Der Generalbundesanwalt gibt per Pressemitteilung bekannt, dass er seine Ermittlungen gegen uns eingestellt habe: Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses eingestellt
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt. Im Übrigen sieht der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Das ist schön, längst überfällig, aber das reicht uns natürlich nicht. Wir wollen konkret wissen, ob wir im Rahmen der fast dreimonatigen Ermittlungen Opfer von Überwachungsmaßnahmen geworden sind. Und wir wollen Klarheit darüber, wer was wann in der Bundesregierung davon wusste. Die letzte Woche zeigte, dass hier mindestens im Fall des Innenministeriums die Unwahrheit gesagt wurde. Und wir würden gerne mehr Aufklärung darüber haben, warum der Generalbundesanwalt auf Druck durch wen genau die juristische Fehleinschätzung begangen hat, gegen uns mit Landesverrat zu ermitteln.
Die Aufmerksamkeit und die Öffentliche Debatte haben uns Schutz gegeben. Wir hoffen, dass der Einschüchterungsversuch gegen uns und alle anderen Journalisten, die zum Thema Überwachungskomplex und NSA-Affäre arbeiten, grandios gescheitert ist. Wenn das so ist, dann hat diese Auseinandersetzung den Journalismus in Deutschland stärkt. Und der Generalbundesanwalt hat wieder mehr Zeit, um gegen die Massenüberwachung durch Geheimdienste zu ermitteln und einen Anfangsverdacht zu finden.
Gegen unsere Quellen wird weiter ermittelt, wenn auch nicht mehr wegen Verrat von Staatsgeheimnissen aka Landesverrat. Jetzt wäre auch der richtige Zeitpunkt, um über einen besseren Whistleblower-Schutz zu reden. Deutschland ist auf diesem Gebiet noch Entwicklungsland. Und das ist traurig für einen Staat, wo die Pressefreiheit als wichtig angesehen wird. Wir müssen die Bekenntnisse der Bundesregierung, dass ihnen Pressefreiheit wichtig sei, daran messen, ob auch ein verbesserter Whistleblower-Schutz kommt.
Update: Unseren Anwälten wird auch nach Einstellung der Ermittlungen immer noch die Akteneinsicht verwehrt, u.a. mit der Begründung, dass dort eingestufte Dokumente liegen (Wahrscheinlich handelt es sich um die Gutachten des Verfassungsschutzes, die erst den Generalbundesanwalt motiviert haben sollen, die Ermittlungen aufzunehmen). Wir fordern lückenlose Akteneinsicht. Ohne diese ist für uns das Verfahren noch nicht wirklich beendet.