Vertreter der deutschen Netzbranche fordern Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, einen möglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Deutschen Telekom zu verhindern, der dem Ex-Monopolisten ein alleiniges Vectoring-Ausbaurecht zugestehen würde.
Mit der Technik will die Telekom im Nahbereich der Hauptverteiler knapp sechs Millionen Haushalte mit Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s versorgen und sich im Gegenzug dazu verpflichten, eine Milliarde Euro in den Ausbau zu stecken. Ein Rechtsgutachten der BNetzA kam unlängst zum Ergebnis, dass ein solcher Vertrag rechtlich prinzipiell zulässig wäre. Allerdings schließt Vectoring den Parallel-Betrieb mehrerer Anbieter aus und ist zudem nur auf Distanzen von unter 500 Metern in der Lage, die versprochenen Bandbreiten zu liefern. Das macht den Einsatz in zumeist ohnehin gut versorgten Ballungsgebieten sinnvoll, weniger aber in ländlichen Regionen, wo der Breitbandausbau nicht so recht vorankommt.
Ende der Netzallianz?
Die Netzbetreiberverbände Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) warnen nun in einem Brief vor den „weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Markt“, die eine Entscheidung zu Gunsten der Telekom nach sich ziehen würde. Die Anbieter hätten sich gemeinsam mit der Bundesregierung im Rahmen der Netzallianz auf einen gemeinsamen Ausbau verpflichtet. Dem daraus entstehenden Wettbewerb stünde jedoch „das Ansinnen der Deutschen Telekom, für Investitionen ein Ausbaumonopol erreichen zu wollen, diametral entgegen“.
Die von der Deutschen Telekom zugesagte Ausbau-Milliarde würde Investitionen der Wettbewerber in mindestens gleicher Höhe verhindern und zusätzlich bereits getätigte Investitionen entwerten. Das schrecke Kapitalgeber und Investoren ab und wäre zudem ein negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Bundesregierung möge deshalb auf die BNetzA einwirken und dafür sorgen, dass „die Diskussion über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, die einen Monopolausbau zum Gegenstand haben, beendet wird“. Ein solcher Vertrag hätte unweigerlich Gerichtsverfahren zur Folge und würde zu „erheblicher dauerhafter Rechtsunsicherheit an einer zentralen Stelle des Breitbandausbaus führen“.
Ausbauverpflichtung gegen Exklusiv-Vertrag
Es bestehe die Gefahr, dass die BNetzA durch diesen Präzedenzfall aus ihrer bisherigen Rolle als unabhängige Behörde gedrängt und ihre „neutrale Rolle als ‚Schiedsrichter‘“ aufgeben würde:
Aus Sicht der gesamten Branche ist es faktisch nicht möglich, dass ein Vertrag zwischen dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom ausgehandelt und vor einer Entscheidung über den Vectoring-Antrag abgeschlossen wird, ohne dass dies die unmittelbar nachfolgende Ermessensentscheidung der Behörde beeinträchtigt. Genau diese Trennung von öffentlich-rechtlichem Vertrag und Regulierungsentscheidung ist laut Gutachten jedoch Voraussetzung für die Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
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Denn es liegt auf der Hand, dass die Deutsche Telekom ihrer vertraglichen Ausbauverpflichtung nur nachkommen wird, wenn die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur in ihrem Sinne ausfällt. Dieser Zusammenhang wird auch dadurch belegt, dass der Telekom für den gegenteiligen Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. In dieser Konstellation scheint es ausgeschlossen, dass die Beschlusskammer eine abweichende Entscheidung treffen kann, die zu einem öffentlichkeitswirksamen Rücktritt von einer Milliardeninvestitionszusage führen würde. Damit besteht eine klare direkte Verbindung zwischen einer Investitionszusage der nach wie vor marktbeherrschenden Telekom und der Entscheidung der Bundesnetzagentur.
