Gestern kam der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag zu einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zusammen, um über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns und unsere Quellen zu diskutieren. Wir hatten im Vorfeld bereits die Verteidigungslinie des Justizministeriums veröffentlicht.
Von den eingeladenen vier Personen erschienen lediglich der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range und Justizminister Heiko Maas persönlich. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen ließ sich wegen Urlaubs entschuldigen und schickte eine Vertretung der Vertretung, quasi die dritte Garde aus dem Verfassungsschutz. Innenminister Thomas de Maizière stellte die Jahresprognose zur erwarteten Zahl an Asylanträgen vor und wurde daher vom Parlamentarischen Staatssekretär Günther Krings vertreten.
Weisung oder „einvernehmliches Vorgehen“?
Einen Streitpunkt zwischen Generalbundesanwalt und Justizminister fasst Markus Decker auf FR Online zusammen: Zuviel Macht beim Justizminister?
Der zuletzt oberste Strafverfolger der Republik behauptete, Justiz-Staatssekretärin Stefanie Hubig habe ihm nach Bekanntwerden der Ermittlungen gedroht: „Es geht jetzt um Ihren Kopf. Entweder Sie stellen das Verfahren ein – oder Sie werden entlassen.“ Hubig widersprach und sagte, man habe sich einvernehmlich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Hier steht Aussage gegen Aussage. Klar ist, dass der Generalbundesanwalt dem Justizminister unlautere Einmischung in die unabhängige Rechtsprechung vorgeworfen und der ihn daraufhin vor die Tür gesetzt hatte.
Zusammengefasst: Mindestens einer von beiden sagt hier nicht die Wahrheit.
Innenministerium billigte beide Strafanzeigen
Nach Informationen von netzpolitik.org stellte sich ebenfalls heraus, dass beide Strafanzeigen im Innenministerium nicht nur bekannt waren, sondern explizit gebilligt wurden.
Bereits am 3. März – eine Woche nach unserem ersten Artikel – fand ein Treffen im Innenministerium zum Thema statt. Auch wenn die vollständige Liste der Teilnehmer noch nicht bekannt ist: Staatssekretärin Emily Haber war anwesend und billigte die erste Strafanzeige des BfV, die am 25. März offiziell gestellt wurde.
Bei unserem zweiten Artikel ging alles noch viel schneller. Am 15. April erschien unser Artikel um neun Uhr morgens – und noch am selben Tag gab es ein weiteres Treffen im Innenministerium zur zweiten Strafanzeige, die neben Staatssekretärin Emily Haber diesmal auch von Stefan Kaller, Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit gebilligt wurde. Bereits am darauf folgenden Tag telefonierte Silke Willems vom Bundesamt für Verfassungsschutz mit dem LKA Berlin und stellte unmittelbar danach die zweite Strafanzeige.
Damit ist klar: Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz und Innenministerium. Also genau die Personen, die sich nicht dem Rechtsausschuss stellen wollten und Vertretungen schickten.
Rechtsausschuss tagt erneut
Nach der Sommerpause soll der Rechtsausschuss erneut zu dem Thema tagen. Dann wird auch erwartet, dass Maaßen und de Maizière persönlich erscheinen.
Halina Wawzyniak erklärt für die Linksfraktion: Aufklärung muss weitergehen
In der sogenannten Landesverratsaffäre um die Journalisten von netzpolitik.org haben Verfassungsschutzpräsident Maaßen und Generalbundesanwalt Range ein offensichtlich aussichtsloses Ermittlungsverfahren angestoßen und eingeleitet. Beide handelten mit Rückendeckung des Bundesinnenministeriums und vermutlich auch des Kanzleramtes.
Die Grüne Fraktion erklärt: Viele Peinlichkeiten, wenig Aufklärung
Die beiden Strafanzeigen waren ein gezielter Angriff auf die Pressefreiheit. Journalistinnen und Journalisten und ihre Hinweisgeber sollten massiv eingeschüchtert werden. Mag sein, dass die Anzeigen sich formell gegen unbekannt richteten. Aber die Namen der beiden Journalisten waren explizit genannt. Und als Sachverhalt wurde ausschließlich auf ihre Veröffentlichung Bezug genommen. Hier weiß also jeder Ermittler und jede Ermittlerin beim LKA oder der Staatsanwaltschaft direkt, gegen wen denn bitteschön ermittelt werden soll.
Wurden wir überwacht?
Unterdessen arbeiten unsere Anwälte weiterhin daran, endlich Akteneinsicht zu erhalten. Damit wollen wir auch bestätigt haben, dass weder BKA noch LKA uns überwacht haben.
Die Abgeordnete Martina Renner von den Linken hat in der Zwischenzeit eine schriftliche Frage gestellt, ob uns der Verfassungsschutz anlässlich der Landesverrats-Vorwürfe überwacht hat. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Antwort von Staatssekretär Günther Krings:
Renner, MdB: Inwieweit kam es im Vorfeld oder im Zusammenhang mit den Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gegen Unbekannt sowie Journalistinnen und Journalisten von netzpolitik.org bzw. der Süddeutsche Zeitung zur Sammlung bzw. Auswertung von sach- und personenbezogenen Auskünften, Lagen und Unterlagen zu den o. g. Presseorganen bzw. die Journalistinnen und Journalisten Markus Beckedahl, Andre Meister, Lena Kampf und Tanjev Schultz, und wurden hierzu nachrichtendienstliche Methoden eingesetzt?
Krings, BMI: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat durch die angesprochenen Veröffentlichungen von der strafbaren Weitergabe von Verschlusssachen erfahren und daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und nicht etwa nachrichtendienstliche Beobachtungen zu den benannten Personen durchgeführt. Der Veröffentlichungsvorgang ist im BfV dokumentiert.
Der Ermittlungsauftrag des Generalbundesanwaltes (GBA) an das Bundeskriminalamt (BKA) umfasste zu den damaligen Beschuldigten Beckedahl und Meister ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA. Ein Ermittlungsverfahren gegen Lena Kampf und Tanjev Schultz wird beim GBA nicht geführt, das BKA führt keine diesbetreffenden Ermittlungen.
