Landesverrat im BundestagJustizministerium rechtfertigt sich, Innenminister und Geheimdienstchef schwänzen

Das Justizministerium schaltet auf Vorwärtsverteidigung und rechtfertigt seine Rolle und Handlungen in der Landesverrats-Affäre. Wir veröffentlichen einen Brief des Ministeriums an den Rechtsausschuss, der morgen dazu tagt. Im Gegensatz zu Justizminister Maas stehlen sich Innenminister de Maizière und Verfassungsschutz-Präsident Maaßen aus der Verantwortung und schwänzen den Ausschuss.

Während unsere Anwälte immer noch keine Akteneinsicht in der Landesverrats-Affäre erhalten haben, beschäftigt sich jetzt der Bundestag mit dem Thema. Am morgigen Mittwoch früh tagt der Rechtsausschuss, der zweite Tagesordnungspunkt lautet:

Gespräch mit dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, dem Generalbundesanwalt, Harald Range, dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, zu den Ermittlungen gegen Journalisten von netzpolitik.org

Leider ist die Sitzung nicht-öffentlich, daher können wir nicht daraus berichten.

Laut Tobias Schulze, Mitarbeiter der Linken-Abgeordneten Petra Sitte wollen Innenminister de Maizière und Verfassungsschutz-Präsident Maaßen die „Einladung“ nicht annehmen und schicken stattdessen Stellvertreter:

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Justizminister Maas hingegen wird persönlich auftreten. Das geht aus einem Brief des Justizministeriums (BMJV) an den Ausschuss hervor, den wir an dieser Stelle in Volltext veröffentlichen. Darin schildert Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium, wie sein Haus die ganze Affäre wahrgenommen hat.

Darin wird erstmals der zeitliche Ablauf der Affäre im Justizministerium geschildert. Am 2. Juli 2015 hätte die Bundesanwaltschaft das Ministerium darüber in Kenntnis setzen wollen, dass der externe Gutachter Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung prüft, ob es sich bei den von uns veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse handelt. Das Schreiben von Range erreichte das Ministerium aber erst am 17. Juli. Eine Staatssekretärin hätte Range dann am 29. Juli bei einem Treffen auf die „besondere Bedeutung des Vorgangs insbesondere im Hinblick auf die Pressefreiheit“ hingewiesen.

Zu diesem Zeitpunkt war der Brief, mit dem wir als Beschuldigte über das Verfahren informiert wurden, schon geschrieben und abgeschickt. Das Einschreiben, das wir am 30. Juli erhielten, trägt das Datum 24. Juli. Daraus folgt, dass das Justizministerium – nämlich die Staatssekretärin – erst einige Tage nach der Benachrichtigung mit dem Generalbundesanwalt sprach und „Bedenken“ formulierte, während Range offenbar unerwähnt ließ, dass das Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits lief. Wenn er es erwähnte, erschien es der Staatssekretärin vielleicht auch nicht berichtenswert.

Da sich auch weitere Behauptungen von BMJV und Generalbundesanwalt teilweise widersprechen, sind wir auf die weitere Aufklärung gespannt. Denn der Skandal ist keineswegs vorbei.

Dazu veröffentlichen wir noch die Antworten von Staatssekretär Lange auf drei schriftliche Fragen der Linken-Abgeordneten Martina Renner:


13. August 2015

Schriftliche Fragen Nr. 8/23 bis 8/25

Martina Renner, MdB: Inwieweit und warum unterliegen jeweils die Anzeigen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gegen netzpolitik.org bzw. die Süddeutsche Zeitung einer Geheimhaltungsstufe und wurden als Verschlusssache eingestuft?

Christian Lange, BMJV: Die offenbar gemeinten Anzeigen aus Anlass der Veröffentlichung in netzpolitik.org sind nicht als Verschlusssache eingestuft. Die Anzeige aus Anlass der Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltunsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Für eine Einstufung spricht, dass in der Anzeige zur Darstellung des Sachverhaltes auch kurz auf die Bestellung des Sachverständigen Jerzy Montag und seine Berichtsvorlage in datumsmäßig bezeichneten Sitzungen des parlamentarischen Kontrollgremiums‚ die nach § 10 PKGrG sind, eingegangen wird.

Renner: Wer hat für den Generalbundesanwalt (GBA) ein Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der Anzeige des BfV-Präsidenten gg. unbekannt bzw. netzpolitik.org zur Einschlägigkeit § 93 Strafgesetzbuch (StGB) erstellt?

BMJV: Am 18. Juni 2015 wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der schriftliche Gutachtenauftrag datiert vom 2. Juli 2015. Beauftragt wurde hiermit Herr Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Renner: Sind der Bundesregierung Selbstanzeigen von JournalistInnen, PressevertreterInnen oder MitarbeiterInnen in Medien nach § 94 StGB beim GBA oder den Staatsanwaltschaften aus dem Jahr 2015 bekannt, und wenn ja, wie viele?

BMJV: Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof liegen drei „Selbstanzeigen“ von Privatpersonen vor.


18. August 2015

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

das inzwischen eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von „netzpolitik.org“ und das Ersuchen, den Generalbundesanwalt Range in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, haben zu einer breiten öffentlichen Debatte geführt.

Unmittelbar nach der Entscheidung, den Generalbundesanwalt in den Ruhestand versetzen zu lassen, hat Bundesminister Maas bereits am 4. und nochmals am 5. August 2015 die Obleute und weitere Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in Telefonkonferenzen in dieser Sache unterrichtet. Aufgrund verschiedener Bitten aus dem parlamentarischen Raum um weitere Informationen möchte ich den Sachverhalt hier noch einmal darlegen:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im März und April 2015 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin zwei Strafanzeigen gestellt. Anlass dafür waren zwei Artikel im Blog „netzpolitik.org“‚ in denen Dokumente des BfV veröffentlicht wurden, die als „Geheim“ bzw. „Vertraulich“ eingestuft waren. In der Anzeige waren Herr Meister und Herr Beckedahl als Autoren bzw. Verantwortliche des Blogs namentlich erwähnt. Die Anzeigen erfolgten „gegen Unbekannt“ und zwar „unter allen rechtlichen Gesichtspunkten“.

Das LKA hat diese Anzeigen im April an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof weitergeleitet, und zwar mit Blick auf dessen Zuständigkeit für die Verfolgung von Taten nach §§ 93ff. StGB (Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit). Die Bundesanwartschaft legte dazu einen Prüfvorgang an.

Ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft hat die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und den Leiter der Strafrechtsabteilung im BMJV erstmals am 21. April am Rande einer Besprechung in anderer Sache mündlich über die Strafanzeige des BfV und das Anlegen eines Prüfvorgangs bei der Bundesanwaltschaft informiert. Die Staatssekretärin wies auf die Bedeutung der Pressefreiheit und die besondere Brisanz der Sache hin und mahnte besondere Sorgfalt an.

Nach dem 21. April sind – bis zur Unterrichtung über die erfolgte Einleitung des Ermittlungsverfahrens – keine weiteren Informationen zu dem Vorgang von der Bundesanwaltschaft an das BMJV übermittelt worden.

Mit Schreiben vom 5. Mai sandte das BfV sein Behördengutachten, das das LKA zuvor erbeten hatte, an die Bundesanwaltschaft. Hierin kommt das BfV zu dem Ergebnis, dass es sich beim Inhalt der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.

Die Bundesanwaltschaft leitete am 13. Mai ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten M. Beckedahl, A. Meister und Unbekannt wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB ein. Dies hat sie dem BMJV erstmals mit einem Schreiben, das am 27. Mai im BMJV einging, berichtet. Nach Eingang dieser Informationen im BMJV wurde Bundesminister Maas über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, wie schon zuvor über die Anlage des Prüfvorgangs, zeitnah informiert. Im BMJV bestanden Zweifel, ob hier der Tatbestand des Landesverrats erfüllt war. Die Zweifel, dass die Beschuldigten die Absicht hatten, durch die Veröffentlichung die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, wurden Anfang Juni der Bundesanwaltschaft mitgeteilt.

Am 16. Juli erfolgte eine mündliche Unterrichtung des BMJV durch die Bundesanwaltschaft über die drohende Verjährung und die Notwendigkeit der Unterbrechung durch baldige Bekanntgabe der Ermittlungen gegenüber den Beschuldigten.

Am 17. Juli informierte die Bundesanwaltschaft, mit Schreiben vom 2. Juli, das BMJV, dass inzwischen ein externer Sachverständiger beauftragt wurde, um zu prüfen, ob Staatsgeheimnisse veröffentlicht wurden. Am 29. Juli traf die Staatssekretärin den Generalbundesanwalt in Karlsruhe, dabei machte sie noch einmal auf die besondere Bedeutung des Vorgangs insbesondere im Hinblick auf die Pressefreiheit aufmerksam.

Einen Tag später, am 30. Juli, ging bei den Beschuldigten die Mitteilung der Bundesanwaltschaft ein, dass gegen sie strafrechtlich ermittelt wird. Die Ermittlungen, die rasch publik wurden, lösten in der Öffentlichkeit Besorgnis im Hinblick auf die Pressefreiheit aus; es wurden Parallelen zur „Spiegel“-Affäre im Jahr 1962 gezogen. Tatsächlich ist der Landesverrat ein schwerer Vorwurf. Wenn der Staat solche Ermittlungen gegen Journalisten führt, dann berührt das auch die Pressefreiheit. Eine freie und kritische Berichterstattung der Presse ist aber für eine Demokratie unverzichtbar. Dem BMJV war inzwischen bekannt geworden, dass das von der Bundesanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten u.a. offenbar wegen eines Urlaubs des Sachverständigen voraussichtlich erst in der zweiten Augusthälfte vorliegen würde. Angesichts dessen und der bestehenden Zweifel, ob es sich hier überhaupt um Landesverrat handelt, war es Bundesminister Maas wichtig, dass es sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Pressefreiheit insgesamt möglichst rasch Klarheit in Bezug auf das Ermittlungsverfahren gibt.

Am Freitag, den 31. Juli, erörterten deshalb die Staatssekretärin und der Generalbundesanwalt telefonisch das weitere Vorgehen. Sie kamen gemeinsam wie folgt überein: Die Strafrechtsabteilung des BMJV wird kurzfristig eine rechtliche Einschätzung erstellen, ob hier ein Staatsgeheimnis vorliegt; der dadurch obsolet gewordene Auftrag für das noch ausstehende externe Gutachten wird deshalb zurückgezogen. Der Generalbundesanwalt hat an dieser gemeinsam diskutierten Vorgehensweise weder Kritik noch Widerspruch geäußert. Zu welchem Ergebnis das externe Gutachten kommen würde, war zu diesem Zeitpunkt weder bekannt noch absehbar; über mögliche oder erwartbare Ergebnisse dieses externen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Als die Staatssekretärin in einem weiteren Telefonat am gleichen Tag den Generalbundesanwalt vorab darüber informierte, dass Bundesminister Maas vor die Presse treten und was er äußern werde, bekundete der Generalbundesanwalt erneut sein Einverständnis mit dem vereinbarten Vorgehen. Darauf nahm die Bundesanwaltschaft in einer Presseerklärung von Sonntag, dem 2. August, ausdrücklich Bezug.

Gleichwohl teilte der Generalbundesanwalt am Montag, den 3. August, der Staatssekretärin telefonisch mit, seine Behörde habe nun mit dem Sachverständigen telefoniert. Nach dessen erster, telefonisch erteilter vorläufiger Bewertung könnte es sich bei einem Teil der Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handeln. Die Staatssekretärin erinnerte den Generalbundesanwalt an die Vereinbarung vom Freitag, den 31. Juli, die dieser erneut bestätigte. In einem weiteren Telefonat an diesem Tag teilte der Generalbundesanwalt dem BMJV mit, dass nunmehr der Auftrag für das externe Gutachten zurückgezogen sei.

Am Dienstag, den 4. August morgens, trat der Generalbundesanwalt in Karlsruhe vor die Presse und beklagte mit Blick auf das BMJV einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“. Dieser Vorwurf kam für das BMJV überraschend, er ist auch nicht nachvollziehbar. Das BMJV hat dem Generalbundesanwalt bei seiner Amtsführung stets größte Selbstständigkeit gewährt. Der Generalbundesanwalt untersteht der Dienstaufsicht des BMJV; von dem Weisungsrecht, das daraus folgt, hat das Ministerium auch in diesem Fall keinen Gebrauch gemacht. Stattdessen wurden alle Schritte mit dem Generalbundesanwalt erörtert und gemeinsam einvernehmlich vereinbart. Der Generalbundesanwalt hat gegenüber dem BMJV dem vereinbarten Vorgehen nicht widersprochen; er hat nicht remonstriert. Vor diesem Hintergrund war das Pressestatement des Generalbundesanwalts in der Form und in der Sache nicht hinnehmbar und hat das Vertrauen in seine Person und seine Amtsführung tiefgreifend erschüttert; seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand war deshalb eine unausweichliche Konsequenz.

Am 6. August hat die Strafrechtsabteilung des BMJV der Bundesanwaltschaft wie verabredet ihre Einschätzung mitgeteilt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Veröffentlichungen nicht um ein Staatsgeheimnis handelt. Am 10. August hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, und zwar mit der Begründung, dass es sich bei den von den Beschuldigten veröffentlichten Dokumenten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt; im Übrigen sah die Bundesanwaltschaft die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an.

Das BMJV und auch alle anderen beteiligten Behörden haben ein Interesse an größtmöglicher Transparenz in dieser Sache. In Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium kann ich ihnen daher mitteilen, dass den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie des Innenausschusses – auch wenn das allgemeine parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch darauf begründet – die relevanten Schriftstücke in dieser Sache offengelegt und von ihnen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden können. Hier bei handelt es sich um:

Für weitere Auskünfte steht Bundesminister Maas in der Sondersitzung des Ausschusses am Mittwoch, den 19. August, selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange

15 Ergänzungen

  1. Passage aus der Regierungspressekonferenz vom 10.08.2015

    FRAGE LÜCKING: Auch ich habe eine Frage zu diesem Themenbereich: Wird es seitens des Innenministeriums bzw. des Verfassungsschutzes eine Aussprache mit Netzpolitik.org geben? Die Redakteure gehen davon aus, dass Überwachungsmaßnahmen stattgefunden haben, bzw. sie können nicht ausschließen, dass das der Fall gewesen ist. Wenn eine Redaktion über zwei Monate lang unter Überwachung steht, dann sind möglicherweise auch eine Reihe von Quellen und anderen möglichen Informanten kompromittiert worden. Wie sieht dies das BMI?

    DR. NEYMANNS: Mir ist noch nicht angetragen worden, dass Netzpolitik.org das BMI um eine Aussprache bittet. Von daher kann ich das hier auch gar nicht kommentieren.

    ZUSATZ LÜCKING: Netzpolitik.org hat nicht um eine Aussprache gebeten. Sie berichten nur darüber, dass sie nicht sagen können, ob sie überwacht worden sind. Das ist natürlich ein fatales Zeichen, das eine Redaktion in Richtung möglicher Informanten, Hinweisgeber und all der Menschen senden kann, die in den letzten zwei Monaten, in denen die Anschuldigung des Landesverrats hinter dem Rücken der Redaktion verhandelt worden ist, im Raum standen.

    DR. NEYMANNS: Der Kollege vom BMJV wird das einsortieren.

    MALACHOWSKI: Wenn ich kurz ergänzen darf: Generalbundesanwalt Range hat ja in seiner Pressemitteilung vom 2. August selbst gesagt, dass er bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 13. Mai die Generalbundesanwaltschaft angewiesen hat, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen den in Strafanzeigen erwähnten Journalisten ergriffen werden. Mir liegen jetzt keine Anhaltspunkte darüber vor, weshalb diese Pressemitteilung des Generalbundesanwalts nicht mehr aktuell oder sonst wie inhaltlich nicht mehr richtig sein sollte.

    Im Übrigen ist es vielleicht ratsam für die Betreiber von Netzpolitik.org, Akteneinsicht zu nehmen und diese Zweifel dann gegebenenfalls auszuräumen.

    ZUSATZFRAGE LÜCKING: Wäre es möglich, von allen Seiten Akteneinsicht zu erhalten?

    MALACHOWSKI: Grundsätzlich ist das so, ja. Ich nehme an, dass sie auch anwaltlich beraten werden; das weiß ich jetzt nicht genau. Das ist etwas, was dann auf dieser Schiene besprochen werden sollte.

  2. Was ist jetzt mit der Akteneinsicht?!

    Wurden seit Mai auch weitere Redaktionsmitglieder ausspioniert, auch diejenige, die Kommentare geschrieben haben, diejenige, die die Seite netzpolitik org seit Mai aufgerufen haben (Ip, Name, Adresse, Verbindungsdaten, Ortsdaten, Kontodaten, Meldedaten, Bundestrojaner …), auf welchen Listen stehen die jetzt?

    Nach focus de verweigert das bka inzwischen der Staatsanwaltschaft Auskunft über die Ermittlungen. „Bundeskriminalamt blockierte Ermittler“

  3. Wie stellt sich eigentlich die Frage nach Landesverrat, wenn in den Medien oft, zum Teil sogar die Ministerin zitierend, auf die Schwächen der Bundeswehr hingewiesen wird? Früher mussten feindliche Geheimdienste diese aufwendig ergründen, heute wird ihnen diese Arbeit von Politikern und Presse abgenommen.

    1. Das ist womöglich unschädlich, weil die Schwächen der Bundeswehr unrealistisch übertrieben dargestellt werden. Dabei geht es ja primär um die Rechtfertigung einer Erhöhung des Wehretats. Ein Unterschätzen der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik durch gegnerische Dienste könnte im Fall das Falles sogar ein Vorteil sein.

  4. Maas ist noch nicht korrumpiert, aber die beiden anderen stehen über dem Gesetz.

      1. Nein, die stehen über dem Gesetz und müssen daher weg. Mit allen Mittel, die das Gesetz erlaubt. Zur Not mit der Bundeswehr.

  5. Schade, dass die Verantwortlichen nicht verantwortlich sein wollen und sich ihrer Verantwortung nicht stellen. Sie werden Gründe gehabt haben, die darzulegen in ihrem Interesse läge. So geben sie ihrem kaum noch vorhandenen Ruf den Gnadenstoß. Bei den betreffenden Personen hält sich mein Bedauern darüber jedoch in überschaubaren Grenzen. Es wäre mit personellen Folgen, wenn sie denn kämen, nicht getan. Die Position des Verfassungsschutz-Präsis kann m.E. per se nicht dazu führen, gottgleich über Gesetz und Regierung zu stehen; das ist mindestens paradox, eher absurd. Das muss einem/r möglichen Nachfolger/in Herrn Maaßens klar gesagt werden.

  6. de Maizière und Maaßen ducken sich sogar vor einer nicht-öffentlichen Sitzung weg. Wie bezeichnend das doch ist!
    Da den Herren jeglicher Respekt vor Einrichtungen des Parlaments abhanden gekommen ist, muss über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses lauter nachgedacht werden.

    1. Ich denke, ein konstruktives Misstrauensvotum gegen die aktuelle Bundesregierung wäre eher angebracht. Leider haben wir keine erkennbare Opposition im Bundestag, daher wird daraus wohl nichts.
      Projekt für die nächste Bundestagswahl: Die PARTEI auf 20%+, CDU auf 10%-.

  7. Lieber Herr Meister,
    einen Hinweis darauf, dass die Adresse des „unabhängigen“ Gutachters Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der „Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung“ auf dessen Website
    (http://www.fhbund.de/nn_11328/SharedDocs/Personen/Dozenten__ND/Dietrich.html?__nnn=true)
    identisch ist mit der Adresse der BND-Schule in Haar (nämlich Wasserburger Straße 43-47 in 85540 München-Haar), habe ich bislang nirgends gesehen.
    Range sagte am 4.8.2015 in seiner Erklärung:
    „Zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt.“ Nun stellt sich heraus, dass er den Jura-Prof des BND beauftragt hat. Unabhängiger und unbefanger geht es nicht. Warum berichtet das keiner?

    1. Na das ist ja mal ein dicker Hund! Glückwunsch, Leser, gut aufgepasst. So langsam aber sicher kann man echt paranoide Wahnvorstellungen entwickeln in diesem Land. Also wenn der Herr Maaßen Strafanzeige erstattet, dann wird der BND gefragt, ob das so passt, ja? Tiefer Staat, ick hör Dir glucksen. Formal ist das ja nicht mal falsch, denn aus Sicht des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft ist ein BND-Mitarbeiter durchaus „extern“ und „unabhängig“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.