grundversorgung
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: Bundesregierung sieht keinen Rechtsanspruch für schnelles Internet
Breitbandausbau schön und gut, aber einen Rechtsanspruch darauf gebe es nicht, so die Bundesregierung. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/waltjabsco/16460277610/">Walt Jabsco</a> : Bundesregierung sieht keinen Rechtsanspruch für schnelles Internet Wenn es konkret wird, versucht sich die Bundesregierung aus der Affäre zu ziehen. Zwar halte man am erklärten Ziel der Digitalen Agenda fest, „bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 MBit/s“ sicherzustellen.
Allerdings scheide „angesichts der europarechtlichen Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität “ eine „gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau des schnellen Internets aus“, so Dorothee Bär (CSU), Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Harald Ebner, der für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag sitzt. -
: Grundversorgung in einer konvergenten Medienwelt
: Grundversorgung in einer konvergenten Medienwelt Am Freitag findet in Lüneburg die spannende Konferenz „Grundversorgung in einer konvergenten Medienwelt“ statt, die vom Forschungsprojekt Grundversorgung 2.0 am Zentrum Digitale Kulturen (CDC)der Leuphana Universität Lüneburg ausgerichtet wird.
Ich hab Freitag leider keine Zeit dafür, sonst wäre ich hingefahren.