Wenn es konkret wird, versucht sich die Bundesregierung aus der Affäre zu ziehen. Zwar halte man am erklärten Ziel der Digitalen Agenda fest, „bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 MBit/s“ sicherzustellen.
Allerdings scheide „angesichts der europarechtlichen Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität “ eine „gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau des schnellen Internets aus“, so Dorothee Bär (CSU), Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Harald Ebner, der für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag sitzt.
Das liest sich im vor wenigen Wochen veröffentlichten Abschlussbericht der CDU-Kommission „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ unter der Leitung von Thomas Strobl noch ganz anders:
Wir wollen, dass jeder an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben kann. Unternehmen müssen überall in Deutschland über schnelles Internet verfügen. Dafür brauchen wir eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Deshalb ist es für die CDU zentral, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download zu erreichen. Das wachsende Bedürfnis nach breitbandigem Upload werden wir dabei ebenfalls berücksichtigen. Wir werden einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten.
Eine bereits 2011 veröffentlichte Studie von Bündnis 90/Die Grünen sah den Ansatz, schnelle Breitbandanschlüsse zur Grundversorgung zählen zu lassen, als vereinbar mit der erwähnten Richtlinie über den Universaldienst:
Grundsätzlich ist es auch möglich, in Deutschland einen Breitband-Universaldienst mit Übertragungsraten festzuschreiben, die noch über diese Grenzen hinausgehen. Zwar wäre dies definitorisch nicht mehr von der UDRL 2009 erfasst. Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass eine solche Verpflichtung europarechtlich unzulässig wäre. Ein Verbot höherer Bandbreitenvorgaben enthält die Richtlinie nicht. Folgen ergeben sich in erster Linie für Fragen der Finanzierung einer entsprechenden Universaldienstverpflichtung. Sie müsste dann aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden.
Die Realität scheint dem Gutachten Recht zu geben, schließlich hat das EU-Mitglied Finnland seit Mitte 2010 das Grundrecht auf einen Breitbandzugang gesetzlich festgeschrieben, ohne dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden wäre. Bei anderen Diensten stellt das offensichtlich auch kein Problem dar, wie Harald Ebner netzpolitik.org gegenüber ausführt:
[…] Ein Breitband-Universaldienst wäre als Grundversorgung natürlich absolut richtig und wichtig. Schließlich klappt das bei Post und Telefon ja auch. Und im dünn besiedelten EU-Staat Finnland gibt es schon seit fünf Jahren die allgemeine Breitband-Internet-Grundversorgung. Die Grundfrage ist natürlich mal wieder: wer soll das bezahlen? Thomas Strobls Vorschlag liefe darauf hinaus, dass der Staat den Ausbau finanzieren müsste. Von den erforderlichen 20 Milliarden Euro fehlen allerdings noch 12 Milliarden. Die dürfte Strobl Schäuble kaum abringen können. Bei der von uns geforderten Universaldienst-Lösung sollen die Unternehmen der Branche das über einen gemeinsamen Fonds selber finanzieren.
Auf jeden Fall müssen wir Strobl jetzt beim Wort nehmen. Auch im Koalitionsvertrag heißt es schließlich ‚Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben‘. Es ist jetzt Sache der Bundesregierung, das umzusetzen, statt sich rauszureden. Noch wichtiger als der Rechtsanspruch ist aber der tatsächliche Ausbau. Das ist es schließlich, was zählt. Was nützten einem am Ende politische Versprechungen und selbst ein Rechtsanspruch, wenn es faktisch vor Ort kein Netz gibt?
Text der Anfrage, aus dem PDF befreit
Ihre Frage Nr. 009/Juli:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Zugang zu schnellem Internet für alle Bürgerinnen und Bürger geben sollte, und wenn ja, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung einen solchen Rechtsanspruch zu implementieren ?
beantworte ich wie folgt:
Es ist erklärtes Ziel der Digitalen Agenda jedermann an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen. Die Bundesregierung strebt daher bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 Mbit/s an. Im Rahmen des verfassungsmäßigen Auftrags arbeitet die Bundesregierung Hand in Hand mit der Telekommunikationsbranche daran, den hierfür erforderlichen Netzausbau durch investitionsfördernde Rahmenbedingungen zu beschleunigen.
Angesichts der europarechtlichen Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität scheidet eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau des schnellen Internets aus.
[Update: Stellungnahme von Harald Ebner hinzugefügt]
