Die „Zeit“ meldet Neuigkeiten zur Selektorenliste und damit zur gemeinsamen Spionagetätigkeit von NSA und BND. Um die Offenlegung dieser Liste wurde und wird heftig gestritten.
Brigadegeneral und BND-Mann Dieter Urmann hatte im BND-NSA-Ausschuss zugegeben, dass mit den Suchbegriffen der Selektorenliste auf europäische Rüstungsunternehmen („EADS“, „Eurocopter“) und weitere Branchen gezielt wurde.
Ein sog. Sonderermittler sieht statt der Parlamentarier die Selektoren ein, da die Bundesregierung dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss die Liste dieser Selektoren mit dem Hinweis auf die US-Administration verweigert hatte. Diese hätte nämlich keine Zustimmung gegeben und gar mit dem Ende der langjährigen vertrauensvollen Kooperation gedroht.
Dem widersprechen nun laut „Zeit“ Mitarbeiter von Barack Obama. Es sei außerdem
eine ‚absolute Mär‘, dass die US-Regierung mit einer Einschränkung der Geheimdienstkooperation gedroht habe, sollte die Liste öffentlich werden.
Es habe zwar seitens der US-Regierung Bedenken gegeben, aber es sei
der Bundesregierung nicht untersagt worden, den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die Liste zur Einsicht vorzulegen. Die letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden.
Das ist insofern brisant, weil das Verweigern von Informationen durch die Bundesregierung gegenüber dem NSA-BND-Ausschuss stets zu rechtfertigen ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2009 über den damaligen BND-Untersuchungsausschuss sind nämlich die Rechte der Parlamentarier gestärkt worden, so dass Akteneinsicht seitens der Bundesregierung nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann und im Einzelfall zu begründen ist. Die Ausrede, die US-Regierung hätte die Einsichtnahme nicht gestattet, fällt nun wohl als Begründung weg.
Die Obama-Leute beklagten in der „Zeit“ außerdem, dass es mit der Geheimhaltung in Deutschland nicht weit her sei und „am nächsten Tag alles in der Zeitung“ stünde. Oder aber bei Wikileaks, denn man hatte dem NSA-BND-Ausschuss ja unterdessen angeboten, die Selektorenlisten ungeschwärzt zu übergeben. Wenn nun nicht mal mehr Gegenwehr aus der US-Regierung droht, könnte man auch die Annahme des Angebots erwägen.
