Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, fordert eine Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Das gab sie vor einigen Minuten auch öffentlich bekannt:
Grüne fordern Sondersitzung Rechtsausschuss.Wer wusste wann was und wo sind Verantwortlichkeiten! #pressefreiheit #landesverrat
Britta Haßelmann via Twitter, 04.08.2015
Im Antrag fordert sie, die Bundesminister des Innern und der Justiz, den Generalbundesanwalt sowie den Präsidenten des Verfassungsschutzes einzuladen, damit diese auf die Fragen der Ausschussmitglieder antworten können. Haßelmann betont die aktuelle Relevanz des Falls, um die Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause zu begründen. Laut Geschäftsordnung des Bundestages kann die oder der Vorsitzende eines Ausschusses eine Sitzung außerhalb des Zeitplanes nur einberufen, wenn das Verlangen einer Fraktion oder 5 % der Abgeordneten bzw. ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses vorliegt und die Genehmigung des Bundestagspräsidenten erteilt worden ist (§ 60 Abs. 3 der Bundestages-Geschäftsordnung). Vorsitzende des Rechtsausschusses ist Renate Künast, ebenfalls von den Grünen. Das Verlangen ist in diesem Fall durch den folgenden Antrag der Haßelmanns im Namen der Bundestagsfraktion der Grünen gegeben:
An die Vorsitzende
des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz
Frau Renate Künast, MdBzur Kenntnis
Präsident des Deutschen Bundestages- per Fax -
Berlin, 04.08.2015
khSondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
hiermit beantrage ich namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zeitnah eine Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz einzuberufen. Angesichts der Berichterstattung über Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen Journalisten des Blogs netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrates aufgrund von Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Bundesregierung gehalten, den Deutschen Bundestag umfassend und umgehend über den Vorgang zu informieren. Nach den neuesten Erkenntnissen halten wir es für notwendig, dass zu diesem Zweck der Ausschuss zusammentritt.
Zu der Sitzung sollten der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, der Generalbundesanwalt, der Bundesminister des Innern und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingeladen werden und zur Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen. Aufgrund der aktuellen Relevanz und der Notwendigkeit zeitnaher und umfassender Information und Klärung der Sachlage kann nicht bis zur nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses nach der parlamentarischen Sommerpause gewartet werden.
Den Termin für die Sondersitzung bitten wir über das Ausschusssekretariat zu koordinieren. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Kenntnis übersandt. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen[Unterschrift]
