
Bild: CDU/CSU-Fraktion, Twitter
Die Causa Landesverrat überrollte Ende vergangener Woche die Presselandschaft und das politische Berlin. Zahlreiche Reaktionen verbreiteten sich in den sozialen Netzwerken, Pressemitteilungen verfasst.
Unter all den Reaktionen fielen die Reaktionen der Unions-Parteien durch eine Veränderung ihrer Sprache und Aussagen auf. Waren sie zunächst recht harsch und unterstützten die Haltung des Generalbundeanwalts Range, wurde bereits am Freitag eine Richtungsänderung erkennbar.
Grundsätzliche gilt die Pressefreiheit in der Union als schützenswertes gut, was ein Zitat Merkels aus dem Januar dieses Jahres veröffentlicht auf dem Twitter-Account der CDU Deutschland unterstreicht.
#Merkel: Pressefreiheit gehört zu den „wertvollsten Schätzen unserer Gesellschaft“. #BT #Bundestag #gemeinsamfuereinander
CDU am 15. Januar 2015
Jens Koeppen: Pressefreiheit als Vorwand
Mit der Bekanntmachung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen zwei Redakteure von Netzpolitik.org lasen sich verschiedene Tweets von Unions-Politikern schon deutlich anders. Jens Koeppen, Bundestagsabgeordneter für die CDU und Vorsitzender des Ausschusses für die Digitale Agenda und Mitglied des Ältestenrates, sieht die Pressefreiheit als Vorwand.
Wofür die Pressefreiheit heutzutage alles herhalten muss. Ups…
Jens Koeppen am 31. Juli 2015
Im Vorbeigehen spricht er Netzpolitik indirekt den Status als journalistisches Medium ab, scheint so zu versuchen, eine Diskussion um Pressefreiheit vollständig zu umgehen.
Wenn etwas als „Verschlusssache – vertraulich“ eingestuft wird, dann gilt das auch für Journalisten und die, die es gerne sein wollen…
Jens Koeppen am 31. Juli 2015
Kristina Schröder: Auch Pressefreiheit ist einschränkbar
Ähnlich sieht es Kristina Schröder, Bundestagsabgeordnete und ehemalige Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Pressefreiheit habe wie andere Grundrechte seine Schranken.
Selbstverständlich gilt #Pressefreiheit wie jedes andere Grundrecht nicht schrankenlos. #Landesverrat
Kristina Schröder am 31. Juli 2015
In einem weiteren Tweet zieht sie einen Vergleich zur Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit durch die Polizei.
Selbst Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist eingeschränkt, z. B. darf Polizei körperlichen Zwang anwenden #Pressefreiheit
Kristina Schröder am 31. Juli 2015
Weiterhin schreibt Kristina Schröder zu den Ermittlungen
Wer will, dass gg. Journalisten wg. Landesverrat nicht ermittelt werden darf,sollte dafür Mehrheit Parlament suchen statt Justiz beschimpfen
Kristina Schröder am 31. Juli 2015
Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg betont die Unabhängigkeit des Generalbundesanwalts.
Der Generalbundesanwalt macht seit Jahren eine gute Arbeit und lässt sich von keiner Seite beeinflussen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist dabei in Deutschland ein hohes Gut
Patrick Sensburg gegenüber dem Handelsblatt am 31.07.2015
CSUnet: Auch Onlinemedien genießen Schutzstatus
Damit könnte man ihn als Scheitelpunkt der Kommunikationsparabel der Union bezeichnen. Im folgenden wurde eine klare Richtungsänderung in der Kommunikation erkennbar. Eine Pressemitteilung von CSUnet betont, dass der Schutzstatus für Medien auch im Internet gilt.
Insbesondere für Onlinemedien scheint der Schutzstatus, der für die gedruckte Presse selbstverständlich ist, bisweilen nicht allen klar zu sein. Die Pressefreiheit muss im Netz in gleichem Maße gelten wie außerhalb.
Pressemitteilung von CSUnet am 31.07.2015
Aber wir erwarten eine sehr sorgfältige Abwägung der Rechtsgüter: Dem Generalbundesanwalt ist das Cicero-Urteil sicher wohl bekannt und bewusst. Wir gehen davon aus, dass er diesen Fall mit höchster Sensibilität behandelt.
Pressemitteilung von CSUnet am 31.07.2015
Den Vorwurf einer gleichgeschalteten Kommunikation kann man der Union zumindest nicht machen.