Nach Verfassungsschutz und BND ist auch der dritte Geheimdienst des Bundes mal wieder in einen Skandal verwickelt.
Als Hersteller des Pannengewehrs G36 war Heckler & Koch so genervt von öffentlicher Berichterstattung, dass man Anzeige stellte und darauf drängte, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst auf die Journalisten anzusetzen. Detlef Selhausen, damaliger Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des Verteidigungsministeriums machte sich dieses Anliegen zu eigen und bat MAD-Präsident Ulrich Birkenheier, aktiv zu werden – zum Schutz von Bundeswehr und Heckler & Koch. Mittlerweile hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen Selhausen entlassen und die Quelldokumente herabgestuft.
Wir veröffentlichen die Dokumente an dieser Stelle im Original:
- 06.12.2013: Brief von BMVg-AL Selhausen an MAD-Präsident Birkenheier: Firma Heckler & Koch. Ihr Gespräch mit den Herren Heeschen und Ihloff am 20. Nogvember 2013
- 23.12.2013: Antwort von MAD-Präsident Birkenheier an BMVg-AL Selhausen: Firma Heckler & Koch. Ihr Schreiben vom 06.12.2013
- 13.03.2014: Interne Aufarbeitung des BMVg zum G36: Gewehr G36. Hier: Genese (ursprünglich VS-Vertraulich)
Und hier die relevanten Textstellen aus den PDFs befreit:
Berichterstattung als „Kampagne gegen Heckler & Koch und Bundeswehr“

In dem „Genese-Papier“ heißt es zum Abschnitt „Mediale Berichterstattung“:
Das mediale Interesse war im gesamten Verlauf der Untersuchungen zum G36 ungebrochen hoch. Die Öffentliche Meinungsbildung und Berichterstattung wurde offensichtlich durch mehrere Journalisten gesteuert. Grundlage dieser Berichterstattung waren auch interne, teil als VS-NfD eingestufte Dokumente der Bundeswehr.
Seit 2013 berichtet vornehmlich ein klar erkennbarer Kreis deutscher Medien mit wiederkehrender Regelmäßigkeit über Heckler & Koch, nämlich „Die Zeit“, „Der Spiegel“, „tageszeitung“ und „Bild am Sonntag“.
Seit Mai 2013 richtet sich die mediale Kritik nicht mehr gegen Heckler & Koch alleine, sondern auch gegen das Bundesministerium der Verteidigung und dessen Beschaffungspraktiken.
Auffällig ist, dass der Verlauf der medialen Berichterstattung mit wesentlichen Aktivitäten der Bundeswehr und der internen Untersuchungen zum Gewehr G36 korrespondiert. Die Schlagzeilen der Berichterstattung der Jahre 2012 und 2013 sind im Anhang zur Anlage 1a aufgezeigt.
Insbesondere nach der Reportage der ARD (SWR) am 17. September 2013 „Der Minister und das Gewehr: Auch beim G36 täuscht de Maiziäre die Öffentlichkeit“ war eindeutig erkennbar, dass die laufende mediale Thematisierung des G36 Teil einer gesteuerten Kampagne gegen den Hersteller Heckler & Koch und gegen die Bundeswehr ist.
In der Reportage der ARD werden Sachverhalte und Tatsachen in einen irreführenden Zusammenhang gestellt. Für die Kernaussage der Sendung von fehlerhaften und für den Einsatz nur bedingt tauglichen Gewehren G36 werden – für den Laien nicht erkennbar – Schussversuche eines sogenannten „Waffensachverständigen“ mit umgebauten zivilen Waffen als Beleg herangezogen.
Auf Grund der falschen Darstellung hat die Firma Heckler & Koch gegen den Sender vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirkt.
Strafanzeige und Verteidigungsministerium

Die Waffenschmiede hatte nicht nur eine einstweilige Verfügung erwirkt, sondern auch Strafanzeige gestellt. Dabei wurde auch der Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) des Verteidigungsministeriums Detlef Selhausen beteiligt. Über ein „Gespräch der Bundesanwaltschaft mit Abteilungsleitung AIN“ heißt es:
Nach hiesiger Kenntnis hat die Firma Heckler & Koch auf Grund der Weitergabe von vertraulichen Unterlagen in den öffentlichen Raum Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats erstattet. In dieser Angelegenheit führte die Bundesanwaltschaft mit dem Abteilungsleiter AIN und seinem Stellvertreter am 30. Januar 2014 ein Gespräch und erbat weitere Informationen.
Verteidigungsministerium: „Tätigwerden des MAD befürwortet“
Schon vorher, am 20. November 2013, erbat Heckler & Koch eine „Einschaltung Militärischer Abschirmdienst“, was Detlef Selhausen sechs Tage später ebenfalls tat:
Auf Grund der systemischen Bedeutung des Herstellers des Gewehrs G36 für die Bundeswehr, der bereits jahrelangen negativen und in Teilen falschen Medienberichterstattung über das Unternehmen Hecker & Koch als Hersteller des Gewehrs G36 sowie der Bestrebungen das Unternehmen von dritter Seite zu übernehmen, haben am 20. November 2013 die Geschäftsführer des Unternehmens den Präsidenten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) mit dem Petitum des Tätiggwerdens (sic!) des MAD besucht. In einem Telefonat am 26. November 2013 hat der Stellvertretende Abteilungsleiter AIN und mit Schreiben vom 6. Dezember 2013 hat der Abteilungsleiter AIN ebenfalls ein Tätigwerden des MAD befürwortet. In dem Schreiben sind die sicherheitsrelevante Gründe für die Zuständigkeit des MAD in dieser Angelegenheit aufgezeigt worden. Gleichwohl hat der Präsident mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 gegenüber dem Abteilungsleiter AIN eine Bearbeitungszuständigkeit des MAD verneint.
Ministerium kritisiert „negative Berichterstattung über das Unternehmen“

Am 06. Dezember 2013 schrieb der BMVg-Abteilungsleiter Selhausen an MAD-Präsident Birkenheier:
Sehr geehrter Herr Präsident,
für Ihr Schreiben vom 20. November 2013, in dem Sie mich über Ihr Gespräch mit dem Geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens Heckler & Koch Beteiligungs GmbH und dem Geschäftsführer der Firma Heckler & Koch GmbH informieren, danke ich Ihnen.
In dem Gespräch haben die Geschäftführer Ihnen vorgetragen, dass das Unternehmen Heckler & Koch durch Kampagnen unterschiedlicher Personen gezielt diskreditiert werde, in den Medien unter Berufung auf als Verschlusssache eingestufte Unterlagen aus dem Geschäftsbereich des BMVg eine negative Berichterstattung über das Unternehmen erfolge, dies dazu führe, dass andere Unternehmen Übernahmeabsichten gegenüber Dienststellen der Bundeswehr anzeigten und möglicherweise das Vertrauen der Bundeswehr und der Soldatinnen und Soldaten in die Produkte von Heckler & Koch Schaden leide. Sie haben mitgeteilt, dass sie hierbei keine Anhalts punkte für eine Zuständigkeit des Militärischen Abschirmdienstes sähen.
Dies verwundert insoweit, als auf Grund bestimmter Hinweise der Verdacht nicht auszuschließen ist, dass bewusst falsche bzw. irreführende Informationen an bzw. von bestimmten ausländischen Nachrichtendiensten – möglicherweise unter Zuhilfenahme von Bundeswehrangehörigen – gesteuert werden. Diese Kampagnen könnten angesichts der äußerst angespannten wirtschaftlichen Lage von Heckler & Koch das Ziel haben, das Unternehmen soweit zu diskreditieren, dass eine Geschäftsübernahme durchgeführt werden kann. Da das Unternehmen als Systemhaus für die Bundeswehr erhebliche Bedeutung im Bereich der Handwaffentechnologie hat, hätte dies den Abfluss von entsprechendem wehrtechnischem Know-how ins Ausland zur Folge. Auf Grund der wehrtechnischen Abhängigkeit der Bundeswehr und Teile der NATO von den Produkten des Unternehmens könnten ausländische Nachrichtendienste für die Bundesrepublik Deutschland sicherheitsgefährdenden Einfluss gewinnen.
Jedenfalls führt die seit Jahren laufende – offenkundig gezielte – Berichterstattung in den Medien über die schlechte Trefferwirkung der Handwaffen, insbesondere des Herstellers Heckler & Koch, und deren mangelnde Tauglichkeit in den Einsätzen zu Auswirkungen in der Truppe. Hierdurch wird das Vertrauen der Soldatinnen und Soldaten in ihre Schießfähigkeiten und die Qualität der Waffen stetig geschwächt.
Für weitere Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zu meiner Entlastung erlaube ich mir, die von Ihnen übersandten Protokolle der Zeugenvernehmungen zurückzureichen.
Mit den besten Grüßen
stehs ihr
Detlef Selhausen
MAD: „Tätigwerden in dieser Angelegenheit verbietet sich“

Am 23. Dezember 2013 lehnte MAD-Präsident Birkenheier das Ansinnen von Abteilungsleiter Selhausen ab:
Sehr geehrter Herr Selhausen
ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 6. Dezember 2013, mit dem Sie verschiedene Aspekte der problematischen Situation der Fa. Heckler & Koch aufgreifen und sich verwundert zeigen, dass der MAD keine Bearbeitungszuständigkeit sieht.
Abgesehen davon, dass nach dem derzeit bekannten Sachverhalt zweifelhaft ist, ob überhaupt eines der Schutzgüter des MAD gemäß § 1 Abs. 1 MAD-Gesetz berührt ist, kann und darf der MAD nur tätig werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen oder einen Spionageverdacht vorliegen.
Tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn „konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis für den Verdacht vorliegen und dadurch zu der begründeten Besorgnis einer Gefahr für ein Schutzgut des MAD führen. Diese Besorgnis muss also in Tatsachen einen Anhalt finden, bloße Vermutungen und Spekulationen reichen nicht aus“ (vgl. Dr. Gunter Warg, Recht der Nachrichtendienste, Juli 2013).
Auch nach erneuter Bewertung der hier vorliegenden Informationen vermag ich tatsächliche Anhaltspunkte für Tätigkeiten gegen eines der Schutzgüter des MAD nicht zu erkennen. Ein Tätigwerden des MAD in dieser Angelegenheit verbietet sich daher.
Ich bitte um Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr
Ihr
Ulrich Birkenheier
Jetzt wird es wohl nach den Untersuchungsausschüssen für BND und BKA auch einen für den MAD geben.
