Seit mit einem Beitrag im Deutschlandfunk ruchbar wurde, dass der Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen nicht nur eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrats erstattet, sondern damit auch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Informanten angestoßen hat, ist die Pressefreiheit wieder zum Thema geworden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war schon häufiger Ziel unserer Berichterstattung. Wir schrieben über den Personalplan und das Konzept für eine neue Einheit des Amtes, dessen Aufgabe eine erweiterte Telekommunikations- und Internet-Auswertung sein soll.
Pressefreiheit weltweit, Mai 2015, CC BY-NC-ND 2.0, via Freedom of the Press report (pdf)
Wir haben auch Kritik dafür bekommen, dass wir Maaßens Aussagen zur Strafanzeige und zu Ermittlungen skandalisiert und als Versuch der Einschüchterung dargestellt haben und auch einen Angriff auf die Pressefreiheit und ‑vielfalt darin sehen. Uns drängten sich im Zusammenhang mit der Strafanzeige nämlich auch einige Fragen auf.
Warum wir uns als Redaktion durch Maaßens Äußerungen und die Strafanzeigen direkt betroffen sehen, hat mit dem Ziel solcher Ermittlungen zu tun. Im Kern besteht das Ziel darin, herauszufinden, wer Journalisten über vertrauliche Vorgänge informiert. Damit geraten aber nicht nur diejenigen, die versuchen, Licht in schattige Bereiche zu bringen, selbst in Gefahr, zur Zielscheibe staatlicher Überwachungsmaßmahnen zu werden, sondern eben auch deren Kontakte in den Redaktionen.
In diesem Zusammenhang werden nun häufiger die Verfassungsbeschwerden gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen von Cicero und das entsprechende Urteil des Bundesverfassunsgerichts vom 27. Februar 2007 genannt. Und ein Blick zurück auf die Cicero-Affäre und das Urteil erinnert an die Grundsätze der Pressefreiheit, die von den Richtern hervorgehoben wurden.
Betroffen war damals insbesondere der Journalist Bruno Schirra, ein nicht unumstrittener, aber weithin beachteter und selbstbewusster Fachmann für Enthüllungen. Es ging um einen geheimen Bericht des BKA über Abu Musab Al-Zarqawi, der 2006 von der US-amerikanischen „Delta Force“ mit einer gezielten Bombardierung in der Nähe von Bagdad ermordet wurde, und um den mutmaßlichen Verrat von Dienstgeheimnissen. Wer sich für mehr Details der Falls interessiert und sich einen Eindruck von dem Journalisten machen möchte, dem sei das Küchenradio-Gespräch mit Schirra empfohlen.
Die Gemeinsamkeit zu dem Cicero-Fall besteht natürlich nicht in der Durchsuchung der Redaktion, sondern in der Tatsache, dass Schirra in einem im Cicero veröffentlichten Artikel aus diesem BKA-Bericht zitiert und daraufhin Ziel von Ermittlungen wurde. Die Ermittlungen und Durchsuchungen dienten in erster Linie dem Zweck, Informanten aufzudecken. Zum Runterladen für den Leser gab es den BKA-Bericht allerdings nicht.
Grundsätzlich gilt: Schirra und allen Journalisten in Deutschland steht das Recht zu, ihre Informanten, ihre Quellen und ihre Methoden im Regelfall nicht offenbaren zu müssen. Denn wenn der Druck auf kritische Medienvertreter steigt, wird langfristig der Selbstzensur Vorschub geleistet. Wurden in der Vergangenheit Durchsuchungen von Redaktionen angeordnet, war das stets ein sehr seltener Einzelfall. Immer wurden solche Versuche von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt und kritisiert. So auch in Schirras Fall. Selbst die damals oppositionelle CDU/CSU war empört und verurteilte das Vorgehen:
Die komplette Durchsuchung der Redaktion der Zeitschrift „Cicero“ und der Privaträume eines Journalisten sind dabei ein völlig unverhältnismäßiges Mittel und müssen als ein ernst zu nehmender Eingriff in die Pressefreiheit verurteilt werden.
Juristisch betrachtet war die Anordnung der Durchsuchung der Redaktion des Cicero sowie die Beschlagnahme der Unterlagen im Ergebnis ein „verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit“. Das Recht der Journalisten auf Informantenschutz war verletzt worden, stellte das Bundesverfassungsgericht später fest. Es führte aber auch aus:
Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.
Dieses Eindringen in die Vertrauenssphäre geschieht aber nicht erst mit der Durchsuchung einer Redaktion.
Nur weil es sich mehr und mehr einbürgert, dass es als normal angesehen wird, dass das Handeln der Geheimdienste undurchschaubar ist und viel zu viele Aspekte von deren Arbeit „geheim“ gestempelt wird, heißt das für die Arbeit von Journalisten mit Informanten noch lange kein devotes Duckmäusertum, jedenfalls nicht bei uns. Dass wir Informationen oder uns möglicherweise anvertraute Dokumente über das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere intransparente Behörden auf netzpolitik.org bringen, wird auch in Zukunft so bleiben.
Wir lassen uns natürlich nicht einschüchtern.