Netzpolitik
Netzpolitik hauptsächlich in Deutschland, aber auch international. Kernthema dieses Blogs.
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: Die Kommunikation der Unionsparteien im Zeichen des Landesverratsvorwurfs
Die Unionsfraktionen im Zeichen des Landesverratsvorwurfes gegen Netzpolitik : Die Kommunikation der Unionsparteien im Zeichen des Landesverratsvorwurfs Die Causa Landesverrat überrollte Ende vergangener Woche die Presselandschaft und das politische Berlin. Zahlreiche Reaktionen verbreiteten sich in den sozialen Netzwerken, Pressemitteilungen verfasst.
Unter all den Reaktionen fielen die Reaktionen der Unions-Parteien durch eine Veränderung ihrer Sprache und Aussagen auf. Waren sie zunächst recht harsch und unterstützten die Haltung des Generalbundeanwalts Range, wurde bereits am Freitag eine Richtungsänderung erkennbar.
Grundsätzliche gilt die Pressefreiheit in der Union als schützenswertes gut, was ein Zitat Merkels aus dem Januar dieses Jahres veröffentlicht auf dem Twitter-Account der CDU Deutschland unterstreicht.
#Merkel: Pressefreiheit gehört zu den „wertvollsten Schätzen unserer Gesellschaft“. #BT #Bundestag #gemeinsamfuereinander
CDU am 15. Januar 2015Jens Koeppen: Pressefreiheit als Vorwand
Mit der Bekanntmachung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen zwei Redakteure von Netzpolitik.org lasen sich verschiedene Tweets von Unions-Politikern schon deutlich anders. Jens Koeppen, Bundestagsabgeordneter für die CDU und Vorsitzender des Ausschusses für die Digitale Agenda und Mitglied des Ältestenrates, sieht die Pressefreiheit als Vorwand.
Wofür die Pressefreiheit heutzutage alles herhalten muss. Ups…
Jens Koeppen am 31. Juli 2015Im Vorbeigehen spricht er Netzpolitik indirekt den Status als journalistisches Medium ab, scheint so zu versuchen, eine Diskussion um Pressefreiheit vollständig zu umgehen.
Wenn etwas als „Verschlusssache – vertraulich“ eingestuft wird, dann gilt das auch für Journalisten und die, die es gerne sein wollen…
Jens Koeppen am 31. Juli 2015Kristina Schröder: Auch Pressefreiheit ist einschränkbar
Ähnlich sieht es Kristina Schröder, Bundestagsabgeordnete und ehemalige Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Pressefreiheit habe wie andere Grundrechte seine Schranken.
Selbstverständlich gilt #Pressefreiheit wie jedes andere Grundrecht nicht schrankenlos. #Landesverrat
Kristina Schröder am 31. Juli 2015In einem weiteren Tweet zieht sie einen Vergleich zur Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit durch die Polizei.
Selbst Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist eingeschränkt, z. B. darf Polizei körperlichen Zwang anwenden #Pressefreiheit
Kristina Schröder am 31. Juli 2015Weiterhin schreibt Kristina Schröder zu den Ermittlungen
Wer will, dass gg. Journalisten wg. Landesverrat nicht ermittelt werden darf,sollte dafür Mehrheit Parlament suchen statt Justiz beschimpfen
Kristina Schröder am 31. Juli 2015Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg betont die Unabhängigkeit des Generalbundesanwalts.
Der Generalbundesanwalt macht seit Jahren eine gute Arbeit und lässt sich von keiner Seite beeinflussen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist dabei in Deutschland ein hohes Gut
Patrick Sensburg gegenüber dem Handelsblatt am 31.07.2015CSUnet: Auch Onlinemedien genießen Schutzstatus
Damit könnte man ihn als Scheitelpunkt der Kommunikationsparabel der Union bezeichnen. Im folgenden wurde eine klare Richtungsänderung in der Kommunikation erkennbar. Eine Pressemitteilung von CSUnet betont, dass der Schutzstatus für Medien auch im Internet gilt.
Insbesondere für Onlinemedien scheint der Schutzstatus, der für die gedruckte Presse selbstverständlich ist, bisweilen nicht allen klar zu sein. Die Pressefreiheit muss im Netz in gleichem Maße gelten wie außerhalb.
Pressemitteilung von CSUnet am 31.07.2015Aber wir erwarten eine sehr sorgfältige Abwägung der Rechtsgüter: Dem Generalbundesanwalt ist das Cicero-Urteil sicher wohl bekannt und bewusst. Wir gehen davon aus, dass er diesen Fall mit höchster Sensibilität behandelt.
Pressemitteilung von CSUnet am 31.07.2015Den Vorwurf einer gleichgeschalteten Kommunikation kann man der Union zumindest nicht machen.
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: #Landesverrat: Unsere Top 10
: #Landesverrat: Unsere Top 10 Das Leaken von Dokumenten, neuerdings „Landesverrat“ genannt, hat bei uns eine gewisse Tradition. Wir wollen hier eine kleine Übersicht zu früheren Leaks geben. Wir sind so gesehen schon seit geraumer Zeit Landesverräter, hier unsere Top 10:
10. Die Bundesnetzagentur wollte einst der Geheimdienst-Spionage nachgehen, aufklären und herausfinden, ob und welche Internetfirmen mit Geheimdiensten kooperieren. Sie wurde aber dann vom Bundeskanzleramt zurückgepfiffen, kritische Fragen dürften entweder nicht mehr gestellt oder nicht ehrlich beantwortet werden. Wir berichteten über das Gebaren des Kanzleramts und veröffentlichten den Fragenkatalog.
9. Mitte Mai veröffentlichten wir, wie der Militärgeheimdienst MAD deutsche Journalisten einschüchtern sollte. Teile des Bundesverteidigungsministeriums wertete die negative Berichterstattung als Kampange gegen die Rüstungsfirma Heckler & Koch und auch gegen die Bundeswehr an sich.
8. Wir veröffentlichten Dokumente, die bewiesen, dass der BND nicht 580 Meldungen im Jahr 2012 an die NSA übermittelte. Tatsächlich wurden 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA übermittelt – jeden Monat.
7. In „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ veröffentlichten wir eine geheime Nebenabsprache der Bundesregierung. Diese besagt, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll, um darüber die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten zu nutzen. Dass es diese Nebenabsprache gab, musste daraufhin zugegeben werden.
6. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisierte in ihrer Stellungnahme, dass das neue Verfassungsschutz-Gesetz erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwerfe und daher vor der Verabschiedung dringend überarbeitet werden müsse. Sie wurde kurzerhand von ihrer eigenen CDU-Fraktion aus dem Innenausschuss ausgeladen. Wir veröffentlichten ihre Stellungnahme.
5. Wir leakten den Entwurf zum neuen Verfassungsschutz-Gesetz selbst. Der BND soll internationale Kommunikationswege nach „Cyber-Gefahren“ absuchen und massenhaft Glasfaser-Kabel abschnorcheln, die so gewonnenen Daten sollen dann gegebenenfalls auch an Polizeibehörden zur Strafverfolgung weitergegeben werden.
4. Außerdem veröffentlichten wir eine geheime Leitlinie zur „Cyber-Verteidigung“ von Ministerin Ursula von der Leyen. Die Bundeswehr erklärte darin den „Cyber-Raum“ zum Kriegsgebiet und arbeitet an „offensiven Cyber-Fähigkeiten“.
3. Bereits 2009 veröffentlichten wir ein internes Memo der Deutschen Bahn AG, da die Bahn über 170.000 Mitarbeiter überwachte. Wir wurden daraufhin von der Deutschen Bahn AG abgemahnt, erfolglos.
Auf Platz 1 und 2 finden sich die Leaks, die letztendlich zu den Ermittlungen gegen uns führten: die Enthüllungen um die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung und die Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Budgets.
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Leak more documents!: Meine Rede auf der heutigen Demonstration zu Pressefreiheit und Landesverrat
Leak more documents!: Meine Rede auf der heutigen Demonstration zu Pressefreiheit und Landesverrat Markus meint, ich soll meinen Redetext der heutigen Demonstration verbloggen: Bittschön, hier das Manuskript. Es gilt das gesprochene Wort. (Ich habe gelesen, das schreibt man dazu.)
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: Bericht von der Demo für Grundrechte und Pressefreiheit – Breite Solidarität mit netzpolitik.org
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/campact/">campact</a> : Bericht von der Demo für Grundrechte und Pressefreiheit – Breite Solidarität mit netzpolitik.org Liebe Freundinnen und Freunde, heute fand bei schönstem Wetter die Demonstration für Pressefreiheit und Grundrechte und gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und unserer Quellen statt. 2000 – 3000 Menschen haben sich versammelt, um laut und bunt zu demonstrieren. Wir sind überwältigt von all der Unterstützung und Solidarität, die sich uns heute und in den vergangenen Tagen gezeigt hat. Nicht nur in Berlin wurde der Protest auf die Straße getragen – auch in anderen Städten wie Frankfurt, München, Köln und Karlsruhe gab es Aktionen. Danke dafür!
In Redebeiträgen, auf Schildern und mit Rufen wurde gefordert, das Ermittlungsverfahren sofort einzustellen, nicht nur gegen Markus und Andre, auch dasjenige gegen „unbekannt“. Andre stellte fest: „Früher hieß es: ‚We are anonymous’. Heute heißt es: ‚Wir sind unbekannt!’ “. Auch der Rücktritt von Generalbundesanwalt Range und anderen politischen Verantwortlichen wurde an vielen Stellen verlangt.
Eines haben wir heute gezeigt: Dieser Einschüchterungsversuch gegen unsere freie Berichterstattung hat nicht funktioniert!
Videoausschnitt aus Tagesschau: [klick]
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: Verdacht des Landesverrat: Der Pressespiegel
: Verdacht des Landesverrat: Der Pressespiegel Eine Übersicht von Artikeln zu den Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen Markus Beckedahl und André Meister. Diese Übersicht wird ständig aktualisiert
04.08.2015
- Interview des Funkhaus’ Europa mit Markus Beckedahl – Link
- SpOn bezeichnet Ranges Verhalten als Aufstand und Eskalation der Lage, was zu seiner Versetzung in den Ruhestand geführt hat. – Link
- Der Standard berichtet, dass auch Merkel den Vorwurf des Landesverrats gegen Netzpolitik.org bezweifelt. – Link
03.08.2015
- evangelisch.de: Der Vorwurf des Generalbundesanwalts sei ein Lehrstück über die Rolle von Demokratie und Rechtsstaat geworden. Evangelisch.de bezeichnet Generalbundesanwalt Range im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen als „nützlichen Idioten des Verfassungsschutzes“. – Link
31.08.2015
- rbb: Netzpolitik-Autor und Jurist @vieuxrenard war beim rbb Kulturradio am Mittag zu Gast und bezeichnet den Vorwurf des Landesverrats gegen Andre und Markus als juristisch unhaltbar (MP3-Direktlink)
- SpOn zitiert die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die den Vorwurf des Landesverrats als „vollkommen unverständlich“ bezeichnet. Sie nennt das Vorgehen mit Kanonen auf Spatzen schießen. – Link
- Bild berichtet, dass die Ermittlungen während der Begutachtung ruhen wird und erklärt sich solidarisch und lud die Dokumente auch auf ihre Server. – Link
- SpOn: In einem Gastkommentar auf SpOn spricht Gerhart Baum von einer Einschüchterung unbequemer Kritiker und einem Angriff auf die Pressefreiheit. Der Vorwurf sei absurd, so Baum. – Link
- Interview mit Markus Beckedahl durch SWR Fernsehen. – Link
- Heute.de: Die Bundesregierung wusste Bescheid. Das ist ein Skandal für den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: „Das hat das Potential, das einen Minister sein Amt kosten kann. – Link
- Der Bayrischer Rundfunk stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen samt Antworten rund um das aktuelle Ereignis zur Verfügung – Link
- In einem weiteren Artikel stellt SpOn die Reaktionen in sozialen Netzwerken dar, insbesondere die aus den politischen Lagern. Ralf Stegner von der SPD spricht von einem schlechten Scherz, Christian Lindner von der FPD spricht davon, dass Netzpolitik mundtot gemacht werden soll. – Link
- Stuttgarter Zeitung: Der Vorwurf des Landesverrats wird nicht oft erhoben. Es wirft kein gutes Licht auf Strafverfolger, dass das jetzt passiert. Der Vorwurf sei eine ziemlich gewaltige Keule, die aus der Aservatenkammer des Rechts geholt wurde. – Link
- RP Online: Maaßen begeht einen kapitalen Fehler. RP spricht von einem Abgrund an Torheit Maas’. – Link
- Die Süddeutsche Zeitung beschreibt die positiven Seiten der Ermittlungen für Netzpolitik.org. In einem Interview mit Markus Beckedahl macht dieser deutlich, dass Netzpolitik viel Solidarität im Netz erfährt und die IBAN bei Twitter sogar trenden würde. Daher geht er von einem erhöhten Spendenzugang aus. – Link
- Der ehemalige Staatssekretär Ulrich Kasparick bescheinigt Markus Beckedahl, mit der Veröffentlichung alles richtig gemacht zu haben. Es gebe nur ein wirksames Mittel gegen einen Geheimdienst: Offenlegung dessen, was er tut. – Link
- Deutschlandradio Kultur zitiert Markus Beckedahl, der von einem Einschüchterungsversuch spricht, den Netzpolitik nicht hinnehmen werde, sonder scharf zurückschießen werde. Es werden Simone Peter von den Grünen und der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als Kritiker der Ermittlungen genannt. – Link
- Stefan Niggemeier berichtet über die Verleugnung der Ermittlungen durch einen Deutschlandfunk-Experten. Rolf Clement sei schon früher durch falsche Einschätzungen auffällig geworden. – Link
- Zeit: Eine Warnung an alle. Maaßen fürchtet am meisten einen deutschen Snowden. Die Empörung über die Ermittlungen dürfte ihn nicht stören – Link
- Correct!v bezeichnet die Ermittlungen als Angriff auf die Pressefreiheit. Correct!V unterstützt Netpolitik und erstattet Selbstanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft. – Link
- Das Bildblog fasst die Ereignisse zusammen und legt die Rolle des Generalbundesanwalts in Deutschland dar, der ein politischer Beamter sei, der von der Bundesregierung ausgewählt und vom Bundespräsidenten ernannt würde. – Link
- Laut dem Legal Tribune Online stellen die Ermittlungen einen historischen Vorgang dar und sind eine deutliche Botschaft. Der Autor Constantin Baron van Ljinden geht davon aus, dass eine Anklage folgen wird . – Link
- Die Taz spricht von anachronistischen Kategorien, in denen sich die Ermittlungen bewegen. Die Medien würden durch den Schritt zur Parteinahme gezwungen und sei es nur indirekt. Der Artikel geht von allgemeinem Zuspruch aus, einige würden Netzpolitik einfach den Status als journalistisches Medium aberkennen. – Link
- SpOn bezeichnet den Generalbundesanwalt als bedingt ermittlungsbereit. Netzpolitik habe Recht, wenn es von Einschüchterungsversuchen und einem Angriff auf die Pressefreiheit spreche und habe Solidarität verdient. – Link
- Etwas läuft grundfalsch in der Demokratie, so Cicero. Der Fall wirft auch Fragen über die Rollen von Staatsanwaltschaften auf. – Link
- Dirk von Gehlen stellt die Frage: Auf welcher Seite stehst du? Diese Frage politisiere und werde eine politisierte Bewegung, die wie die Umweltschutzbewegung nachhaltig Wirkung zeigen wird. – Link
- Berliner Zeitung: Generalbundesanwalt Range sollte von seinen Aufgaben entbunden werden. Die rechtsstaatliche Balance ist mit diesem Akt endgültig außer Kraft gesetzt. Das Peinlichste sei, dass die Ermittlungen sich gegen Netzpolitik richten und nicht gegen schlagkräftigere Medien wie SZ, NRD und WDR. – Link
- Die Süddeutsche portraitiert den Kontext, in dem Netzpolitik tätig ist. Dazu zieht sie den Bogen bis zum NSA-Untersuchungsausschuss. Besonderes Augenmerk liegt auf der Tatsache, dass Netzpolitik stets Originalquellen verlinkt. – Link
- Die Welt bettet ihren Artikel in einen historischen Kontext. Seit Franz-Josef Strauß hätte es solche Ermittlungen nicht mehr gegeben. Zuletzt habe es solche Ermittlungen im Rahmen der Spiegel-Affäre im Jahre 1962 gegeben. – Link
- Heute.de betont, dass derartige Ermittlungen höchst selten sind und zitiert den Deutschen Journalistenverband dahingehend, dass die Ermittlungen ein unzuverlässiger Versuch sei, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen. – Link
- AmyPink bittet um Unterstützung von Netzpolitik.org. Netzrebellen sollten nicht durch überzogene juristische Maßnahmen mundtot gemacht werden. Ohne mutige Menschen wie André Meister und Markus Beckedahl wäre das Leben nur noch halb so schön. Link
- Heise Online spricht von einem scharfen Schwert, dass der Generalbundesanwalt raushole. Die Ermittlungen seien nur politisch zu lesen. Auf jeden Fall sei die ganze Sache ein großer PR-Gau für die Ermittlungsbehörden – Link
- Zeit: Netzpolitik.org wittert eine Vertuschungsabsicht der Regierung durch die angekündigten Ermittlungen des Generalbundesanwalts – Link
- Die Süddeutsche schreibt: Landesverrat ist ein beladenes Wort. In der Vergangenheit wurde es eingesetzt, um politische Gegner zu bekämpfen. Die Forderung nach strikter Geheimhaltung kollidiere mit dem wichtigen Grundrecht auf Pressefreiheit – Link
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: Mögliche Nebelkerze: Generalbundesanwalt lässt Ermittlungen ruhen
: Mögliche Nebelkerze: Generalbundesanwalt lässt Ermittlungen ruhen
Wir fühlen uns immer noch wie mitten in einem Sturm stehend, seitdem wir gestern über die Aufnahme von Ermittlungen wegen Verdachts auf Landesverrat gegen Andre Meister und mich berichtet haben. Die Solidaritätswelle ist atemberaubend. Wir haben immer gehofft, dass viele zu uns stehen, wenn wir angegriffen werden. Aber diese Solidarität aus allen Richtungen erschlägt uns fast. Danke dafür! Das hilft uns sehr und motiviert uns weiter zu machen, auch wenn wir realisieren mussten, dass man in Deutschland theoretisch für unsere Arbeit ins Gefängnis gehen könnte.Die FAZ titelt heute, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aussetzen würde (man beachte das vorerst): Generalbundesanwalt stoppt Ermittlungen gegen Journalisten – vorerst.
Im Verfahren wegen Landesverrats gegen das Blog „Netzpolitik.org“ will Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen vorerst ruhen lassen. Range sieht mit „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“ von „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen ab“, wie er der F.A.Z. mitteilte. In dem Ermittlungsverfahren sei zunächst die Frage zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt. Dazu wurde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. Dies konnte nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geschehen. „Bis zum Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten“.
Das klingt alles neu, stand aber bereits gestern schon bei Süddeutsche Zeitung und Tagesschau: Vorwurf Landesverrat – Bundesanwälte ermitteln gegen Netzpolitik.org.
Aber selbst die vorbereiteten Strafanzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen Dienstgeheimnisse sind dann nicht gestellt worden. Die Kanzlerin selbst soll das Vorhaben gestoppt haben. Im nun ersten Landesverratsfall seit Jahrzehnten soll zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hat.
Wir finden es mehr als merkwürdig, dass erst mal Ermittlungen aufgenommen werden, diese dann ruhen sollen, um in einem Gutachten zu klären, ob es überhaupt um Staatsgeheimnisse geht. Also entweder weiß man das und hat einen Anfangsverdacht. Oder man nimmt Ermittlungen gar nicht erst auf. Wie bei der NSA.
Und der Generalbundesanwalt sagt auch nicht mehr als dass wir in den kommenden Tagen zumindest nicht mit einer Hausdurchsuchung rechnen müssen. Die danach aber wieder droht, denn die Ermittlungen ruhen nur, sie sind nicht gestoppt.
Wir sehen das weiterhin als massiven Einschüchterungsversuch, der nicht nur gegen uns, sondern gegen alle kritischen Journalisten und Blogger gerichtet ist, die Licht ins Dunkeln des Überwachungskomplexes bringen wollen. Und es ist klar ein Einschüchterungsversuch gegenüber allen potentiellen und realen Quellen in Behörden und im politischen Berlin. Und das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Etwas Hoffnung gibt es durch den Justizminister Heiko Maas, der heute in Berlin erklärte:
Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Ich habe ihm außerdem mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird dem Generalbundesanwalt dazu zeitnah eine eigene Einschätzung übermitteln.
Wie schon geschrieben: Wir fühlen uns erst entspannter, wenn nicht das Damoklesschwert mindestens ein Jahr Gefängnis samt aufwändigem Prozess, der unsere komplette Arbeit lahm legen könnte, über uns schwebt. Bis dahin zu einer offziellen Einstellung der Ermittlungen gibt es keinerlei Entwarnung.
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: Demo on 1st August: For Fundamental Rights and Press Freedom – against the intimidation of netzpolitik.org and its sources
: Demo on 1st August: For Fundamental Rights and Press Freedom – against the intimidation of netzpolitik.org and its sources The investigations of the Federal General Attorney against the journalists Andre Meister und Markus Beckedahl are not only an attack on the critical reporting of netzpolitik.org. They are an attack on press freedom in general and a try to intimidate all journalists and whistleblowers. For good reasons, the fundamental right to press freedom was always ranked higher than the interest of the state in keeping things secret.
Investigations because of suspicion of treason turn free reporting into an unbearable risk for journalists and for the media they are writing for. This is devastating for democracy. Because in a democracy press has to be able to exercise their rights freely and without limitations.
This is especially true at a time when mass surveillance is expanded while civil rights are being dismantled. In a time when oversight of secret services is literally non-existing.
We demand the investigation against netzpolitik.org and its sources to be stopped now!
We demand press freedom, the expansion of civil rights and more democracy!- Design your own banners and bring them along!
- Bring many, many friends
- Report about the demonstration and share the message!
Date
Saturday, 1 August 2014
14:00
S‑Bhf Friedrichstrasse, BerlinWe will walk from the S‑Bahn train station Friedrichstrasse to the Ministry of Justice at Mohrenstrasse, near Gendarmenmarkt.
Support
The demonstration was organised by supporters of netzpolitik.org together with netzpolitik.org.
If your organisation wants to support the demonstration please send an email to demo@netzpolitik.org -
: Demo am 1. August: Für Grundrechte und Pressefreiheit – Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen
: Demo am 1. August: Für Grundrechte und Pressefreiheit – Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen Nach den Aufregungen des gestrigen Tages um die Ermittlungen gegen uns wegen Landesverrats haben sich einige unserer Freundinnen und Freunde zusammen mit uns dazu entschlossen, auf die Straße zu gehen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Andre und Markus sind nicht nur ein Angriff auf die kritische Berichterstattung von netzpolitik.org. Sie sind ein Angriff auf die Pressefreiheit an sich und der Versuch, alle JournalistInnen und WhistleblowerInnen einzuschüchtern. Aus gutem Grund wurde das Grundrecht auf Pressefreiheit in Deutschland bisher höher bewertet als das Interesse des Staates auf Geheimhaltung.
Ermittlungen wegen Landesverrats machen freie Berichterstattung zum untragbaren Risiko für Journalistinnen und Journalisten sowie die Medien, für die sie schreiben. Das tut der Demokratie nicht gut. Denn in ihr muss die Presse ihr Recht frei und uneingeschränkt wahrnehmen können, ohne dabei eingeschüchtert zu werden.
Das gilt insbesondere in einer Zeit, in der die Massenüberwachung der Bevölkerung aus- und Grundrechte abgebaut werden, während Geheimdienste faktisch nicht kontrolliert werden.
Wir fordern die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen netzpolitik.org und die Quellen!
Wir fordern Pressefreiheit, den Ausbau der Grundrechte und mehr Demokratie!- Bringt selbstgemachte Schilder und Transparente mit!
- Bringt viele, viele Freundinnen und Freunde mit!
- Berichtet über die Demo und tragt die Idee weiter!
- Verbreitet den Aufruf!
Termin
Samstag, 1. August 2015
14 Uhr
Dorothea-Schlegel-Platz am S‑Bahnhof Friedrichstraße BerlinDie Route der Demo führt vom S‑Bahnhof Friedrichstraße, Dorothea-Schlegel-Platz, zum Justizministerium in der Mohrenstraße.
Unterstützung und Hilfe
Die Demonstration wird von UnterstützerInnen von netzpolitik.org zusammen mit uns organisiert.
Wer als Organisation das Anliegen unterstützen will, schreibt einfach an demo@netzpolitik.org.Wer helfen und anpacken will, schreibt auch an die Adresse. Wir haben einen VW-Bus mit großem Dachgepäckträger, aber bislang nur eine kleine Anlage. Und wir wollen laut sein! Falls jemand weiterhelfen kann.…
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: „Suspicion of Treason“: Federal Attorney General Announces Investigation Against Us In Addition To Our Sources
: „Suspicion of Treason“: Federal Attorney General Announces Investigation Against Us In Addition To Our Sources If it were up to the Federal Attorney General and the President of the German Domestic Security Agency, two of our reporters would soon be in prison for at least two years. Today, we were officially informed about investigations against our Markus Beckedahl, Andre Meister and an „unknown“ party. The accusation: Treason.
This is an English translation of the original German article.
Today, we received a letter from the Federal Attorney General of Germany confirming ongoing investigations against our reporters Markus Beckedahl, Andre Meister and an „unknown“ source, suspecting us of treason according to the German Penal Code:
Whosoever […] allows a state secret to come to the attention of an unauthorised person or to become known to the public in order to prejudice the Federal Republic of Germany or benefit a foreign power and thereby creates a danger of serious prejudice to the external security of the Federal Republic of Germany, shall be liable to imprisonment of not less than one year.
Until now, we were reported merely as witnesses in the case, but now we shall be held responsible (for treason) like our unknown source(s) – as joint principals.
This is an attack on press freedom! The last charges of treason against journalists in Germany have been a very long time ago, notably the Spiegel Affair of 1962.
From the very beginning, the charges against our alleged source(s) were politically motivated and targeted to crush the neccessary public debate about internet surveillance Post-Snowden. Whistleblowers in the public intrerest need protection, not prosecution as „treason“. Investigating the acclaimed media outlet netzpolitik.org as accomplices in treason charges is a direct attack on freedom of the press, which we thought was outlawed with the Constitutional Court ruling in the Cicero case 2007.
The Federal Attorney General needs to drop the investigations against us and our alleged source(s) and instead investigate and charge out-of-control secret services, that are expanding their mass surveillance without public debate.
We will not let ourselves be intimidated by the investigations and we will continue our critical and indepentent journalism – complete with original documents. Netzpolitik.org is financed by voluntary donations.
As a nicely-timed coincidence, next Wednesday we will receive an award as „Distinct Place“ from „Germany – Land of Ideas“, a joint initiative of the German government and industry – patron is Federal President Joachim Gauck.
Read the original German letter of the Federal Attorney General in full text:
Der Generalbundesanwalt
24th July 2015
Federal Attorney General
at the Federal Supreme CourtThe Federal Attorney General . post office box 27 20 . 76014 Karlsruhe
Mr. Markus Beckedahl
File number
3 BJs 13/15–1
(please quote if you answer)Issuer:
Senior public prosecutor at the Federal Court
Concerning: Preliminary investigation by public prosecution against
- Andre Meister
- Markus Beckedahl
- Unknown
concerning suspicion of treason; here the disclosure of the initiation of a preliminary investigation by public prosecution
Dear Markus Beckedahl,
With regard to the provision of § 78c paragraph1 number 1 version 2 of the German Penal and Code tied with § 22 paragraph 1 alternative 2 of the Berlin Presslaw, I am informing you that because of complaints from the Federal Office for the Protection of the Constitution against you, I am initiating a Preliminary investigation because of the suspicion of treason appropriate to § 94 paragraph 1 number 2, 25 paragraph 2, 53 Federal Penal Code. Subject of the investigation is the publification of the following two articles on the blog „netzpolitik.org“. You are the person of responsibility for the blog. On February 25th 2015 at 10:40, an article with the title „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten (Updates)“ (Secret Moneyrain: Federal Office for the Protection of the Constitution is working on mass analysis of internet content) was published. Following that on the 15th of April 2015 at 9:05, there was another article published with the title „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internetüberwachung“ (Secret unit group: we are presenting the new Federal Office for the Protection of the Constitution-Unit concerning the extension of internet surveillance, which is also available in English since the 15th of April 2015 20:10.
Sincerely yours,
by order of
(Georg)
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Verdacht des Landesverrats: Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen
Ermittlungen wegen Landesverrat vs Ausgezeichneter Ort der Bundesregierung im Land der Ideen. <a href="https://twitter.com/netzpolitik/status/626775793033719808">Twitter</a> Verdacht des Landesverrats: Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen Wenn es nach Verfassungsschutz-Chef Maaßen und Generalbundesanwalt Range geht, sitzen Markus und ich bald zwei Jahre lang im Gefängnis. Heute wurden wir offiziell über Ermittlungen gegen uns und Unbekannt informiert. Der Vorwurf: Landesverrat.
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: Forderung nach Hintertüren: „Ein strategischer Fehler“
: Forderung nach Hintertüren: „Ein strategischer Fehler“ Da in den Vereinigten Staaten, aber auch in Deutschland und Österreich die Diskussionen um verschlüsselte Kommunikation und um persistente Hintertüren in Software weiterhin heftig geführt werden, gab es beim Aspen Security Forum dazu letzte Woche einige Wortmeldungen. Wer glaubt, dass sich nur Aktivisten gegen solche Vorhaben wenden, dürften überrascht sein, wie die Diskussion verlief. Denn das in Aspen versammelte Etablishment stellte sich mitnichten sämtlich als Hintertüren-Befürworter heraus.
Bemerkenswert ist vor allem das Statement von Michael Chertoff, dem ehemaligen Chef des Ministeriums für Homeland Security und früheren Staatsanwalt, der als notorischer Falke bekannt war und mit Forderungen wie der nach einer Art nuklearen Abschreckungslogik im „Cyberspace“ auffiel. Er wendet sich mit vier durchdachten Argumenten gegen die Logik derjenigen, die noch immer absichtlich verzögerte Fehlerbehebungen und verdeckte Hintertüren in IT-Produkten fordern.
Ich glaube, dass es ein Fehler ist, von Unternehmen, die Hard- und Software produzieren, zu verlangen, einen Zweitschlüssel oder eine Hintertür einzubauen, selbst wenn man das mit der Regelung absichert, dass es eine richterliche Anordnung geben muss. […]
Erstens: Wenn man zu einem Zweitschlüssel oder einer anderen Form von Hintertür verpflichtet, entsteht immer ein erhöhtes Risiko und eine erhöhte Verletzlichkeit. Damit kann man zu einem gewissen Grad zurechtkommen. Aber dies hindert einen daran, bestimmte Formen der Verschlüsselung zu nutzen. Im Grunde macht man also Verschlüsselung für die Durchschnittsperson unsicherer.
Der zweite Punkt ist, dass die wirklich bösen Leute Apps und Tools finden werden, mit deren Hilfe es möglich sein wird, alles zu verschlüsseln ohne irgendeine Hintertür. Diese Apps vermehren sich permanent. Die Idee, dass wir das stoppen könnten, besonders im Hinblick auf die globalen Gegebenheiten, ist ein bloßer Traum. Das Resultat könnte aber sein, dass legitime Nutzer unsichere Kommunikationsformen nutzen und bei den bösen Jungs immer noch nicht entschlüsselt werden kann.
Drittens: Was sollen wir anderen Ländern erzählen? Was ist, wenn andere Länder, etwa Russland oder China, sagen: Großartig, wir wollen auch einen Zweitschlüssel haben! Die Unternehmen haben keine ernsthafte Grundlage, um das abzulehnen. Das ist wird also ein strategisches Problem für uns sein.
Michael Chertoff. CC BY 2.0, via flickr/USCG Press
Zuletzt habe ich noch ein paar grundsätzliche Gedanken. Zum einen haben wir historisch gesehen unsere Gesellschaft nie so organisiert, dass es für Strafverfolger maximal einfach ist, auch nicht mit richterlicher Anordnung, Informationen zu bekommen. Wir schließen oft Kompromisse, wir machen es schwieriger. Wenn wir das nicht machen würden, was sollte die Regierung dann daran hindern, einfach zu sagen, dass alle Telefone so konfiguriert zu sein haben, dass sie permanent alles aufnehmen, was wir sagen und tun. Wenn dann eine richterliche Anordnung kommt, wird alles offengelegt, und wir überführen uns schließlich selbst. Ich glaube nicht, dass wir das gemeinschaftlich so tun.
Ich denke außerdem, dass die Erfahrung zeigt, dass es nicht ganz so finster aussieht wie wir befürchten. In den 1990ern, als Verschlüsselung ein großes Thema wurde, gab es eine große Debatte über den Clipper Chip, der in Kommunikationsgeräte eingebaut werden sollte, um das Abhören auf richterliche Anordnung hin möglich zu machen. Der US-Kongress und letztendlich der Präsident haben dem nicht zugestimmt. […]
Meine Antwort ist etwas weitschweifend geraten. Aber ich denke, die Leute dazu zu verpflichten, eine Schwachstelle einzubauen, könnte ein strategischer Fehler sein.
Wer Chertoff im Original hören möchte, kann seine Anmerkungen ab etwa Minute 16 in diesem Video ansehen:
Bei emptywheel findet sich neben dem vollständigen englischen Transkript von Chertoffs Aussagen auch eine Kommentierung. Hier das Original:
I think that it’s a mistake to require companies that are making hardware and software to build a duplicate key or a back door even if you hedge it with the notion that there’s going to be a court order. And I say that for a number of reasons and I’ve given it quite a bit of thought and I’m working with some companies in this area too.
First of all, […] when you do require a duplicate key or some other form of back door, there is an increased risk and increased vulnerability. You can manage that to some extent. But it does prevent you from certain kinds of encryption. So you’re basically making things less secure for ordinary people.
The second thing is that the really bad people are going to find apps and tools that are going to allow them to encrypt everything without a back door. These apps are multiplying all the time. The idea that you’re going to be able to stop this, particularly given the global environment, I think is a pipe dream. So what would wind up happening is people who are legitimate actors will be taking somewhat less secure communications and the bad guys will still not be able to be decrypted.
The third thing is that what are we going to tell other countries? When other countries say great, we want to have a duplicate key too, with Beijing or in Moscow or someplace else? The companies are not going to have a principled basis to refuse to do that. So that’s going to be a strategic problem for us.
Finally, I guess I have a couple of overarching comments. One is we do not historically organize our society to make it maximally easy for law enforcement, even with court orders, to get information. We often make trade-offs and we make it more difficult. If that were not the case then why wouldn’t the government simply say all of these [takes out phone] have to be configured so they’re constantly recording everything that we say and do and then when you get a court order it gets turned over and we wind up convicting ourselves. So I don’t think socially we do that.
And I also think that experience shows we’re not quite as dark, sometimes, as we fear we are. In the 90s there was a deb — when encryption first became a big deal — debate about a Clipper Chip that would be embedded in devices or whatever your communications equipment was to allow court ordered interception. Congress ultimately and the President did not agree to that. And, from talking to people in the community afterwards, you know what? We collected more than ever. We found ways to deal with that issue.
So it’s a little bit of a long-winded answer. But I think on this one, strategically, we, requiring people to build a vulnerability may be a strategic mistake.
Übersetzung von Constanze und Daniel.
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: Bundesregierung sieht keinen Rechtsanspruch für schnelles Internet
Breitbandausbau schön und gut, aber einen Rechtsanspruch darauf gebe es nicht, so die Bundesregierung. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/waltjabsco/16460277610/">Walt Jabsco</a> : Bundesregierung sieht keinen Rechtsanspruch für schnelles Internet Wenn es konkret wird, versucht sich die Bundesregierung aus der Affäre zu ziehen. Zwar halte man am erklärten Ziel der Digitalen Agenda fest, „bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 MBit/s“ sicherzustellen.
Allerdings scheide „angesichts der europarechtlichen Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität “ eine „gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau des schnellen Internets aus“, so Dorothee Bär (CSU), Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Harald Ebner, der für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag sitzt.
Das liest sich im vor wenigen Wochen veröffentlichten Abschlussbericht der CDU-Kommission „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ unter der Leitung von Thomas Strobl noch ganz anders:
Wir wollen, dass jeder an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben kann. Unternehmen müssen überall in Deutschland über schnelles Internet verfügen. Dafür brauchen wir eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Deshalb ist es für die CDU zentral, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download zu erreichen. Das wachsende Bedürfnis nach breitbandigem Upload werden wir dabei ebenfalls berücksichtigen. Wir werden einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten.
Eine bereits 2011 veröffentlichte Studie von Bündnis 90/Die Grünen sah den Ansatz, schnelle Breitbandanschlüsse zur Grundversorgung zählen zu lassen, als vereinbar mit der erwähnten Richtlinie über den Universaldienst:
Grundsätzlich ist es auch möglich, in Deutschland einen Breitband-Universaldienst mit Übertragungsraten festzuschreiben, die noch über diese Grenzen hinausgehen. Zwar wäre dies definitorisch nicht mehr von der UDRL 2009 erfasst. Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass eine solche Verpflichtung europarechtlich unzulässig wäre. Ein Verbot höherer Bandbreitenvorgaben enthält die Richtlinie nicht. Folgen ergeben sich in erster Linie für Fragen der Finanzierung einer entsprechenden Universaldienstverpflichtung. Sie müsste dann aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden.
Die Realität scheint dem Gutachten Recht zu geben, schließlich hat das EU-Mitglied Finnland seit Mitte 2010 das Grundrecht auf einen Breitbandzugang gesetzlich festgeschrieben, ohne dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden wäre. Bei anderen Diensten stellt das offensichtlich auch kein Problem dar, wie Harald Ebner netzpolitik.org gegenüber ausführt:
[…] Ein Breitband-Universaldienst wäre als Grundversorgung natürlich absolut richtig und wichtig. Schließlich klappt das bei Post und Telefon ja auch. Und im dünn besiedelten EU-Staat Finnland gibt es schon seit fünf Jahren die allgemeine Breitband-Internet-Grundversorgung. Die Grundfrage ist natürlich mal wieder: wer soll das bezahlen? Thomas Strobls Vorschlag liefe darauf hinaus, dass der Staat den Ausbau finanzieren müsste. Von den erforderlichen 20 Milliarden Euro fehlen allerdings noch 12 Milliarden. Die dürfte Strobl Schäuble kaum abringen können. Bei der von uns geforderten Universaldienst-Lösung sollen die Unternehmen der Branche das über einen gemeinsamen Fonds selber finanzieren.
Auf jeden Fall müssen wir Strobl jetzt beim Wort nehmen. Auch im Koalitionsvertrag heißt es schließlich ‚Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben‘. Es ist jetzt Sache der Bundesregierung, das umzusetzen, statt sich rauszureden. Noch wichtiger als der Rechtsanspruch ist aber der tatsächliche Ausbau. Das ist es schließlich, was zählt. Was nützten einem am Ende politische Versprechungen und selbst ein Rechtsanspruch, wenn es faktisch vor Ort kein Netz gibt?
Text der Anfrage, aus dem PDF befreit
Ihre Frage Nr. 009/Juli:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Zugang zu schnellem Internet für alle Bürgerinnen und Bürger geben sollte, und wenn ja, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung einen solchen Rechtsanspruch zu implementieren ?
beantworte ich wie folgt:
Es ist erklärtes Ziel der Digitalen Agenda jedermann an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen. Die Bundesregierung strebt daher bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 Mbit/s an. Im Rahmen des verfassungsmäßigen Auftrags arbeitet die Bundesregierung Hand in Hand mit der Telekommunikationsbranche daran, den hierfür erforderlichen Netzausbau durch investitionsfördernde Rahmenbedingungen zu beschleunigen.
Angesichts der europarechtlichen Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität scheidet eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau des schnellen Internets aus.
[Update: Stellungnahme von Harald Ebner hinzugefügt]
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: Breitbandausbau: Was Europa von den USA lernen kann
In der Glasfaser liege die Zukunft, so Ben Scott und Susan Crawford. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/15653529233/in/">Groman123</a> : Breitbandausbau: Was Europa von den USA lernen kann Europa dürfe nicht die Fehler der USA wiederholen und seinen Telekommunikationsmarkt zu Tode liberalisieren. Die Folge wäre ein konsolidierter Markt, in dem nur wenige große Unternehmen Platz hätten – und der dadurch reduzierte Wettbewerb würde zu höheren Preisen, schlechterer Leistung und verlangsamtem Breitbandausbau führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Stiftung Neue Verantwortung, die heute vorgestellt wurde.
Die EU-Kommission und insbesondere Digitalkommissar Günther Oettinger würden das Pferd von hinten aufzäumen. Erklärtes Ziel ist es, durch Deregulierung einige wenige europäische Telekommunikationsunternehmen zu schaffen, die danach „angemessene Profite“ einfahren könnten. Diese würden dann in den Breitbandausbau investiert werden – so lautet zumindest die Hoffnung, die wiederholt die Runde macht. Die Erfahrungen aus den USA zeigen aber, dass mit gegenteiligen Effekten zu rechnen ist.
Dort herrscht mittlerweile ein Duopol zweier Unternehmen, die sich still und heimlich den Markt aufteilen: Wo etwa Comcast seine Dienste anbietet, ist Konkurrenz von Time Warner Cable selten zu finden und umgekehrt. Der mangelnde Wettbewerb macht es möglich, trotz vergleichsweise schlechtem Service überhöhte und immer steigende Preise zu verlangen, was jedoch einkommensschwache Bevölkerungsgruppen ausschließt.
Zudem fehlen die Anreize, die Infrastruktur auszubauen, was sich auch in den Zahlen widerspiegeln würde: Zwar liegen die Pro-Kopf-Investitionen in den USA über denen in der EU, allerdings fließen die Mittel nicht in den nachhaltigen Ausbau der Netzwerke. So verbuchen US-Unternehmen die Kosten für Kabelmodems und Settop-Boxen, die sie an ihre Kunden verleasen, als „Investitionen“. Nur ein Prozent des Umsatzes würden heutzutage tatsächlich in den Ausbau fließen, heißt es in der Studie.
Ferner führt ein solches Marktversagen zu Problemen bei der Zusammenschaltung mehrerer Netze (Peering beziehungsweise Interconnection), was sich beispielsweise Ende 2013 gezeigt hat, als die Videoplattform Netflix über die meisten großen US-Provider monatelang kaum benutzbar war. Wer als Endkunde mangels Angebot nicht zur Konkurrenz wechseln kann, die ebenfalls breitbandige Produkte anbietet, ist letztlich auf Gedeih und Verderb dem (einzigen) Provider in der Region ausgeliefert. Diese Willkürlichkeit und Intransparenz soll im Übrigen durch die vor wenigen Wochen in Kraft getretenen FCC-Vorschriften gemildert werden, die neben Peering-Fragen auch Netzneutralität regeln.
Letztere sollte in der EU ähnlich streng wie in den USA gehandhabt werden, um den Markteintritt europäischer Start-Ups nicht zu erschweren. Bekanntlich ist die Kommission „Spezialdiensten“ gegenüber freundlich gestimmt, also Überholspuren im Internet – eine Linie, wie man sie auch von Unternehmen wie der Deutschen Telekom her kennt. Die grundsätzliche Idee dahinter lautet, den europäischen Breitbandausbau durch US-amerikanische Konzerne wie Google oder Facebook bezahlen zu lassen, die zumindest derzeit die Inhalte im Internet dominieren. Die Regeln müssten dann aber für alle gelten: Und was ein milliardenschwerer Konzern aus der Portokasse bezahlen kann, gilt nicht für eine unbekannte Mini-Klitsche, die ein neues Produkt auf den Markt bringen will. Eine von der Kommission angestrebte, europäische Internetökonomie wäre mit dieser Strategie kaum machbar, so die Studie.
Ben Scott, Geschäftsführer der Stiftung und Susan Crawford, Harvard-Professorin und ehemalige Beraterin der Obama-Administration, betonten in einem Pressegespräch zur Präsentation der Studie einhellig, dass sich die europäische Politik die US-Lektionen zu Herzen nehmen sollte. Während in Europa – noch – dynamischer Wettbewerb herrsche, sei dieser jenseits des Atlantiks beinahe zum Erliegen gekommen. Die Infrastruktur werde kaum verbessert, weil kein Marktdruck herrsche, die Preise für Endkunden könnten mangels Konkurrenz willkürlich angehoben werden und schließlich würden selbst die Pro-Kopf-Investitionen ein falsches Bild zeichnen.
Wichtig sei zudem, Investitionen nicht nur um der Investitionen willen zu tätigen, sondern kooperativ vorzugehen und dabei auf zukunftsfähige Technologien zu setzen. Es sei niemandem geholfen, wenn etwa jeder Provider sein eigenes Süppchen kochen und eigene Leitungen zum Kunden legen würde. Stattdessen solle der Glasfaserausbau (FTTH/FTTB) koordiniert vorangetrieben werden und zu einer öffentlich nutzbaren Ressource werden, indem beliebige Provider die Leitungen anmieten und darauf ihre Produkte anbieten. Besonders kommunale Projekte hätten in den USA erste Erfolge gezeigt, sofern ihnen die Lokalpolitik in Tandem mit Provider-Platzhirschen nicht gerade Steine in den Weg legen.
Die Politik müsse Anreize schaffen, um kurzfristiges Shareholder-Value-Denken auszuhebeln. An der Börse notierte Unternehmen sind zuvorderst ihren Anlegern verpflichtet und achten deshalb in erster Linie auf ihre Quartalszahlen. Jetzt getätigte Investitionen, die sich erst in 20 Jahren amortisieren würden, klingen aus dieser Perspektive heraus betrachtet wenig attraktiv – eine Logik, die im Übrigen auch für auf Zeit gewählte Politiker gilt. Zudem würden sich Provider mit Händen und Füßen dagegen wehren, vorrangig als Infrastrukturlieferanten zu dienen, denn da seien nur Margen von etwa zehn Prozent zu erreichen. Hier würden selbst großzügig ausgestattete Töpfe wie der neu geschaffene EFSI-Fonds wenig erreichen – die Mittel würden schlicht liegenbleiben. Diese Denke mag Anlegern und Großunternehmen entgegenkommen, helfe aber nicht dabei, leistungsfähige und bezahlbare Infrastruktur für alle zu errichten.
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: Breitbandausbau: Glasfaseranschlüsse in Deutschland Mangelware
Quelle: Breitbandatlas, Antwort auf die Kleine Anfrage 18/5191 : Breitbandausbau: Glasfaseranschlüsse in Deutschland Mangelware Die Linke-Fraktion wollte wissen, wie es um die Breitband-Infrastruktur in Deutschland bestellt ist und hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Fragen lauteten, inwieweit die Bundesregierung Auskunft über die Breitband-Netzinfrastruktur in Deutschland geben kann, welche Infrastrukturen (Kabel, FTTB/H, usw.) in welchen Gebieten vorhanden sind und welche Unterschiede in der Infrastruktur zwischen den Ost- und Westbundesländern sowie städtischen und ländlichen Gebieten bestehen.
Leider sah sich die Bundesregierung nicht in der Lage, die Fragen in der „vorliegenden Form“ zu beantworten. Sie verweist lediglich auf den öffentlich verfügbaren Breitbandatlas, der zumindest im Groben Aufschluss über die Verfügbarkeit der jeweiligen Zugangstechnik gibt. Die Daten bestätigen nicht das erste Mal, dass der besonders wichtige Glasfaserausbau in Deutschland nicht so recht vorankommt. Spitzenreiter in der Statistik ist Bayern, und selbst dort haben lediglich 9,2 % der Haushalte direkten Zugang zu FTTH (Fibre To The Home) beziehungsweise FTTB (Fibre To The Building). In vier weiteren Bundesländern kommen zwischen vier und sechs Prozent der Haushalte in den Genuss direkter Glasfaseranschlüsse, danach sieht es noch düsterer aus. Die überwiegende Mehrheit solcher Anschlüsse ist – wenig überraschend – bloß im städtischen Bereich verfügbar.
„Um Deutschlands Netze zukunftssicher zu machen, brauchen wir den Glasfaserausbau“, forderte Herbert Behrens, Sprecher für Digitale Infrastruktur der Linke-Fraktion im Bundestag. „Keine andere Technologie kann die entsprechenden Datenmengen abtransportieren“, so der Bundestagsabgeordnete. Zwar werde per Funk und Vectoring seit längerem versucht, die Verfügbarkeit von schnellem Internet zu verbessern. Wirklich zukunftssicher sei allerdings nur die Glasfaser, wie viele Experten betonen würden.
Doch nicht nur beim Glasfaserausbau offenbaren sich eklatante Lücken. In keinem der fünf neuen Bundesländer haben mehr als die Hälfte aller Haushalte die Möglichkeit, Internet über Kabel (CATV) zu beziehen. In Brandenburg liegt der Anteil bei erschreckend niedrigen 33 %, Sachsen-Anhalt liegt sogar noch einen Prozentpunkt darunter. Von den scheinbar traumhaften Ausbauraten im Mobilfunkbereich über UMTS und LTE sollte sich allerdings niemand blenden lassen: Solche Verbindungen sind in aller Regel deutlich instabiler als Kabelleitungen, werden verlangsamt, sobald ein weiterer Teilnehmer dieselbe Funkzelle auslastet (Shared Medium), und haben meist ein knapp bemessenes Transfervolumen. Und auch hier gilt, dass man schnell in die Röhre guckt, sobald man den städtischen Bereich verlässt.
Wie man es dreht und wendet: Deutschland befindet sich beim Breitbandausbau keineswegs im „vorderen Mittelfeld“, wie Digitalkommissar Günther Oettinger vor wenigen Monaten behauptet hat, und liegt insbesondere bei richtig schnellen Glasfaseranschlüssen weit abgeschlagen hinten. Das großmundige Versprechen, bis 2018 flächendeckend 50 MBit/s sicherzustellen, bleibt bis auf Weiteres uneingelöst.
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: Die vermeintlichen Argumente der SPD zur Vorratsdatenspeicherung
: Die vermeintlichen Argumente der SPD zur Vorratsdatenspeicherung Am Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteikonvent mehrheitlich beschlossen, sich für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten auszusprechen. Man betont nun, das sei keine Vorratsdatenspeicherung „in der bisherigen Form“, sondern eben nur eine „Mindestspeicherung“.
Warum die Sozialdemokraten der Meinung sind, dass die Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt werden, legen sie in einer langen Pressemitteilung dar und erläutern den Beschluss: Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten.
Warum will die SPD also teure und technisch aufwendige Überwachungssysteme mit einem fragwürdigen Nutzen installieren lassen, deren Anforderungen bei der Datensicherheit in der Post-Snowden-Zeit ganz erheblich sein müssten?
Man verweist zunächst auf den SPD-Parteitagsbeschluss 2011, der „die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ fordere, sich aber in Wahrheit auf die Umsetzung der damals noch bestehenden, aber mittlerweile für rechtswidrig erklärten EU-Richtlinie bezog.
In der Mitteilung sind einige Behauptungen enthalten, die dem Inhalt des Gesetzentwurfs widersprechen. So schreiben die Sozialdemokraten:
Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger sind von der Speicherpflicht ausgenommen Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht abgerufen werden.
Niemand ist von vorneherein bei der geplanten generellen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, entsprechend besteht die Speicherpflicht auch für Berufsgeheimnisträger. Die Telekommunikationsinformationen dieser Geheimnisträger werden in Wahrheit also sehr wohl gespeichert. Die rechtlichen Schutzvorkehrungen können also erst beim Datenzugriff greifen. Die Vorgabe des EuGH, der ganz klar die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger schon beim Speichern ihrer Daten fordert, werden dabei missachtet.
„Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ scheint weiter das Motto zu sein, wenn es um den politischen Streit um die VDS geht. Denn mit der Wahrheit nehmen es die Sozialdemokraten auch sonst nicht allzu genau. In der Mitteilung heißt es:
Nur ein Gericht darf den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kundendaten bei den Unternehmen erlauben.
Der VDS-Gesetzentwurf enthält aber keinen Richtervorbehalt bei der Bestandsdatenabfrage, so dass Polizeibeamte und Geheimdienstler ohne Umstände und in großem Umfang weiterhin Bestandsdaten abfragen können, die gleichsam hintenrum zum Zugriff auf die Vorratsdaten führen.
Erwähnenswert findet die SPD übrigens auch, dass man eine „Löschverpflichtung“ einführe. Außerdem würde man „mit massiven Geldbußandrohungen“ eine Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen pönalisieren. Da man vorher die Telekommunikationsanbieter zwingt, die Daten zu speichern, ist beides aber doch wohl das Mindeste, was man als Betroffener erwarten darf.
Die SPD betont, man würde mit der VDS keine heimliche Überwachungsmaßnahme vornehmen, da „die Betroffenen nachträglich benachrichtigt“ würden. Wie die vorgesehene Benachrichtigungspflicht allerdings in der Praxis gestaltet wird, ist angesichts der absehbar vielfachen Nutzung noch offen.
Ob der Gesetzentwurf zur VDS aber nun tatsächlich im Einklang „mit Datenschutz und Grundrechten“ und auch mit den betonten „Grundwerten der Sozialdemokratie“ ist, wie die SPD uns zu überzeugen versucht hat, scheint ohnehin nicht jedem Sozialdemokraten besonders wichtig zu sein. Um es mit den Worten von Reinhold Gall (SPD) zu sagen:
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: BDK beklagt „hysterisch geführte Diskussion“ und fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung
: BDK beklagt „hysterisch geführte Diskussion“ und fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fiel schon in der Vergangenheit durch besonders wahnwitzige Argumentationen auf, wenn es um die Überwachung und Kontrolle der Netze geht. Die Gefahren dort könnten sich nämlich „ähnlich verheerend auswirken wie atomare Angriffe“, meinte der BDK, daher wäre ein „Notausschalter fürs Internet“ eine sinnvolle Maßnahme gegen diese ganzen Webangebote mit suspektem Inhalt.
Soweit ist es bekanntlich noch nicht, daher fordert der BDK hilfsweise eine massive Ausweitung der noch gar nicht vom Parlament beschlossenen Vorratsdatenspeicherung. Der Verband scheint die öffentlichen Diskussionen nur noch eingeschränkt wahrzunehmen und bunkert sich in einer Wahrnehmung der Welt ein, in der es nur hundsgemeine Kriminelle gibt und sich daher die Gesetzgebung ausschließlich darauf auszurichten hat, alles nur Erdenkliche zu tun, diese zu überwachen.
In einer Stellungnahme (pdf) an den Rechts- und Innenausschuss des Bundestags identifiziert André Schulz als Bundesvorsitzender des Polizistenverbandes zahlreiche „Defizite des Gesetzesentwurfes“ und listet „auszugsweise zum Nachlesen“ einzelne Strafverfahren auf, die als Begründung für eine anlasslose Aufzeichnung der Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung dienen sollen. Der Versuch misslingt nicht nur, weil Einzelfälle keine Begründung für eine so umfassende Aufzeichnung der Verkehrsdaten sein können, sondern auch deshalb, weil in einigen der kurz dargelegten Fälle Ermittlungen beschrieben werden, die ohne Vorratsdaten erfolgreich waren.
Der BDK stört sich besonders daran, dass „kein einziger Korruptions- oder Betrugstatbestand“ in dem geplanten Straftatenkatalog enthalten und generell eine Beschränkung auf besonders schwere Straftaten und Bandendelikte vorgesehen ist. Der Katalog sei daher stark auszuweiten.
In der Stellungnahme wird fast jede der absurden falschen Behauptungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt. Auch das Fazit des BDK bleibt gewohnt einfältig und beschimpft gleich noch diejenigen, die sich gegen die vollständige Aufzeichnung ihres Telekommunikationsverhaltens wehren, als hysterisch:
Wir müssen in Deutschland endlich die teilweise hysterisch geführte Diskussion beenden, im 21. Jahrhundert ankommen und dürfen uns nicht hinter Ideologien und kolportierten Halbwahrheiten sogenannter Netzaktivisten verstecken.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind übrigens mitnichten nur Netzaktivisten, sondern die Mehrheit der Bevölkerung.
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: EU-Kommission erlaubt staatliche Förderungen beim Breitbandausbau in Deutschland
Der Bund wird den Breitbandausbau mit 2.7 Milliarden Euro fördern. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/vodafone_de/18383482635/">Vodafone Germany</a> : EU-Kommission erlaubt staatliche Förderungen beim Breitbandausbau in Deutschland Deutschland darf staatliche Förderungen in der Höhe von 3 Milliarden Euro ausschütten, um den Ausbau von Breitband-Internetzugängen voranzutreiben. Die EU-Kommission sah keinen Verstoß gegen EU-Beihilfevorschriften und genehmigte den Antrag. Die Regelung würde einen „Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU“ leisten und den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht gefährden, wie es in einer Presseaussendung hieß.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: „Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt“. Das würde „Investitionen in die Infrastruktur ankurbeln“ und „einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkt(es)“ leisten.
Die Mittel sollen dazu verwendet werden, sogenannte NGA-Breitbandzugänge (Next Generation Access) auszubauen. Diese ersetzen auf Kupfer basierende Infrastrukturen durch Glasfaserleitungen, was Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s ermöglichen soll. In den meisten Fällen werden 50 MBit/s angepeilt. Beantragen können die Förderungen private Anbieter und Gemeinden in Gebieten, in denen für die nächsten drei Jahre keine privaten Investitionen in NGA-Netze geplant sind.
Ob tatsächlich 3 Milliarden Euro ausgeschüttet werden, bleibt unklar. Das Budget des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht 1,4 Milliarden Euro an Förderungen vor, hinzu sollen Erlöse aus der Versteigerung von Frequenzen kommen, die bisher vom Rundfunk genutzt wurden. Das BMVI teilte uns mit:
Bei den drei Milliarden Euro handelt es sich um einen Richtwert dessen, was mit der NGA-Rahmenregelung gefördert werden kann. Im Haushalt des BMVI sind für das Förderprogramm des Bundes zum Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten insgesamt 1,4 Milliarden Euro bis 2019 eingestellt. Hinzu kommt der Anteil des Bundes an den Erlösen aus der Versteigerung der 700 MHz- und 1,5 GHz-Frequenzen (sogenannte Digitale Dividende II). Der genaue Betrag lässt sich derzeit nicht beziffern, da die Auktion bei der Bundesnetzagentur noch nicht abgeschlossen ist. Die Bundesländer haben sich verpflichtet, ihren Anteil an der Digitalen Dividende ebenfalls in die Digitalisierung und den Breitbandausbau zu reinvestieren.
Zudem erarbeite das BMVI ein Förderprogramm für „die unterversorgten Gebiete, in denen sich der Ausbau allein nicht rechnet“. Mit dem Programm soll noch in diesem Jahr gestartet werden.
Klares Nein zu Förderung von Vectoring
Von staatlichen Beihilfen ausdrücklich ausgenommen sind Zugänge, die über Vectoring hergestellt werden. Zwar könnten mit Hilfe dieser Technik die Übertragungsraten mit nur geringen zusätzlichen Investitionen weiter gesteigert werden. Allerdings versperrt dieser Ansatz Wettbewerbern den Weg zu potenziellen Kunden, weil er die Bündelung mehrerer Leitungen voraussetze und diese dann nur von einem Anbieter bedient werden könnten, so die Pressemitteilung. Die „wettbewerbsschädigenden Auswirkungen“ würden einen offenen Zugang zum Netz verhindern und seien daher von staatlicher Förderung auszuschließen.
Sollte Deutschland – wie angekündigt – ein nicht näher spezifiziertes Zugangsprodukt entwickeln, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Anschlüssen ermöglicht, würde das die Kommission prüfen und gegebenenfalls den Einsatz der Technik in staatlich geförderten Projekten erlauben. Unklar bleibt, wie sich das auf die Strategie der Deutschen Telekom auswirken wird, die gerne knapp sechs Millionen Haushalte auf Vectoring umstellen und damit etwa 135.000 Kunden alternativer Provider abklemmen würde. Kritische Stimmen, wie sie beispielsweise beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) laut wurden, sehen darin eine „Re-Monopolisierung des Netzes“, weil Konkurrenten keine Wahl bliebe, als auf vorkonfektionierte Telekom-Leitungen zu setzen.
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: Überwachungsgesamtrechnung: Vorratsdatenspeicherung ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt
: Überwachungsgesamtrechnung: Vorratsdatenspeicherung ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt
Wir blicken auf ein Jahrzehnt zurück, das von Gesetzesverschärfungen gekennzeichnet ist, die technisierte Überwachung zum alltäglichen Standard hat werden lassen. Der eigentlich eher im geheimdienstlichen Bereich beliebte „Full take“ entwickelt sich langsam zum modus operandi, wie nicht nur die Neu-Einführung der Vorratsdatenspeicherung zeigt, bei der gesetzlich vorgeschrieben werden soll, die Metadaten der Kommunikation der gesamten Bevölkerung ohne jeden Anlass abzuspeichern.Was macht das mit einer Gesellschaft, deren Menschen verpflichtet werden, biometrische Gesichtsbilder bei den Behörden abzugeben, deren Flugverbindungen abgespeichert werden und die wissen, dass hunderttausende Telefonate jedes Jahr abgehört werden und jede Kommunikationsregung in Datenbanken landet?
Ob sich solche Grundrechtseingriffe kumulieren, wird in der Rechtswissenschaft schon mehrere Jahre diskutiert. Man versucht, mit einer ganzheitlichen Sicht auf die technischen Überwachungstendenzen zu blicken.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gedanken vor einigen Jahren angeregt, dass man eine Art Überwachungsgesamtrechnung aufmachen müsse. Als es im Jahr 2005 über den Einsatz des Global Positioning Systems (GPS) als Observationsmethode entschied, legte es erstmals Regeln für den zeitgleichen Einsatz von verschiedenen technischen Überwachungswerkzeugen gegen einen Verdächtigen fest und benannte Risiken einer viele Ebenen des menschlichen Umfeldes erfassenden Überwachung (BVerfGE 112, 304 (316–321)). Man müsse solche „additiven Grundrechtseingriffe“ mitbedenken und nicht nur die einzelne Maßnahme, um eine „Rundumüberwachung“ zu verhindern.
Bei der Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung ist es also höchste Zeit, eine „Überwachungsgesamtrechnung“ aufzumachen, die nicht nur die einzelne gesetzliche Regelung zu betrachten, sondern die Fülle an Überwachungsregelungen und Befugniserweiterungen einzubeziehen. Professor Alexander Roßnagel von der Universität Kassel kommt zu dem Schluss, dass dies im Sinne der Grundrechte getan werden müsse:
Die Notwendigkeit, alle staatlichen Überwachungsmöglichkeiten auf ein Maß zu beschränken, bei dem die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert wird, zählt sogar zur europarechtsfesten „verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland“. (Rossnagel, NJW 2010, Heft 18, pdf)
Ein sich an den Grundwerten der Verfassung orientierender Gesetzgeber müsste also korrigierend eingreifen, wenn sich verschiedene Überwachungsgesetze zu einem Gesamtbild fügen, das kaum noch überwachungsfreie Räume zulässt.

Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, sollte man sich nicht nur aus Gründen der Gesamtschau der Überwachungsproblematik besinnen, sondern auch, weil Geheimdienste das Datenreservoir anzapfen werden. Außerdem öffnet sich mit der Vorratsdatenspeicherung eine Tür zu weiteren anlasslosen Datensammlungen. Die Humanistische Union hatte es anlässlich des Streits um den sog. Großen Lauschangriff gefordert, man sollenicht wegen eines vermeintlichen Sachzwanges grundlegende Prinzipien unserer Verfassung preisgeben. Sicherheitspolitik, die fundamentale Freiheitsrechte beseitigt, verändert den demokratischen Verfassungsstaat.
Wenn Justizminister Heiko Maas im Rahmen seiner hilflosen Begründungsversuche zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung von der „Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffsintensität“ spricht, dann unterschlägt er den Effekt „additiver Grundrechtseingriffe“, die nämlich auch insgesamt verhältnismäßig sein müssen.
Dass der Staat Schutzpflichten hat, wenn es um die Wahrung der Grundrechte geht, wird in der derzeitigen Diskussion schnell unter den Tisch gekehrt. Es reicht nicht nur ein Reinigungseid. Der Gesetzgeber muss ordentlich begründen, warum er Überwachungsmaßnahmen plant und eben gleichzeitig einkalkulieren, ob sich diese Maßnahmen kumulieren.
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte im letzten Jahr sogar vorgeschlagen, dass in Zukunft „Unterlassungen von Schutzpflichten einklagbar sein“ können sollen.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ohnehin nicht verhältnismäßig, aber sie einführen zu wollen, ohne wenigstens mal über das Gesamtbild der anderen anlasslosen Datensammlungen und der anderen technischen Überwachungspotentiale in ihrer Gesamtheit nachzudenken, zeugt schon von einer bemerkenswerten Ignoranz.
Lizenzen der Bilder: CC BY-SA 2.0 via flickr
Marcus Sümnick -
: Zum Snowden-Jubiläum: Strafanzeige wegen Geheimdienst-Überwachung erweitert
: Zum Snowden-Jubiläum: Strafanzeige wegen Geheimdienst-Überwachung erweitert Der Chaos Computer Club und verbündete NGOs haben zu ihrer Strafanzeige von 57 Seiten aus dem Jahr 2014 und der Erweiterung der Vorwürfe heute ein drittes Mal nachgelegt und verlangen vom Generalbundesanwalt, endlich mit Ermittlungen gegen Geheimdienste und Bundesregierung zu beginnen. Es stehe weiterhin im Raum, dass die Bundesanwaltschaft wegen strafbarer geheimdienstlicher Agententätigkeit (nach § 99 Strafgesetzbuch) und Beihilfe dazu sowie wegen Strafvereitelung im Amt tätig werden müsse.
Die Anwälte Hans-Eberhard Schultz und Claus Förster haben daher im Namen der Aktivisten einen weiteren Schriftsatz an die Bundesanwaltschaft gerichtet:
„Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten, denn die Beweislage ist zumindest für den Verdacht auf strafbare Handlungen erdrückend.“
Generalbundesanwalt Harald Range hatte im Juni 2014 nur ein Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts in Sachen Abhören des Mobiltelefons von Kanzlerin Angela Merkel eingeleitet, wollte Zeugen vernehmen und Auskünfte anfordern:
„Es liegen greifbare Tatsachen vor, die den Verdacht der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste begründen.“
Die „greifbaren Tatsachen“ mochte der Generalbundesanwalt allerdings nicht erkennen, wenn es um das Ausspionieren der anderen Menschen geht. Vielleicht werden in Karlsruhe ja mittlerweile Zeitungen ausgeliefert, so dass ihm langsam mal ein paar Anhaltspunkte für Straftaten aufgefallen sind.
Wem das alles zu viel Juristendeutsch ist, kann sich das übrigens auch von der heute-show erklären lassen.
2 Jahre Snowden-Enthüllungen: Deine Spende für mehr netzpolitik.org.
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: Zwei Jahre Snowden-Enthüllungen: Deine Spende für mehr netzpolitik.org
: Zwei Jahre Snowden-Enthüllungen: Deine Spende für mehr netzpolitik.org
Heute jährt sich zum zweiten Mal der Tag zum Start der Snowden-Enthüllungen. Wir haben hier bereits über die anlasslose Massenüberwachung durch Geheimdienste geschrieben, als Edward Snowden noch nicht bei der NSA angefangen hatte. Und wir werden auch noch über das Thema schreiben, wenn die Medienaufmerksamkeit wieder zu anderen Themen gesprungen ist. Das können wir nur durch Eure Unterstützung machen. Wir finanzieren uns weitgehend über Leserfinanzierung in Form von Daueraufträgen und Einzelspenden. Das ermöglichte uns, in den vergangenen zwei Jahren von einer kleinen festen Redaktion von 1,5 Stellen auf fünf Personen im Redaktionsteam zu wachsen, die derzeit insgesamt 3,75 Stellen umfasst. Weitgehend unabhängig von Werbung und vor allem ohne dass Ihr durch Werbung bei uns getrackt werdet.
Eure Unterstützung ermöglicht uns, an Themen dran zu bleiben und immer wieder den Finger in die Wunde zu legen.
Unsere Berichterstattung und Live-Blogs aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss gehören dazu. Wie auch unsere umfassende Begleitung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, wo wir kontinuierlich einordnen, erklären und auch die entscheidenden Fragen an Bundesregierung & Co stellen können. Für uns endet Netzpolitik auch nicht an den deutschen Grenzen, wenn alle wichtigen Entscheidungen in Brüssel und Straßburg entschieden werden, wo sonst niemand so genau hinschaut.
Die Themen gehen uns nicht aus. Ganz im Gegenteil: Snowden-Enthüllungen, BND-Affäre, Netzneutralität, Vorratsdatenspeicherung, Urheberrechtsreform sind nur einige Themen neben all den anderen unzähligen anderen Vorhaben, die unsere Freiheit einschränken (können). Und die zeigen, dass man einen langen Atem haben muss und immer wieder aufs Neue gegen kleinen und großen Unsinn anschreiben muss. Wir haben diesen langen Atem. Wir haben das Wissen, die Erfahrung, die Netzwerke, die Motivation und vor allem immer noch den Spaß dabei. Und wir können noch viel mehr. Mit Eurer Hilfe!
Helft uns zu wachsen und noch besser zu werden. Für Eure und unsere Grundrechte. Und für eine lebenswerte digitale Gesellschaft.
