Die Neuregelung der Störerhaftung ist nicht das Einzige, was aus Regierungskreisen die ersten Anzeichen einer Digitalen Agenda verheißt, die bis August versprochen wurde: Morgen steht im Bundestag der Tagesordnungspunkt 5 „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ auf dem Programm. In dem Antrag von SPD und Union soll es darum gehen, das Versprechen von 50 Mbit für alle, das im Koalitionsvertrag verankert ist, doch noch einzulösen.
Überraschend in dem Antrag, der uns in seiner vorläufigen Fassung vorliegt: Man gibt zum ersten Mal zu, dass die Versorgungslage in Deutschland doch nicht ganz so rosig ist, wie bisher behauptet:
Auch wenn der infrastrukturelle Abdeckungsgrad über dem europäischen Durchschnitt liegt, sind noch zahlreiche Kommunen in eher ländlichen Bereichen nicht oder nur unzureichend versorgt. Ende 2013 waren nur knapp 60 Prozent der Haushalte in Deutschland mit 50 Mbit/s versorgt.
Definitionsspielräume und vage Aussagen
Ein großer Wermutstropfen: Es wird weiter an Pseudo-Breitband durch einen „breiten Technologiemix“ und einer „dynamischen Entwicklung verfügbarer Bandbreiten“ festgehalten, etwa durch LTE-Netzabdeckung und die Versteigerung von Frequenzen. Damit definiert man sich zwar Breitband als vorhanden, was aber de facto nur funktioniert, wenn man sich allein in einer Funkzelle in Nähe des Mastes aufhält.
Trotzdem will man neben der Frequenzneuvergabe auch den Glasfaserausbau vorantreiben, hier bleibt man aber wie auch in weiten Teilen des restlichen Antrages überragend unkonkret – der Konjunktiv wird zum Liebling der Regierungsfraktion:
Kommunen, Landkreise, Länder und Bundesregierung sollten in einem koordinativen Rollenmodell zusammenwirken, welches im Detail ausgearbeitet und möglicherweise legislativ verankert werden muss.
Störerhaftung
Außerdem soll der vermehrte Zugang zu W‑LAN im öffentlichen Raum zur besseren Abdeckung vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang lässt sich auch die Initiative des Wirtschaftsministeriums einordnen, die Störerhaftung zu reformieren und damit die Rechtslage beim Anbieten freier W‑LAN bei Rechtsverstößen Dritter zu klären . Auch der vorliegende Antrag fordert, …
[…] schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber analog zu Accessprovidern klargestellt werden, um Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen;
Netzneutralität
Mit infrastrukturellen Diskussionen zum Internet geht immer auch die Frage nach Netzneutralität einher, hier findet man das Versprechen, man wolle den diskriminierungsfreien Datenverkehr sicherstellen. Solche Aussagen kennen wir und auch wenn sie erstmal gut klingen, Schlupflöcher sind selten weit und lassen Spielraum für Interpretation und Begriffsdehnungen, man muss also auf eine gute Regelung seitens der EU hoffen, die Lücken schließt.
[Die Gleichberechtigung von Datenpaketen] darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können.
Unklare konkrete Finanzierung
Der Antrag will forcieren, bereits „bis zum Ende des 3. Quartals 2014 im Einvernehmen mit den Ländern einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau anzustreben“, ein reichlich ehrgeiziges Ziel, wenn man die vergangenen Schwierigkeiten und Uneinigkeiten zwischen Finanz- und Verkehrsministerium betrachtet. Denn letztlich entscheidet der Finanzminster ob das Geld, dass seitens des Bundes investiert werden muss, locker gemacht werden kann. Und wie die „Optimale Hebung von Synergieeffekten zur Kostensenkung beim Ausbau der Breitbandfestnetzinfrastruktur“ konkret funktionieren soll und welche genauen finanziellen Vorteile daraus entstehen können, wird nicht klar definiert. Ebenso was die Versteigerung von Funkfrequenzen einbringen soll. Man geht hier einfach davon aus, dass sie sich im Vergleich zu einer Nicht-Versteigerung, bei der man mindestens 1,162 Mrd. Euro erwartet, „in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bieterverhalten erhöhen“.
Stattdessen will man primär durch„innovations- und investitionsfreundliche Regulierung der Telekommunikationsmärkte [dafür] sorgen, die Impulse für zusätzliche Investitionen“ zu setzen. Ein Breitband-Universaldienst, der die Betreiber schlichtweg dazu verpflichten würde eine Grundversorgung anzubieten, wäre hier aber viel sinnvoller und wurde bereits in der letzten Legislatur von der SPD-Fraktion, den Linken und den Grünen geprüft und gefordert. Im aktuellen Antrag taucht hierzu nichts mehr auf.
DVB-T-Ausbau
Am Rande: Da sich ein Großteil des Landes gerade im Schland-Fußballfieber befindet, darf auch hier ein Bezug nicht fehlen und man verspricht zu prüfen,ob die DVB-T2-Versorgung bis 2016 nachhaltig verbessert werden kann:
Zu prüfen ist, ob bereits bis Mitte 2016 mindestens in den jetzigen Hauptverbreitungsgebieten, den Ballungsräumen, den Bürgern zu einem medialen Großereignis wie der UEFA Fußballeuropameisterschaft ein technisch fortschrittlicher Übertragungsstandard für eine terrestrische Fernsehversorgung mit HD-Qualität zur Verfügung gestellt werden kann;
In den ländlichen Gebieten muss man dann wohl weiter auf hochauflösende Torbildchen verzichten. Oder zum Public Viewing in die Stadt fahren …
Und praktischerweise macht die Bundesregierung dann gleich noch das 700 MHz-Frequenzband frei, damit das möglichst schnell gewinnbringend versteigert werden kann.
