Strafanzeigen belegen, wie BfV-Präsident Maaßen das Verfahren wegen #Landesverrat inszenierte

Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen.

Wir haben die beiden Strafanzeigen von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen erhalten und veröffentlichen sie an dieser Stelle wie gewohnt in Volltext. Wir haben die Dokumente seit Freitag, konnten sie aber wegen § 353d des Strafgesetzbuchs vor der Einstellung des Verfahrens gegen Markus Beckedahl und Andre Meister nicht vollständig veröffentlichen. Die Anzeigen lassen keine Zweifel, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unter seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen das Landesverrats-Verfahren gegen die beiden Journalisten von netzpolitik.org inszenierte.

Nachdem Justizminister Heiko Maas den Generalbundesanwalt Harald Range letzte Woche in den Ruhestand schickte, ist das Verfahren gegen Markus und Andre heute eingestellt worden. Das teilte Gerhard Altvater für die Bundesanwaltschaft in einer sehr kurzen Pressemitteilung mit. Es handele sich nicht um Staatsgeheimnisse, damit liegt also kein Landesverrat mehr vor. Außerdem hätten Andre Meister und Markus Beckedahl nicht vorsätzlich gehandelt, wie wir bereits in einem Beitrag begründet hatten.

Die Ermittlungen gegen unsere Informanten gehen allerdings weiter. Da es sich dabei „nur“ noch um den Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen handelt, ist aber nun nicht mehr die Bundesanwaltschaft tätig, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin.

Nach dem Abgang Ranges wendet sich nun der kritische Blick der Öffentlichkeit zunehmend auf Hans-Georg Maaßen, der den Skandal maßgeblich verursacht hat: Er ist politisch verantwortlich für die abwegige Idee, dass es bei den beiden Veröffentlichungen auf netzpolitik.org um Landesverrat und Staatsgeheimnisse gehe, sowie für das unhaltbare „Rechtsgutachten“ des BfV für die Bundesanwaltschaft.

Maaßen hat mit den beiden Strafanzeigen seines Hauses an das LKA Berlin nicht nur irgendwelche Ermittlungen initiiert. Die beiden Strafanzeigen enthalten vielmehr eine Vielzahl von Verweisen auf Geheimhaltungsstufen wie VS-VERTRAULICH. Für die bloße Verletzung von Dienstgeheimnissen (wovon die Journalisten nicht betroffen gewesen wären) wäre dies aber gar nicht erforderlich gewesen, denn auch nicht eingestufte Informationen können diesen Tatbestand erfüllen. Nur für den Vorwurf des Landesverrats und weiterer Staatsschutz-Delikte kam es auf das Vorliegen eines „Staatsgeheimnisses“ nach § 93 StGB an. Dass Maaßens Leute also in ihren Anzeigen genüsslich auf den VS-Stufen herumreiten, ist für Juristen ein völlig durchsichtiger Hinweis an das LKA Berlin, doch bitte nicht nur gegen die Informanten wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu ermitteln, sondern auch gegen die Journalisten von netzpolitik.org wegen Landesverrats.

Weiter interessant: Verfassungsschutz und LKA Berlin telefonierten am Tag der zweiten Strafanzeige miteinander, die Anzeige enthält ausdrücklich einen Bezug auf das Telefonat – und der Rest des Schreibens enthält eher Standard-Formulierungen. Offenbar wollte man beim BfV sicherstellen, dass die Ermittlungen nicht etwa „nur“ wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen geführt werden (wo die Journalisten als Beschuldigte außen vor geblieben wären), sondern dass das LKA ganz großes Geschütz auffährt und die Sache wegen Landesverrats dem GBA vorlegt.

Vor diesem Hintergrund mussten Maaßens Leute die politisch heikle Bewertung als Landesverrat gar nicht mehr ausdrücklich vornehmen – die Beamten vom LKA Berlin verstanden auch so, was von ihnen verlangt wurde.

Und Maaßens Haus – das Bundesamt für Verfassungsschutz – hat die Ermittlungen mit dem unhaltbaren „Rechtsgutachten“ für den GBA, das die Informationen als Staatsgeheimnisse qualifiziert, auch in der Folgezeit maßgeblich weiter angeheizt.

Beide Strafanzeigen Maaßens gingen an das Landeskriminalamt Berlin, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz – zu Händen Herrn Jürgen Dressler. Unterschrieben wurden die Briefe von einer Frau Dr. Willems vom Bundesamt für Verfassungsschutz, der zweite Brief wurde jedoch von einem „Herrn Müller“ bearbeitet. Das „Rechtsgutachten“, in dem der Verfassungsschutz ein Staatsgeheimnis ausmachte und damit zwangsläufig Ermittlungen wegen Landesverrats weiter vorantrieb, wurde ebenfalls von einem „Herrn Müller“ verfasst. Reiner Zufall, dass Anzeigender und juristischer Gutachter den gleichen Namen tragen?

Auffallend ist weiterhin, dass Markus’ Name in beiden Schreiben falsch geschrieben ist, zunächst „Marcus Beckendahl“, dann „Marcus Beckedahl“. Beides ist unrichtig, er heißt „Markus Beckedahl“.

Ein Verfassungsschutz-Präsident, der so rücksichtslos gegen die Pressefreiheit intrigiert, schützt die Verfassung nicht, sondern versucht sie auszuhöhlen. Er sollte seinen Hut nehmen – und sei es nur, um seinem Haus einen Neuanfang zu ermöglichen. Vielleicht kümmern sich die Kölner Agenten dann in Zukunft doch intensiver um Nazis und NSA statt um die kritische Presse.



2015-03-25_BfV-LKA-Strafanzeige-LandesverratKöln, 25.03.2015

Betreff: Strafanzeige gegen unbekannt (BfV-Wirtschaftsplan 2013)

Az: Z13 – 017-580001-0004-0004/15 S

Sehr geehrter Herr Dressler,

am 25. Februar 2015 veröffentlichte der Internetblog „netzpolitik.org“ einen Artikel unter der Überschrift „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten“. Einleitend heißt es u.a. :

„…Wir haben jetzt einen Teil dieses geheimen Haushaltsplans für den Verfassungsschutz für das Jahr 2013 erhalten (und veröffentlichen ihn). …“

Die im Beitrag wiedergegebenen Zitate entstammen – überwiegend im Wortlaut, z.T. auch umgeschrieben – dem Vorwort zum BfV-Wirtschaftsplan 2013 (VS-Einstufung GEHEIM) und dem vom BfV im Nachgang zur Sitzung des Vertrauensgremiums (VG) am 06.05.2014 erstellten Bericht zum Konzept der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ (EFI) an dieses Gremium (VS-Einstufung VERTRAULICH).

Der Blog „netzpolitik.org“ wird von einer Person namens „Marcus Beckendahl“ betrieben.

Herr Präsident Dr. Maaßen erstattet Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten. Sofern in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Delikte nur auf Antrag verfolgt werden, werden die erforderlichen Strafanträge hiermit gestellt.

Ich bitte Sie, mich über den Stand und den Ausgang des Verfahrens unterrichtet zu halten.

Im Auftrag

(Dr. Willems)


2015-04-16_BfV-LKA-Strafanzeige-LandesverratKöln, 16.04.2015

Betreff: Strafanzeige/Strafantrag gegen Unbekannt (Veröffentlichung vom Vertrauensgremium in der Sitzung vom 06.05.2014 erbetener Informationen des BfV)

Bezug: Unser Telefonat vom 16.04.2015

Az: Z13 – 017-580001-0005-0002/15 S

Sehr geehrter Herr Dressler,

am 15. April 2015 veröffentlichte der Internetblog „netzpolitik.org“ einen Artikel (s. Anlage) unter der Überschrift „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“. Einleitend heißt es u.a.:

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz errichtet für mehrere Millionen Euro eine neue Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung. Das geht aus dem geheimen Konzept zur ‚Erweiterten Fachunterstützung Internet‘ hervor, das wir veröffentlichen. […] „.

Die im Beitrag wiedergegebenen Zitate stimmen im Wortlaut ganz überwiegend mit dem vom BfV im Nachgang zur Sitzung des Vertrauensgremiums (VG) am 06.05.2014 erstellten Bericht zum Konzept der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ (EFI) an dieses Gremium einschließlich der Anlagen (VS-Einstufung VS-VERTRAULICH) und Teilen des Vorwortes zum BfV-Wirtschaftsplan 2015 (VS-Einstufung GEHEIM) überein. Der Bericht ist zudem dem veröffentlichten Beitrag im Volltext beigefügt.

Der Beitrag nimmt erneut Bezug auf die Veröffentlichung von Teilen des BfV-Wirtschaftsplans 2013 (VS-Einstufung GEHEIM) auf den Seiten des Internetblogs „netzpolitik.org“ vom 25. Februar 2015. Hierzu ist bereits eine Strafanzeige unter dem 25.03.2015 erfolgt.

Der Blog „netzpolitik.org“ wird von einer Person namens „Marcus Beckedahl“ betrieben. Der Artikel ist von einer Person namens „Andre Meister“ verfasst.

Herr Präsident des BfV Dr. Maaßen erstattet Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten. Sofern in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Delikte nur auf Antrag verfolgt werden, werden die erforderlichen Strafanträge hiermit gestellt.

Ich bitte Sie, mich über den Stand und den Ausgang des Verfahrens unterrichtet zu halten.

Im Auftrag

(Dr. Willems)

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101 Ergänzungen

  1. „Sofern in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Delikte nur auf Antrag verfolgt werden, werden die erforderlichen Strafanträge hiermit gestellt.“

    Also auf Deutsch: ich habe keine Ahnung, was da strafbar ist, aber falls irgendwas strafbar sein könnte, aber nur auf Antrag verfolgt wird, nimmst Du mir gefälligst die Arbeit ab und prüfst das, und tust so, als hätte ich Anträge gestellt? Wenn so etwas von einer Behörde kommt, sollte der Staatsanwaltschaft das am besten gleich in den Papierkorb werfen.

    1. das ist eine Standard-Formulierung … außerdem war die Einstufung als Landesverrat politisch heikel, da macht es schon Sinn, das nicht ausdrücklich zu schreiben, sondern zu insinuieren. Siehe oben.

      1. Politisch heikel? Was ist das denn für ein absurder, gefärbter und einen Juristen überaus beschämender Quark?

        Vielleicht liest Du mal bei Deinem Kollegen nach, wie sowas in richtig geht.

        Unfassbar, wie steil die Qualität Deiner Beiträge in Richtung Keller zeigen.

      2. Nur weil hier mal eine Behörde die Anzeige stellt, gelten dadurch keine höheren Anforderungen.
        Eine Anzeige muss nur den Sachverhalt liefern, den jemand für strafbar hält, nicht deren juristische Bewertung. Die Klausel ist daher nicht nur sehr normal für jede anwaltlich begleitete Anzeige, sondern sogar fast unverzichtbar.

  2. War mal als Zeuge beim Staatsschutz geladen. Am Telefon war es der Herr Maier, der aus dem Nachbarort meines Heimatorts kam. Derselbe empfing mich dann tief im Gebäude der Polizei als Herr Müller und hatte dort auch kein eigenes oder freies Büro; jedenfalls stand auf keiner Türe im Flur Maier oder Müller. Von seinem angeblichen Heimatort hatte er kein Insiderwissen, was jeder haben muss wenn er da ein paar Jahre wohnt.
    Auch musste ich beim Betreten des Gebäudes unterschreiben, dass ich keine Ton- oder Videoaufnahmen anfertige (gut, hatte kurz zuvor eine Hausdurchsung bei mir daheim live ins Internet gestreamt. Der Stream wurde allerdings überwacht und die Beamten vor Ort informiert, ich wurde dann genötigt alles zu löschen.). Insofern seid ihr ganz klar massiv überwacht worden, bei mir war der Vorwurf „nur“ schwerer Landfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Demo an einem schwäbischen Bahnhof. Nach mehreren Jahren dann eingestellt gegen Cash.

    1. Hast Du Dir nicht den Dientsausweis zeigen lassen? Nach Deiner Beschreibung kann das sonst wer gewesen sein. Bin kein Verwaltungsrechts-Experte aber das ist zumindest das gängige Allgemeinwissen: Ohne Dienstausweis mußt Du gar nichts. Und falls derjenige sich weigert, seine Legitimation nachzuweisen und Dir mit sonst was droht: Keinen weiteren Schritt ohne Rechtsanwalt.

    2. Tiefgarage: Klar, hat Dich abgefangen, damit Du nicht am „Empfang“ nach Herrn Meier fragst, den dann keiner kennt.

      Der Knackpunkt ist aber: Woher wußte „Herr Meier“, daß Du per Auto anreist, wenn das nicht am Telefon erwähnt wurde? In dem Fall wurdest Du aller Wahrscheinlichkeit nach schon observiert.

    3. Ich glaube nicht an Verschwörungstheorien, sonder nur an Fakten und WAHRE Begebenheiten so wie diese:
      Auch in Baden-Württemberg ist der Verfassungsschutz fleißig dabei Verfassungsfeinde wie Reinhold Gall, StA Götz, PHM Kotschner, PHM Tränkle, etc. zu unterstützen, statt dem Staats- und Polizeiterror einhalt zu gebieten.
      Entführungen und viele weitere Straftaten durch (ohne jegliche Rechtsgrundlage) Polizeibeamte von den Dienststellen Ostfildern, Filderstadt und der Kripo Esslingen a. N. bspw. auf Anordnung des Ordnungsamtes Ostfildern werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Und am Ende wills keiner gewesen sein, denn keiner will die Verantwortung für diese Straftaten übernehmen.
      De. 2014: Polizisten belästigen Nachts mehrmals grundlos (kein Richterlicher Beschluss, keine Anordnung,…keine Rechtsgrundlage, kein Hilferuf) die Anwohner eines Mehrfamilienhauses und versuchen diese durch gebrüll und „autoritäres Auftreten“ einzuschüchtern.
      Am 13.01.2015: Ein unschuldiger Schüler wird von Schwer bewaffneten Polizisten (Straßensperre, Maschinengewehre) im Elternhaus gekidnappt und aufs das Polizeirevier Filderstadt gebracht. Einsatzleiterin: Frau Tränkle. Dort wird noch von Herrn Kotschner (erfolglos, da sich die Tropfen im Wasser nicht vollständig aufgelöst hatten) versucht dem Opfer ein Psychopharmaka zu verabreichen, damit er nicht mehr ganz bei sinnen ist, bevor man ihn in die Psychiatrische Klinik nach Nürtingen verfrachtet, dort wird ebenfalls versucht das Entführungsopfer zu brechen, unter Druck zu setzen und ihn mit „Medizin“ ruhig zu stellen. Erst als das Opfer einen Notruf absetzt, sehen sich die beteiligten Ärzte dazu genötigt das Entführungsopfer noch am selben Abend laufen zu lassen.
      Am 06.03.2015: Das Opfer wird am Tag an dem es eine Therapie wegen Posttraumatischer Belastungsstörungen beginnen sollte erneut entführt und wegen „Beleidigung“ 2 Monate ins Gefängnis gesteckt. Offensichtlich hatte sich jemand beleidigt gefühlt, weil er als Verfassungsfeind entlarvt wurde und das obwohl er – von Amtswegen – die Verfassung schützen und ihr dienen MUSS!
      Im Gefängnis dann, 7 Tage psychische Folter, Verhöre, Druck, Provokationen und das Recht seinen Anwalt (oder seine Familie) anzurufen wurde ihm verweigert (Für all diejenigen, die jetzt sagen das geht ganicht: Ein schlauer Beamter hat ihm das auch noch schriftlich gegeben). Erst nachdem das Entführungsopfer in Hungerstreik getreten war und auf ein JV-Krankenhaus verlegt wurde, war eine Kontaktaufnahme mit der Familie möglich. Somit wussten die Familienangehörigen ca. 2 Wochen nichts von seinem Verbleib. Die Familienangehörigen mussten in dieser Zeit – nach den Aktionen vom Dez. 2014 und 13.01.2015 vom schlimmsten ausgehen (Mord, Entfürung, Verschleppung in ein Geheimgefängnis,…) obwohl es sich hier um alles andere als einen „Gewalttäter“ oder „Terroristen“ handelt!
      HEUTE 11.08.2015:
      In das Mehrfamilienhaus wird von Zivilbeamten eingebrochen, da mittlerweile zu viele Anzeigen gegen zu viele involvierte Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Behördenmitarbeiter vorliegen um „Beweise“ zu sichern (und diese natürlich zu vernichten), da Video und Tonaufnahmen der seitens der Behörden begangenen Verbrechen der letzten 2 Jahre vorliegen. Gestohlen wurden u. a. ein Notebook, ein Netbook und ein Diktiergerät

      Weshalb das ganze? Weil die Stadt Ostfildern Nazis im Stadthaus Scharnhauser Park beschäftigt (bspw. Sonja Löffler,…) und diese auch noch von allen Ämtern und Behörden gedeckt werden. Zu den Unterstützern zählen u.a. das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Amtsgericht Esslingen, das Verwaltungsgericht Stuttgart, die Polizeidienststellen Filderstadt, Esslingen, Ostfildern, Tübingen, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das LKA-BW, der Verfassungsschutz, die Psychatrische Klinik Nürtingen,…
      Reinhold Gall als Innenminister ist ebenfalls ein großer Unterstützer der Nazis und des Staats- und Behördenterrors, da er über diesen Fall bestens Bescheid weiß (natürlich wird er das abstreiten).
      Zu den weiteren Unterstützern zählt der SWR3, da dieser Sender mit öttenlichen Geldern Personen unterstützt (Dokumentarfilmer…) die Personen mit Nazionalsozialistischem Gedankengut sehr Nahe stehen.

      Welcome in BananenRepublikDeutschland. #WatchBaWü, #WatchBW

      Von wegen Grundgesetz, Verfassung, Menschenrechte…existiert alles nicht mehr in Deutschland. Aber da sich der Deutsche im Allgemeinen von einer „starken“ bzw. „dominanten“ Obrigkeit führen lässt (denn besser Mitläufer als Opfer…und am allerbesten „Nichtswissender Mitläufer“ so wie vor 70 Jahren), hat er natürlich verpennt, dass er bereits der Demokratie und seiner Rechte beraubt wurde! Wir leben in einer Diktatur unter dem Deckmantel der Demokratie.
      Und die Erfahrungen mit o.g. Behörden und Polizeidienststellen zeigen, dass sich die Vorgehensweisen der Richter im 3. Reich und der SA oder SS den heutigen Richtern und Behörden in nichts nachstehen. Im Gegenteil, unter dem Deckmantel der Demokratie lässt sich viel ungenierter das GG und die Menschenrechte mit Füßen treten!

      Anwälte: Teil des Systems! So leid es mir tut, aber ein „Gegenpol“ zu der Staatswillkür und dem Behördenterror ist nicht zu erkennen. Schließlich meinen viele Anwälte auf das Wohlwollen der Richter und StA´s angewiesen zu sein wenn sie „erfolgreich“ sein wollen, da werden dann auch schon mal die Interessen des „Mandanten“ verkauft und geopfert!

      1. Lol, falls das stimmen sollte, Dienstaufsichtsbeschwerde und Anwalt nehmen, gerade ist Sommerloch, da ist so eine Story heissbegehrt.

      2. >> Das ist gar nicht so unglaubwürdig, siehe den Fall Gustl Mollath

        klar, da steckten auch poltiker, anwälte, swr3 und die polizei unter eine decke. wenn das nicht die story des sommerlochs ist. einfach mal RTL schicken, die kümmern sich schon drum.

      3. @Deutschland zersetzen!

        Als ob auch nur eine einzige der hier verzapften Räuberpistolen außerhalb der zwischenohrigen Hohlräume empörungsstarker Sesselfurzer & Mausschubsen tatsächlich stattgefunden hätte.

  3. Die Formulierung mit dem Strafantrag ist nicht ganz unüblich, man kann alternativ auch irgendwo einflechten, dass man „Strafanzeige und Strafantrag“ erstattet, wie es auch im Betreff erfolgt ist. Auch, dass man wegen „aller in Frage kommenden Delikte“ anzeigt statt eines konkret zu erwähnen ist nicht unüblich, weil man dann die Diskussion ausräumt, ob man ein dem Ermittler genehmes Delikt erwischt hat.
    Die Strafanzeigen sind handwerklich jedenfalls ansonsten Grütze.

  4. In der heutigen Bundespressekonferenz habe ich mal nachgefragt, was es mit der Überwachung von Markus und André auf sich hat. Der Sprecher BMJV hat sich dafür ausgesprochen, dass eure Anwälte Einsicht in die Unterlagen des Verfahrens beantragen sollen – das würde auch seitens der Ministerien unterstützt. Blick ins Wortprotokoll lohnt.

    Denke immernoch, es ging lediglich darum, netzpolitik einmal einige Wochen rund um überwachen zu können, um sämtliche Quellen & Kontakte von euch mal zu erfassen.

    Frohes Schaffen – Weg mit Maaßen! :)

  5. „Vielleicht kümmern sich die Kölner Agenten dann in Zukunft doch intensiver um Nazis und NSA statt um die kritische Presse.“

    Find ja echt toll was netzpolitik.org macht, aber dieser Satz sowas von einseitig vom Author als ob NSA und Nazis die einzigen Probleme in einer Demokratie sind…

    1. Stimmt, das sind nicht die einzigen, aber wesentliche Probleme, was den Schutz der Verfassung angeht. Allerdings würde ich direkt noch als Problem das Verständnis der CDU in Sachen parlamentarischer Demokratie hinzuziehen. :-)

  6. Die Nummer mit dem „falschen“ Namen kennen wir doch schon von Snowden. Ich glaub da nicht an ein Versehen…

    1. ist Standard, beliebt ist auch ein falsches Datum, dann kann der unterschreibende Beamte immer noch sagen „das Schreiben ist doch eh ungültig, das hätten Sie merken müssen“ und den Schwarzen Peter weiterreichen.

  7. Spannender Nebeneffekt der ganzen lächerlichen Aufregung. Netzpolitik wird zum Journalismus erklärt, und nicht etwa, als ein PR Blog für Internet Interessen ( Selbstbezeichung ) . Und alle ernstzunehmenden Journalisten haben mitgemacht. Kann man nur dadurch erklären, dass aus Selbstschutz eine Art“ Wehret den Anfängen „ Denken wichtiger war, als die ernstzunehmende Klassifizierung, welche die selben Journalisten sonst den Lobby Blog zuordnen. Daraus folgt eine spannende Folgerung. Nenn Dich nicht PR Agentur, sondern irgendwie was mit Journalist , und schwupps wird es schon schwieriger, Dich w. diversen Zeug. ran zubekommen. Nehme an, diese Diskussion wird nun folgen.

    1. Weil sie Meinungen vertreten? Da hat aber jemand Journalismus nicht verstanden, wenn er glaubt FAZ, taz, Welt, Zeit, Süddeutsche würden objektiv und frei von jeder eigenen Meinung bzw, frei von jeder Meinung der Zielgruppe berichten. Und Menschen, die hat er dann auch nicht verstanden.

      1. viel zu teuer – die meisten machen es für ein Taschengeld bei Facebook oder hier im Blog – das ist billiger und sorgt eher für Verwirrung – LOL

  8. RISIKO

    „Auffallend ist weiterhin, dass Markus’ Name in beiden Schreiben falsch geschrieben ist, zunächst „Marcus Beckendahl“, dann „Marcus Beckedahl“. Beides ist unrichtig, er heißt „Markus Beckedahl““

    Genau deswegen ist die Veröffentlichung von Original-Dokumenten im allgemeinen riskant für die Quelle. Wenn an unterschiedliche Personen das gleiche Dokument mit unterschiedlichen Rechtschreibfehlern verteilt wird, kann bei der Veröffentlichung die Quelle zurückverfolgt werden.

      1. dieselbe Person erscheint dann mehrfach und das erhöht automatisch die Zahl der Kunden – das ist der einzige Sinn der Übung

      1. @Markus Beckedahl: Ich hab in der NY Times gelesen, dass ihr 150.000€ in 10 Tagen gemacht habt. Werdet ihr einen Teil der OSS-Community und speziell den Verschlüsselungsspezialisten zukommen lassen, die Eure Kommunikation bisher kostenfrei verschlüsselt haben? :}

  9. „zunächst „Marcus Beckendahl“, dann „Marcus Beckedahl“. Beides ist unrichtig, er heißt „Markus Beckedahl“.

    Erinnert an Edward Joseph Snowden, den die Verantwortlichen Edward James Snowden geschrieben haben als es um die Sperrung seines Passes in Hong Kong ging. Fail (zum Glück)

    Wie erregt müssen die Herrschaften sein, wenn sie jemandem hinterher sind, dass sie nicht mal einen Namen richtig schreiben können? Und solche Kompentenz will unsere Verfassung schützen? Bäh

    1. Ich parkte auch schon mal angeblich „Belforster – Ecke – Dickenhoferstr“ falsch.
      Einzig als beruhigend empfinden kann ich, daß sich für derartige Strukturen kein Personal finden lässt, welches wenigstens mit einfachem Abschreiben noch nicht überfordert wäre.

      Relativieren möchte ich damit gewiss nichts. Mangelnder Intellekt ist nur selten ungefährlich.

  10. Richtig,Constanze. Maaßen und seine Behörde haben die Landesverrat Ermittlungen hübsch eingefädelt, wobei Maaßens Dienstherr im Innenministerium da sicherlich auch ein Wörtchen
    mitgeredet hat. Aber der will ja mal wieder nicht informiert gewesen sein von seinen Untergebenen.

    Ich wünsche mir für die Zukunft,quasi zum Jubiläum, dass sich NP thematisch noch mehr öffnet für Bereiche, die nicht direkt netzpolitisch relevant sind, was ja durchaus auch schon passiert. Letztlich hängt aber
    alles miteinander zusammen. Überwachung, Geheimdienstskandale (NSA/BND,NSU\Verfassungsschutz-Komplex),Einschüchterung von Journalisten,Fixierung der Dienste auf den islamistischen Terror bei gleichzeitigem Herunterspielen des Rechtsextremismus.

    Maaßen ist der Hardliner und er schützt, wie derzeit häufig kommentiert wird, nicht unsere Verfassung sondern die fragwürdigen Praktiken seiner Behörde.

    Alles Gute zum zum Jubiläum!
    Keep Blowing the whistle…..

    https://machtelite.wordpress.com/2015/07/31/netzpolitik-org-der-krieg-gegen-whistleblower-und-journalisten-hat-begonnen/

  11. Ich find die Formulierung toll: „Herr Präsident des BfV Dr. Maaßen“ Ich wußte gar nicht, dass Präsident des BfV ein Namensbestandteil ist. Da wird Person und Amt vermischt, sauber formuliert wäre gewesen: „Der Präsident des BfV, Herr Dr. Maaßen“. Ich finde, das hat in der verwendeten Formulierung was von Adelstitel, so wie Otto Graf Lambsdorff. Bemerkenswert auch, dass er in Person Anzeige erstattet, und nicht „das Amt, vertreten durch…“ Diese scheinbaren Kleinigkeiten in der Formulierung lassen tief blicken, wie ich finde. Ich denke, sie offenbaren, dass hier nicht jemand ein Amt innehat, das ihm (auf Zeit) übertragen wurde, sondern eine persönliche Machtposition, aufgrund derer er nun agiert. Feudalbürokratie oder so ähnlich.

    1. hach das hatte ich ganz überlesen, habs nicht so mit Titeln.
      in der Oberen steht gar „Herr Präsident Dr. Maaßen“ :D

    2. Intern heisst der gute Mann Herr Baron von Dr. Maaßen. Seine Freunde nennen ihn aber Harald oder Harry.

      1. Intern geht auch einfach ein Herr Dr. Baron. Die mitlesenden Kollegen wissen was gemeint ist.

  12. DIE DICKE BERTA

    Range hat ja Ermittlungen gegen Euch mit seinem „Gutachten“ begründet. Hatte es dann aber nicht mehr sehr eilig. Brauchte schon ein paar Wochen, um überhaupt einen Auftrag zu erteilen. Urlaub war auch kein Problem, usw.. Gegenüber dem Justizministerium wurde mit Beschwichtigungen, „ja, ja“ und „anders verstanden“ Zeit gewonnen. Damit wurde aber nur Zeit erkauft. Zeit wofür?!

    Andererseits ist davon auszugehen, daß bei Landesverrat das volle Programm an Überwachungsmaßnahmen freigegeben wird. Technisch das feinste und neuste. Personenstärkemäßig dürfte dann nicht geknausert werden. Alle anderen Behörden müssen kooperieren. Da gibt es keine roten Ampeln mehr. Dann hat man einen ganze Armee am A…

    Range hat spektakuläre medienwirksame Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angabegem. untersagt. Behaupt, er wollte Euch damit doch nur helfen („Hohes Gut ..bla bla“). Hm. Zuviele böse Taten wurden bisher mit „Gutes tun“ begründet. Macht argwöhnisch. Tatsache ist jedenfalls, daß durch den Verzicht auf spektakuläre Maßnahmen die Ermittlungen vertraulich bleiben konnten, Überwachungsmaßnahmen nicht behindert wurden und Range ein Spießrutenlauf in den Medien und beim Justizministerium vorerst erspart blieb.

    Es wäre nur logisch, wenn die dicke Berta „Landesverrat“ nicht nur Überwachungs-Maßnahmen im großen Stil ermöglicht hat, sondern daß das gerade der maßgebliche Grund war.

  13. Naja, also wenn man nur nach den Anzeigen geht, dann muss man den Eindruck gewinnen die Hauptverantwortung für die Sache läge bei Range. In den Anzeigen ist nicht von Landesverrat die Rede, lediglich die in Strafanzeigen / Strafanträgen übliche Floskel von der Bitte um Ermittlungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten. Dese Floskeln benutzt man eigentlich immer.
    Außerdem stellt er Strafanzeige und Strafanträge gegen Unbekannt und nicht gegen die namentlich bekannten Betreiber von netzpolitik.org.
    Was mich stutzig macht ist, daß die Anzeigen total kurz und allgemein sind. Da steht grad so viel drin wie vom rechtlichen Gesichtspunkt aus drinstehen muss. Ich hätte da mehrseitige Ausführungen erwartet. Da hab ich selbst schon Strafanzeigen wegen einfachen Internetbetrugsdelikten geschrieben die viermal so lang waren.
    Ohne Rückfragen was die eigentlich wollen sind die ja so gar nicht zu bearbeiten. Clever gemacht, die hat jemand geschrieben der wusste wie man sich selbst möglichst aus der Schusslinie hält falls die Sache zum Rohrkrepierer wird.

    1. „Naja, also wenn man nur nach den Anzeigen geht, dann muss man den Eindruck gewinnen die Hauptverantwortung für die Sache läge bei Range.“

      „Was mich stutzig macht ist, daß die Anzeigen total kurz und allgemein sind. Da steht grad so viel drin wie vom rechtlichen Gesichtspunkt aus drinstehen muss. “

      Das wird ja gerade diskutiert: Die Anzeige ist das, was aktenkundig gemacht wird. Da fallen mir auch keine Besonderheiten auf. Wirkt professionell und durchdacht. Andererseits ist natürlich davon auszugehen, daß sich Behörden-Kommunikation nicht auf den verbindlichen Schriftverkehr beschränkt. Die Akte dürfte außerdem nicht nur eine Seite beinhalten.

    1. Ich find es seltsam hier für sich selbst zu werben.

      Ich habe mir ihre Ausführung angesehen, aber schon bei dem Versuch den Charakter über die Herkunft abzuleiten wurde mir schwindelig und ich habe abgebrochen.

  14. Interessant finde ich, dass zwar einerseits der Geheimnisverrat bemängelt wird, aber diue Zielrichtung ist ja klar auf netzpolitik.org gerichtet und nicht gegen die, die die Geheimnisse verraten haben. Sie bemühen sich ja da die Namen der Boten zu nennen. Warum wohl?

  15. Bei Herrn Dressler handelt es sich aber hoffentlich nicht um den ehemaligen Kommissar aus dem LKA Thüringen, oder?

  16. Der ehemalige GBA Range hat – ohne Widerspruch von irgendwem – gesagt, keine Ermittlungen gegen die Journalisten.
    Es gab doch noch ein oder zwei Gutachten vom BfV, dass Staatsgeheimnisse vorliegen würden. Irgendwo stand doch der wichtige Hinweis, dass die Englisch-Übersetzung so manchem Geheimdienst erst geholfen hat.
    Also ganz ehrlich, wenn ich davon ausgehe, dass die beiden Dinger Mist sind, gebe ich ein drittes beim Gutachter meines Vertrauens in Auftrag.
    Wenn ich die beiden Jungs sowieso wegen Landesverrat drankriegen möchte, wozu noch ein drittes Gutachten, wenn schon zwei vorliegen?
    Hat schon mal jemand gefragt, ob Range diesen Gutachter nochmal auswählen würde?

  17. Es wäre besser gewesen, wenn das Verfahren alleine von der Generalbundesanwalt schaft eingestellt worden, anstatt es nach Absprache mit dem Bundesjustizministerium zu tun. Hier liegt eine starke Einmischung in die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nahe.

    1. Der GBA ist nicht unabhängig.
      „Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter, er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).“
      https://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt_beim_Bundesgerichtshof

    2. @ franziska 11. Aug 2015 3:41

      >“Hier liegt eine starke Einmischung in die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nahe.“

      Mal abgesehen davon, dass der GBA nach geltendem Recht ein
      „politischer“ Beamter ist, und Heiko Maas als JMi letztinstanzlich
      auch den „Kopf“ für dessen Entscheidungen hinhalten müßte,
      fand ich die Diskussion auf blog.beck.de zum Beitrag von
      Prof. Dr. Henning Ernst Müller sehr interessant, die durchaus
      in Frage stellt, ob so eine „Unabhängigkeit“ wirklich wünschenswert
      ist.

      siehe:
      http://blog.beck.de/2015/08/01/ermittlungen-des-gba-wegen-landesverrats-schlag-ins-wasser

      und besonders:
      http://blog.beck.de/comment/reply/62193/67275
      und
      http://blog.beck.de/comment/reply/62193/67237

      BTW, die von mir gemeinten Beiträge von Prof. Dr. Henning Ernst Müller
      lassen sich leider nur über die Reply-Links direkt referenzieren, also
      nicht erschrecken – ihr müsst da nicht antworten ;-)

  18. Diese Dokumente belegen was? Anzeige gegen unbekannt, Fertigdokument aus der Schublade, Namen eingesetzt, ab damit. Von Landesverrat oder gar einer Inszenierung keine Rede!

  19. „Haus einen Neuanfang zu ermöglichen. Vielleicht kümmern sich die Kölner Agenten dann in Zukunft doch intensiver um Nazis und NSA statt um die kritische Presse.“

    Spaßvogel! Dann müssten sie ja im ersten Fall maaßengeblich gegen sich selbst und im zweiten Fall gegen die Kollegen vom BND ermitteln.

  20. Hmm, dass das ganze Prozedere mit Landesverrat nur Mittel zum Zweck ist scheint nun klar zu sein. Ich denke, es ging von Anfang an primär um eine rechtlich legitimierte Überwachungsgrundlage. Laß ich nicht vor nicht all zu langer Zeit in einem Live-Blog von Andre „… wir Überwachen über 5 Ebenen“ ?
    Damit wird dann der Kreis der Überwachten im Zusammenhang von Netzpolitik.org ganz schön groß!
    Nehmen wir an, der Staatsschutz hat sich auf eure Rechner gehackt – und zB. nur mal alle eingegangenen Mailadressen (nicht erst seit Mai diesen Jahres, sonder alle…).
    Dann alle IP Adressen von Postern wie ich hier …. hmmm. Dauert nicht lange und ich und du landen auch im Filter …
    Constanze: glaubt ihr, ihr könntet in diese Richtung auch etwas aus den bisher zurückgehaltenen Beweis-Unterlagen in Erfahrung bringen? Wie groß war das ausgeworfene Netz, wieviel „Beifang“ wurde von behördlicher Seite mitgenommen?

    1. Das Gutachten des BfV an den GBA soll ja vertraulich sein, wie in der Bundespressekonferenz am 3. August gesagt wurde, siehe: https://netzpolitik.org/2015/der-landesverrat-in-der-bundespressekonferenz/

      Es würde also aus den Akten herausgenommen werden, wenn wir Akteneinsicht bekommen. Das hängt auch mit einer sog. Sperrerklärung zusammen, über die wir hier geschrieben haben: https://netzpolitik.org/2015/der-generalbundesanwalt-und-die-akteneinsicht/

      1. Das Gutachten des BfV ist der zentrale Knackpunkt in der Angelegenheit. Es wäre im Prozess ein Beweis gewesen, der vor den Beklagten geheim gehalten worden wäre. Dies ist schlicht absurd, weil es die Verteidigung unmöglich macht.
        Das Gutachten ist aber auch für die politische Aufarbeitung der Affäre der Zentralschlüssel, die damit verhindert wird. Ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Einsicht in das Gutachten bekäme, mag ich nicht einzuschätzen.
        Die Angelegenheit ist wohl ein Klassiker für das PKGr, dass jedoch bekanntlich chronisch arbeitsunfähig ist.
        Der Kampf um das Gutachten muss unbedingt weitergehen.

      2. @ Constanze 12. Aug 2015 11:17

        >“Das hängt auch mit einer sog. Sperrerklärung zusammen, …“
        Gibt es eine solche denn mittlerweile?

        Wenn ich’s richtig verstanden habe, müßte das BfV diese ja
        erst erwirken. Und wie werdet Ihr darüber ggf. auf dem
        Laufenden gehalten?

        TIA

      3. @ Constanze 12. Aug 2015 @ 11:17

        … und zur Monitor-Redaktion scheint sich auch bereits
        eine Abschrift des Gutachtens hin verirrt zu haben …
        (Sendung von heute, 21:45h)

  21. Was mich stört, ist das „überwiegend“. Zitat: „Die im Beitrag wiedergegebenen Zitate entstammen – überwiegend im Wortlaut, z.T. auch umgeschrieben – […]“ und „Die im Beitrag wiedergegebenen Zitate stimmen im Wortlaut ganz überwiegend mit dem vom BfV […]“.

    Bislang bin ich davon ausgegangen, dass netzpolitik.org mindestens copy&paste verwendet, wenn nicht gar die ganzen Dokumente im Original veröffentlicht. Womöglich habt ihr da aber auch schon weitergedacht, und extra verschiedenste Sätze umgeschrieben, für den Fall, dass eure Quelle aus Gründen der Rückverfolgbarkeit ein leicht verändertes Exemplar erhalten hat, welches eben nicht identisch zum Original ist, sondern mit diesem nur „überwiegend übereinstimmt“ und „z.T. auch umgeschrieben“ ist. Ist aber natürlich auch möglich, dass ich hier einfach zu pedantisch bin und das BfV die deutsche Sprache einfach völlig sinnlos anwendet.

    Was mich allerdings mehr überrascht: bislang dachte ich, es ginge „nur“ um die Veröffentlichung der Originaldokumente. Jedoch geht es in beiden Strafanzeigen ausdrücklich um „die im Beitrag wiedergegebenen Zitate“ (die wohl mal mehr, mal weniger mit den Originalsätzen übereinstimmen) und damit um den Artikel selbst, nicht um irgendwelche angehängten Originaldokumente in Volltext.

  22. nun nach durchlesen und bissl denken, dies war ein inter-behördliches manöver, wie bei der bundeswehr, dass dann ausgewertet werden kann.
    warum nur in trockenen üben, wenn man kreativ sei und ein lohnendes ziel findet, für so ein spiel.

    ein bauer musste zwar gehen, aber beim nächsten mal wirds bestimmt besser abgestimmt und arangiert.
    und es wird ein nächsten mal geben

  23. Ich verstehe das alles nicht so recht.Es wird hier von Staatsaffäre und Verfassung sowie in unserem Staat , von Demokratie und Menschenrechten gesprochen!
    Eines ist doch nun jedem geläufig: Die BRD ist kein Staat , das Grundgesetz ist ungültig erklärt worden , eine Verfassung haben wir auch nicht beschlossen . Also überlegt selbst ob ihr in so einem
    Sauhaufen noch weiter diskutieren wollt.
    Wir sollten uns souverän verhalten.

  24. Was mich viel mehr interessieren würde:
    Was sagen denn eure Anwälte zu §344 StGB?

    „absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen [..] strafrechtlich verfolgt oder auf eine _solche Verfolgung hinwirkt_, „

  25. Maaßen, ein Wonneproppen voller US-Ideale.

    Gestylt nach amerikanischen Muster eines Agenten mit Crew cut (Bürstenhaarschnitt) der 60er Jahre scheitert kläglich an den Erfordernissen einer „Demokratie“, die von einer kritischen und zutiefst verwurzelten demokratischen Öffentlichkeit begleitet wird.

    Alleine seine Gestalt im Herrschaftsbereich „BfV“ warfen mehr Fragen auf als Lösungen. Denn, er ist das eigentliche Ur-Problem in einer noch werdenden Demokratie aller Bürger.

  26. Der einzige Hinweis, den ich für die „Ermittlung gegen Journalisten“ in den Strafanzeigen sehe ist, dass es sich nach dem Betreff sowohl um eine „normale“, d.h. gezielt gegen benannte Personen gerichtete „Strafanzeige“ und, zweitens eine, „Strafanzeige gegen Unbekannt“ handelt, denn es heißt dort: „Strafanzeige/Strafanzeige gegen Unbekannt“.

    Das könnte aber widerlegt/bestätigt werden durch andere Anzeigen der Behörde:

    – Entweder ist es eine Kategorienverschachtelung (Alles ist zunächst mal Strafanzeige, dann Unterkategorie „gegen Unbekannt“) handeln
    – oder es ist aus sonstigen Gründen usus in der Behörde.

    Oder ich habe Recht.

    p.s.:
    Dieses dümmliche „Deutschland zersetzen“, was hier ein Kommentator ständig als Überschrift zu seinen Beiträgen wiederholt, geht mir auf die Nerven. Es geht nicht darum, „Deutschland“ (das sind wir) zu zersetzen. Sondern es kann maximal (!) darum gehen, die Methoden eines Maaßen gegen ihn selbst anzuwenden. Das wäre schon gemein genug.
    Bitte macht mich mit solch pubertären Sprüchen nicht zum Konservativen! ;-)

    1. re: Strafanzeige/Strafanzeige „gegen Unbekannt“

      Mich wundert, dass dieses Thema „gegen Unbekannt“ nicht verstärkt aufgegriffen wird. Ist schließlich eine wichtige Baustelle zwischen exGBA und Massen.

      Dank der „“ und des Rechtsschreibfehlers (in einem Fall), sieht es doch fast so aus, als sollte
      # die Identität der Täter (MB, AM) geprüft bzw. ermittelt werden, um dann
      # gegen diese(n) konkret zu ermitteln.

      Wegen der konkreten Namensnennungen in den Anzeigen kann man die Strafanzeigen auch wie folgt lesen: Die Namen der Artikel-Autoren könnten reine Online-Pseudonyme gewesen sein. Deshalb wird vorsorglich die Ermittlung „… gegen Unbekannt“ eingeleitet. Dies soll aber direkt zu den Artikel-Autoren führen und gegen diese dann ermittelt werden.
      [Ist ein bisschen so wie Ermittlung gegen Unbekannt, weil man schon weiß, dass die bisher bekannte Person ein Künstler unter seinem Pseudonym ist. Da will man ja auch nicht „den Künstlernamen“ bestrafen. ;) ]

      MEiN FAZIT: Eine ‚echte‘ Strafanzeige „gegen Unbekannt“ sieht anders aus.

  27. Die verbarrikadierte „Demokratie“!

    Demokratie ist, wenn sie allgemein und freiheitlich ist. Sie hat durchlässig, also transparent, zu sein. Damit das Handeln nach außen hin zu jeder Zeit kontrolliert und nachvollzogen werden kann. Alles andere wäre anlasslos und unverhältnismäßig. Ein modernes und demokratisch legitimiertes Verwaltungswesen in einem Amt bedarf keiner Hochsicherheitstrakt ähnlichen Strukturen. Auch die Deutsche Demokratische Republik (DDR) trug im Namen das Wort Demokratie, obwohl jedes Unheil nachweislich von den Behörden durch ein Herrschaftsrecht ausging. Verwaltungsangestellte dürfen nicht zu einer Verwaltungsarmee, bestehend aus obrigkeitshörigen Verwaltungssoldaten mutieren. Das ist einer Demokratie unwürdig.

    Dies sieht unser Grundgesetz mit einem demokratischen Prinzip nicht vor. Der Bürger muss jederzeit bereit sein seine Freiheit gegenüber der Herrschaft zu verteidigen. Dieses Widerstandsrecht ist sittliche Pflicht und obliegt sachgemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Gegen Gesetzesverletzung gibt es Rechtsschutz n. Art. 19 Abs. 4 GG Grundgesetz.

    Nein, wir haben unlängst ein Herrschaftssystem durch mangelnde Kontrolle der Gerichtsbarkeit in einem Land, welches sich wie die DDR noch Demokratie nennt und als solche von den Gerichten, die eigentlich unsere Grundrechte zu verteidige haben, zusehenden Auges gefördert wird.

  28. Im Westen hat sich längt eine Herrschaftelite etabliert die die Demokratie auf das höchste beschädigt im Sinne vermeindlich höherer Interessen……wir haben längt eine Plutokratie…….unsere Demokratie wird simuliert…..wir leben in einem Demokratie-Simulator……ich weiss schon warum Frau Merkel so gerne von marktkonformer Demokratie redet…….sie hat längt Begriffen das die Hochfinanz bestimmt und nicht der Wähler!

  29. Das demokratische Prinzip n. d. Grundgesetz
    (Eine Handreichung für das „Bundesamt für Verfassungsschutz“)
    >
    Wir sollten uns immer vergegenwärtigen, dass der Bürger der alleinige Souverän dieses Staates ist. Es ist nicht derjenige/ diejenige die die Macht zur Zeit inne hat, sonst wäre es unweigerlich die Finanzwirtschaft. Die Freiheit ist Souveränität und der Staat bzw. der Politiker verwirklicht stellvertretend für die Bürger deren Souveränität, demnach ist der Bürger in seiner Freiheit sein eigener Herr und hat somit keinen Herren über sich. Er darf um seiner Menschheit willen keinen Herren über sich dulden. Er ist selbstständig und erlangt die Selbstständigkeit nur über sich wenn niemand anderes Gewalt über ihn hat. Sonst verliert er die Willensautonomie. Der Bürger gibt sich in einer Gesellschaft seine Gesetze. Auch die Gesetze die den normativen Vorgaben entsprechen und sich zu einer sog. vorrangigen Verfassung, hier das Grundgesetz, konstituieren. Der Staat ist nicht im Besitz des höchsten Rechts, sondern dieses besitzen die Menschen mit ihrer Freiheit. Es ist das einzige Recht, welches mit dem Menschen geboren ist und auf dem alles Recht gründet. Um das Recht zu verwirklichen, der Freiheit wegen, dient ausschließlich der Staat. Darum ist nicht die politische Klasse souverän, nicht das BfV, die Bundeskanzlerin, ein Herr namens Kauder, keine andere staatliche Behörde oder gar das Bundesverfassungsgericht ist souverän, sondern der Bürger in seiner Bürgerschaft als das Volk.

  30. Die Verfassung muß vor den sogn.Verfassungsschützern geschützt weden.
    Aüßerdem muß der Maaßen weg.

  31. Diese Zangengeburt (siehe Kopfform) ist einfach ein widerliches Geschöpf.
    Der ist wahrscheinlich über Seine gesamte Schulzeit gehänselt worden und rächt sich nun an der gesamten Menschheit dafür!
    Was für ein Desaster!! : (

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