Das Innenministerium wusste nicht nur frühzeitig von den Strafanzeigen, die zur Landesverrats-Affäre führten, sondern billigte sie aktiv. Während Innenminister und Verfassungsschutz-Chef dem Rechtsausschuss fernblieben, widersprachen sich Justizministerium und Ex-Generalbundesanwalt. Der Verfassungsschutz hat keine „nachrichtendienstlichen Beobachtungen“ zu unseren Personen durchgeführt.