den im Geheimen verfassten Papieren abweicht. Ein Schaden entsteht in Wahrheit doch nur den geheimniskrämerischen staatlichen Entitäten, die sich natürlich nicht in die Karten schauen lassen wollen. Es ist ein gern gebrauchtes Argument gegen Wikileaks, dass ihre Veröffentlichungen Informanten in Gefahr gebracht hätten. Allerdings fehlt bis heute ein Beweis, dass dieses Vorurteil auch stimmt.
Interessant ist außerdem, dass in der dpa-Meldung zu der Rede ganz andere Sachen genannt werden, die wir im Redetranskript nicht finden konnten:
Rückblickend sei es „sehr gewöhnungsbedürftig, dass ausgerechnet gegen zwei Blogger ermittelt wurde, hinter denen keine große Infrastruktur steht“. Er sei von Journalisten angesprochen worden, warum denn nicht gegen sie ermittelt worden sei, obwohl sie doch viel größere Geheimnisse als die Blogger veröffentlicht hätten. „Die fanden das schon rufschädigend.“ Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte August die Ermittlungen gegen die beiden Blogger eingestellt. Bei den von ihnen veröffentlichten Informationen über den Verfassungsschutz handele es sich nach übereinstimmender Einschätzung mit dem Bundesjustizministerium nicht um ein Staatsgeheimnis. Die Affäre kostete Generalbundesanwalt Harald Range den Job. „Die Anzeigensteller haben genau das Gegenteil erreicht von dem, was sie wollten“, sagte Maas.
Update: Die Zitate stammen von der Frage&Antwort-Runde im Anschluß, hier findet sich eine Mitschrift:
Maus zu Netzpolitik.org: Wie froh waren Sie, dass Sie dieses Problem so schnell gelöst haben?
Maas: Die Tatsache, dass man sich zwei Blogger gesucht hat, die man dann angezeigt hat, finde ich doch sehr gewöhnungsbedürftig. Es gab Journalisten, die mich fragten, warum sie nicht angezeigt wurden. Ich will nicht weiter kommentieren, warum man sich zwei Blogger aussucht, hinter denen so gut wie keine Infrastruktur stand.
Die Anzeigesteller haben genau das Gegenteil erreicht von dem, was sie wollten. Künftig wird sich jeder gut überlegen, ob er soetwas noch einmal machen will. Maas wiederholt er will die Beihilfe zum Geheimnisverrat vielleicht künftig straffrei stellen. Es gehe drum, gegen die vorzugehen, die Geheimnisse weitergeben.Maus: Aber Snowdens Enthüllungen waren doch gut?
Maas: Sicher hat Snowden das Bewusstsein dafür geschärft, wie mit unseren Daten umgegangen wird. Aber ich würde mir wünschen, dass genauso intensiv wie über die Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, wie Google und Co. mit unseren Daten umgehen.
Selbstlob von Verbraucherminister Maas für weniger Verbraucherrechte im Datenschutz
In seiner Rede sprach unser Justizminister, der gleichzeitig auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, auch über Datenschutz. Und lobte sich selbst und die Bundesregierung dafür, dass sie sich erfolgreich im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung dafür eingesetzt hätten, dass wir weniger Verbraucherschutz und weniger Datenschutz im Rahmen des Direktmarketing bekommen. Danke für nichts.
Ich weiß, dass viele Verlage die Reform des Datenschutz-Rechts in Europa sehr aufmerksam beobachten. Da bewegt sie vor allem die Zukunft des Direktmarketings. Die Bundesregierung hat hier eine klare Haltung: Wir wollen, dass es hier keine Veränderungen zu Lasten der Verlage geben sollte. Wir haben uns in Brüssel dafür eingesetzt, dass Geschäftsmodelle wie das Direktmarketing durch Verlage weiter zulässig sind. Und wir konnten erreichen, dass die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung weiterhin ein berechtigtes Interesse der Verarbeiter darstellt. Das war nicht einfach, hier auf europäischer Ebene bei den Beratungen der Datenschutz-Grundverordnung dieses Ergebnis zu erreichen, aber wir haben es jetzt und das ist eine gute Nachricht für Deutschlands Zeitungsverlage.
