Gestern am späten Nachmittag trafen die papiernen Schreiben des Generalbundesanwalts zur Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats gegen die ehemals Beschuldigten aus unserer Redaktion bei ihren Anwälten ein.
Geschrieben hat Gerhard Altvater höchstselbst, der amtierende Generalbundesanwalt. Es gibt ansonsten einen neuen Bearbeiter des Falles, „Dr. Neuhaus“, der frühere Bearbeiter wurde wohl abgelöst. Altvater bestätigt dem Anwalt schriftlich:
[I]ch habe das gegen Ihren Mandanten wegen des Verdachts von Landesverrat geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Man hatte offensichtlich höchste Eile beim Verfassen, denn den Genitiv hat der neue Bearbeiter auf die Schnelle nicht richtig hinbekommen. Der „Verdacht von Landesverrat“ besteht jedenfalls nicht mehr.
Wenn das geklärt wäre, kann die Suche nach einem Sündenbock ja jetzt weitergehen.
