Netzpolitik

Netzpolitik hauptsächlich in Deutschland, aber auch international. Kernthema dieses Blogs.

  • : Netzbetreiberverbände fordern Gigabit-Netze für alle
    Mehrere Panel-Diskussionsrunden klopften das Thema Breitbandausbau im Detail ab. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">CC BY 4.0</a>, Foto:netzpolitik.org
    Netzbetreiberverbände fordern Gigabit-Netze für alle

    Deutschlands Breitbandpolitik befindet sich am Scheideweg, und Bandbreiten wie die im Koalitionsvertrag postulierten 50 MBit/s sind zu wenig, um die Netzinfrastruktur der Bundesrepublik zukunftssicher zu machen. Das war der einhellige Tenor des Symposiums „Der Weg in die Gigabit-Gesellschaft“, das gestern von den Netzverbänden Breko, Buglas, VATM, Anga und dem Fibre to the Home Council Europe ausgerichtet wurde. In einem Thesenpapier skizzieren sie konkreten Maßnahmen, um den mit etwa 80 Milliarden nicht ganz billigen Ausbau innerhalb der nächsten zehn Jahre zu stemmen.

    Glasfaseranschlüsse, die bis ins Haus (FTTB) oder in die Wohnung (FTTH) reichen, seien das Mittel der Wahl, um zukunftsfeste Gigabit-Netze aufzubauen, flankiert von Kabelanschlüssen auf Basis des DOCSIS-Standards sowie kommenden Mobilfunknetzen der fünften Generation. Nur in Ausnahmesituationen dürfe man auf Übergangslösungen wie das heiß umstrittene Vectoring setzen, um mit veralteten Kupferadern ein jetzt schon obsoletes Bandbreitenziel zu erreichen. Stattdessen möge sich die Bundesregierung Infrastrukturziele setzen, die einen nachhaltigen Netzausbau sicherstellen sollen.

    Digitale Spaltung verhindern

    „Deutschland braucht Gigabit-Netze im Verlauf der nächsten Dekade,“ sagte Hartwig Tauber vom FTTH Council Europe und bezog sich dabei nicht nur auf die Anschlüsse der Endkunden. Alle anderen Lösungen wie Kabel oder Mobilfunk bräuchten eine darunterliegende Glasfaserinfrastruktur, um die anfallenden Datenmengen wegzuschaffen. „Diese müssen jetzt, nämlich frühestmöglich, errichtet oder aufgerüstet werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die digitale Spaltung zu verhindern.“ Zukunftssichere Infrastruktur schaffe Wachstum und Arbeitsplätze und sei die Basis für den Produktionsfaktor Information, so Tauber. Ins Feld wurde regelmäßig die viel beschworene „Industrie 4.0“ geführt, aber auch Telemedizin oder hoch aufgelöstes Videomaterial, der derzeit größte Treiber für breitbandige Anschlüsse.

    Um den Ausbau voranzutreiben sei ein Politikwechsel notwendig, sagte Wolfgang Heer vom Bundesverband Glasfaseranschluss Buglas. Einig waren sich alle Teilnehmer darin, dass die Bundesregierung die Details des unlängst vorgestellten Förderprogramms offenlegen muss. Hier sei Geduld angesagt, erklärte Stefan Schnorr, der im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Abteilung für Digital- und Innovationspolitik leitet. Die Regierung sei noch dabei, die Förderrichtlinien auszuarbeiten. Jetzt schon mache man sich aber Gedanken, welche kostensparenden Maßnahmen berücksichtigt und zumindest temporär eingesetzt werden können: Etwa oberirdisch aufgezogene Kabel oder mit Hilfe von Mini-Trenching verlegte Rohre, die bei dem Verfahren nicht so tief gelegt werden müssen wie in der Vergangenheit.

    Insgesamt dürfte es sich bei solchen Sparmaßnahmen jedoch um einen Tropfen auf den heißen Stein handeln. Wichtiger sei es, aktiv ausbauende Unternehmen, die auf nachhaltige Technologien setzen, zu fördern und die Zusammenarbeit zu verbessern. So verwies Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz im Bund und für Europa, Medien und Digitales, auf die bereits etablierten Breitbandkompetenzzentren der Länder, die bereits jetzt Förder- und Ausbaupolitik betreiben, aber bei der Ausbauinitiative Netzallianz als Partner nicht mit am Tisch sitzen. Bei der Ausschüttung von Fördergeldern könne man auf die Erfahrungen der Länder zurückgreifen und dafür sorgen, dass Mittel schnell und unbürokratisch vergeben werden.

    Unterschiedliche Fördermodelle

    Bei der Wahl der Fördermodelle habe man keine Präferenzen. Beispielhaft für das sogenannte Betreibermodell führte Raab eine Kommune in Rheinland-Pfalz an, die eine Breitbandinfrastrukturgesellschaft gegründet und gemeinsam mit dem kommunalen Energieversorger sowie einem mittelständischen Unternehmen den Glasfaserausbau übernommen hat. Das würde sehr gut funktionieren. Ein anderer Landkreis wiederum hätte sich lieber für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell entschieden und den Infrastrukturausbau ausgeschrieben. Dieses Modell bietet bestehenden Telekommunikationsunternehmen finanzielle Anreize, sonst unrentable Gebiete zu erschließen. Dabei sei es aber keinesfalls so, dass kleine oder mittelständige Anbieter von vornherein den Kürzeren ziehen würden: „Es ist nicht immer so, dass die Großen gewinnen,“ versuchte Raab das Publikum zu besänftigen.

    Beim Ausbau von Gigabit-Netzen dürfe man aber nicht ausschließlich an ländliche Kommunen denken, so eine weitere Forderung der Initiative. Auch unterversorgte Gewerbegebiete in städtischen Bereichen müssten für Förderungen in Frage kommen – und dabei von Anfang an auf nachhaltige Lösungen wie Glasfaserleitungen setzen. Zu einer Überbauung bereits vorhandener Breitband-Infrastruktur mit Fördergeldern dürfe es dabei nicht kommen, Übergangslösungen wie Vectoring sollten dabei nicht berücksichtigt werden. Auf die Thematik angesprochen, wollte sich Wil­helm Eschwei­ler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, nicht in die Karten blicken lassen: „Das Thema Vectoring findet in einem unabhängigen Beschlusskammerverfahren statt. Punkt.“

    10. September 2015 10
  • : So war die „Das ist Netzpolitik“ Konferenz 2015 – Review Teil 1
    So war die „Das ist Netzpolitik“ Konferenz 2015 – Review Teil 1

    11np_publikum Zu unserem elften Geburtstag schenkten wir uns wie im letzten Jahr eine Konferenz mit spannenden Speakern, FreundInnen und Themen, die uns über das zurückliegende Jahr begleitet haben. Das Programm in der Rückschau findet ihr hier. Außerdem gibt es natürlich die Vorträge als Videos. Pünktlich dazu kam die Bestätigung, dass Markus und Andre für ihre journalistische Arbeit im Bundestag, rund um den NSA-Untersuchungsausschuss, für den Medienpreis des Bundestages nominiert wurden.

    Markus wies in seiner Begrüßung noch einmal darauf hin, dass in den folgenden Monaten netzpolitische Entscheidungen von allergrößter Wichtigkeit anstehen werden: Voran die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung will die Regelungen zur Störerhaftung novellieren. Außerdem steht auf EU-Ebene die zweite Lesung zur Netzneutralität an. Neben all diesen monströsen Herausforderungen für die Grundrechte gibt es für Markus aber auch ein wenig Anlass für Optimismus:

    Der Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Bundestag läuft trotz aller Schikanen der Bundesregierung weiter und bringt notwendiges Licht ins Dunkeln wie unsere Geheimdienste mit der NSA & Co zusammenarbeiten, kooperieren, in das System eingebunden sind und am System der anlasslosen Massenüberwachung teilnehmen. Die Frage ist noch immer ungeklärt, oder noch nicht bestätigt, ob wir es hier mit einem kalkulierten Verfassungsbruch zu tun haben, oder mehreren kalkulierten Verfassungsbrüchen zu tun haben; gedeckt von unserer Bundesregierung um an diesem System teilzuhaben

    Hier findet ihr auch die Rede zum Konferenzauftakt:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Die Speaker wurden ergänzt durch eine Workshopreihe, von der es keine Videoaufzeichnung gibt.
    Klaus Landefeld gab darin Einblicke in Überlegungen zu einer Überwachungsgesamtrechnung. Er plädierte dafür, dass die Debatte um Überwachung nicht nur anhand von einzelnen Maßnahmen zu führen sei. Die Summe aller Eingriffe in Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung sei zu beachten, sowohl was Strafverfolgungsmaßnahmen, als auch was die gesellschaftliche Debatte über Daten betrifft, die von Unternehmen erhoben werden.

    In einem weiteren Workshop berichteten Nicole Ebber und Dimitar Dimitrov von der Arbeit der Wikimedia-Foundation in Brüssel. Außerdem kamen die Geschäftsführer von Posteo, SERnet und Viprinet im Workshop zur IT Sicherheit in mittelständischen Unternehmen zu Wort. Besonders für solche kleinen und mittelständische Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf Datensparsamkeit und einem sensiblen Umgang mit Userdaten basieren, bedeuten Überwachungsambitionen ein hohes Risiko. Der Mailprovider kritisierte dieses Verhalten in Hinblick auf Behördenanfragen zuletzt bei der Veröffentlichung seines Transparenzberichts. Viprinet sieht gleichzeitig die Gefahr, dass der Einbau von Hintertüren in ihre Technologie auf der zukünftigen Wunschliste der Geheimdienste steht.

    Ein Review von weiteren Konferenzvorträgen gibt es demnächst Stück für Stück bei uns.

    9. September 2015 2
  • : Vectoring: Netzbranche gegen Telekom-Vertrag
    Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a>
    Vectoring: Netzbranche gegen Telekom-Vertrag

    Vertreter der deutschen Netzbranche fordern Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, einen möglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Deutschen Telekom zu verhindern, der dem Ex-Monopolisten ein alleiniges Vectoring-Ausbaurecht zugestehen würde.

    Mit der Technik will die Telekom im Nahbereich der Hauptverteiler knapp sechs Millionen Haushalte mit Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s versorgen und sich im Gegenzug dazu verpflichten, eine Milliarde Euro in den Ausbau zu stecken. Ein Rechtsgutachten der BNetzA kam unlängst zum Ergebnis, dass ein solcher Vertrag rechtlich prinzipiell zulässig wäre. Allerdings schließt Vectoring den Parallel-Betrieb mehrerer Anbieter aus und ist zudem nur auf Distanzen von unter 500 Metern in der Lage, die versprochenen Bandbreiten zu liefern. Das macht den Einsatz in zumeist ohnehin gut versorgten Ballungsgebieten sinnvoll, weniger aber in ländlichen Regionen, wo der Breitbandausbau nicht so recht vorankommt.

    Ende der Netzallianz?

    Die Netzbetreiberverbände Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) warnen nun in einem Brief vor den „weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Markt“, die eine Entscheidung zu Gunsten der Telekom nach sich ziehen würde. Die Anbieter hätten sich gemeinsam mit der Bundesregierung im Rahmen der Netzallianz auf einen gemeinsamen Ausbau verpflichtet. Dem daraus entstehenden Wettbewerb stünde jedoch „das Ansinnen der Deutschen Telekom, für Investitionen ein Ausbaumonopol erreichen zu wollen, diametral entgegen“.

    Die von der Deutschen Telekom zugesagte Ausbau-Milliarde würde Investitionen der Wettbewerber in mindestens gleicher Höhe verhindern und zusätzlich bereits getätigte Investitionen entwerten. Das schrecke Kapitalgeber und Investoren ab und wäre zudem ein negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Bundesregierung möge deshalb auf die BNetzA einwirken und dafür sorgen, dass „die Diskussion über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, die einen Monopolausbau zum Gegenstand haben, beendet wird“. Ein solcher Vertrag hätte unweigerlich Gerichtsverfahren zur Folge und würde zu „erheblicher dauerhafter Rechtsunsicherheit an einer zentralen Stelle des Breitbandausbaus führen“.

    Ausbauverpflichtung gegen Exklusiv-Vertrag

    Es bestehe die Gefahr, dass die BNetzA durch diesen Präzedenzfall aus ihrer bisherigen Rolle als unabhängige Behörde gedrängt und ihre „neutrale Rolle als ‚Schiedsrichter‘“ aufgeben würde:

    Aus Sicht der gesamten Branche ist es faktisch nicht möglich, dass ein Vertrag zwischen dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom ausgehandelt und vor einer Entscheidung über den Vectoring-Antrag abgeschlossen wird, ohne dass dies die unmittelbar nachfolgende Ermessensentscheidung der Behörde beeinträchtigt. Genau diese Trennung von öffentlich-rechtlichem Vertrag und Regulierungsentscheidung ist laut Gutachten jedoch Voraussetzung für die Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

    […]

    Denn es liegt auf der Hand, dass die Deutsche Telekom ihrer vertraglichen Ausbauverpflichtung nur nachkommen wird, wenn die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur in ihrem Sinne ausfällt. Dieser Zusammenhang wird auch dadurch belegt, dass der Telekom für den gegenteiligen Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. In dieser Konstellation scheint es ausgeschlossen, dass die Beschlusskammer eine abweichende Entscheidung treffen kann, die zu einem öffentlichkeitswirksamen Rücktritt von einer Milliardeninvestitionszusage führen würde. Damit besteht eine klare direkte Verbindung zwischen einer Investitionszusage der nach wie vor marktbeherrschenden Telekom und der Entscheidung der Bundesnetzagentur.

    9. September 2015 1
  • : Die Netzpolitik im Haushaltsentwurf 2016
    Der Bundestag hat dem Anti-Terror-Paket am Freitagnachmittag zugestimmt.
    Die Netzpolitik im Haushaltsentwurf 2016

    Heute startet die Haushaltswoche des Deutschen Bundestages, während der der Regierungsentwurf für den Haushalt 2016 diskutiert wird. Von Dienstag bis Freitag werden fast alle Einzelpläne thematisiert.

    Wir haben die Kapitel oder Themengruppen herausgesucht, die eine Relevanz für die Netzpolitik haben. Durch den derzeitigen Zuschnitt der Ministerien sind die Einzelpläne dreier Ministerien interessant: der des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der des Innern und der des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Abseits dieser Ministerien gibt es auch in anderen Einzelplänen, zum Beispiel in dem des Bildungsministeriums, vereinzelte Posten, die der Netzpolitik zugezählt werden können.

    Neu ist, dass die Datenschutzbeauftragte mit einem eigenen Kapitel im Haushalt vertreten ist. Diese Änderung ist die Folge der Herauslösung des Postens der Datenschutzbeauftragten aus dem Innenministerium und der Schaffung einer unabhängigen Obersten Bundesbehörde.

    Der Haushaltsentwurf ist auf der Website des Bundestages zu finden (pdf).

    Kapitel 1204: Digitale Infrastruktur

    Beim Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist das Kapitel 1204 angesiedelt. Es soll die Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung von 2014 bis 2017 abbilden. Im Haushaltsjahr 2016 sollen etwa 347,8 Millionen Euro dafür verausgabt werden. Ein Großteil dieser Summe ist für den Breitbandausbau gedacht.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Kapitel 1204 Gesamt 347.798.000
    Breitbandausbau Bund 154.241.000
    Förderung Breitbandausbau Länder 154.241.000
    Digitale Innovationen 10.316.000

    Kapitel 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung

    Beim Innenministerium angelegt ist das Kapitel 0602. Für 2016 sind darin 435,6 Millionen Euro veranschlagt. Zu „IT und Netzpolitik“ zählt der Aufbau der zentralen Infrastruktur des Bundes und dafür notwendige Dienstleistungen. Dieser Posten macht den Großteil der Titelgruppe IT und Netzpolitik aus. Für die „Internetstrategie des Bundes“ sind Ausgaben in Höhe von 8,3 Millionen Euro geplant.

    Für die seit vielen Jahren geplante Ablösung des analogen Funks durch Digitalfunk für Polizei und Feuerwehr stehen nächstes Jahr 250 Millionen Euro bereit. Hinter „Moderne Verwaltung“ versteckt sich der Anteil des Bundes an der einheitlichen Behördenrufnummer 115 sowie der Aufbau und Betrieb verschiedener Portale, beispielsweise von Bibliotheken.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Kapitel 0602 Gesamt 435.574.000
    IT und Netzpolitik 177.333.000
    Digitalfunk 250.000.000
    Moderne Verwaltung 7.756.000

    Kapitel 0907: Innovation, Technologie und Neue Mobilität

    Beim dritten Internetministerium, dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, ist das Kapitel 0901 zu finden. Neben der Förderung des Mittelstands enthält es auch Ausgaben für Luft- und Raumfahrt, im Bereich Neue Mobilität zudem Elektromobilität. Enthalten ist aber auch der Förderbereich Digitale Agenda, der im Jahr 2016 mit etwa 84 Millionen Euro des 2,6 Milliarden Euro schweren Haushaltskapitel zu Buche schlägt. Teil der Digitalen Agenda sind die Entwicklung digitaler Technologien, die Förderung des Mittelstands hinsichtlich digitaler Technologien und „Potenziale der digitalen Wirtschaft“.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Förderbereich Digitale Agenda Gesamt 83.912.000
    Entwicklung digitaler Technologien 56.477.000
    Mittelstand Digital 17.835.000
    Potenziale der digitalen Wirtschaft 9.600.000

    Einzelplan 21: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

    2016 sollen Andrea Voßhoffs Behörde Ausgaben von bis zu 13,2 Millionen Euro ermöglicht werden. Davon ist der größte Posten das Personal, was etwa 9,3 Millionen kosten wird. Ansonsten fallen hauptsächlich Verwaltungskosten und geringe Ausgaben für Publikationen und Reisen an.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Einzelplan 21 Gesamt 13.246.000
    Personalausgaben 9.296.000
    Sächliche Verwaltungsausgaben 3.330.000

    7. September 2015
  • : Akteneinsicht zum #Landesverrat: Alle tanzten nach der Pfeife von Verfassungsschutz-Chef Maaßen
    Transparent der Humanistischen Union bei der #Landesverrat-Demo. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/schramm-photo/20020010349/">Schramm Photography</a>.
    Akteneinsicht zum #Landesverrat: Alle tanzten nach der Pfeife von Verfassungsschutz-Chef Maaßen

    Die Ermittlungen zur Landesverrats-Affäre folgten so lange der Staatsgeheimnis-These von Verfassungsschutz-Chef Maaßen, bis der öffentliche Aufruhr ein Umdenken erzwang. Das geht aus den Ermittlungsakten hervor, die unsere Anwälte einsehen konnten. Ob der oder die Whistleblower noch gefunden werden, erscheint fraglich: Die Verteilung der Dokumente war schon im Verfassungsschutz „im Grunde nicht einschränkbar“.

    Die Anwälte von Markus und Andre haben Akteneinsicht erhalten und ihren Mandanten einige Informationen zu den mittlerweile eingestellten Ermittlungen wegen Landesverrats geben können. Unser Fazit: Die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente wurden von Maaßens willigen Helfern bei der Bundesanwaltschaft solange ohne eigene Prüfung als Staatsgeheimnisse behandelt, bis die breite öffentliche Kritik ein Umdenken gradezu erzwang. So konnte wochenlang gegen die beiden Journalisten wegen Landesverrats ermittelt werden, obwohl der Vorwurf von Anfang an völlig aus der Luft gegriffen war, wie ein Gutachten des Justizministeriums später feststellen sollte.

    Das über die beiden Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) eingeschaltete LKA Berlin hat nach Aktenlage kaum eigene Recherchen unternommen – man schob den Fall lieber zum Generalbundesanwalt weiter. In den Akten findet sich jedenfalls wenig, was darauf hindeutet, dass man selbst aktiv wurde, juristisch prüfte oder sich Gedanken gemacht hätte, ob es hier überhaupt um Landesverrat geht. Eine Einschätzung, ob die Veröffentlichungen durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt sein könnten, gab das LKA nach Aktenlage nicht ab. Gehorsam wurden stattdessen die offenbar telefonisch übermittelten Wünsche des BfV exerziert, so jedenfalls lassen es verschiedene Hinweise in den Akten vermuten.

    Die Akten enthalten allerdings generell keine durchgängige Dokumentation der Handlungen der beteiligten Behörden. Vollständig sind sie insbesondere deshalb nicht, weil sie entgegen der üblichen Praxis in Behörden praktisch keine Vermerke über den Inhalt von Telefonaten und nahezu keine E‑Mails enthalten. Die Gespräche und Mails sind zwar in aktenkundigen Briefwechseln erwähnt, aber was darin besprochen und geschrieben wurde, bleibt unklar. Unsere Anwälte können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie eine extra für die Akteneinsicht erstellte Akte bekommen haben.

    Laut den Akten haben die Ermittler drei „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ zu unseren beiden Autoren vorgenommen: eine Google-Bildersuche, abgeglichen mit Daten des Einwohnermeldeamts über die Meldeadressen, eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung über Arbeitgeber sowie eine Auskunft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über eine detaillierte Liste ihrer Bankkonten. Eine darüber hinaus gehende Observation oder Überwachung geht aus den Akten nicht hervor. Eine Überwachung durch Polizeibehörden ist demnach unwahrscheinlich – zumindest in diesem Fall. Was hingegen Behörden wie das BfV oder andere Geheimdienste tun, steht nicht in solchen Akten und werden wir wohl so zeitig auch nicht erfahren. (Hinweise bitte über die üblichen Kanäle.)

    Aus Staatsgeheimnissen wird Landesverrat

    Wie ja bereits öffentlich bekannt, kommt ein Gutachten des BfV zu dem Ergebnis, dass es um Staatsgeheimnisse ginge. Landesverrat als Vorwurf wird jedoch in der BfV-Stellungnahme nicht besprochen. Stattdessen legt das Amt dar, wie unsere Berichterstattung angeblich dabei hilft, die Nutzung von Verschlüsselung und Verschleierung der Kommunikation zu unterstützen.

    Der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range hatte in der Folge dieses Gutachtens bekanntlich ohne großes Zögern ein Ermittlungsverfahren gegen die zwei Journalisten wegen Landesverrats eröffnet. Eine seiner Mitarbeiterinnen legte daraufhin in einem recht oberflächlichen Papier dar, dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für Staatsgeheimnisse sehe und auch eine konkrete Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik bestanden habe. Dennoch wollte sich Range juristisch rückversichern – aber ausgerechnet bei einem externen Gutachter, der beim BND beschäftigt ist.

    Das Glück der Verjährung

    Festzuhalten bleibt für uns: Alle tanzten nach der Pfeife von Maaßen, der offenbar das Ziel „Landesverrat“ vorgegeben hatte und dessen Leute mit zahlreichen Telefonaten die Ermittlungen in die gewünschten Bahnen lenkten – nicht umsonst finden sich über all diese Gespräche keine inhaltlichen Vermerke in den Akten. Aber auch der Chef des BfV hat einen Vorgesetzten. Um es mit Konstantin von Notz zu sagen:

    Die Hauptverantwortung liegt meiner Ansicht nach im Innenministerium. Dort liegt die Verantwortung für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das hier klar mit einer Agenda agiert hat. Diese Agenda hat sich gegen Journalisten und deren Quellen gerichtet. Das Ganze ist mit Wissen, Tolerierung und vielleicht auch Beförderung des Innenministeriums gelaufen.

    Die ehemaligen Beschuldigten haben großes Glück gehabt, dass auf das externe Gutachten eine lange Zeit gewartet wurde und sie in der Zwischenzeit wegen der möglichen Verjährung benachrichtigt werden mussten. Denn aus den Akten geht deutlich hervor, dass auch der externe Gutachter zumindest teilweise zum Ergebnis gekommen wäre, dass ein Verrat von Staatsgeheimnissen vorliegt. Das geht aus einem in dem Akten erwähnten Telefonat mit dem Gutachter hervor, in dem er einen Ausblick auf sein Gutachtenergebnis wagt. Dieses vorläufige Ergebnis überrascht auch deshalb, weil Range den Gutachter schriftlich auf frühere Veröffentlichungen zum Thema hingewiesen hatte. Und was bereits einmal veröffentlicht war, ist jedenfalls kein Staatsgeheimnis mehr.

    Wäre die Verjährung und danach der öffentliche Protest nicht dazwischen gekommen, hätten die ehemaligen Beschuldigten wohl erst im Rahmen einer Redaktions- und Hausdurchsuchung von den Ermittlungen erfahren. Nach der Entlassung Ranges und der Einstellung der Ermittlungen drohen diese nun nicht mehr (in diesem Fall). Den absurden Vorwurf des Landesverrats kann man zwar als eine journalistische Auszeichnung sehen. Doch: „Wenn man im Knast sitzt, hat man nicht so viel davon.“

    Whistleblower schützen

    Und was wird aus den unbekannten Whistleblowern, die unserer Redaktion die Informationen zugespielt haben sollen? Hier glauben selbst die Ermittler nicht mehr so recht an einen Fahndungserfolg, vor allem wegen der schier unüberschaubaren Zahl von möglichen Innentätern aus dem BfV selbst. So ergab eine „vorläufige“ Auswertung, dass allein im BfV jeweils eine dreistellige Anzahl an Personen die theoretische Möglichkeit der Einsichtnahme in die fraglichen Dokumente hatte. Dazu kommen natürlich noch die Systemadministratoren. Und ob die Schlapphüte wesentlich bessere IT-Sicherheitsvorkehrungen als andere Bundeseinrichtungen haben und Standards immer einhalten, darf auch bezweifelt werden.

    Das Fazit der Ermittler:

    Aufgrund der oben beschriebenen Praxis im Umgang mit Dokumenten ist der tatsächliche Kreis derer, die das Konzept „EFI“ im BfV erhalten haben könnten, im Grunde nicht einschränkbar.

    6. September 2015 45
  • : Live-Stream von #11np: Das ist Netzpolitik!
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/75613313@N00/15378049070/in/album-72157648774466586/">nblr</a>
    Live-Stream von #11np: Das ist Netzpolitik!

    Für alle, die es nicht nach Berlin zu unserer Konferenz „#11np: Das ist Netzpolitik!“ schaffen und nicht auf die Aufzeichnungen warten möchten, gibt es auch einen Stream auf c‑base.org.

    Was wann läuft, steht im Programm, die Workshops werden nicht aufgezeichnet.

    4. September 2015 7
  • : Angela Merkel: Große Koalition hat die Herausforderungen mit der NSA hervorragend bewältigt
    „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“ Angela Merkel im Oktober 2013.
    Angela Merkel: Große Koalition hat die Herausforderungen mit der NSA hervorragend bewältigt

    Gestern war Angela Merkel in der Bundespressekonferenz zu Gast und hat auch einige Fragen zum NSA-Skandal bzw. zum No-Spy-Abkommen gestellt bekommen. Erwartungsgemäß waren die Antworten wie immer etwas unbefriedigend und boten auch kaum Neuigkeitswert. Natürlich gab es erstmal Lob für unsere Geheimdienste:

    Erst einmal will ich sagen, dass die Arbeit des BND, des Bundesverfassungsschutzes, des Bundeskriminalamts gerade in den Zeiten terroristischer Bedrohungen von mir ausgesprochen gewürdigt wird.

    Aber Kooperation mit den US-Geheimdiensten ist trotzdem wichtig, auch wenn die uns alle abhören:

    Wo es Fehler gibt und wo es Unzulänglichkeiten gibt, müssen diese benannt werden, und das wird ja auch getan. Sie wissen, dass wir jetzt den Beauftragten haben, der vom Parlament eingesetzt wurde, der jetzt auch immer Bericht erstatten wird. Trotzdem brauchen wir die Kooperation mit den amerikanischen Diensten. Gleichzeitig glaube ich, dass die Einordnung „Was muss man über andere Länder wissen?“ und „Wie ist das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit?“ bei uns anders gesehen wird. Eine Vielzahl der Informationen, die offensichtlich gesammelt werden, brauche ich zumindest für meine Regierungsarbeit nicht. Ich habe nicht den Eindruck, dass ich dadurch im internationalen Wettbewerb unglaublich benachteiligt bin. Das ist nach wie vor meine Einschätzung.

    Etwas überrascht waren wir dann aber, als sie auf die Erfolge ihrer Kanzlerschaft angesprochen wurde und dabei herausstellte, dass die Große Koalition die „Herausforderungen mit der NSA“ „hervorragend bewältigt“ habe.

    Seitdem diese Legislaturperiode begonnen hat, die wir ja damals auch in sehr umfangreichen Koalitionsverhandlungen mit Projekten versehen haben, hat sich herausgestellt, dass eine Vielzahl von neuen Projekten auf uns zugekommen ist, die die Große Koalition im Übrigen jedes Mal ganz hervorragend bewältigt hat – ob das die IS-Angriffe sind, ob das die Herausforderungen mit der NSA sind […]

    Das überrascht uns sehr, denn der Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag läuft immer noch und hat noch einiges vor sich. Dabei kam bisher schon raus, dass sich die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit NSA & Co. bestenfalls im rechtlichen Graubereich abspielt, man aber auch von einem mehrfachen kalkulierten Verfassungsbruch sprechen kann. Möglicherweise meint Merkel aber auch das erfolgreiche Aussitzen des von Snowden ausgelösten größten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit und das erfolgreiche Blockieren von mehr Aufklärung im Geheimdienstuntersuchungsausschuss bis hin zu den Landesverrats-Ermittlungen gegen uns.

    Oder sie meint damit, dass die einzige Antwort der Bundesregierung auf den NSA-Skandal bisher darin besteht, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, Whistleblower stärker zu bekämpfen sowie den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst das Netz stärker überwachen zu lassen. Und dass die Bundesregierung damit den NSA-Skandal als Machbarkeitsstudie verstanden hat.

    Der ganze Absatz zu NSA und No-Spy steht hier nochmal zur Dokumentation:

    Frage: Frau Merkel, als Sie vor einem Jahr und als Sie vor zwei Jahren hier saßen, war eines der Hauptthemen immer die NSA-Affäre und die Dinge, die sich darum herum gerankt haben. In der Zwischenzeit sind einige internationale Entwicklungen dazugekommen. Viele davon – wie die Entwicklung in der Ukraine – waren offensichtlich nicht vorauszusehen. Da würde ich von Ihnen heute gerne – auch ein bisschen rückschauend – erfahren: Wie zufrieden sind Sie eigentlich mit der Arbeit Ihres Geheimdienstes, also des BND, auch angesichts der Erkenntnisse, die sich über die internen Abläufe und vielleicht auch Fehler beim BND in den vergangenen Monaten gezeigt haben?

    BK’in Merkel: Erst einmal will ich sagen, dass die Arbeit des BND, des Bundesverfassungsschutzes, des Bundeskriminalamts gerade in den Zeiten terroristischer Bedrohungen von mir ausgesprochen gewürdigt wird. Ich finde, wir erleben im Augenblick – ob es die Bundespolizei ist, ob es das BAMF ist, ob es Beamte und Angestellte in den Landratsämtern, in den Kommunen, in Ländern oder im Bund sind – sehr, sehr viel Einsatzbereitschaft. Dass bei uns glücklicherweise bis heute noch kein terroristischer Anschlag passiert ist, ist auf die Kooperation unserer Dienste und auf die sehr gute Arbeit der Dienste zurückzuführen.

    Wo es Fehler gibt und wo es Unzulänglichkeiten gibt, müssen diese benannt werden, und das wird ja auch getan. Sie wissen, dass wir jetzt den Beauftragten haben, der vom Parlament eingesetzt wurde, der jetzt auch immer Bericht erstatten wird. Trotzdem brauchen wir die Kooperation mit den amerikanischen Diensten. Gleichzeitig glaube ich, dass die Einordnung „Was muss man über andere Länder wissen?“ und „Wie ist das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit?“ bei uns anders gesehen wird. Eine Vielzahl der Informationen, die offensichtlich gesammelt werden, brauche ich zumindest für meine Regierungsarbeit nicht. Ich habe nicht den Eindruck, dass ich dadurch im internationalen Wettbewerb unglaublich benachteiligt bin. Das ist nach wie vor meine Einschätzung.

    Zusatzfrage: Vor zwei Jahren hatten Sie zum Beispiel angekündigt, es brauche so etwas wie Airbus auch für europäische Datensicherheit und es brauche so etwas wie ein No-Spy-Abkommen. Das hat sich im Laufe der Zeit anscheinend alles zumindest ein wenig verflüchtigt. Oder setzen Sie dort nach wie vor auf den langen Atem, dass dort irgendwann so etwas möglich sein wird?

    BK’in Merkel: Naja, als ich jetzt zum Beispiel in Brasilien war, haben wir eine gemeinsame Initiative gestartet, was den Schutz privater Informationen anbelangt, womit wir dieses Abkommen der Uno erweitern wollen. Da arbeiten wir jetzt weiter zusammen. Es gab die Verhandlungen über die Frage eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Da haben wir zu einem bestimmten Zeitpunkt ja gesagt, dass das offensichtlich nicht zu dem von uns gewünschten Erfolg führt, weil wir ja auch gewisse Anforderungen an so etwas stellen. Daraus haben wir dann zum Beispiel auch Schlussfolgerungen gezogen. Der Bundesinnenminister hat dann ja gesagt – das läuft jetzt unter dem Stichwort 360-Grad-Überwachung -, dass wir auch gucken: Wo wird bei uns spioniert im umfassenden Sinne?
    Einiges hat sich also als sehr kompliziert herausgestellt, aber alle diese Punkte, die ich vor zwei Jahren genannt habe, finde ich nach wie vor vernünftig. Aber nicht alle konnte ich realisieren, denn sie hängen nicht nur von mir ab.

    Frage: Frau Merkel, zum gleichen Thema, also zum NSA-Skandal: Herr Seibert hat hier ja einige heftige Stunden erleben müssen, weil wir nachgefragt haben, wann genau er eigentlich welche Information zur Frage eines No-Spy-Abkommens gehabt hat. Es hieß von Ihrer Seite und auch von Seiten Herrn Seiberts sehr lange Zeit, es werde ein No-Spy-Abkommen geben. Heute wissen wir ja, dass die Grundlage für diese Information offenbar eine falsche war. Sehen Sie das heute noch genauso oder sagen Sie heute: Nach bestem Wissen und Gewissen haben wir Sie dummerweise falsch informiert?

    BK’in Merkel: Nein, ich sage das weiter genauso: Nach bestem Wissen und Gewissen haben wir Sie informiert. Alle Details dazu werden dann ja in den entsprechenden Gremien, sprich im Untersuchungsausschuss, diskutiert und sind zum Teil auch schon diskutiert worden. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

    1. September 2015 35
  • : Bundesregierung will Breitbandausbau zur Hälfte bezahlen
    Alexander Dobrindt, Bundesminister für digitale Infrastruktur, will mit Breitband unterversorgte Gebiete fördern. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/initiatived21/16986861166/">Jana Kausch</a>
    Bundesregierung will Breitbandausbau zur Hälfte bezahlen

    Um die deutschlandweite Versorgung mit schnellem Internet voranzutreiben, will die Bundesregierung bislang unterversorgte Regionen im Rahmen eines Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau unterstützen. Ein entsprechendes Konzept hat letzte Woche Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), vorgestellt, um die vor zwei Jahren versprochene, flächendeckende Versorgung mit 50 MBit/s bis 2018 zu erreichen.

    Insgesamt stehen von Seiten des Bundes 2,7 Milliarden Euro an Fördergeldern zur Verfügung, die in den Ausbau investiert werden sollen. Kommunale Projekte erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber 10 Millionen an Zuschüssen. Zusätzlich dazu lassen sich Länder-Förderprogramme anzapfen, die bis zu 40 Prozent beisteuern können. Der Eigenanteil von Kommunen und Landkreisen soll demnach bei etwa 10 Prozent liegen.

    Das BMVI sieht zwei konkrete Fördermodelle vor: Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell soll Netzbetreibern ermöglichen, wirtschaftlich unattraktive Gebiete zu erschließen, indem die Fördergelder die finanzielle Lücke schließen. Beim Betreibermodell errichten die Kommunen die passive Infrastruktur, beispielsweise Glasfaserleitungen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Letzteres Modell hat sich in der Praxis bereits gut bewährt, etwa stellenweise in den USA.

    Wer wieviel an Fördergeldern erhält, soll mithilfe eines Punktesystems entschieden werden, das besonders unterversorgte Gebiete bevorzugt. Die Details der „transparenten Kriterien“, die dem Scoring-System zugrundeliegen, bleiben vorerst unklar – das BMVI hat unsere Anfrage bislang unbeantwortet gelassen. „Das Geld investieren wir gezielt in Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet,“ erklärte Bundesminister Dobrindt in einer Presseaussendung.

    Der Ausbau soll „technologieneutral“ erfolgen, was zunächst gut klingt, jedoch Fragen aufwirft. So ist denkbar, dass eine LTE-Funkstation unter das Schlagwort „Breitbandausbau“ fällt und entsprechend gefördert wird. Sobald sich aber mehrere Nutzer eine solche Zelle teilen müssen, ist es mit der guten Anbindung schnell vorbei.

    Ebenfalls unklar bleibt, ob die umstrittene Vectoring-Technik in den Genuss staatlicher Förderung kommt. Damit lassen sich zwar bei kurzen Entfernungen von bis zu 500 Metern zum Hauptverteiler beziehungsweise Kabelverzweiger alte Kupferkabel relativ leicht und kostengünstig auf VDSL2-Geschwindigkeiten aufrüsten, allerdings kann dann nur ein Netzbetreiber gleichzeitig das Gebiet mit hohen Bandbreiten versorgen. Erst vor wenigen Tagen hat die Bundesnetzagentur der Telekom Deutschland signalisiert, dem Einsatz der Technik nicht ablehnend gegenüberzustehen. Einen Strich durch die Rechnung könnte die EU-Kommission machen, die den Vectoring-Ausbau aus wettbewerbsrechtlichen Gründen skeptisch sieht und ihn deshalb ausdrücklich von staatlichen Förderungen ausschließt.

    Ob die veranschlagten Mittel ausreichen werden, um tatsächlich das hochgesteckte Ziel zu erreichen, bezweifelt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). „Das angekündigte Förderpaket und die Investitionsversprechen der Unternehmen reichen hinten und vorne nicht, um die versprochene flächendeckende Breitbandversorgung bereit zu stellen“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Zwar würden sich die Zuschüsse für den Ausbau, zusammen mit Geldern aus anderen Töpfen, auf etwa vier Milliarden Euro belaufen, während Telekommunikationsunternehmen etwa acht Milliarden zugesichert hätten. Ein Gutachten des TÜV Rheinland käme jedoch zum Schluss, dass ungefähr 20 Milliarden für den Breitbandausbau notwendig sein werden. Wo die fehlenden acht Milliarden Euro herkommen sollen, bleibt also offen.

    31. August 2015 8
  • : Netzwerk Recherche zum #Landesverrat: Warum andere Journalisten netzpolitik.org nachahmen sollten
    Netzwerk Recherche zum #Landesverrat: Warum andere Journalisten netzpolitik.org nachahmen sollten

    Die Landesverrats-Affäre führt zu einer spannenden Debatte, wie investigative Journalisten ihren Job verstehen. Die Veröffentlichung von Geheimpapieren in Gänze macht journalistische Arbeit transparenter und hilft, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Andere Medien sollten diese Vorgehensweise ebenfalls nachahmen.

    27. August 2015 3
  • : Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister
    Nach Einstellung der Ermittlungen: Aufdröseln, wer was wann wusste - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/albaraa/7837158826/in/photolist-cWxuh3-qmutQm-qCSXt8-pGh3oV-qmutRd-7Rwk8e-cWxrBQ-6WkUCV-9ENsLc-4MevTX-cWxrYb-mmvK2M-5oF6Bs-6Tj3vh-vfw9w-5ctVGG-79Xm1i-79Xnzv-7a332b-7a2fAE-6WpVJm-59KB7-79Xjtp-4J61YU-pTg4Cf-7Q9hMB-6WkVtv-4fpo7A-5e8XWi-cWxssQ-6WpUmE-5GX87S-cWxsaC-5UgyfX-7a29c5-5BWPm2-5C1YNo-5BWEuc-NTcKx-cWxrvN-7MmqrC-7a2XVb-5C1Z1U-5BWEFB-5BWEgF-7Caabw-5C1RVG-5C1ESC-5BWoVz-5BWp8v">albaraa</a>
    Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister

    Wer hat was wann bei der Einleitung der Landesverratsermittlungen gegen uns und in deren späterem Verlauf gewusst? Das ist eine Frage, die uns und andere immer noch umtreibt, auch wenn die Ermittlungen mittlerweile eingestellt sind. Denn die Problematik der Verantwortlichkeit ist nicht damit abgehandelt, dass Ex-Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nehmen musste. Mehr Details versuchten die Grünen im Bundestag über eine Kleine Anfrage zu erfahren, deren Antworten jetzt vorliegen. Dazu gibt es auch ein Blog-Post bei Gruen-Digital.de.

    Sie helfen uns an manchen Stellen, die Chronologie der Ereignisse zu vervollständigen, daher hier ein Überblick anhand der Informationen aus der Antwort und voriger Berichterstattungen (eine weitere, sehr ausführliche Chronologie zum Durchklicken findet sich bei CORRECT!V, einige Informationen aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung sind dort jedoch noch nicht enthalten):

    25. Februar 2015: Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    26. Februar 2015: Einen Tag nach Veröffentlichung informiert der Verfassungsschutzpräsident „die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI“.

    Eine Benachrichtigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sei in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.

    3. März 2015: Der Verfassungsschutzpräsident berichtet der Staatssektretärin Emily Haber „ergänzend“, dass Strafanzeige gegen Unbekannt geplant sei.

    4. März 2015: Ein Vertreter der Bundesregierung beantwortet im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich eine Mündliche Frage von Hans-Christian Ströbele über das bei uns veröffentlichte Vorhaben des Verfassungsschutzes, das später als Staatsgeheimnis deklariert werden soll. Laut Regierung sei es jedoch in den Antworten nur um die Mitteilung offener Informationen gegangen.

    25. März 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt beim LKA Berlin Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    In der Anzeige findet sich bisher nur der Name „Marcus Beckendahl“.

    1. April 2015: Die erste Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt zur Prüfung ein.

    15. April 2015: Veröffentlichung von Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.

    Noch am selben Tag informiert die Hausleitung des BfV den „zuständigen Abteilungsleiter im BMI“, auch über die Absicht, erneut Strafanzeige zu stellen: „Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet“, von de Maizière keine Rede.

    16. April 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt beim LKA Berlin die zweite Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von „Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“ am 15. April.

    Nun taucht auch der Name Andre Meister in der Strafanzeige auf. Bisher sei aber der Vorwurf Landesverrat noch nicht im Raum. Es fällt auf, dass bei der zweiten Anzeige nur ein Tag zwischen Veröffentlichung und Anzeigenstellung liegt.

    Das Stellen der Anzeigen beim LKA Berlin ist ungewöhnlich. Es wäre davon auszugehen gewesen, dass die Anzeigen eher bei den Staatsanwaltschaften in Köln oder Berlin gestellt worden wären, die für die Verletzungen von Dienstgeheimnissen zuständig sind. Die Bundesregierung begründet das folgendermaßen als nebensächlich:

    Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    21. April 2015: Ein Mitarbeiter des GBA informiert die Staatssekretärin des BMJV mündlich über die erste Strafanzeige und den eingeleiteten Prüfvorgang. Folgend sei auch Minister Heiko Maas persönlich in Kenntnis gesetzt worden:

    Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    Am 21. April habe auch das Bundeskanzleramt „am Rande einer Besprechung“ von der ersten Anzeige gegen Unbekannt erfahren. Weiteres soll es danach bis zum Beginn der medialen Diskussion nicht gewusst haben, auch nicht über die namentliche Erwähnung von Markus und Andre. Es ist natürlich praktisch für alle Beteiligten, dass man über solche heiklen Sachen „am Rande einer Besprechung“ klärt und nicht schriftlich festhält. Wir hatten bereits am 6.7. vermutet, dass das Kanzleramt im Rahmen dieser Runde Bescheid gewusst haben müsste.

    29. April 2015: Die zweite Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt ein. Das BfV übermittelt dem BMI seine Einschätzungen zur Staatsgeheimnis-Frage, genauer den „zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung“. Außerdem wurden sie dem Fachabteilungsleiter und den zuständigen Fachreferaten vorgelegt.

    30. April 2015: Das BfV übermittelt dem LKA „rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses“ – im Weiteren BfV-Gutachten genannt.

    Das Gutachten bekommen wir nicht zu Gesicht, denn es ist als Verschlusssache eingestuft. Es ist aber bereits bekannt, dass es zu dem Schluss kommt, dass ein Staatsgeheimnis vorliegt. Grund dafür seien „die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen“.

    Wer das Gutachten verfasst hat? Ob es wirklich „Herr Müller“ ist, der in der Berichterstattung der SZ genannt wird, ist unklar. Die Bundesregierung schweigt sich über die Identität des Gutachters aus. Es gibt lediglich nichtssagende Angaben zu seiner Qualifikation:

    Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen.

    5. Mai 2015: Der GBA erhält ebenso das BfV-Gutachten zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses.

    13. Mai 2015: Der Generalbundesanwalt eröffnet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Markus und Andre wegen Verdacht des Landesverrats.

    19. Mai 2015: Der GBA ordnet an, vor Vorliegen des GBA-Gutachtens keine Exekutivmaßnahmen, etwa Hausdurchsuchungen und Verhaftungen, durchzuführen.

    27. Mai 2015: Das BMJV wird über das Ermittlungsverfahren des GBA informiert, das Schreiben ist auf den 19. Mai 2015 datiert. Die Information erreicht Justizminister Maas, die vorher genannte Staatssekretärin und „die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung“ am 27. Mai. Während nun selbst Maas Bescheid wusste, scheint im BMI immer noch niemand die politische Brisanz des Themas erkannt zu haben oder darauf hingewiesen worden zu sein. Auch das Bundeskanzleramt sonnt sich in Unwissenheit.

    18. Juni 2015: Der GBA beauftragt einen externen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens (GBA-Gutachten) zur Prüfung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses.

    23. Juni 2015: Das BMI erhält vom BKA einen Bericht darüber, dass es mit Landesverratsermittlungen beauftragt worden sei. Wieder sei Minister de Maizière nicht unterrichtet worden, der Bericht sei „routinemäßig“ erfolgt.

    2. Juli 2015: Schriftlicher Auftrag für das GBA-Gutachten.

    Der Auftrag geht an Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Justizministerium sei in die Frage der Vergabe des GBA-Gutachtens einbezogen worden.

    4. Juli 2015: Wir erfahren aus dem Deutschlandfunk von Anzeigen wegen Verrats von Staatsgeheimnissen aufgrund unserer Berichterstattung, bisher jedoch vermeintlich nur gegen Unbekannt.

    30. Juli 2015: Uns erreicht das Schreiben, dass gegen Markus, Andre und Unbekannt wegen Landesverrats ermittelt wird. Das Schreiben ist auf den 24. Juli datiert.

    31. Juli 2015: Eine Staatssekretärin aus dem Justizministerium erörtert mit dem Generalbundesanwalt telefonisch die Rücknahme des Auftrages für das GBA-Gutachten, man war der Auffassung, dass das Gutachten „frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts“ fertiggestellt sein würde. Das Justizministerium hat inzwischen ein eigenes Gutachten (BMJV-Gutachten) in Auftrag gegeben, das bis zum 6. August vorliegen sollte.

    Man spricht ausdrücklich nicht von einer „Weisung“ des Justizministeriums, sondern von einer Vereinbarung. Ebenso gebe es keinerlei schriftliche Fixierungen der Vereinbarung, das sei „aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet“ worden.

    Das BMI behauptet, erst am 31. Juli davon erfahren zu haben, dass Justizminister Maas Zweifel am Ermittlungsverfahren gehabt habe. Generell habe der Bundesinnenminister überhaupt nichts von der Anzeige gewusst, andere Mitglieder des Ministeriums jedoch (siehe 29. April) sehr wohl, die Anzeigen wurden offiziell gebilligt.

    Die Frage, ob de Maizière sein Ministerium nicht im Griff hat oder schlichtweg gelogen wird, wurde bereits mehrmals aufgeworfen. Die Regierung begründet seine Uninformiertheit damit, dass der Vorfall erst durch die „aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt“ habe. Wobei man sich das eigentlich vorher hätte ausmalen können, wenn gegen Journalisten ermittelt wird und die Pressefreiheit in Frage steht.

    3. August 2015: Erst jetzt kommt der GBA der „Vereinbarung“ zur Rücknahme des GBA-Gutachtenauftrags nach. Dazu teilt er jedoch der BMJV-Staatssekretärin mit, der externe Gutachter sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass zumindest eines der Dokumente Staatsgeheimnisse enthalten habe.

    4. August 2015: Justizminister Maas versetzt GBA Range in den Ruhestand.

    6. August 2015: Das BMJV übermittelt dem GBA die Ergebnisse des eigenen Gutachtens.

    Wieder ist das Gutachten nicht der Öffentlichkeit zugänglich und als VS-VERTRAULICH eingestuft.

    10. August 2015: Die Ermittlungen werden eingestellt.

    19. August 2015: Die Bundesregierung stellt dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss das BfV- und BMJV-Gutachten zur Verfügung. Dieser kommt in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zusammen, um über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns und unsere Quellen zu diskutieren.

    Ein Gutes zum Schluss: Laut Angaben der Bundesregierung gebe es keine weiteren Strafanzeigen gegen Journalisten wegen Weitergabe vertraulicher Informationen. Wir hoffen, dass das so bleibt. Genauso wichtig wäre aber auch der Schutz von Unbekannt, also der Quellen, gegen die immer noch ermittelt wird. Denn auch wenn eine Einschüchterung von uns nicht funktioniert hat, wissen wir nicht, wie es mit den potentiellen Whistleblowern da draußen aussieht. Die Bundesregierung gibt auch an, nicht beurteilen zu können, ob eine Einschücherungssituation – zumindest für Journalisten – vorliegt:

    Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Leider will sie keine Aussage dazu treffen, ob Reformbedarf besteht, wenn es um Pressefreiheit und Whistleblowerschutz geht. Dabei wäre genau jetzt der Zeitpunkt, besseren Whistleblowerschutz konkret anzugehen, das ist eine unserer zentralen Forderung im Zusammenhang mit der Landesverratsaffäre.

    Eine weitere ist die lückenlosen Aufklärung der Verantwortlichkeiten. Denn für uns steht fest: Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz und Innenministerium. Es sind zufällig genau die Personen, die sich in der Sondersitzung des Rechtsausschusses letzte Woche nicht den Fragen stellen wollten und nur Vertretungen schickten.

    Außerdem wollen wir wissen, ob und wie Mitglieder unserer Redaktion überwacht wurden. In der Antwort findet sich der Hinweis, dass es ausschließlich „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ durch das BKA gegeben habe. Exekutivmaßnahmen seien zu keiner Zeit geplant worden. Was das bedeutet, können wir nur mutmaßen – welche Datenbanken wurden abgefragt und welche Angaben enthielten diese?

    Die Antwort der Bundesregierung fasst zwar einiges zusammen, aber die vorgenannten Fragezeichen bleiben. Wir hoffen, dass bald die Akteneinsicht möglich sein wird, die uns weitere Puzzleteile zur Komplettierung des Bildes bringen kann. Und wir fordern auch, zu erfahren, was in den jeweiligen Gutachten steht. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

    Aus dem PDF befreiter Volltext der Antwort

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    „Strafrecht und Pressefreiheit“

    - Bundestagsdrucksache 18/5739 -

    [Vorbemerkung der Fragesteller:]

    Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§ 94 des Strafgesetzbuchs – StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB), das nach dem „Spiegel-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des „Cicero-Urteils“ des BVerfG (1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hatte am 7. Februar 2006 einen Gesetzentwurf für einen weitergehenden Schutz von Journalisten vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/576), den die Mehrheit der Großen Koalition am 10. Mai 2007 ablehnte (Plenarprotokoll 16/97, S. 9880 A).

    Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25. März und 16. April 2015, welche sich u. a. auf die am 25. Februar und 15. April 2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des BfV zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.

    Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa www.tagesschau.de vom 25. Juni 2014; Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014; neues deutschland vom 28. Juni 2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4. März 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis – auf eine Mündliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele berichtet (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.).

    Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den Morden des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie seit Beginn der Enthüllungen von Edward Snowden im Juni 2013 steht das BfV gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.

    Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse im Sinne von § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015).

    Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (Bundesministerium des Innern – BMI, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und das Bundeskanzleramt) und die dortigen Amtsleitungen über die Planung und Absendung der Strafanzeigen, die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie die konkreten Ermittlungsmaßnahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1a. Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015)?
    Falls ja, warum bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht, und ggf. warum?

    Es trifft zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Strafanzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat. Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    1 b. Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner Landeskriminalamt an den GBA nach Kenntnis der Bundesregierung auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?

    Die Strafanzeige vom 25. März 2015 wurde unmittelbar vom LKA Berlin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) weitergeleitet und ist dort am 1. April 2015 eingegangen. Die Strafanzeige vom 16. April 2015 wurde ebenfalls unmittelbar vom LKA Berlin an den GBA weitergeleitet und ist dort am 29. April 2015 eingegangen. Das Bundeskriminalamt (BKA) war nicht beteiligt.

    2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat?

    Wenn ja, jeweils zwischen wem, und wann?

    Das BfV hat das Bundesministerium des Innern (BMI) über die Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ und die Absicht informiert, angesichts der dadurch bekannt gewordenen strafbaren Verschlusssachenweitergabe an „netzpolitik.org“ Strafanzeige zu stellen. Die Information zur ersten Veröffentlichung vom 25. Februar 2015 ist am 26. Februar 2015 durch den Präsidenten des BfV an die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI erfolgt. Am 3. März 2015 hat der Präsident des BfV der Staatssekretärin ergänzend berichtet und auch mitgeteilt, dass Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Die Anzeige ist im Nachgang am 25. März 2015 beim LKA Berlin gestellt worden.

    Über die weitere Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ am 15. April 2015 hat die Hausleitung des BfV den zuständigen Abteilungsleiter im BMI am selben Tage unterrichtet und dabei auch mitgeteilt, dass neuerlich Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet. Am Folgetag erstattete das BfV beim LKA Berlin wiederum Strafanzeige gegen Unbekannt.

    Über den Sachverhalt der Anzeige, die das BfV am 9. Juni 2015 wegen des Zugänglichmachens einer Verschlusssache an die Süddeutsche Zeitung gegen Unbekannt gestellt hatte, hat der Präsident die Sicherheitsstaatssekretärin im BMI in einer Besprechung am 16. Juni 2015 informiert.

    3. Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor?
    Wenn ja, wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klarheit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?

    Die angesprochenen Abstimmungen sind ursprünglich vorgangsmäßig nicht gesondert erfasst worden. Das BMI hat im Zuge der Nach- und Aufbereitung aus Anlass der öffentlichen Diskussion zu den Anzeigevorgängen insgesamt gesonderte Aktenvorgänge angelegt.

    Da ein parallel zum Ablauf geführter Vorgang nicht existiert, kann er auch nicht veröffentlicht werden. Im Übrigen prüft die Bundesregierung stets einzelfallbezogen, inwiefern der Öffentlichkeit Dokumente zugänglich gemacht werden können. Die Bundesregierung hat jederzeit Klarheit über den Sachverhalt geschaffen, dass vorliegend offenkundig geheime Verschlusssachen unter Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht, also im Wege einer Straftat, an Medien weitergegeben worden sind und der Täter unbekannt ist. Auch dass das BfV wegen der begangenen Straftaten Anzeigen gestellt hat, ist seit Anfang Juli öffentlich bekannt.

    4. Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des Chefredakteurs von netzpolitik.org Markus Beckedahl, und des Journalisten Andre Meister genannt waren?

    Wenn ja, in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc. )‚ und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015; bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben)?

    In der Anzeige vom 25. März 2015 ist der Name Markus Beckedahl und in der Anzeige vom 16. April 2014 auch der Name Andre Meister bei der Beschreibung des Sachverhaltes erwähnt. Eine „Rolle (als Täter, Mittäter etc.)“ wird den Personen dabei nicht zugeschrieben, vielmehr sind die Anzeigen ausdrücklich gegen Unbekannt gerichtet. Eine rechtliche Qualifikation als Landesverrat hat das BfV in keiner seiner Anzeigen vorgenommen, auch nicht in den aus Anlass der Veröffentlichung auf „netzpoiitik.org“ erfolgten.

    5a. Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten verlegte?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)

    Das LKA Berlin hat das BfV um ergänzenden Sachvortrag zur Fragestellung gebeten, ob die publizierten Verschlusssachen als ein „Staatsgeheimnis“ i.S.d. § 93 des Strafgesetzbuches (StGB) zu qualifizieren sein könnten. Mit Schreiben vom 30. April 2015 hat das BfV dem LKA Berlin rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses übermittelt. Nachträglich hat auch der GBA das Gutachten vom BfV erbeten und am 5. Mai 2015 erhalten.

    Das Gutachten ist angesichts der angesprochenen Risikoanalyse wegen des behandelten Sachverhalts als Verschlusssache eingestuft. Wenngleich das allgemeine parlamentarische Fragerecht keine Unterlagenvorlage einschließt, hat die Bundesregierung diese Unterlage am 19. August 2015 wegen des besonderen, berechtigten Informationsinteresses gleichwohl den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses unter Wahrung des Verschlusssachenschutzes zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

    5b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Tragend sind dort die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen. die ausländischen Nachrichtendiensten – auch in Zusammenschau mit weiteren Informationen – eine Risikoabschätzung und ‑vermeidung bei deren gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aufklärung ermöglichen und dadurch aus Sicht der Fachbehörde die äußere Abwehrfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf einem besonders wichtigen Gebiet gewichtig schädigen könnten.

    5c. Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich „Herr Müller“ vom BfV auf zehn Seiten (SZ 5. August 2015)?

    5d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter des BfV?

    Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Das Gutachten ist im BfV von der zuständigen Organisationseinheit unter Rückgriff auf den Fachverstand der Behörde auch in anderen betroffenen Bereichen erstellt worden. Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen. Von einer Namensmitteilung sieht die Bundesregierung ab. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Frage richtet sich gegen einen einzelnen Bundesbeamten. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens Von Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.

    6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichung der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger

    a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte?

    Es wird auf die Antwort zu Frage 5 Buchstabe b) verwiesen. Unabhängig von der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ergibt es sich daraus, dass die Kenntnisnahme der publizierten Verschlusssachen durch Unbefugte für die Aufgabenwahrnehmung des BfV schädlich sein kann.

    b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?

    Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der insoweit zuständige GBA zwischenzeitlich die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt hat. Er geht davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.

    7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Markus Beckedahl und Andre Meister auf die Informationen, die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im bei Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele besprochen wurden?
    Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Markus Beckedahl und Andre Meister veröffentlichten Informationen waren nach Ansicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
    Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?

    Die in der Frage angesprochenen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs haben sich auf die Mitteilung offener Informationen beschränkt. Insbesondere waren nicht die in der Antwort auf die Frage 5b. angesprochenen, sensiblen Informationen Gegenstand seiner Mitteilung in der Fragestunde.

    8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Markus Beckedahl oder Andre Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, Kommentar zum StGB § 94 Randnummer 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?

    9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesanwaltschaft hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausführungen des BfV den Anfangsverdacht einer Straftat des Landesverrats gemäß § 94 StGB – subsidiär auch einer Straftat des Offenbarens von Staatsgeheimnissen gemäß § 95 StGB – bejaht.

    10. Hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen der Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister durch den GBA zu irgendwelchem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?

    Wenn ja, wann und wie?

    Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen,obwohl er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemitteilung des BMJV vom 31. Juli 2015)?

    Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und weitere unbekannte Personen durch den GBA zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht.

    Gemäß §§ 146, 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufsicht und Leitung gegenüber dem Generalbundesanwalt zu. Diese Dienstaufsicht berechtigt zur Erteilung von allgemeinen Weisungen und Weisungen im Einzelfall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Sachbehandlung. Allerdings unterliegt die Dienstaufsicht Grenzen, die sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) und aus der Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) ergeben. Soweit das Gesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulässt, kommt die Ausübung des Weisungsrechts somit von Vornherein nicht in Betracht.

    11. Hat der GBA am 31. Juli 2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form?

    Die Rücknahme des Gutachtenauftrags wurde – im Hinblick auf eine rechtliche Stellungnahme, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kurzfristig erstellen sollte – zwischen der beamteten Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt am 31. Juli 2015 telefonisch erörtert. Sie kamen gemeinsam überein, dass dadurch der externe Gutachtenauftrag obsolet werde.

    12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?

    Auf die Antwort zu Frage 11 wird Bezug genommen.

    13. Ist der GBA diesen Vereinbarungen (Frage 12) am Freitag, den 31. Juli 2015, nachgekommen ?

    Nein, entgegen der Vereinbarung wurde der Auftrag erst am 3. August 2015 zurückgenommen.

    14a. Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)? Falls ja, an wen, wann zu welchen Konditionen genau, warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen BMJV, abgestimmt?

    14b. Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtenauftrag vergeblich angeboten (vgl. Süddeutsche Zeitung 3. August 2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA hat am 18. Juni 2015 einen externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der schriftliche Gutachtensauftrag datiert vom 2. Juli 2015; darin wurde um sachverständige Bewertung gebeten, ob es sich bei den am 25. Februar 2015 und 15. April 2015 im Rahmen des Internetblogs publizierten Inhalten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 StGB handelt. Bei dem Sachverständigen handelt es sich um Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Entschädigung des Sachverständigen erfolgt gemäß § 84 StPO in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz. Die Bundesanwaltschaft stand bei der Frage der Vergabe des Sachverständigengutachtens in Kontakt mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Andere Experten wurden vertraulich angefragt, hatten aber abgesagt.

    14c. Aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?

    Es wurde keine Weisung erteilt, vielmehr wurde am 31. Juli 2015 die sofortige Rücknahme des Gutachtenauftrags erörtert und dann gemeinsam vereinbart, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Gleichzeitig wurde vereinbart, dem GBA zur Frage des Staatsgeheimnisses bis zum 6. August 2015 eine eigene Einschätzung zu übermitteln. Diese Einschätzung sollte – im Einvernehmen mit dem GBA – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden, sodass das in Auftrag gegebene externe Gutachten obsolet wurde, vgl. auch die Pressemitteilung des GBA vom 2. August 2015. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse des extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Nach den im BMJV am 31. Juli 2015 vorliegenden Informationen des GBA war davon auszugehen, dass das extern vergebene Gutachten frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts 2015 vorliegen würde.

    14d. Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und des BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31. Juli 2015 sowie nochmals am 3. August 2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten, „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so Pressemeldung des BMJV vom 4. August 2015, ebenso Bundesminister Maas z. B. in den ARD-Tagesthemen)?

    Zur Vereinbarung vom 31. Juli 2015 wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14c. verwiesen. Der GBA hat der Staatssekretärin am Montag, 3. August 2015, telefonisch mitgeteilt, dass nunmehr eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handeln könne. Der Gutachtenauftrag war zu diesem Zeitpunkt entgegen der Vereinbarung mit dem GBA vom 31. Juli 2015 offenbar noch nicht zurückgezogen worden.

    In einem weiteren Telefonat am Montag, 3. August 2015, bezog sich die Staatssekretärin auf die am 31. Juli 2015 vereinbarte Verfahrensweise, die der GBA erneut bestätigte. Er teilte mit, er werde den Gutachtenauftrag zurückziehen.

    14e. Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz der Brisanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und vor allem weit früher zu treffen?

    Der Kontakt zwischen BMJV und GBA erfolgt seitens des BMJV üblicherweise auf Fachabteilungsebene und mit der beamteten Staatssekretärin. Eine schriftliche Fixierung der Verabredung selbst wurde aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet.

    15a. Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)?

    Das BMJV hat die in der Antwort auf Frage 14c. genannte Einschätzung dem GBA am 6. August 2015 übermittelt. Diese Einschätzung ist als VS – VERTRAULICH eingestuft. Die Bundesregierung hat ungeachtet des Umstandes, dass das allgemeine parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Herausgabe oder Zugänglichmachung von Unterlagen begründet, die genannte Einschätzung am 19. August 2015 den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

    15b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses wird in dieser Einschätzung nicht bejaht.

    15c. Wer hat dieses Gutachten wann erstellt?

    Die Einschätzung wurde von der Strafrechtsabteilung des BMJV bis zum 6. August 2015 abgegeben.

    15d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?

    Die Einschätzung basiert auf der in der Strafrechtsabteilung vorhandenen langjährigen forensischen Strafrechtserfahrung und Kenntnissen auf dem Gebiet des Staatsschutzstrafrechts. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5.c) und 5.d) verwiesen.

    16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt (Antwort bitte begründen)?

    Die Bewertung der Veröffentlichung der Dokumente auf netzpolitik.org oblag dem für das Ermittlungsverfahren zuständigen GBA. Dieser hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses am 10. August 2015 nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, eine gutachtliche Einlassung, die das BfV auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde zur Tatfolgenbewertung unter dem Gesichtspunkt des § 93 StGB abgegeben hat, zu bewerten.

    17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMI von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.


    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    Das BfV hat mit Schreiben vom 29. April 2015 das BMI über seine Antworten auf Bitten des LKA um ergänzenden Sachvortrag informiert. Dem Bericht war auch das betreffende Gutachten beigefügt. Dieses Schreiben war an die zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung adressiert. In der Fachabteilung ist der Bericht zudem dem Abteilungsleiter als Eingang vorgelegt worden. Er ist jeweils an die zuständigen Fachreferate ausverfügt worden. Einen Hinweis, dass vom LKA Berlin eine Nachfrage zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses vorlag, enthielt bereits eine Berichtsunterlage des BfV, die im BMI am 21. April 2015 eingegangen ist. Vor dem von der LKA-Nachfrage veranlassten Gutachten hat diese rechtliche Frage, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu würdigen ist, in der Berichterstattung des BfV keine Rolle gespielt und im Weiteren erst wieder bei den Berichten und Vorlagen im Zusammenhang der aktuellen Mediendiskussion.

    d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichung von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    Hiervon hat das BMI am Tag der Presseerklärung von Bundesminister Maas vom 31. Juli 2015 erfahren.

    18. Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde?

    Ja.

    Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Absatz 3 Nummer 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer“ Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?

    Die Hausleitung des BMI besteht aus dem Bundesminister und den Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, die ihn vertreten (§ 6 GGO). Zur Unterrichtung der Hausleitung wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Gegenstand der Unterrichtung war die Absicht, einen offenkundig strafbaren Sachverhalt (Weitergabe von Verschlusssachen an Medien) zur Anzeige zu bringen und dadurch die Strafverfolgungsbehörden in der rechtsstaatlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die unabhängig von Anzeigen bestehen, zu unterstützen. Die gebotene Strafverfolgung des Täters bzw. der Täter hat erst durch die aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt, die zudem eine Unterrichtung des Ministers persönlich veranlasste.

    19a. Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von der Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von den Erörterungen, der Einleitung und der Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens?

    19b. Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat im Zuge der öffentlichen Diskussion nach Bekanntwerden des vom GBA wegen Landesverrats eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nach seiner Erinnerung Ende Juli 2015 von den Strafanzeigen und dem Ermittlungsverfahren erfahren. Seine Einlassungen ergeben sich aus den öffentlichen Verlautbarungen der Regierungspressekonferenz.

    20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMJV von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Nachdem dem GBA die Anzeige des BfV vorlag, hat ein Mitarbeiter des GBA die beamtete Staatssekretärin und den Leiter der Strafrechtsabteilung am Rande einer Besprechung in anderer Sache am 21. April 2015 erstmals mündlich über diesen Umstand unterrichtet sowie darüber, dass der GBA einen Prüfvorgang angelegt habe. Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    Nachdem das BMJV am 27. Mai 2015 über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informiert worden war, wurde der Leiter der Strafrechtsabteilung vom GBA zu einem späteren Zeitpunkt unterrichtet, dass zur Klärung der Rechtsfrage, ob es sich bei den veröffentlichten Unterlagen um ein Staatsgeheimnis handelt, ein externes Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.

    c) über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister?

    Das BMJV wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2015, eingegangen im BMJV am 27. Mai 2015, über das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren unterrichtet. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die beamtete Staatssekretärin und die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung des BMJV erhielten über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens Kenntnis.

    21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Strafanzeigen des BfV,

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    d) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    f) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV und BMJV?

    Der Präsident des BfV hat am 21. April 2015 am Rande einer Besprechung im Bundeskanzleramt erstmalig mündlich und in allgemeiner Form über die Anzeigen des BfV vom 25. März 2015 und 16. April 2015 gegen Unbekannt informiert. An diesen Besprechungen nehmen in der Regel der Chef des Bundeskanzleramtes, der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes und der Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt teil sowie u. a. die Staatssekretäre mehrerer Ministerien, auch von BMI und BMJV. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.

    Über die o. g. Einzelheiten der vom BfV gestellten Strafanzeigen sowie des Ermittlungsverfahrens des LKA Berlin und des GBA ist das Bundeskanzleramt im Vorfeld der Presseveröffentlichungen vom 30. Juli 2015 nicht informiert worden.

    22. Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt, v.a. in dortigen sogenannten nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde ?

    Wenn ja, wann‚ wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern?

    Wenn nein, warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.

    23. Wer wird üblicherweise durch die Leitung des BfV, des BND und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese eine Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?

    Der übliche Meldeweg für das BfV und für den BND zu wichtigen Sachverhalten ist in Fachaufsichtsangelegenheiten an die zuständige Fachabteilung bzw. deren zuständige Fachorganisationseinheit gerichtet. Weitere Unterrichtungen im BMI zu Angelegenheiten des BfV sind dortiges Internum. Bei besonderen Sachverhalten erfolgt unabhängig von diesem Meldeweg auch eine unmittelbare Unterrichtung der Hausleitung des BMI durch die Leitung des BfV, etwa im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen. Im vorliegenden Zusammenhang wird hierzu auch auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.

    Die Amtsführung des MAD-Amtes würde eine Strafanzeige wegen LandeSverrats bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden stellen und die hierfür relevanten Daten dorthin übermitteln. Aufgrund der Bedeutung eines solchen Sachverhaltes erhielte das für den MAD zuständige Fachaufsichtsreferat im Bundesministerium der Verteidigung einen entsprechenden Bericht des MAD-Amtes.

    Darüber hinaus würde das Parlamentarische Kontrollgremium über einen solchen Vorgang von besonderer Bedeutung unterrichtet werden.

    24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter im BMI und im BMJV waren im Jahr 2015 an Erörterungen der mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt?

    Zur Erörterung der betreffenden Strafanzeigen im BMI wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen (Sicherheitsstaatsekretärin und Leiter der zuständigen Fachabteilung ÖS).

    Im BMJV waren der Minister, die beamtete Staatssekretärin, der beamtete Staatssekretär und der Leiter der Strafrechtsabteilung befasst.

    b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligten Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär im BMI Klaus-Dieter Fritsche oder Kanzleramtsminister Peter Altmaier) in Kontakt standen?

    Wenn ja, warum nicht, und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Ja. Die Einschätzung, ob das Bundeskanzleramt gem. § 24 Absatz 1 GGO über eine Angelegenheit von grundsätzlicher politischer Bedeutung zu unterrichten ist, obliegt in erster Linie dem jeweiligen Ressort im Einzelfall.

    25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten unterschiedlichen AuffasSungen informiert gewesen sein sollte, ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Absatz 1 beziehungsweise § 26 Absatz 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?

    Das kommt auf den Einzelfall an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.

    26a. Welche Position zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordnete Behörden bezogen?

    26b. Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?

    Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode auf die Problematik der Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien hingewiesen. Darüber hinaus prüft das Bundeskanzleramt das gebotene Vorgehen generell in Fällen, in denen eingestufte Dokumente aus seinem Zuständigkeitsbereich unautorisiert veröffentlicht werden. Strafanzeige ist bislang in keinem Fall gestellt worden.

    26c. Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats Seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen?

    Falls ja‚ warum?

    Nein.

    27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range

    a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustizministers bzw. des BMJV in dieser Frage (Süddeutsche Zeitung 3. August 2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV anschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,

    b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA entscheidet in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, ob und gegebenenfalls hinsichtlich welcher Straftaten er zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegeben hält.

    28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMJV ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 20.a) und 20.c).

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMI ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

    29. Kann ausgeschlossen werden, dass Stellen der Bundesregierung in irgendeiner Weise auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einflussgenommen haben?

    Der Bundesregierung sind keine Einflussnahmen bekannt.

    30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt, und wenn nein, warum nicht?

    Nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten gegen jeden Verdächtigen einzuschrelten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese ergeben sich aus den Anzeigen des BfV.

    31. Wie schätzt die Bundesregierung den Effekt der Strafanzeigen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister für Journalisten im Allgemeinen ein? Sollten diese gegebenenfalls einschüchternd wirken?

    32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Das BMJV prüft derzeit, ob der interessengerechte Ausgleich zwischen dem Schutz der Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der äußeren Sicherheit des Staates andererseits durch die bestehenden Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in ausreichender Weise gewährleistet ist. Eine konkrete Aussage zur Frage nach einem etwaigen Reformbedarf kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

    33. Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wortlaut mindestens dem Deutschen Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können?

    Wenn nein, warum nicht?

    Es existieren keine „gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA“. Im Übrigen besteht kein Schriftwechsel, da die maßgeblichen Gespräche zwischen BMJV und GBA telefonisch geführt wurden.

    34a. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem Strafverfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (SZ 3. August 2015) gegenüber Markus Beckedahl und Andre Meister seit dem 13. Mai 2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen?

    Der Ermittlungsauftrag des GBA an das BKA umfasste im besagten Zeitraum ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA.

    34b. Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, die in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (SZ 3. August 2015)?

    Es ist zu keinem Zeitpunkt von Angehörigen der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen worden, Exekutivmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen beim Emiittlungsrichter zu beantragen. Es trifft zu, dass der GBA persönlich am 19. Mai 2015 angeordnet hat, dass es zu keinen Exekutivmaßnahmen gegen die beiden namentlich genannten Beschuldigten kommen darf. Er hat zum selben Zeitpunkt angeordnet, dass zunächst ein externes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, eingeholt werden soll.

    35. Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt und ggf. erteilt, um anlässlich der Veröffentlichungen durch netzpolitik.org gemäß § 353b Absatz 4 StGB auch wegen einer Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können?

    Wann wurde ggf. auch das BMJV hieran beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß den Nummern 249 Absatz 2 und 212 Absatz 1 der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren?

    Ein Ersuchen auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 353b Absatz 4 StGB wurde bisher weder beim BMI noch beim BfV gestellt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Strafverfahren vom GBA zunächst unter dem Verdacht einer Straftat nach § 94 StGB geführt worden ist, die eine Verfolgungsermächtigung nicht erfordert und eine tateinheitliche Tat nach § 353b StGB in den Hintergrund treten lässt. Der GBA hat seine rechtliche Prüfung erst am 10. August 2015 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Straftat nach §§ 93 ff. StGB nicht vorliegt. Dementsprechend wurde BMJV im Hinblick auf Strafverfolgungsermächtigungen nicht beteiligt.

    Falls eine solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann, warum nicht?

    Die Verfolgung von Straftaten nach § 353b StGB fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (vgl. § 120 GVG). Das Verfahren wurde daher an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, die den Vorgaben des § 353b Absatz 4 StGB Rechnung tragen wird. Anzumerken ist, dass sich das eingestellte Verfahren der Bundesanwaltschaft auch gegen Unbekannt, also auch gegen die möglichen Quellen, gerichtet hat.

    27. August 2015 43
  • : Treffen mit EDRi und Access: Digitalkommissar Oettinger setzt neuen Lobby-Transparenz-Standard mit zwölf Tweets
    Oettinger beim Treffen mit EDRi und Access in Brüssel.
    Treffen mit EDRi und Access: Digitalkommissar Oettinger setzt neuen Lobby-Transparenz-Standard mit zwölf Tweets

    Unser Digitalkommissar Günther Oettinger ist nicht nur für die „digitale Wirtschaft“ zuständig, sondern auch für die „digitale Gesellschaft“. Letzteres vergisst man immer, weil er sich in der Regel nur mit Wirtschaftslobbyisten trifft und dementsprechend auch nur deren Positionen vertritt – und das auch nicht so transparent macht, wie er das mal versprochen hat. Viele Termine mit Lobbyisten tauchen nicht in seiner Transparenz-Liste auf.

    Ende Juli hatten wir ihm mal vorgeschlagen, dass er sich auch mit Kritikern treffen könne und mit European Digital Rights (EDRi) und AccessNow zwei Organisationen bei ihm um die Ecke in Brüssel sitzen würden, die sich gerne Zeit nehmen würden, ihm z. B. das mit der Netzneutralität mal aus einer anderen Perspektive zu erklären.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    Die Idee fand Oettinger so toll, dass er sie umsetzen wollte. Wir wissen zwar immer noch nicht, warum er und sein Team nicht selbst auf so einen Gedanken gekommen ist, aber wir wollen das jetzt auch mal nicht kritisieren.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    Interessant ist, was seitdem folgte. In diversen Tweets seit Ende Juli weist Günther Oettinger auf Twitter ständig darauf hin, dass er sich bald (bzw. heute!) auch einmal mit Vertretern der Zivilgesellschaft trifft. Alleine in den vergangenen fünf Tagen waren es 12 (in Worten: zwölf) Tweets zum Thema, bei insgesamt 22 Tweets im selben Zeitraum. Jedenfalls fand das heiß ersehnte Treffen heute tatsächlich statt. Wir werden über den Inhalt des Gesprächs berichten.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    Es ist ja schön, dass unser Digitalkommissar offensichtlich gefallen daran findet, sich auch mal als Ansprechpartner der Zivilgesellschaft zu inszenieren, was er bisher nicht tat, was aber offensichtlich seiner Jobbeschreibung entspricht. Allerdings interessieren ihn die Argumente jenseits der Wirtschaftsinteressen offenbar nur am Rande, denn die politische Meinungsbildung zur Netzneutralität läuft ja bereits seit Ewigkeiten und Ende Juni wurde bei den Trilog-Verhandlungen ein Kompromiss gefunden.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    Wir erwarten jetzt jedenfalls nicht nur ein Umdenken in Fragen der Netzneutralität, sondern auch ein vergleichbares Engagement bei allen Treffen mit Industrie-Lobbyisten! Zwölf Tweets und sieben Fotos sind jetzt der Standard für Lobbyisten-Zusammenkünfte, den er selbst vorgegeben hat.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    25. August 2015 11
  • : Ein Jahr Digitale Agenda: Viel versprochen, wenig erreicht
    Bundeswirtschaftsminister Gabriel, Bundesinnenminister de Maizière und Bundesverkehrsminister Dobrindt. Bild: © BMWi/Susanne Eriksson.
    Ein Jahr Digitale Agenda: Viel versprochen, wenig erreicht

    Ein Jahr nach der Präsentation der Digitalen Agenda der Bundesregierung stellte heute der Digitale Gesellschaft e. V. eine Analyse bereit, die sich die wichtigsten netzpolitischen Fragen vorknöpft und eine erste Bilanz zieht. Das Regierungsprojekt hatte sich bekanntlich hohe Ziele gesteckt und soll Deutschland unter anderem zum führenden IT-Wirtschaftsstandort machen, dabei die Sicherheit sowie den Datenschutz erhöhen, den Breitbandausbau vorantreiben und durch eine Überarbeitung des Telemediengesetzes die Anzahl der offenen WLANs in Deutschland deutlich erhöhen. In Summe fällt das Urteil nicht sonderlich rosig aus, wie bereits die Einleitung deutlich macht:

    Dass es in der Netzpolitik der Bundesregierung insgesamt so gut wie keine nennenswerten Fortschritte, dafür aber viel Stillstand und einige verheerende Rückschritte gab, ist angesichts des Eindrucks, den ihre Digitale Agenda bereits vor einem Jahr erweckte, wenig überraschend. Schon damals fiel auf, dass die Agenda über weite Strecken lediglich aus Prüfaufträgen besteht und Lösungsansätze in vielen Bereichen erst noch über Gesprächsrunden und Multistakeholder-Foren gefunden werden sollen. Ganz offensichtlich fehlen der Bundesregierung nach wie vor ein stimmiges und durchdachtes netzpolitisches Konzept ebenso wie eine echte Vision für eine digitale Gesellschaft.

    Die Analyse ist inhaltlich in sieben Bereiche unterteilt und beschäftigt sich im Detail mit folgenden Punkten:

  • 1. Überwachung/Geheimdienste: Grundrechte schützen, Dienste an die Leine legen.
  • 2. IT-Sicherheit: Dezentralisierung vorantreiben, Open Source fördern.
  • 3. Datenschutz: Datensammelwut von Unternehmen eindämmen, Datensouveränität für Verbraucher/innen stärken.
  • 4. WLAN-Störerhaftung: Offenes WLAN ermöglichen, Providerprivileg für Alle.
  • 5. Urheberrecht: Recht auf Remix einführen, offene Lizenzen bevorzugen.
  • 6. Netzneutralität: Diskriminierungsfreies Internet erhalten, Spezialdienste klar definieren.
  • 7. Breitbandausbau: Schnelle Netze schaffen, Daseinsvorsorge wahrnehmen.
  • Zwar bleibt der Bundesregierung noch bis 2017 Zeit, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen, berechtigte Skepsis an deren Erfüllung ist allerdings angebracht. Und bedauerlicherweise sind die wenigen nennenswerten Fortschritte etwa im Bereich des Verfassungsschutzes zu vermelden, der „strategisch und organisatorisch“ gestärkt werden soll, „um den aktuellen Ver­änderungen bei Kommunikationsformen und ­-verhal­ten von Terroristen und Extremisten besser begegnen zu können,“ wie es im Papier der Regierung heißt. Darüber zu berichten und einschlägige Dokumente zu veröffentlichen, kann bekanntlich schnell zu Ermittlungen wegen „Landesverrats“ führen, wie wir in den letzten Wochen feststellen mussten.

    Weniger forsch geht die Regierung hingegen das Eindämmen des Treibens ausländischer Geheimdienste an, was sie im Papier noch fordert, um Maßnahmen „zur Sensi­bilisierung im Bereich des Wirtschaftsschutzes weiter [zu] verstärken.“ Die Selektorenliste, mit der der US-Geheimdienst NSA mit tatkräftiger Unterstützung des BND munter Wirtschaftsspionage in Europa betrieben hat, ist nach wie vor nicht öffentlich gemacht worden. Wir sind gespannt, ob mit kleineren Brötchen wie dem Breitbandausbau oder der Problematik der WLAN-Störerhaftung ebenso fahrlässig umgegangen wird oder ob es nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleibt. Die Uhr tickt.

  • : Jetzt auch schriftlich: Verfahren wegen Landesverrats eingestellt
    Jetzt auch schriftlich: Verfahren wegen Landesverrats eingestellt

    Gestern am späten Nachmittag trafen die papiernen Schreiben des Generalbundesanwalts zur Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats gegen die ehemals Beschuldigten aus unserer Redaktion bei ihren Anwälten ein.

    Geschrieben hat Gerhard Altvater höchstselbst, der amtierende Generalbundesanwalt. Es gibt ansonsten einen neuen Bearbeiter des Falles, „Dr. Neuhaus“, der frühere Bearbeiter wurde wohl abgelöst. Altvater bestätigt dem Anwalt schriftlich:

    [I]ch habe das gegen Ihren Mandanten wegen des Verdachts von Landesverrat geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Man hatte offensichtlich höchste Eile beim Verfassen, denn den Genitiv hat der neue Bearbeiter auf die Schnelle nicht richtig hinbekommen. Der „Verdacht von Landesverrat“ besteht jedenfalls nicht mehr.

    Wenn das geklärt wäre, kann die Suche nach einem Sündenbock ja jetzt weitergehen.

  • : Behauptungen der Bundesregierung zur NSA-Selektorenliste: „Absolute Mär“
    Heute mit großem Andrang: Ausschuss-Saal vor der Anhörung.
    Behauptungen der Bundesregierung zur NSA-Selektorenliste: „Absolute Mär“

    Die „Zeit“ meldet Neuigkeiten zur Selektorenliste und damit zur gemeinsamen Spionagetätigkeit von NSA und BND. Um die Offenlegung dieser Liste wurde und wird heftig gestritten.

    Brigadegeneral und BND-Mann Dieter Urmann hatte im BND-NSA-Ausschuss zugegeben, dass mit den Suchbegriffen der Selektorenliste auf europäische Rüstungsunternehmen („EADS“, „Eurocopter“) und weitere Branchen gezielt wurde.

    Ein sog. Sonderermittler sieht statt der Parlamentarier die Selektoren ein, da die Bundesregierung dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss die Liste dieser Selektoren mit dem Hinweis auf die US-Administration verweigert hatte. Diese hätte nämlich keine Zustimmung gegeben und gar mit dem Ende der langjährigen vertrauensvollen Kooperation gedroht.

    Dem widersprechen nun laut „Zeit“ Mitarbeiter von Barack Obama. Es sei außerdem

    eine ‚absolute Mär‘, dass die US-Regierung mit einer Einschränkung der Geheimdienstkooperation gedroht habe, sollte die Liste öffentlich werden.

    Es habe zwar seitens der US-Regierung Bedenken gegeben, aber es sei

    der Bundesregierung nicht untersagt worden, den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die Liste zur Einsicht vorzulegen. Die letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden.

    Das ist insofern brisant, weil das Verweigern von Informationen durch die Bundesregierung gegenüber dem NSA-BND-Ausschuss stets zu rechtfertigen ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2009 über den damaligen BND-Untersuchungsausschuss sind nämlich die Rechte der Parlamentarier gestärkt worden, so dass Akteneinsicht seitens der Bundesregierung nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann und im Einzelfall zu begründen ist. Die Ausrede, die US-Regierung hätte die Einsichtnahme nicht gestattet, fällt nun wohl als Begründung weg.

    Die Obama-Leute beklagten in der „Zeit“ außerdem, dass es mit der Geheimhaltung in Deutschland nicht weit her sei und „am nächsten Tag alles in der Zeitung“ stünde. Oder aber bei Wikileaks, denn man hatte dem NSA-BND-Ausschuss ja unterdessen angeboten, die Selektorenlisten ungeschwärzt zu übergeben. Wenn nun nicht mal mehr Gegenwehr aus der US-Regierung droht, könnte man auch die Annahme des Angebots erwägen.

  • : Der Generalbundesanwalt und die Akteneinsicht
    Unsere IBAN wurde zum Trending Topic
    Der Generalbundesanwalt und die Akteneinsicht

    Es stellen sich einige juristische Fragen, die sich an die heute erfolgte Einstellung des Verfahren wegen Landesverrats anschließen. Sie betreffen die uns bisher verweigerte Akteneinsicht und die damit verbundene Rechtslage.

    Die Anwälte von Markus und Andre haben heute nochmals Akteneinsicht beantragt. Das Akteneinsichtsrecht soll die lückenlose Information über die Erkenntnisse ermöglichen, die im Ermittlungsverfahren angefallen sind. Der einschlägige Paragraph 147 Abs. 1 StPO lautet:

    Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

    Wir haben Nikolaos Gazeas, Strafrechtsexperte an der Universität zu Köln, der sich bereits zu den technischen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Ermittlung geäußert hat, um seine Einschätzung gebeten. Er kommt zu dem klaren Ergebnis, dass der Generalbundesanwalt die Akteneinsicht nicht verwehren darf und erklärt die Gründe:

    Den nunmehr ehemals Beschuldigten kann eine Einsicht in die Ermittlungsakten über ihre Anwälte nicht mehr verwehrt werden. Das Akteneinsichtsrecht ist eines der zentralsten und wichtigsten Rechte eines Beschuldigten.

    Das gelte selbstverständlich auch im vorliegenden Fall, betont Gazeas. Er verweist auf den Paragraph 147 Abs. 1 der Strafprozessordnung, in dem es insoweit unzweideutig heißt,

    […] der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht […] im Falle einer Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie sämtliche amtlich verwahrte Beweisstücke einzusehen.

    Das Gutachten, das das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgearbeitet hat, mag zwar Verschlusssache sein, aber auch aus Gründen der Geheimhaltung darf die Akteneinsicht grundsätzlich nicht verwehrt werden, erklärt der Kölner Strafrechtsexperte:

    Die Beschuldigtenrechte gehen der Geheimhaltung vor.

    Wenn die Akteneinsicht mit dem Hinweis auf das in den Akten enthaltene Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das als Verschlusssache „vertraulich“ eingestuft sein soll, verweigert wird, sei dies unzulässig:

    Geheimhaltungsinteressen des Verfassungsschutzes und Vertraulichkeitsbitten sind strafprozessual unbeachtlich. Das ist einhellige Rechtsprechung. Wenn das Gutachten des Verfassungsschutzes aus der Akteneinsicht ausgenommen werden soll, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz als sein Verfasser eine so genannte Sperrerklärung nach Paragraph 96 der Strafprozessordnung erwirken. Zuständig für den Erlass einer solchen Erklärung wäre das Bundesinnenministerium als dem Verfassungsschutz vorgesetzte Behörde. Erst dann dürfte das Gutachten – aber auch nur dieses – aus der Akteneinsicht herausgenommen werden.

    Gegen diese Sperrerklärung könnten Markus und Andre allerdings gerichtlich vorgehen. Das Gesetz sieht in diesem Fall neben der immer möglichen Dienstaufsichtsbeschwerde eine Beschwerdemöglichkeit beim Gericht vor. Dies wäre hier der Bundesgerichtshof. Die Erfolgsaussichten werden natürlich mit unseren Anwälten beraten.

    Eine solche Sperrerklärung muss aber vor allem vorhanden sein, betont Strafrechtsexperte Gazeas:

    Es ist rechtlich unzulässig, zum jetzigen Zeitpunkt die Akteneinsicht unter bloßen Hinweis auf die Vertraulichkeit des Gutachtens insgesamt zu verweigern, wenn keine Sperrerklärung vorliegt.

    Die Frage wird also sein, wie lange die Akteneinsicht nun noch hinausgezögert werden kann.

  • : Jacob Appelbaum zum #Landesverrat: The nightmare is the punishment – Der Alptraum ist die Strafe
    Jacob Appelbaum zum #Landesverrat: The nightmare is the punishment – Der Alptraum ist die Strafe

    Dieser Gastbeitrag von Jacob Appelbaum erschien zunächst übersetzt und leicht gekürzt in der heutigen Ausgabe der „Zeit“. Veröffentlichung hier mit freundlicher Genehmigung.

    In the summer of 2013 I arrived in Berlin and applied for a journalist visa. My visa application was accepted and amongst the paperwork required, I had a letter of support from „Der Spiegel“ and another from netzpolitik.org. Thanks to those in German investigative journalism, I found a new home. A home where it became safe to write and to expose crimes committed by the powerful. This includes extra-judicial assassination kill lists, mass and so-called targeted surveillance, economic espionage, and all manner of political spying to further non-democratic domination. In Germany, I found a safe haven that the country of my birth is no longer for my investigative journalism.

    Climate against critical voices

    I left America because of political harassment. The need to use double talk, the requirement of total paranoia, of worrying about undercover infiltrators, to assume our houses were bugged, our phone lines monitored, that our cars had tracking devices. The political situation for a working independent investigative journalist in areas of so-called „National Security“ in the United States was and is simply out of control. The most unbelievable aspect is the espionage investigation against nearly everyone, including myself, working as a journalist with WikiLeaks. In modern US it is considered as espionage by the politically impacted with some clamoring for execution of my co-workers or of hanging our alleged sources for treason. To say that the climate against critical voices in the press is difficult would be an understatement. A goal of such harassment is to create nightmares as a punishment with the explicit end goal of silencing our voices.

    The secret services of Germany are seeking to bring this climate to Berlin. German intelligence wants to distract from their actual involvement in terrorism such as the NSU scandal. In doing so they show that the serious issues are not simply a matter of America’s NSA, FBI or CIA. The issues surrounding effectively and democratically controlled intelligence services is a global question. Germany is not exempt from this problem. Will Germany choose to work towards an acceptable solution? Will it choose to strike a blow to the fourth pillar of democracy? Germany has one of the strongest free presses in the entire world and this is currently demonstrated by the spectrum of support for netzpolitik.org. From „Bild“ to „Der Spiegel“ to „Tagesschau“, nearly everyone in the press considers these investigations a travesty that must not continue.

    Investigations create a sense of fear

    The investigations against netzpolitik.org’s Markus Beckedahl, Andre Meister and their unknown source(s) are a sad repeat of the 1962 „Der Spiegel“ scandal. It must end before it reaches the heights of absurdity seen in 1962. The cost for that serious political blunder included the dismissal of those in the government primarily responsible. The cost for such a mistake must not decrease over time. The price paid by those seeking to harm a pillar of democracy must be higher this time around. Those in government institutions primarily responsible should be dismissed. All who participated should take responsibility and publicly apologize before leaving their positions. Given the issues of targeted and mass surveillance taking place in Germany today by both foreign and domestic secret services, it is shocking that of all the parties involved, it is the journalists exposing these obvious crimes who are investigated.

    On Saturday, August the 1st, thousands of people marched through the streets of Berlin to the Ministry of Justice to demand that the investigations be dropped. The crowd made clear statements for legal reform to protect journalists. To bring investigations for treason is meant to chill and meant to harm. These investigations create a sense of fear that is pervasive. It results in double speak, of going to extraordinary measures to meet sources, of gallows humor jokes, of discussions of being spied upon, it results in not treating homes or offices as spaces to work towards normal, acceptable democratic ideals. This is the goal of the spies everywhere: to control, with fear, a core apparatus of democratic society.

    demo landesverrat

    Protest march in Berlin. CC BY-SA 2.0, via flickr/sebaso.

    The demonstrators were clear: We stand with netzpolitik.org and we refuse to be intimidated!

    The demonstrators repeatedly made three clear and reasonable statements. First and foremost is that the spies are out of control; they are attempting to intimidate the free press by picking on those perceived to be the weakest. Secondly, the spies are seeking to intimidate past, current and future sources. The spies wish to hunt down past and current whistleblowers whose bravery exposes necessary facts, wrong doing, corruption, fraud, wastefulness and government crimes. Thirdly, the federal prosecutor must drop the investigation with a full public apology to be completed by resignation for threatening the democratic foundations of a free press in Germany.

    demo andre markus

    Andre and Markus. CC BY-SA 2.0, via flickr/sebaso.

    For those in the press it is clear that what happens to netzpolitik.org will change the very face of journalism in Germany. Today the press is working together to support Markus and Andre; we’re all digging in for the long fight.

    The practice of scientific journalism is to ensure that articles include original source documents whenever possible. This is essential in our modern age for fighting against propaganda, against our own biases and for empowering everyone to interpret the facts individually. It is thus essential to publish and share source documents as netzpolitik.org has done, especially with what seems to be science fiction stories that pre-Snowden would not be believed. Original source documents are critical for explaining that mass surveillance programs are real and being implemented without any input from the public. As a matter of public record, together my colleagues I have published thousands of pages of classified documents in the public interest. This includes revealing that Angela Merkel herself, along with every other German, has been spied upon. Publication of these facts and supporting documents is critically important for democratic discussion. An attack on Markus and Andre is an attack on all of us. While some journalists may beg for mercy, I instead call on all journalists and all of society to stand with defiance in solidarity with netzpolitik.org.

    It is a matter of public record that while working as a member of the press on stories publishing classified information I’ve had the pleasure to work with many committed and respectable journalists. These journalists work at NDR, WDR, Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel, Heise, Le Monde and other publications.

    wir drucken, wie sie luegen

    We publish their lies. CC BY-SA 2.0, via flickr/Michael Bär.

    Former and future sources

    I only speak for myself and not the above list of well documented hard working journalists. I think it is unreasonable to bring a treason investigation against netzpolitik.org’s Andre Meister, Markus Beckedahl and their unknown sources alone: I invite you to bring it against all of us! If investigative journalism is a crime, it is a matter of public record that we are all guilty of working to inform the public of critically important facts. Will the government seek to investigate and imprison us all? If Markus and Andre go to jail, I’ll gladly join them in the cell. While I only speak for myself, I know I’m not alone in this conviction. We will fill the jails with our bodies as we fill the papers with our ink and for the very same reasons!

    The long and the short march through the institution is already underway. Everyone in Germany and now the world knows which journalists are under threat and who will continue to publish.

    It it is clear that the journalists at netzpolitik.org are not intimidated by the investigations and they will continue their work even in the face of a brazen attempt at press suppression. We cannot know how former and future sources will react to the incidents, and so indirectly, the work of the entire office is hindered. It cannot be assumed that any conversation of even such a small team of journalists is free from interception measures. This is a path of madness and it must not continue, instead we must set a positive example for the whole world.

    jake appelbaum

    Jacob Appelbaum. CC BY-SA 2.0, via flickr/Marcus Sümnick.

    Without knowing about the activities of intelligence agencies it is not possible for a democratic society to discuss the legitimacy of these activities or to grant our consent. The task society demands from journalists is to provide this information in the public interest even when it goes against the wishes of individuals in governments and other powerful institutions. It is beyond absurd for something to be both „treason“ and a necessary role in a well functioning democratic state. Investigative journalists will continue to investigate wrong doing as is our right under article five of the German constitution.

    Journalists at netzpolitik.org are working to ensure that everyone is well informed and able to be a part of the conversations required for a healthy society. Share and republish their articles and source documents, send them money for their efforts and of course they’re taking submissions: submit(at)netzpolitik.org.

    The leaks will continue until morals improve!

    Donate to netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/spenden/.
    Leak documents to netzpolitik.org: submit(at)netzpolitik.org
    GnuPG key ID: 0x79F824F3AE6E86D11C5587EB1344BDCA515B1691

  • : Erste Programmpunkte der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz veröffentlicht
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/75613313@N00/15378049070/in/album-72157648774466586/">nblr</a>
    Erste Programmpunkte der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz veröffentlicht

    Neben Landesverrat und Co. arbeiten wir fleißig an dem Programm für unsere Konferenz, die am 4. September in der Kulturbrauerei Berlin stattfinden wird. Einige Vorträge stehen schon fest, daher eine kleine Vorschau, die ihr auch auf der Konferenz-Seite nachlesen könnt:

    Wie letztes Jahr wird Jillian C. York wieder dabei sein und über die Zensur von Nacktheit im Internet reden und sie mit der Darstellung in früheren Kunstepochen vergleichen. Thomas Lohninger berichtet uns von den neuesten Entwicklungen im Feld der Netzneutralität. Auch wenn die Verhandlungen auf EU-Ebene schon in der letzten Runde sind, wird er zeigen, warum die Verordnung keinen Bestand haben können wird. Simon Kissel erklärt, warum Router-Zwang eine schlechte Idee ist.

    Sicher werden auch wieder die aktuellen Entwicklungen um den NSA-Untersuchungsausschuss Thema sein, vor allem da unsere Konferenz praktischerweise mit dem Ende der Sommerpause zusammenfällt. Eine Gelegenheit schon einmal einen Ausblick darauf zu geben, mit welchen Themen sich die Politik im nächsten Jahr auseinandersetzen wird.

    Auch über die Anschuldigungen des Landesverrats werden Markus und Andre berichten und wir sind gespannt, was bis September noch passieren wird. Arne Semsrott von fragdenstaat.de wird uns erzählen, welche Auswirkungen das auf das Urheberrecht des Staates auf eigene Arbeiten bei Informationsfreiheitsanfragen hat.

    Leonhard Dobusch, Professor für Organisationstheorie, wird erklären, was „Urheberrechtsextremismus“ ist und warum es immer noch nicht gelungen ist, der digitalen Gesellschaft angemessene Urheberrechtsgesetze zu etablieren.

    Besonders freuen wir uns darauf, dass auch Wikimedia Deutschland als Kooperationspartner bei unserer Konferenz dabei sein wird. Zusammen werden wir eine Stunde Programm gestalten, in dem es um allerlei Themen rund um freies Wissen und freie Inhalte gehen wird.

    Mehr in den nächsten Tagen. Stay tuned!

    Tickets sind für 10, 15 und 50 Euro erhältlich. 50 Euro als Normalpreis, 15 Euro für alle mit Ermäßigungsberechtigung (Studenten, Schüler, Bezieher von Arbeitslosengeld…) und 10 Euro für diejenigen, die sich als Aktivisten für Netzpolitik engagieren.

    Abends feiern wir dann unseren elften Geburtstag mit einer Landesverräter-Party.

  • : Grüne Bundestagsfraktion stellt Kleine Anfrage zu Strafrecht und Pressefreiheit
    Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag
    Grüne Bundestagsfraktion stellt Kleine Anfrage zu Strafrecht und Pressefreiheit

    Die parlamentarische Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um die Ermittlungen des Generalbundesanwalts Range gegen zwei Redakteure des netzpolitik.org-Teams macht Fortschritte. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz wurde zwar abgelehnt, ein solcher Antrag bedarf bei Ausschusssitzungen außerhalb der Sitzungszeiten der Genehmigung des Bundestagspräsidenten, nun versucht es die Fraktion über eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung mit dem Titel „Strafrecht und Pressefreiheit“. In 35 Fragen wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über ein im Voraus erstelltes Gutachten, über das die Süddeutsche berichtete, und inwiefern es das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht. Fast ungläubig wird in der Anfrage nach dem Gutachten gefragt:

    Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich ein Herr Müller vom BfV auf ganzen 10 Seiten (so SZ 5.8.2015 )?
    Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf)

    Auch hinsichtlich eines zu erstellenden externen Gutachtens hakt die Bundestagsfraktion nach. So wird danach gefragt, warum das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, bevor das Gutachten vorlag. Interessiert ist die Fraktion auch an den beauftragten Gutachtern, an den Konditionen, zu denen es in Auftrag gegeben wurde, und warum das Justizministerium nicht vorab darüber informiert worden ist. Angesichts der Rücknahme des Gutachtens fragt die Kleine Anfrage nach den Gründen des Justizminister für den Stop und ob der Generalbundesanwalt damit einverstanden war.

    Eine der Kernfragen ist die Frage nach der Gefahr eines schweren Nachteils:

    Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichungen der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger […] geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?
    Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Auch zweifelt die Anfrage den Vorwurf des Landesverrats an, da zuvor bereits ein Vertreter der Bundesregierung im Bundestag einige Informationen aus den veröffentlichten Dokumenten preisgegeben hatte. Kritisch wird auch hinterfragt, warum nicht gegen andere Medien ermittelt wird, die ebenfalls zuvor nicht öffentliche Dokumente veröffentlichten, namentlich wird die tagesschau, die Süddeutsche Zeitung und das Neue Deutschland genannt.

    Hinsichtlich weiterer möglicher personeller Konsequenzen fragen die namens der Fraktion unterschreibenden Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter nach, wer zu welchem Zeitpunkt in den Bundesministerien über die Vorgänge, das Gutachten und die bestehenden rechtlichen Zweifel informiert war.

    Die Antworten auf viele dieser Fragen dürfte mehr Klarheit in die Vorgänge innerhalb der Bundesregierung bringen. Für die Beantwortung hat die Bundesregierung zwei Wochen Zeit. Es ist wünschenswert, dass die Angelegenheit schnell geklärt werden kann, damit wieder über die eigentlich wichtigen Dinge geredet werden kann: zum Beispiel über die Geheime Cyber-Leitlinie des Verteidigungsministeriums.

    Folgend die Kleine Anfrage der Grünen im Vollzitat:

    Kleine Anfrage
    der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, Hans-Christian Ströbele, Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Irene Mihalic, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Strafrecht und Pressefreiheit
    Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§94 StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§95 StGB), das nach dem Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (Az.: 1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des Cicero-Urteils des BVerfG (Az.: 1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hatten am 7.2.2006 einen Gesetzentwurf mit weitergehendem Schutz von Journalisten vorgelegt (BT-Drs. 16/576, den die Mehrheit der Großen Koalition am 10.5.2007 ablehnte (Plenarprotokoll S. 9880 A).

    Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25.3. und 16.4. 2015, welche sich u.a. auf die am 25.2. und 15.4.2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.

    Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa tagesschau.de 25.6.2014; Süddeutsche Zeitung 26.6.2014; Neues Deutschland 28.6.2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4.3.2015 im Ple-num des Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis –berichtet auf Anfrage des Abgeordneten Ströbele (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.)
    Drucksache 18/[…] – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
    Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den NSU-Morden sowie seit Beginn der Snowden-Enthüllungen im Juni 2013 steht das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.
    Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse i.S.v. § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. 8. 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. 8.2015).
    Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (BMI, BMJV, BKAmt) und dortige Amtsleitungen über Planung und Absendung der Strafanzeigen, Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie konkrete Ermittlungsmaß-nahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.

    Wir fragen die Bundesregierung:
    1. a) Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat? (so Süddeutsche Zei-tung vom 3. 8. 2015). b) Falls ja: aa) Warum? bb) Bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht und ggf. warum?
    c) Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner LKA an den GBA auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?
    2. a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat? b) Wenn ja: jeweils zwischen wem und wann?
    3. a) Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor? b) Wenn ja: wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klar-heit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?
    4. a) Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des netzpolitik.org-Chefredakteurs Markus Beckedahl und des Journalisten André Meister genannt waren? b) Wenn ja: in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc.) und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (so Süddeutsche Zeitung vom 3. 8. 2015). Bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben.
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/[…]
    5. a) Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten vorlegte?
    b) Falls ja: aa) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)
    a) bb) Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht? cc) wer hat dieses Gutachten wann und ich welchem Umfang er-stellt? Tatsächlich ein Herr Müller vom BfV auf ganzen 10 Seiten (so SZ 5.8.2015 ?)
    dd) über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der BfV Gut-achter?
    6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichungen der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte? b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?
    7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Beckedahl und Meister auf die Informationen die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4.3.2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im BMI, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Ströbele besprochen wurden?
    a) Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Beckedahl und Meister veröffentlichten Informationen waren nach An-sicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
    b) Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?
    8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Beckedahl oder Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, StGB § 94 Rn. 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?
    9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Beckedahl und Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4.8.2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?
    10. Hat Bundesjustizminister Heiko Maas im Rahmen der Ermittlungen gegen Beckedahl und Meister durch den GBA zu irgendeinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?
    a) Wenn ja, wann und wie?
    b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen, obwohl
    Drucksache 18/[…] – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
    er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemittelung des BMJV vom 31.7.2015)?
    11. Hat der GBA am 31.7.2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt und wenn ja, in welcher Form?
    12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?
    13. Ist der GBA diesen (Frage 12) Vereinbarungen am Freitag den 31.7.2015 nachgekommen?
    14. a) Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu der-selben Frage (s. oben 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
    b) Falls ja: aa) an wen, wann zu welchen Konditionen genau?
    bb) warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgestimmt? cc) Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtensauftrag vergeblich angeboten (vgl. SZ 3.8.2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?
    dd) aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
    ee) Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31.7.2015 sowie nochmals am 3.8.2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so PM des BMJV vom 4.8.2015, ebenso Herr Maas z.B. in ARD-Tagesthemen)?
    ff) Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz erkennbarer Bri-sanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und v.a. weit früher zu treffen?
    15. a) Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu dersel-ben Frage (s. oben 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft? (Pressemitteilung des GBA vom 4. 8. 2015)?
    b) Falls ja: aa) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeord-neten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)
    bb) Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht? cc) wer hat dieses Gutachten wann erstellt?
    dd) über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?
    16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt? Die Antwort bitte begründen.
    17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundesministerium des Innern (BMI) von wem und in welcher Form informiert über
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/[…]
    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,
    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,
    c) das vom BfV zu dieser Frage (lit.b) erstellte Behördengutachten,
    d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (SZ, 3. 8. 2015),
    e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?
    18. a) Trifft es zu, dass der Bundesinnenminister in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde? b) Wenn ja: wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?
    19. a) Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von Erörterungen, Einleitung und Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens? b) Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?
    20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) von wem und in welcher Form informiert über
    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,
    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,
    c) Über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Beckedahl und Meister?
    21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form in-formiert über
    a) die Strafanzeigen des BfV,
    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,
    c) das vom BfV zu dieser Frage (lit.b) erstellte Behördengutachten,
    f) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (SZ, 3. 8. 2015),
    g) die Tatsache, dass
    h) im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?
    d) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV, und BMJV ?
    22. a) Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise
    Drucksache 18/[…] – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
    Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt,v.a. in dortigen sog. nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde? b) Wenn ja: wann, wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern? c) Wenn nein: aa) Warum nicht? bb) Handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?
    23. Wer wird üblicher Weise durch die Leitung des BfV, des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?
    24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter in BMI und BMJV waren 2015 an Erörterungen der hier fraglichen Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt? b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligte Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär Fritsche o‑der Kanzleramtsminister Altmaier) in Kontakt standen? b) Wenn ja: warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?
    25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die unterschiedlichen Auffassungen informiert gewesen sein sollte (oben Frage 12 ff): ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und mit erheblicher Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?
    26. a) Welche Position zu strafrechtlichem Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden bezogen?
    b) Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?
    c) Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen? d) Falls ja, warum?
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/[…]
    27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range
    a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustiz-ministers bzw. des BMJV in dieser Frage (dazu SZ 3.8.2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV angeschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,
    b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?
    28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?
    29. Kann ausgeschlossen werden, dass in irgendeiner Weise Stellen der Bundesregierung auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einfluss genommen haben?
    30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt und wenn nein, warum nicht?
    31. Wie schätzt die Bundesregierung den einschüchternden Effekt der Strafanzeigen gegen Beckedahl und Meister für Journalisten im Allgemeinen ein?
    32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?
    33. a) Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wort-laut mindestens dem Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können? b) Wenn nein: warum nicht?
    34. a) Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem fraglichen Straf-verfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (vgl. SZ 3.8.2015) gegenüber den Verdächtigen Beckedahl und Meister seit dem 13.5.2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen? b) Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (vgl. SZ 3.8.2015)?
    35. a) Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt
    Drucksache 18/[…] – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
    und ggf. erteilt, um anlässlich der fraglichen Veröffentlichungen ge-mäß § 353 b Abs. 4 StGB auch wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können? b) Wann wurde hieran ggf. auch das BMJV beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß Nrn. 249 II, 212 I RiStBV? c) Falls solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann: warum nicht?

    Berlin, den 5. August 2015

    Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

  • : #Landesverrat: Stellungnahmen von Verbänden und NGOs
    Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen stellte sich dem Rechtsausschuss, sieht bei sich aber keine Schuld in der Landesverrats-Affäre.
    #Landesverrat: Stellungnahmen von Verbänden und NGOs

    In den letzten Tagen haben eine große Zahl von Verbänden und NGOs Stellungnahmen zu den Ermittlungen wegen Landesverrats und zu Fragen der freien Meinungsäußerung und Pressefreiheit abgegeben, die wir hier zusammentragen.

    Der Deutsche Journalistenverband Berlin (DJV) sieht die Ermittlungen als eine Blamage für Politik und Justiz und betont, dass die Mitglieder „alles in ihren Kräften stehende tun werde, die Journalisten des Blogs zu unterstützen“. Wörtlich schreibt der DJV:

    Journalisten sind schon seit Jahren wegen Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts, durch Redaktionsdurchsuchungen, die Vorratsdatenspeicherung und nicht zuletzt durch das Tarifeinheitsgesetz vom Handeln der Bundesregierung und der Justiz tief enttäuscht. Vor dem Hintergrund des Versagens der Geheimdienste im NSU-Skandal und der NSA-Abhöraffären erscheint das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org wie eine schlechte Posse.

    Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) fordert die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens und stellt in ihrer Stellungnahme den Schutz der Whistleblower in den Vordergrund:

    Die dju fordert nicht nur eine sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, sondern auch einen wirksameren gesetzlichen Schutz von Informanten. Sie müssen die Möglichkeit haben, ohne Angst vor Repression über gravierende Missstände in Unternehmen oder Behörden zu berichten, wenn diese Missstände auf anderen Wegen nicht abgestellt werden können. Die Bundesregierung ist zudem nachdrücklich aufgefordert, sich für einen wirksameren Schutz der Pressefreiheit in Deutschland einzusetzen.

    Die International Federation of Journalists (IFJ) und die European Federation of Journalists (EFJ) fordert klipp und klar: „Germany shall drop investigation against journalists over treason“. Sie wenden sich direkt an die deutsche Regierung:

    The International Federation of Journalists (IFJ) and its European organisation, the European Federation of Journalists (EFJ), have today called on the German government to immediately drop the investigation launched against two journalists, Andre Meister and Markus Beckedahl, over suspicion of treason.

    Reporter ohne Grenzen formuliert ihren Protest so:

    Reporter ohne Grenzen ist entsetzt, dass der Generalstaatsanwalt gegen die Kollegen des Online-Blogs netzpolitik.org ein Strafverfahren eingeleitet hat. Damit wird Journalisten in Deutschland zum ersten Mal seit Jahrzehnten Landesverrat vorgeworfen. Als Organisation, die sich weltweit für Pressefreiheit einsetzt, bedauern wir, dass die Bundesanwaltschaft durch ihr Vorgehen den Ruf unseres Landes beschädigt, ein sicherer Ort für Journalisten zu sein.

    In einem offenen Brief in mehreren Sprachen haben heute zudem zahlreiche internationale Journalisten (EFJ) die klare Forderung unterstützt, das Ermittlungsverfahren einzustellen:

    The investigation against Netzpolitik.org for treason and their unknown sources is an attack against the free press. Charges of treason against journalists performing their essential work is a violation of the fifth article of the German constitution. We demand an end to the investigation into Netzpolitik.org and their unknown sources.

    Auch die Bundespressekonferenz positioniert sich eindeutig:

    Der Vorstand der Bundepressekonferenz stellt sich hinter das BPK-Mitglied Markus Beckedahl. Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Landesverrates erschüttert die vom Bundesverfassungsgericht wiederholt verteidigte Rolle der Medien im demokratischen Rechtsstaat. Wir rufen die Beteiligten dazu auf, dringend zur üblichen und angemessenen Form der politischen Auseinandersetzung um die Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurückzukehren und die Drohung strafrechtlicher Einengungen der Pressefreiheit vom Tisch zu nehmen.

    Die OSZE hat sich brieflich an Außenminister Frank-Walter Steinmeier gewendet. Dunja Mijatović betont den Einschüchterungseffekt der Ermittlungen und erklärt für die Organisation:

    The threat of being charged with treason has a clear general chilling effect on journalists engaged in investigative reporting.

    La Quadrature du Net hatte sich schon mit uns solidarisiert, bevor die große Welle durch die Medien ging. Philippe Aigrain erklärte bereits am 15. Juli unter dem Titel: „We Must Support Netzpolitik Against the German Government Pressure!“

    La Quadrature du Net expresses its support and solidarity with the defenders of liberties of Netzpolitik and strongly condemns the intimidation and the legal threats they are being subjected to.

    Freedom House solidarisiert sich ebenfalls und richtet ihren Protest an die deutsche Regierung:

    As German authorities assess serious allegations against journalists for Netzpolitik.org, Freedom House urges the government to give priority to the media’s right to report freely and openly, especially on national security issues.

    Die Electronic Frontier Foundation (EFF) verteidigt die Pressefreiheit mit den Worten:

    Netzpolitik should not be punished for reporting on the German government’s plans to surveil – i.e., to spy on – its citizens.

    Die Digitale Gesellschaft positioniert sich ebenfalls und betitelt ihr Statement: „Ihr werdet Euch noch wünschen, wir wären unpolitisch“. Sie verweist auf die Diskrepanz zwischen dem Vorgehen gegen Journalisten und ihre Quellen und dem monatelangen Zögern und letztlich der Einstellung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Geheimdienstskandale:

    Das Vorgehen, mit dem augenscheinlich kritische Journalisten sowie deren Informanten eingeschüchtert werden sollen, ist ein rechtsstaatlicher Offenbarungseid. Nachdem der Generalbundesanwalt weder wegen der geheimdienstlichen Massenüberwachung der Bevölkerung noch wegen des Ausspähens des Mobiltelefons der Kanzlerin strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen hat, leitet er nun ausgerechnet wegen der kritischen Berichterstattung über den Ausbau der Internetspionage ein Verfahren ein. Dadurch entsteht der Eindruck einer Kumpanei zwischen Geheimdiensten, Bundesanwaltschaft und Bundesregierung, die darauf angelegt ist, das tatsächliche Ausmaß der Überwachung vor der eigenen Bevölkerung zu verschleiern.

    Der CCC lobte eigens einen Preis für Verratsdatenspeicherung aus und schreibt:

    Der Chaos Computer Club (CCC) gratuliert der Redaktion zu dieser seltenen journalistischen Auszeichnung und sichert tatkräftige sowie finanzielle Unterstützung zu. Wir rufen dazu auf, Generalbundesanwalt Harald Range weitere Anlässe für Einschüchterungskampagnen gegen Journalisten zu liefern.

    D64 schreibt unter dem Motto Unterhaken! Solidarität mit netzpolitik.org!:

    Die Ermittlungen sind ein gezielter Angriff auf kritische Berichterstattung über die Rolle der Geheimdienste, über die Einschränkung von Bürgerrechten im digitalen Raum und der offensichtliche Versuch, Journalisten und Aktivisten zu diskreditieren. Diesen Versuch gilt es zu unterbinden. Deshalb stellt sich D64 solidarisch an die Seite von netzpolitik.org,

    Auch in Informatiker-Kreisen wurde das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org verurteilt. Verantwortliche sollten sich auf die Grundrechte besinnen, ebenso die Mitglieder der Vereine:

    Die Fachgruppe Informatik und Ethik der Gesellschaft für Informatik und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung rufen die politisch Verantwortlichen zur Raison sowie ihre Mitglieder zur erneuten Lektüre der höchstrichterlichen Grundsatzurteile auf.

    Und die Titanic zeigt ihr Mitgefühl auf ihre Weise: Aus Solidarität mit netzpolitik.org: TITANIC veröffentlicht neue interne Dokumente des Verfassungsschutzes. :}

  • : Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Thema Landesverrat
    CC-BY-SA <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:J%C3%BCrgenMatern">Jürgen Matern / Wikipedia</a>
    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Thema Landesverrat

    Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, fordert eine Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Das gab sie vor einigen Minuten auch öffentlich bekannt:

    Grüne fordern Sondersitzung Rechtsausschuss.Wer wusste wann was und wo sind Verantwortlichkeiten! #pressefreiheit #landesverrat
    Britta Haßelmann via Twitter, 04.08.2015

    Im Antrag fordert sie, die Bundesminister des Innern und der Justiz, den Generalbundesanwalt sowie den Präsidenten des Verfassungsschutzes einzuladen, damit diese auf die Fragen der Ausschussmitglieder antworten können. Haßelmann betont die aktuelle Relevanz des Falls, um die Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause zu begründen. Laut Geschäftsordnung des Bundestages kann die oder der Vorsitzende eines Ausschusses eine Sitzung außerhalb des Zeitplanes nur einberufen, wenn das Verlangen einer Fraktion oder 5 % der Abgeordneten bzw. ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses vorliegt und die Genehmigung des Bundestagspräsidenten erteilt worden ist (§ 60 Abs. 3 der Bundestages-Geschäftsordnung). Vorsitzende des Rechtsausschusses ist Renate Künast, ebenfalls von den Grünen. Das Verlangen ist in diesem Fall durch den folgenden Antrag der Haßelmanns im Namen der Bundestagsfraktion der Grünen gegeben:

    An die Vorsitzende
    des Ausschusses für Recht und
    Verbraucherschutz

    Frau Renate Künast, MdB

    zur Kenntnis
    Präsident des Deutschen Bundestages

    - per Fax -

    Berlin, 04.08.2015
    kh

    Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

    Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

    hiermit beantrage ich namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zeitnah eine Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz einzuberufen. Angesichts der Berichterstattung über Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen Journalisten des Blogs netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrates aufgrund von Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Bundesregierung gehalten, den Deutschen Bundestag umfassend und umgehend über den Vorgang zu informieren. Nach den neuesten Erkenntnissen halten wir es für notwendig, dass zu diesem Zweck der Ausschuss zusammentritt.

    Zu der Sitzung sollten der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, der Generalbundesanwalt, der Bundesminister des Innern und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingeladen werden und zur Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen. Aufgrund der aktuellen Relevanz und der Notwendigkeit zeitnaher und umfassender Information und Klärung der Sachlage kann nicht bis zur nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses nach der parlamentarischen Sommerpause gewartet werden.

    Den Termin für die Sondersitzung bitten wir über das Ausschusssekretariat zu koordinieren. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Kenntnis übersandt. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]