EU-Kommission erlaubt staatliche Förderungen beim Breitbandausbau in Deutschland

Der Bund fördert den Breitbandausbau
Der Bund wird den Breitbandausbau mit 2.7 Milliarden Euro fördern. CC BY-ND 2.0, via flickr/Vodafone Germany

Deutschland darf staatliche Förderungen in der Höhe von 3 Milliarden Euro ausschütten, um den Ausbau von Breitband-Internetzugängen voranzutreiben. Die EU-Kommission sah keinen Verstoß gegen EU-Beihilfevorschriften und genehmigte den Antrag. Die Regelung würde einen „Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU“ leisten und den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht gefährden, wie es in einer Presseaussendung hieß.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: „Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt“. Das würde „Investitionen in die Infrastruktur ankurbeln“ und „einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkt(es)“ leisten.

Die Mittel sollen dazu verwendet werden, sogenannte NGA-Breitbandzugänge (Next Generation Access) auszubauen. Diese ersetzen auf Kupfer basierende Infrastrukturen durch Glasfaserleitungen, was Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s ermöglichen soll. In den meisten Fällen werden 50 MBit/s angepeilt. Beantragen können die Förderungen private Anbieter und Gemeinden in Gebieten, in denen für die nächsten drei Jahre keine privaten Investitionen in NGA-Netze geplant sind.

Ob tatsächlich 3 Milliarden Euro ausgeschüttet werden, bleibt unklar. Das Budget des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht 1,4 Milliarden Euro an Förderungen vor, hinzu sollen Erlöse aus der Versteigerung von Frequenzen kommen, die bisher vom Rundfunk genutzt wurden. Das BMVI teilte uns mit:

Bei den drei Milliarden Euro handelt es sich um einen Richtwert dessen, was mit der NGA-Rahmenregelung gefördert werden kann. Im Haushalt des BMVI sind für das Förderprogramm des Bundes zum Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten insgesamt 1,4 Milliarden Euro bis 2019 eingestellt. Hinzu kommt der Anteil des Bundes an den Erlösen aus der Versteigerung der 700 MHz- und 1,5 GHz-Frequenzen (sogenannte Digitale Dividende II). Der genaue Betrag lässt sich derzeit nicht beziffern, da die Auktion bei der Bundesnetzagentur noch nicht abgeschlossen ist. Die Bundesländer haben sich verpflichtet, ihren Anteil an der Digitalen Dividende ebenfalls in die Digitalisierung und den Breitbandausbau zu reinvestieren.

Zudem erarbeite das BMVI ein Förderprogramm für „die unterversorgten Gebiete, in denen sich der Ausbau allein nicht rechnet“. Mit dem Programm soll noch in diesem Jahr gestartet werden.

Klares Nein zu Förderung von Vectoring

Von staatlichen Beihilfen ausdrücklich ausgenommen sind Zugänge, die über Vectoring hergestellt werden. Zwar könnten mit Hilfe dieser Technik die Übertragungsraten mit nur geringen zusätzlichen Investitionen weiter gesteigert werden. Allerdings versperrt dieser Ansatz Wettbewerbern den Weg zu potenziellen Kunden, weil er die Bündelung mehrerer Leitungen voraussetze und diese dann nur von einem Anbieter bedient werden könnten, so die Pressemitteilung. Die „wettbewerbsschädigenden Auswirkungen“ würden einen offenen Zugang zum Netz verhindern und seien daher von staatlicher Förderung auszuschließen.

Sollte Deutschland – wie angekündigt – ein nicht näher spezifiziertes Zugangsprodukt entwickeln, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Anschlüssen ermöglicht, würde das die Kommission prüfen und gegebenenfalls den Einsatz der Technik in staatlich geförderten Projekten erlauben. Unklar bleibt, wie sich das auf die Strategie der Deutschen Telekom auswirken wird, die gerne knapp sechs Millionen Haushalte auf Vectoring umstellen und damit etwa 135.000 Kunden alternativer Provider abklemmen würde. Kritische Stimmen, wie sie beispielsweise beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) laut wurden, sehen darin eine „Re-Monopolisierung des Netzes“, weil Konkurrenten keine Wahl bliebe, als auf vorkonfektionierte Telekom-Leitungen zu setzen.

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2 Ergänzungen

  1. Von staatlichen Beihilfen ausdrücklich ausgenommen sind Zugänge, die über Vectoring hergestellt werden. Zwar könnten mit Hilfe dieser Technik die Übertragungsraten mit nur geringen zusätzlichen Investitionen weiter gesteigert werden. Allerdings versperrt dieser Ansatz Wettbewerbern den Weg zu potenziellen Kunden, weil er die Bündelung mehrerer Leitungen voraussetzt und diese dann nur von einem Anbieter bedient werden können. Die „wettbewerbsschädigenden Auswirkungen“ würden einen offenen Zugang zum Netz verhindern und seien daher von staatlicher Förderung auszuschließen.

    Vectoring setzt nicht die Bündelung mehrerer Leitungen voraus, das ist eine andere Technik (Bonding). Lediglich der „entbündelte Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL)“ d.h. zum nackten Kupferdraht am Kabelverzweiger ist nicht mehr möglich für Übertragungsverfahren oberhalb 2,2 MHz, d.h. VDSL, VDSL-Vectoring, G.Fast usw. Das ist in der Praxis jedoch meist sowieso nicht relevant, da mehrere Netzbetreiber nahezu nie den gleichen Kabelverzweiger (KVz) mit Glasfaser erschließen. Das ist auch nicht sinnvoll.

    Unklar bleibt, wie sich das auf die Strategie der Deutschen Telekom auswirken wird, die gerne knapp sechs Millionen Haushalte auf Vectoring umstellen und damit etwa 135.000 Kunden alternativer Provider abklemmen würde. Kritische Stimmen, wie sie beispielsweise beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) laut wurden, sehen darin eine „Re-Monopolisierung des Netzes“, weil Konkurrenten keine Wahl bliebe, als auf vorkonfektionierte Telekom-Leitungen zu setzen.

    Das ist ein komplett anderes Thema, hier geht es darum Vectoring auch an Kabelverzweigern im HVt-Nahbereich und auch direkt vom HVt (für Haushalte deren TAL nicht über einen KVz geführt wird) einsetzen zu können. Dieses Vorhaben hat jedoch für den Breitbandausbau wenig relevanz, da es in diesen Gebieten schon eine gewisse „Grundversorgung“ gibt und es nur um eine weitere Verbesserung geht,

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