Die Bundesregierung hat über die dpa bekannt gegeben, dass sie einen „Selektorenbeauftragten“ schaffen will:
Die Bundesregierung will einen Ermittlungsbeauftragten zur Einsicht in die geheime Liste mit Ausspähzielen des US-Geheimdienstes NSA einsetzen. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine entsprechende hochrangige Person etwa aus dem Justizbereich benennen und mit einem Fragenkatalog ausstatten.
Teile des Parlaments sind not amused über ihre Entmachtung als kontrollierendes Organ.
Martina Renner, Obfrau der Linken, erklärte via Twitter:
„Egal was nun kommt wir werden uns nicht von Bundesregierung vorschreiben lassen, wie #NSAUA seine Arbeit macht & unsere Rechte nicht abgeben“.
Christian Flisek, Obmann der SPD, erklärte laut Spiegel-Online, dass er gerne da noch mitreden würde:
Zugleich betonte Flisek, dass ein solcher Ermittlungsbeauftragter nur unter Bedingungen arbeiten dürfe. „Der NSA-Untersuchungsausschuss muss die Person bestimmen. Er sollte das Vertrauen aller Fraktionen im Untersuchungsausschuss genießen. Und wir bestimmen, was der Beauftragte untersuchen soll“, sagte Flisek weiter.
Konstantin von Notz, Obmann der Grünen, will zum Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn die Bundesregierung das so machen will, denn:
„Dieser Kompromiss ist armselig“, sagte er SPIEGEL ONLINE. „Die parlamentarische Kontrolle wird von gewählten Abgeordneten ausgeübt. Jetzt werden unsere Rechte fundamental beschnitten.“ Einen Sonderbeauftragten, der anstelle des Gremiums Einblick in die streng geheimen Akten bekomme, bezeichnete er als „milden Merkel-Puffer. Das ist illegitim und nicht akzeptabel.“
Christian Ströbele, Grüne, meldete sich per Pressemitteilung zu Wort:
Solche abenteuerliche Konstruktion soll durchsichtig nur vermeiden, dem PUA als solchem gemäß dessen Beweisbeschluss die NSA-Selektorenlisten vorzulegen. Außerdem soll so umgangen werden, dass der PUA als Auftraggeber einen „eigenen“ förmlichen Ermittlungsbeauftragten zur Sichtung der Listen einsetzt; denn dessen gesichtetes Material müßte nach dem Gesetz auch allen Ausschuss-Mitgliedern zugänglich sein. Darauf beharren wir Grünen und behalten uns andernfalls eine Verfassungsklage vor. Ich befürchte, dass alle Koalitionsabgeordneten, auch die jetzt noch völlig überrascht tun – diesem mit ihnen abgekarteten Spiel der Bundesregierung zustimmen, ungeachtet der Ansprüche an einen Parlamentarier.
Möglicherweise wird die heutige Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit zwei Verhören deswegen unterbrochen
. Und sofort danach kam die Unterbrechung, wie unser Liveblog von vor Ort berichtet. Wir sind gespannt, was der NSAUA daraus macht.
Update: Phoenix hat Reaktionen der Opposition.
Nochmal Update: Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung in einem als „geheim“ eingestuften Dokument übermittelt. Das scheint ein gezieltes Manöver zu sein, wie Thorsten Denkler bei SZ.de schreibt:
Beide kündigten Klage gegen die Entscheidung der Bundesregierung an. Allerdings sind die Unterlagen als geheim eingestuft. Renner wertet das als Versuch der Bundesregierung, der Opposition den Rechtsweg abzuschneiden. Solange die Anwälte von Linken und Grünen keine Sicherheitseinstufung haben, dürfen sie das Papier nicht einsehen. Solche Einstufungsverfahren sind allerdings zeitaufwändig – was eine Klagevorbereitung im Grunde unmöglich macht.
