Der Baden-Württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat den Tweet des Tages abgesetzt, als er offentlicht den SPD-Beschluß zur Vorratsdatenspeicherung kommentierte und gestern in Siegeslaune folgendes verbreitete:
Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.
Man muss sich jetzt natürlich fragen, was der Innenminister unter einem vermeintlichen Freiheitsrecht versteht und was im Gegenzug ein „richtiges Freiheitsrecht“ ist. Offensichtlich kann man in Baden-Würtemberg Innenminister werden, ohne elementarste Grundlagen unseres Rechtssystems zu kennen.
Ich verzichte ja lieber auf einen Innenminister, der mit Zensursula-Argumenten unsere Freiheit zu opfern bereit ist. Das Niveau der Debatte ist damit kaum noch zu unterbieten. Seinerzeit gab es auch nur zur Begründung von Netzsperren das Totschlagsargument „Wenn nur ein Kind dadurch gerettet wird“. Ein Jahr später war die Idee des Zugangserschwerungsgesetz dann gestorben. Blebt die Hoffnung, dass irgendwann das Bundesverfassungsgericht Reinhold Gall das mal mit den Freiheitsrechten in einem Urteil näher erklärt.
Wer schickt ihm jetzt mal zur Weiterbildung ein Grundgesetz?