Die Ermittlungen zur Landesverrats-Affäre folgten so lange der Staatsgeheimnis-These von Verfassungsschutz-Chef Maaßen, bis der öffentliche Aufruhr ein Umdenken erzwang. Das geht aus den Ermittlungsakten hervor, die unsere Anwälte einsehen konnten. Ob der oder die Whistleblower noch gefunden werden, erscheint fraglich: Die Verteilung der Dokumente war schon im Verfassungsschutz „im Grunde nicht einschränkbar“.
Die Anwälte von Markus und Andre haben Akteneinsicht erhalten und ihren Mandanten einige Informationen zu den mittlerweile eingestellten Ermittlungen wegen Landesverrats geben können. Unser Fazit: Die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente wurden von Maaßens willigen Helfern bei der Bundesanwaltschaft solange ohne eigene Prüfung als Staatsgeheimnisse behandelt, bis die breite öffentliche Kritik ein Umdenken gradezu erzwang. So konnte wochenlang gegen die beiden Journalisten wegen Landesverrats ermittelt werden, obwohl der Vorwurf von Anfang an völlig aus der Luft gegriffen war, wie ein Gutachten des Justizministeriums später feststellen sollte.
Das über die beiden Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) eingeschaltete LKA Berlin hat nach Aktenlage kaum eigene Recherchen unternommen – man schob den Fall lieber zum Generalbundesanwalt weiter. In den Akten findet sich jedenfalls wenig, was darauf hindeutet, dass man selbst aktiv wurde, juristisch prüfte oder sich Gedanken gemacht hätte, ob es hier überhaupt um Landesverrat geht. Eine Einschätzung, ob die Veröffentlichungen durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt sein könnten, gab das LKA nach Aktenlage nicht ab. Gehorsam wurden stattdessen die offenbar telefonisch übermittelten Wünsche des BfV exerziert, so jedenfalls lassen es verschiedene Hinweise in den Akten vermuten.
Die Akten enthalten allerdings generell keine durchgängige Dokumentation der Handlungen der beteiligten Behörden. Vollständig sind sie insbesondere deshalb nicht, weil sie entgegen der üblichen Praxis in Behörden praktisch keine Vermerke über den Inhalt von Telefonaten und nahezu keine E‑Mails enthalten. Die Gespräche und Mails sind zwar in aktenkundigen Briefwechseln erwähnt, aber was darin besprochen und geschrieben wurde, bleibt unklar. Unsere Anwälte können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie eine extra für die Akteneinsicht erstellte Akte bekommen haben.
Laut den Akten haben die Ermittler drei „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ zu unseren beiden Autoren vorgenommen: eine Google-Bildersuche, abgeglichen mit Daten des Einwohnermeldeamts über die Meldeadressen, eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung über Arbeitgeber sowie eine Auskunft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über eine detaillierte Liste ihrer Bankkonten. Eine darüber hinaus gehende Observation oder Überwachung geht aus den Akten nicht hervor. Eine Überwachung durch Polizeibehörden ist demnach unwahrscheinlich – zumindest in diesem Fall. Was hingegen Behörden wie das BfV oder andere Geheimdienste tun, steht nicht in solchen Akten und werden wir wohl so zeitig auch nicht erfahren. (Hinweise bitte über die üblichen Kanäle.)
Aus Staatsgeheimnissen wird Landesverrat
Wie ja bereits öffentlich bekannt, kommt ein Gutachten des BfV zu dem Ergebnis, dass es um Staatsgeheimnisse ginge. Landesverrat als Vorwurf wird jedoch in der BfV-Stellungnahme nicht besprochen. Stattdessen legt das Amt dar, wie unsere Berichterstattung angeblich dabei hilft, die Nutzung von Verschlüsselung und Verschleierung der Kommunikation zu unterstützen.
Der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range hatte in der Folge dieses Gutachtens bekanntlich ohne großes Zögern ein Ermittlungsverfahren gegen die zwei Journalisten wegen Landesverrats eröffnet. Eine seiner Mitarbeiterinnen legte daraufhin in einem recht oberflächlichen Papier dar, dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für Staatsgeheimnisse sehe und auch eine konkrete Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik bestanden habe. Dennoch wollte sich Range juristisch rückversichern – aber ausgerechnet bei einem externen Gutachter, der beim BND beschäftigt ist.
Das Glück der Verjährung
Festzuhalten bleibt für uns: Alle tanzten nach der Pfeife von Maaßen, der offenbar das Ziel „Landesverrat“ vorgegeben hatte und dessen Leute mit zahlreichen Telefonaten die Ermittlungen in die gewünschten Bahnen lenkten – nicht umsonst finden sich über all diese Gespräche keine inhaltlichen Vermerke in den Akten. Aber auch der Chef des BfV hat einen Vorgesetzten. Um es mit Konstantin von Notz zu sagen:
Die Hauptverantwortung liegt meiner Ansicht nach im Innenministerium. Dort liegt die Verantwortung für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das hier klar mit einer Agenda agiert hat. Diese Agenda hat sich gegen Journalisten und deren Quellen gerichtet. Das Ganze ist mit Wissen, Tolerierung und vielleicht auch Beförderung des Innenministeriums gelaufen.
Die ehemaligen Beschuldigten haben großes Glück gehabt, dass auf das externe Gutachten eine lange Zeit gewartet wurde und sie in der Zwischenzeit wegen der möglichen Verjährung benachrichtigt werden mussten. Denn aus den Akten geht deutlich hervor, dass auch der externe Gutachter zumindest teilweise zum Ergebnis gekommen wäre, dass ein Verrat von Staatsgeheimnissen vorliegt. Das geht aus einem in dem Akten erwähnten Telefonat mit dem Gutachter hervor, in dem er einen Ausblick auf sein Gutachtenergebnis wagt. Dieses vorläufige Ergebnis überrascht auch deshalb, weil Range den Gutachter schriftlich auf frühere Veröffentlichungen zum Thema hingewiesen hatte. Und was bereits einmal veröffentlicht war, ist jedenfalls kein Staatsgeheimnis mehr.
Wäre die Verjährung und danach der öffentliche Protest nicht dazwischen gekommen, hätten die ehemaligen Beschuldigten wohl erst im Rahmen einer Redaktions- und Hausdurchsuchung von den Ermittlungen erfahren. Nach der Entlassung Ranges und der Einstellung der Ermittlungen drohen diese nun nicht mehr (in diesem Fall). Den absurden Vorwurf des Landesverrats kann man zwar als eine journalistische Auszeichnung sehen. Doch: „Wenn man im Knast sitzt, hat man nicht so viel davon.“
Whistleblower schützen
Und was wird aus den unbekannten Whistleblowern, die unserer Redaktion die Informationen zugespielt haben sollen? Hier glauben selbst die Ermittler nicht mehr so recht an einen Fahndungserfolg, vor allem wegen der schier unüberschaubaren Zahl von möglichen Innentätern aus dem BfV selbst. So ergab eine „vorläufige“ Auswertung, dass allein im BfV jeweils eine dreistellige Anzahl an Personen die theoretische Möglichkeit der Einsichtnahme in die fraglichen Dokumente hatte. Dazu kommen natürlich noch die Systemadministratoren. Und ob die Schlapphüte wesentlich bessere IT-Sicherheitsvorkehrungen als andere Bundeseinrichtungen haben und Standards immer einhalten, darf auch bezweifelt werden.
Das Fazit der Ermittler:
Aufgrund der oben beschriebenen Praxis im Umgang mit Dokumenten ist der tatsächliche Kreis derer, die das Konzept „EFI“ im BfV erhalten haben könnten, im Grunde nicht einschränkbar.
