Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung

big-vorratsdaten-katzeVergangenen Montag berichteten wir von einer geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, vereinbart zwischen Justiz- und Innenministerium. Diese besagt, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll, um darüber die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten zu nutzen. Die Bundesregierung erklärt öffentlich aber die ganze Zeit, dass auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur mit Richtervorbehalt zugegriffen werden kann. Damit suggeriert man Rechtsstaatlichkeit, um diese massiv in unsere Grundrechte eingreifende Maßnahme zu rechtfertigen:

Bundesregierung: Zugriff auf Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt!

Bei der Präsentation der Leitlinien erklärte Justizminister Heiko Maas:

„Dabei werden kurze Fristen definiert, hohe Eingriffsvoraussetzungen mit einem Richtervorbehalt, Berufsgeheimnisträger werden ausgenommen, und auf die Art und Weise werden wir auch den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs gerecht.“

Unser Innenminister Thomas de Maizière versprach bei der Präsentation dasselbe:

„… nur nach einer Entscheidung eines unabhängigen Richters darf darauf zugegriffen werden.

Die uns vorliegende geheime Nebenabsprache sagt aber: Das stimmt so nicht.

Es gibt eine inoffizielle Version für die Große Koalition, mit einer weiteren Seite, auf der folgendes steht:

Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft

Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG-E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.

Was genau eine Bestandsdatenauskunft ist, hatten wir vergangene Woche erklärt. Kurz zusammengefasst: Wenn irgendein x-beliebiger Polizeibeamter beim Provider anfragt, wem eine IP wann zugeordnet war, dann bekommt er diese Information – auch unter Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, und zwar ohne dass ein Richter darüber entscheidet. Bei einer Bestandsdatenabfragen werden also die Kundendaten (eben die sog. Bestandsdaten) herausgegeben. Nur um die zu einer IP-Adresse passenden Bestandsdaten herauszufinden, muss der Provider intern natürlich Vorratsdaten nutzen, um zu wissen, wer wann welche IP-Adresse hatte. Also werden die Vorratsdaten sehr wohl genutzt.

Mit anderen Worten: Es darf ständig und in absehbar großem Umfang ohne Richtervorbehalt auf unsere Vorratsdaten zugegriffen werden! Nur für Bestandsdatenabfragen der Abmahn-Industrie gilt bisher noch ein Richtervorbehalt (§ 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz) – aber was der in der Praxis taugt, hat man ja im Fall der RedTube-Abmahnungen gesehen: so gut wie nichts.

Also wirft das Ministerium natürlich Nebelkerzen, um sich um die unausweisliche Einsicht herumzudrücken, dass die Vorratsdaten eben doch ohne Richtervorbehalt genutzt werden sollen, nämlich genau im Zuge der Bestandsdatenauskunft, für die ja § 100j StPO gerade keinen Richtervorbehalt vorsieht. Unsere Berichterstattung trifft also zu.

Justizministerium erklärt: Es gibt keine geheime Nebenabrede.

Die Pressestelle des Justizministeriums versuchte zu suggerieren, dass es diese Nebenabrede gar nicht gebe. Ein klares Dementi bekamen wir aber nicht. Offenbar wurde anderen Medien kommuniziert, dass es diese Vereinbarung mal als Entwurf gab, sie aber dann verworfen wurde. Im Bundestag soll ein parlamentarischer Staatssekretär aus dem Justizministerium hinter verschlossenen Türen erklärt haben, dass es diese Nebenabrede gar nicht gibt.

Wir haben Tilo Jung gebeten, in der Bundespressekonferenz das Justizministerium nochmal zu fragen, damit wir ein aufgezeichnetes Dementi haben. Er befragte Frau Zimmermann, Vertreterin des Justizministeriums:


Tilo Jung an Herrn Dimroth und Frau Zimmermann zur Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org berichtete vergangene Woche über eine geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, können Sie diese Nebenabrede bestätigen?

Frau Zimmermann: Also ich kann ihnen bestätigen, dass es keine geheimen Nebenabsprachen gibt. Wir haben Leitlinien auf unserer Internetseite eingestellt, das hatte ich Ihnen, das wissen Sie ja auch, dort können Sie alles lesen, was wir vereinbart haben, zu den Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, und das ist der Stand, den ich Ihnen hier mitteilen kann.

Tilo Jung: Können Sie bestätigen, dass es immer einen Richtervorbehalt geben muss, um auf die im Rahmen der VDS gespeicherten Daten zugreifen zu können.

Frau Zimmermann: Also wie ich schon sagte, das, was wir jetzt mit den Leitlinien neu regeln, nämlich die Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, in dem Umfang, da es, wie Sie sicherlich ja auch lesen können, sind enge Zugriffsvoraussetzungen vorgesehen und da ist vorgesehen, dass der Abruf auf diese, auf diese Daten nur bei schweren Straftaten erfolgen darf und das nur unter Richtervorbehalt.

Tilo Jung: Gilt das auch für die Bestandsdatenauskunft?

Frau Zimmermann: Die Bestandsdatenauskunft, das ist, die sind ja jetzt nicht von der neuen Speicherfrist erfasst, wir regeln ja die Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten und die Bestandsdatenregelung, das ist bereits jetzt im geltenden Recht nach dem § 100j der Strafprozessordnung vorgesehen.

Tilo Jung: Ich hab die Antwort jetzt nicht verstanden, also ja?

Frau Zimmermann: Wir regeln mit den Leitlinien ja die Höchstspeicherfirsten von Verkehrsdaten, davon sind die Bestandsdaten, von dieser neuen Speicherfirst, die wir jetzt regeln, nicht erfasst.

Tilo Jung: Also Richtervorbehalt bei Verkehrsdaten ja, bei Bestandsdaten nein.

Frau Zimmermann: Die Bestandsdaten regeln sich nach den bisherigen Regelungen, die bereits Bestehen und das ist im Wesentlichen der § 100j der Strafprozessordnung.

Wir präsentieren: Die inoffiziellen Leitlinien der Bundesregierung mit geheimer Nebenabrede

metadaten_vds_zimmermannWir veröffentlichen deshalb das uns vorliegende Papier der Leitlinien inklusive der Nebenabrede (PDF). Die „offiziellen“ Leitlinien finden sich hier (PDF) und haben eine Seite weniger. Während wir sonst die Metadaten aus Dokumenten entfernen, lassen wir diese diesmal drin. Das uns vorliegende Dokument wurde danach am 15. April 2015 um 9:34 Uhr erstellt, also rund zwei Stunden vor der Pressekonferenz und rund neunzig Minuten, bevor die „normalen“, also um die Nebenanrede gekürzten „Leitlinien“ an die Presse verteilt wurden. Die Autorin des uns vorliegenden Dokuments ist „zimmermann-an“. Ein Blick auf die Seite der Pressestelle des Justizministeriums zeigt, dass es dort zufällig eine Regierungsdirektorin mit diesem Kürzel und dieser E-Mail-Adresse @bmjv.bund.de gibt. Eine Ähnlichkeit zu der BMJ-Sprecherin gleichen Namens in der Bundespressekonferenz ist sicherlich nur zufällig, oder?

Dass dieselbe Person, die die interne PDF der Leitlinien mit „Bonustrack“ offenbar erstellt hat, die Existenz eben dieses Papiers vor der Bundespressekonferenz leugnet – das hat uns denn doch überrascht. Unseres Erachtens eine neue Qualität der Unredlichkeit in der politischen Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung.

Auf der kommenden re:publica wird Andre Meister über „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ sprechen. Mittlerweile gibt es dafür leider mehr als genug Material.

Es ist beschämend, dass diese Bundesregierung massiv die Wahrheit dehnt, um diese unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahme durchzudrücken und wieder einzuführen: Wenn es bei den internen Plänen zur Bestandsdatenabfrage bleibt, dann wird für die allermeisten Abfragen unter Verwendung von Vorratsdaten gerade kein Richtervorbehalt gelten – entgegen den offiziellen Beteuerungen der Minister für Justiz und Verbraucherschutz sowie Inneres.

Update: Die Bundesregierung hat die Nebenabsprache jetzt bestätigt. Sie sei aber nicht geheim, sondern lediglich „nicht öffentlich“.

81 Ergänzungen

  1. Hab mir gestern auch die 53 Minuten Eiertanz angeguckt.
    Die Formulierung der Antwort hat mich dann auch stutzig gemacht.
    Das ist wirklich eine neue Dimension der Täuschung.
    Hier wird mit allen Mitteln versucht ein verfassungswidriges Gesetz mit Hintertürchen aufzubauen.
    Glauben die wirklich das würde vor dem BVerfG bestand haben?

      1. Das ist mir auch schon aufgefallen. Kann dich aber beruhigen. Hatte in einem anderen Podcast schonmal gefragt, ob die Bundesregierung das BVerfG entmachten kann.
        Da kam folgende Antwort.

        Nein, die Bundesregierung kann das nicht. Der Bundestag und der Bundesrat können es mit Änderung von Art. 93GG. In dem stehen die Befugnisse des Gerichtes. Das braucht dann wieder doppelte 2/3 Mehrheiten, ist also nur schwer zu erreichen. Technisch geht es, aber dann kann auch die Minderheit gegen das Gesetz vor selbigen Gericht klagen und dann wird es spannend. Dann hast du eine lustige Staatskrise. Unsere Politiker mögen gerne davon erzählen, dass ihnen das Gericht und seine Entscheidungen nicht schmecken und dass es seine Kompetenzen überschreitet. Allerdings müssen sie sich auch die Frage gefallen lassen, warum eigentlich das Gericht Politik machen muss, wenn das ihr Job ist.

        Entspannd zurücklehnen (;.

      2. Zu Sascha

        Ist es aber nicht so das die (aktuelle) Regierung die Richter im BVerfG stellen kann (sobald Richter nachbesetzt werden müssen)?

      3. @StillerLeser:
        Nein, Richter werden nicht von der Regierung eingesetzt, sondern je zur Hälfte von den Parlamenten (dem Bundesrat und dem Richterwahlausschuss des Bundestages, jeweils mit Zweidrittelmehrheit) gewählt.

      4. @ Andi 28. Apr 2015 @ 14:57: Lölchen. Was Du da pinselst ist genau nichts anderes als das vorgesehen Wohlfühlbildchen für den dumpfen Michel.

        De facto wurden und werden die Karlsruher Fummeltrienen nach Hinterzimmerabsprache der jeweils ansagenden Fraktionsclowns ausgeklungelt. Da geht’s weder um Kompetenz, noch um Erfahrung, noch sonstwas im Sinne der Justerei.

        Das ist purer Quotendreck der Korrupten im Bund. Das „jüngste“, doch alles entlarvende Gagabeispiel der Berliner Einflußnahme ist die von jeder Jurakunde hirnbefreite Lesbogenderschnalle Susanne Baer — das Armutszeugnis parlamentarischer Demokratie schlechthin.

        Nur mal so, um Dir einen Realitätsabgleich zu ermöglichen.

      5. @Boston Bomber:
        Richter am BVerfG kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, also entweder das 2. Juristische Staatsexamen bestanden oder eine ordentliche Juraprofessur an einer deutschen Hochschule inne hat. Bei Frau Baer trifft sogar beides zu. (Das sind die faktischen Voraussetzungen; inwieweit jemand darüber hinaus inhaltlich-weltanschaulich geeignet ist, ist natürlich dann Ansichtssache.)

    1. Günther Oettinger:
      Wenn ein Fachmann für innere Sicherheit das Instrument verlangt, dann will ich es auch zur Verfügung stellen. Zurückziehen kann man das Werkzeug immer noch.

      Was bedeutet, erstmal hauen wir das Gesetz raus, und bis das juristisch aus dem Weg geräumt ist können wir es lustig nutzen.

      Gleichzeitig geht Spitzenvertretern der Union die Einflussnahme der Verfassungsrichter zu weit. Sie seien nicht die „besseren Gesetzgeber“. CDU und CSU denken auch darüber nach, die Verfassung zu ändern, um die Macht der Richter zu brechen.

      http://www.br.de/nachrichten/tagesschau/union-kritik-karlsruhe-100.html

      Staatsschutz aufgepasst: Das sind die neuen Verfassungsfeinde!

      1. Diese ganze CDU ist eine ultra-rechte verfassungsfeindlich Bande, sie gehört zwangsaufgelöst

      2. Die Verfassung soll nicht geändert werden, um die Macht der Richter an sich zu brechen, sondern um sie in bezug auf das Wahlrecht zu begrenzen, da hier in der Verfassung laut ein paar CDU-Politikern eben eine Lücke zu sehen ist, die dem Gericht in dieser Fragestellung sehr weitreichende Auslegungen erlaubt. Die Verfassungsänderung zielt also auf das Wahlrecht und nicht das Verfassungsgericht selbst. Ob diese Lücke so tatsächlich existiert und das Gericht auch in anderen Bereichen versucht wird zu begrenzen ist zum einen eine Auslegungssache und zum anderen bleibt das abzuwarten. Das sollte man kritisch, aber doch bitte nicht so unsachlich und polemisch verfolgen.

  2. Bevor wir uns jetzt alle die Frisur anzünden: Die entscheidende Frage bleibt noch unbeantwortet, nämlich wie „es wird geregelt“ konkret aussehen wird. Irgendein behördenintern supergeheimes Verschlussdokument wird das zweifellos nicht sein, sondern es wird irgendwo in TKG oder StPO eingebaut. Spätestens das ist dann öffentlich.

  3. Spätentens mit dem Gesetzentwurf liegen die Karten auf den Tisch. Dann kann die Netzgemeinde die (virtuellen) Mistgabeln und Fackeln herausholen. Davor befindet sich das Vorhaben noch im Fluss, jetzt konkrete Festlegungen zu fordern, fordert Ausreden und schwamige Formulierungen geradezu heraus.
    Das die ganze „Höchstspeicherfrist“ Geschichte nicht gerade Bürger- und Grundrechtsfreundlich ausfallen wird, hat man auch ohne diese Nebenabrede, schon lange an den Aussagen diverser hochrangiger Politiker gesehen. Zum Beispiel an S. Gabriel, dem Superminister für alles mögliche, der nach jedem Terroranschlag felsenfest behauptet, Vorratsdatenspeicherung hätte dies verhindert – ungeachtet des Fakts, das die betroffenen Länder schon so etwas haben und das Vorratsdatenspeicherung überhaupt keine Strafttaten verhindern kann. Sondern nur solide Polizeiarbeit. Aber die ist teuer und die Polizisten hindern die Antifa regelmäßig daran uns von den Nazis – und unseren Autos – zu befreien, also streicht die Politik die Mittel zusammen.

    1. Dass die „Karten“ mit einem Gesetzentwurf „auf dem Tisch“ liegen, ist ein Trugschluss – wie der vorhergehende Kommentar von Andi andeutet.

  4. Die Publikationsreihenfolge lässt auch einen anderen Schluss zu: Dass zimmermann-an auf den letzten Metern noch eins auf die Finger bekommen hat und wegen eurer Berichterstattung die Nebenabrede entfernt werden musste. (und das an die Presse gegebene Dokument tatsächlich den finalen Stand darstellt). Auch wenn ich da pessimistisch bin und wie ihr eher unterstellen würde dass der entsprechende Absatz unterschlagen wurde. Evtl wisst ihr auch von eurer Quelle dass intern der von euch veröffentlichte stand der finale ist.

  5. Ihr habt jetzt so oft behauptet, dass da gelogen wird, dass es mir gar nicht mehr leicht fällt, den Knoten aus dem Hirn zu bekommen. Habt Ihr mal in Erwägung gezogen, dass Ihr einem Denkfehler aufsitzt?

    Ich zitiere: „Wenn irgendein x-beliebiger Polizeibeamter beim Provider anfragt, wem eine IP wann zugeordnet war, dann bekommt er diese Information“ … ich lese die Leitlinie so, dass es für Daten, die aus der Speicherung der Verkehrsdaten kommen, auf jeden Fall den Richtervorbehalt gibt. Eine solche von Euch konstruierte Anfrage durch den x-beliebigen Polizeibeamten würde daher abgewiesen. Bestandsdaten („wem gehört der Anschluss 01…/……….“) sind statische Daten, die bekäme der Beamte. Verkehrsdaten („wem gehörte diese IP-Adresse zum Zeitpunkt X“) sind dynamische Daten und unterliegen dem Richtervorbehalt. Der Polizeibeamte bekommt diese Auskunft nicht.

    Das ganze Geschwurbel auf Staatssekretärsebene ist natürlich nicht wirklich geeignet, Klarheit ins Thema zu bringen. Ich zitiere aus Eurem Beitrag vom 23.04.: “ Und zwar erklärte der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), dass es keine Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung geben würde.“ Geben würde. Das Paper, in dem die Nebenabrede steht, könnte „work in progress“ gewesen sein und überholt durch das offizielle Papier. In letzter Sekunde vor der PK wäre der Passus rausgeflogen. Damit müsste niemand gelogen haben. Ist das so unvorstellbar?

    Ich bitte das richtig zu verstehen – ich will auf keinen Fall der VDS das Wort reden. Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ihr Euch ein bisschen verrannt habt.

    1. Nur mal so nebenbei, es ist normal das ein Polizeibeamte jede Auskunft aus den Bestandsdaten der Telefonanbieter bekommt. Beispiel gefällig? A wird beschuldigt B an das Auto gefahren zu sein. B hatte sich dem einparken seines Autos sicherheitshalber schon mal die Kennzeichen der Fahrzeuge links und rechts neben ihm notiert. B erstattet Anzeige wegen Unfallflucht bei der Polizei. Polizei macht Halterfeststellung. Unter der Adresse ist nur ein Anschluss von E, den Eltern von A vorhanden, der aber nicht in den Verzeichnissen wie Telefonbuch etc. eingetragen ist. Trotzdem ruft die Polizei bei E an und verlangt A zu sprechen. Und mit der VDS wird das nicht anders gehand habt. Glaub hier wirklich noch jemand der Polizeibeamte erhält nicht die gewünschte Auskunft der IP Adresse ohne richterlichen Beschluss? Die bekommt er! Das kann man in einem späteren möglichem Prozess rūgen, ändert aber zunächst nichts daran das die Daten rechtswidrig erlangt, bzw. herausgegeben wurden.

  6. Wir veröffentlichen selbstverständlich nicht unsere Quellen, haben das aber mittlerweile aus verschiedenen Quellen aus der Großen Koalition weitergeleitet bekommen: Die von uns veröffentlichte Version ist kein Zwischenentwurf, der zurückgezogen wurde.

    Wir würden einen solchen Vorwurf nicht machen, wenn wir Zweifel hätten.

    1. Was sagen Sie zu dem Eindruck von Herrn Milz, dass “ wem eine IP wann zugeordnet war“ nicht zu den Bestandsdaten zählt und daher auch nicht über die Bestandsdaten abgefragt werden kann?

      Zugegeben, wenn die AKTUELLE IP Adresse zu den Bestandsdaten gehört und wenn die Polizei/Geheimdienste eine Schnittstelle zu den Bestandsdaten besitzen und diese ohne Auskunft an den Provider jederzeit abfragen können, können sich die Behörden eine eigene Datenbank mit dieser Information aufbauen. Das können sie aber auch jetzt schon wenn ich das richtig verstanden habe und nicht erst mit VDS Gesetz.

      Die Vorratsdaten (z.B. wer hat wann welche IP Adresse AUFGERUFEN) gibt es aber auch mit aktuellem VDS Plan nur per richterlichem Erlass?

      1. Bestandsdaten sind in §14 TMG so unpräziese definiert, dass man diese Nebenabrede durchaus als Hintertür zur umgehung des Richtervorbehalts sehen kann. Man kann sich dann wie immer hinterher erfolglos oder zumindest folgenlos beschweren, wenn man mit der Interpretation von Bestandsdaten unzufrieden ist.
        Btw: IP Adressen können sehr wohl Bestandsdaten sein.
        http://www.123recht.net/article.asp?a=90983

  7. „Die Lüge ist ein legitimes Mittel der Politik“ (Jean-Claude Juncker)

    Warum sollte man die Wahrheit sagen? Man lebt so gut mit Lügen!
    Mit dem Lügen ist es so wie mit der Ernährung. Manche ernähren sich bewusster und andere lügen bewusster. Im Übrigen war die Politik noch nie so ehrlich wie heute.

    Der Berufsstand hingegen, der am meisten lügt, sind die Journalisten. Journalisten leben vorwiegend vom Hinzufügen und vom Weglassen.

    Erwachsen werden heißt selbst zu lügen, und seine eigenen Lügen zu glauben.

  8. Was ich nicht ganz verstehe: ist eine Nebenabrede hier überhaupt notwendig? Die Bestandsdatenauskunft gilt doch wahrscheinlich ohnehin und damit wird der Täuschungsversuch mehr oder minder obsolete? ES SEI DENN, man versucht hier zu tricksen und legitmiert durch die Nebenabrede juristisch eine Verknüpfung aus Verkehrs- und Bestandsdaten, was aber nicht wirklich aus der Formulierung hervorgeht. Dennoch: wieso dann dieses dubiose, undemokratische Verhalten?! Das Ganze stinkt extrem zum Himmel und alleine deshalb ist das Verharren von Netzpolitik so wichtig (@Harald Milz).

    1. Genau hier liegt auch mein Verständnisproblem.

      Wohlwollend könnte diese „Nebenabrede“ als reine Klarstellung dahingehend ausgelegt werden, dass die bisher bestehende Möglichkeit der Bestandsdatenauskunft weiter unter dafür bestehenden (deutlich niederigeren) Voraussetzungen möglich sein soll und nicht deshalb, weil sich die Datensätze ggf. teilweise überschneiden, in Zukunft nur noch unter den strengeren Voraussetzungen der VDS-Auskunft abgefragt werden dürfen.

      Die entscheidende Frage wäre hier auch für mich, ob ein Provider die VDS-Datenbank zur Beantwortung einer Bestandsdatenauskunft heranziehen darf bzw. muss oder eine solche Auskunft unter Verweis auf die Nichterhebung von Bestandsdaten weiter verweigern kann.

      Hierüber enthält die „Nebenabrede“ für mich keine greifbaren Aussagen, auch wenn ich die dahingehenden Befürchtungen und die Kritik bzgl. mangelnder Transaparenz natürlich teile.

      1. Ja, man kann die Nebenabrede wohlwollend auslegen. Dann stellt sich aber immer noch die Frage, warum man sie verschweigen will.

  9. …muss sagen blicke da jetzt nicht ganz durch, ist zwar wunderbar dokumentiert hier habe aber nur 10-20 Minuten und kein detailliertes Vorwissen – vielleicht versucht ihr das mal hier einem älteren oder besser 10 Jahre jüngeren Bekannten zu erklären.

    1. Die Regierung ist dabei eine Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchzudrücken, dass so ähnlich höchstrichterlich vom Bundesverfassunsgericht und EU Gerichtshof gekippt wurde. Wegen, Obacht: Unverhältnismäßigkeit und Verletzung von Gundrechten.
      Nun ein neues Gesetz, ganz ähnlicher Inhalt, das im Eilverfahren beschlossen werden soll, und jetzt plötzlich grundrechtskonform sein soll. Zu diesem Gesetz und seinen Möglichkeiten, lügt ganz offensichtlich die Regierung.

      Warum lügt die Regierung zu den Möglichkeiten eines neuen Gesetzes, dass bereits in ähnlicher Form als unvereinbar mit dem Grundgesetz und Grundrechten gekippt wurde, unter dem Vorwurf, dass das neue Gesetz ebenfalls grundrechtswidrig ist?

      Die Regierung möchte mit allen Mitteln ein Gesetz durchdrücken das offensichtlich grundrechtswidrig ist. Mit dem Mittel der Beschönigung, Beschwichtung und offensichtlicher LÜGE!

      Es gibt ein heftiges Problem mit der Regierung und dessen Verfassungstreue.

      1. Sind eigentlich verfassungswidirge Gesetze schwerer wieder rückgängig zu machen, wenn man sie schnell durchpeitscht? Wozu also die Eile?

      2. @ Kurdi Anabol der Schöne

        „Sind verfassungswidirge Gesetze schwerer wieder rückgängig zu machen, wenn man sie schnell durchpeitscht?“
        Nein das macht kein Unterschied.

        „Wozu also die Eile?“
        Das ist eine sehr gute Frage!

        Zwei Möglichkeiten:
        1. Wenn man ein Gesetz schnell durchpeitscht, kann man die Trägheit ausnutzen bevor sich Widerstand gegen das Gesetz organisiert. Beispiel: Man verpasst jemanden schnell ein Ohrfeige bevor er sich dagegen wehren kann. Man vermeidet es vorher die Hand demonstrativ zu erheben. Niemand soll die Hand kommen sehen.

        2. Es steht ein Ereignis an oder wird erwartet, zu dessen Bewältigung die Regierung die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erachtet. Dazu ist es wichtig zu wissen wie die Vorratsdatenspeicherung auf die Bevölkerung wirkt:
        Für die Verbrechensbekämpfung und gegen Terror ist die Vorratsdatenspeicherung zwecklos. Die Vorratsdatenspeicherung nützt aber ein diffuses Gefühl des Beobachtet Seins zu erzeugen: Alles was du sagst kann gegen dich verwendet werden. Also hältst du lieber die Fresse als zu riskieren dass dir die Cops die Tür eintreten weil du Merkel irgendwo im Internet als Arschloch bezeichnet hast. Man verhindert damit dass in der Zivilgesellschaft ein politischer Diskurs entsteht.
        Beispiele in der Vergangenheit die die Regierung lieber verhindert hätte sind z.B.: Stuttgart 21, Proteste gegen ACTA, aber auch PEGIDA.
        Die Regierung will sich nicht von der Zivilgesellschaft in ihre Handlungsspielraum reinreden lassen, also versucht sie den Diskurs zu verhindern.
        „Pass auf Wo und mit Wem du sprichst, und was du sagst, sonst stehen noch die Cops vor seiner Tür.“
        Einen Diskurs so unterbinden zu wollen ist an sich antidemokratisch.
        Was aktuell z.B. ansteht: TTIP das bis Ende dieses Jahres beschlossen werden soll.

      3. @rumpel:
        Habe ich das richtig verstanden: Du glaubst, die Regierung wolle ein verfassungswidriges Gesetz durchpeitschen, um im überschaubaren Zeitfenster bis zu dessen Einkassierung durch das BVerfG von öffentlicher Kritik an TTIP abzuschrecken?

        (Zusatzfrage: Kann man dich für Kindergeburtstage mieten?)

      4. @ Andi

        Man kanns ja mal probieren oder?
        Die Regierung hat nicht wirklich viel zu verlieren.
        Eigentlich kann sie sogar nur gewinnen:
        1. Das Bundesverfassungsgericht könnte „Ermüdungserscheinungen“ haben, und die Vorratsdatenspeicherung letztendlich doch durchlassen.
        2. Nach TTIP kommt das nächste Projekt das keiner möchte.

        Datenschutz juckt nicht wirklich die Öffenlichkeit. Bzw. nicht mehr. Siehe die NSA Affäre.
        Warum nicht das ausnutzen, um den möglichen Diskurs über andere Themen, die viel mehr Menschen jucken könnten, wie der Inhalt von TTIP, zu unterbinden.

      5. @ Andi

        TTIP ist ein völkerrechtlich Vertrag. Ist der einmal durch, kann selbst das Bundesverfassungsgericht ihn nicht annullieren.
        TTIP gilt als globalstrategische Antwort auf das Erstärken von China und der Schwellenländer.
        Hier geht es um Machtpolitik und Realpolitik, nicht um Grundrechte oder die Verfassung.
        Das rechtfertigt sogar das Rechtsstaatprinzip auszuhebeln.
        Demokratie kann man nicht essen, Europa hat keine nennenswerte Rohstoffe, Wissen kann man sich aneigenen, Rohstoffe nicht ohne einen Krieg zu führen.

        TTIP soll darauf die Antwort sein, indem es den Globalstandart festlegt.

        Die Prämisse von der ausgegangen wird,der Markt reguliert sich von selbst je freier er ist, ist nur falsch.

      6. @ rumpel:
        Ich interpretiere das mal als „ja“.

        (Aber für den Kindergeburtstag muss ich mich wohl trotzdem anderweitig umsehen.)

  10. Sind die Standortdaten, die zukünftig alle paar Sekunden gespeichert werden sollen, Bestandsdaten oder Verkehrsdaten?

  11. Ich habe immer noch Schwierigkeiten mit eurer Lesart. Da gibt es die Leitlinie und die Anlagen. Zu denen gehört der Hinweis auf die aktuell geltende Praxis, das nach § 113 TKG für die Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt erforderlich ist. Das wurde 2012/2013 geändert und ist geltendes Recht. Dazu gab es seinerzeit viele Berichte.

    Ich sehe das als ergänzenden Hinweis. Von einer geheimen Nebenabrede keine Spur. Nicht mal die übliche Klausel „Nicht zur Veröffentlichung bestimmt“ oder „Fassung wird durch Druckfassung“ ersetzt steht da. Ansonsten gilt es weiterhin, den Gesetzesentwurf abzuwarten.

    1. Es gibt zumindest zwei verschiedene Versionen: Die für die die Öffentlichkeit. Und die interne für die Große Koalition. Und die Aussagen, dass auf die durch die VDS gespeicherten Daten nur per Richtervorbehalt zugegriffen werden darf.

      1. Ich verstehe immer noch nicht, wo da der Widerspruch sein soll. Bestandsdaten sind Bestandsdaten und werden eben nicht im Rahmen der VDS erhoben. Wenn also für die VDS-Daten ein Richtervorbehalt vorgesehen ist, weiß ich echt nicht, wo jetzt genau das Problem liegt. Es wäre doch auch totaler Unsinn, auf Verkehrsdaten (per Richtervorbehalt) zuzugreifen und bei Auffinden von interessanten Datensätzen nicht per Bestandsdatenabfrage den Anschlussinhaber festzustellen.

        Und das die Bestandsdatenabfrage jetzt schon (ohne Richtervorbehalt) möglich ist, hat doch rein gar nichts mit der VDS zu tun?

        Das Ganze jetzt natürlich mal unabhängig davon, ob die VDS verfassungsgemäß ist oder nicht. Ich versteh halt einfach die Aufregung um diese ominöse Nebenabrede. Hab das Gefühl, dass hier viel Kraft für eine Riesenluftnummer investiert wird.

      2. @ lulu

        Für Bestandsdaten gibt es nach § 113 TKG keine Mindestspeicherdauer.
        Die VDS schreibt diese vor, faktisch auch für Bestandsdaten.

        Auf diese (Bestands)Daten können die Ermittlungsbehörden zugreifen, nach § 113 TKG ohne Richtervorbehalt. Nur diese (Bestands)Daten gäbe es ohne VDS nicht.
        Damit umgeht der Gesetzgeber den Richtervorbehalt für Vorratsdaten, die gleichzeitig Bestandsdaten sind.

        Die Nebenabrede zeigt diese Möglichkeit auf.

      3. @ Frank

        Zumindest gibt es derzeit keine Verpflichtung für Provider diese Daten zu speichern.
        Hat Malte Spitz die Daten nach und nach abgefragt oder auf einen Schlag von dem Provider erhalten?
        Hat Malte die Daten selber „auf Vorrat“ gespeichert oder sein Provider?

  12. Ich weiß natürlich nicht wer eure Quelle(n) in der GroKo ist/sind aber bedenkt bitte, dass es sich durchaus auch um gezielte Desinformation handeln könnte um eure Arbeit/Glaubwürdigkeit zu diskreditieren. Den nötigen Stellenwert und Einfluss im Bereich der Netzpolitik, um Ziel solcher Attacken zu sein, habt ihr definitiv erreicht. Ein Öttinger (willkürliches Beispiel) würde sich natürlich freuen wenn er in Zukunft bei kritischen Fragen/Verweisen im Zusammenhang mit np.org auf „diese Internet-Taliban die die Falschbehauptung zur VDS verbreitet haben“ verweisen könnte.

    DK

    1. Das hat sich ja jetzt erledigt, nachdem in der BPK die „zwar nicht geheime, aber nichtöffentliche“ Nebenabrede eingeräumt wurde.

  13. Der springende Punkt ist doch der: Durch die Einführung der VDS mit längeren Speicherfristen wird die reale Nutzbarkeit/Effektivität/Zuverlässigkeit der bereits abgreifbaren, bereits gesetzlich klar geregelten Bestandsdaten erheblich erhöht. Dieser Sachverhalt wird aber von allen beteiligten Politikern kalkuliert unterschlagen, wenn suggeriert wird, die VDS betreffe lediglich die Verkehrsdaten die richterliche Anordnung zur Nutzung erfordern.
    Darüber hinaus bereitet die Tatsache, dass die verantwortlichen Stellen erst auf bohrende Nachfragen wie oben überhaupt anfangen, in ihren öffentlichen Erklärungen Bestands- und Verkehrsdaten klar zu trennen und benennen, ernsthafte Sorgen über den politischen Willen, bei der späteren realen Umsetzung der VDS die gesetzliche Trennung von Bestand/Verkehr überhaupt weiter zu beachten. Wenn das dann nämlich läuft wie mit den Selektoren wirds sicher lustig …
    Kann insofern überhaupt nicht nachvollziehen wieso einige hier meinen, dieses Schmierentheater journalistisch enthüllend zu begleiten, sei übersensibel und man habe sich da „verannt“.
    Darüberhinaus ist es, nachdem man sich Berlins Haltung über das letzte Jahr betrachtet hat, grundsätzlich fahrlässig, im Zweifel *guten* Willen zu unterstellen ;)

    1. VDS ohne Bestandsdaten macht doch überhaupt keinen Sinn und es ist nur logisch, dass beides miteinander verknüpft wird.

      Der Skandal ist die VDS an sich und darauf sollte man sich konzentrieren. Ansonsten kann man gleich anfangen, sich über jeden noch so kleinen Pups eines Politikers oder Sprechers aufzuregen.

      1. Schon die jetzige Regelung zu Bestandsdaten ist übel.
        http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-05/bestandsdaten-bundesrat-beschlossen

        Die VDS an sich ist übel. Die Kombination von beiden und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten sind nicht tragbar.

        Die Tasache dass die Regierung intern genau auf diese Möglichkeit aus der Kombination von VDS und Bestandsdaten spekuliert (Nebenabrede), diese Möglichkeit der Öffentlichkeit vorenthält und auf explizite Nachfrage verleugnet, schlägt dem Fass den Boden aus.
        In Anbetracht der Tatsache, dass das Gesetz, welches genau diese Möglichkeit hatte, vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.
        § 113a TKG und § 113b TKG

  14. @ Markus Beckedahl:

    Ihr habt da tatsächlich ein Problem aufgedeckt, trotzdem aber die falschen Fragen bzw. die richtigen Fragen falsch formuliert gestellt. Korrekt hätte die Frage sein müssen:

    Dürfen/Müssen TK-Anbieter zur Erteilung einer (Bestandsdaten-)Auskunft nach § 100j StPO i.v.m. § 113 TKG auch IP-Adressen verwenden, die ausschliesslich aufgrund und zum Zweck einer – wie auch immer gearteten VDS – gespeichert sind?

    und wenn ja:

    Darf diese Verwendung der Daten auch ohne richterliche Anordnung erfolgen?

    Nur dann kann man sich nachträglich als Antwortender rausreden. Fakt ist doch tatsächlich, dass Bestandsdatenauskunft (auch unter Verwendung von IP-Adressen) und die VDS zwei paar Schuhe sind. Interessant ist lediglich die Nutzung der einen Daten für das andere. Hiernach wurde aber – jedenfalls nicht explizit genug – gefragt.

    Dass eine Auskunft unter Nutzung einer zu betrieblichen Zwecken gespeicherten IP-Adresse auch dann noch ohne Richtervorbehalt möglich sein wird, wenn eine VDS wieder eingeführt ist, ist denke ich unstreitig. Interessant ist es nur wenn eine entsprechende Anfrage IP-Adressen betrifft, die älter als 7 Tage sind, und somit sehr sicher nur noch im Rahmen der VDS beim Unternehmen vorliegen dürften. Sollte die VDS in der Form kommen , wie sie in den Leitlinien angekündigt wurde, müsste das Unternehmen in diesem Fall vermutlich die Auskunft verweigern, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt.

    Allerdings wird auch das eine Frage des Wortlauts des Gesetzesentwurfs sein und der sich hieraus ergebenden Änderungen bereits gültiger Normen des TKG. So müsste die BR vor allem §113 Abs.1 S. 4 TKG ändern, wenn sie mit ihrer Ankündigung, eine Verwendung der VDS-Daten nur unter Richtervorbehalt zulassen zu wollen, wirklich Ernst machen.

  15. Sie lügen bei der VDS genauso wie bei der NSA/BND Überwachung.

    Beispiel Friedrich 2013:

    Friedrich:

    ” Sie wissen, dass auch der deutsche Bundesnachrichtendienst, gibt’s ein Gesetz, G-10 Gesetz, da ist das ausdrücklich auch erläutert wie das Verfahren geht, sich eine, äh, eine Genehmigung holen kann, auf bestimmten Strecken, bestimmte Leitungen auch nach solchen Suchbegriffen, äh, Kommunikation zu durchsuchen um, äh, Attentate, Terrorismus, Organisierte Kriminalität, äh, zu verhindern. Das ist ein wichtiger Punkt für alle Geheimdienste dieser Welt. Ähm, wie gesagt, das alles muss aber in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Dazu haben uns die Amerikaner zugesagt, dass sie, äh, die, ähm, Vorschriften, die diesen Programmen zu Grunde liegen, äh, von “streng geheim” herabstufen wollen und dann muss man sehen was man noch an zusätzlichen Informationen bekommt. Aber eines ist ganz wichtig und ich glaube das muss auch in der Öffentlickeit klar gesagt werden. Die Amerikaner haben sehr klipp und klar gesagt, wir betreiben über unsere Geheimdienszte keine Industriespionage. Das stand ja auch in der Presse in Deutschland im Raum.Alle Gesprächspartner haben klipp und klar gesagt das ist weder ein gesetzlicher Auftrag für die NSA, noch machen wir das. Und ich glaube das ist auch eine wichtige Botschaft.”

    https://machtelite.wordpress.com/2013/06/29/erich-ist-zuruck-innenminister-friedrich-besucht-united-stasi-of-america/

  16. Für mich war/ist das Ganze immer noch nicht verständlich.
    Auskünfte über einzelne, bestimmte und beschränkte Geschäftsvorgänge können gespeichert werden und müssen derzeit schon in Einzelfällen über die Bestandsdatenauskunft ohne richterliche Anordnung herausgegeben werden.
    Die Herausgabeverpflichtung ohne richterliche Anordnung verletzt mein Rechtsempfinden. Wird aber derzeit so gehandhabt und ist unabhängig von der geplanten allgemeinen VDS – und betrifft in der Regel wohl nur dezentrale Speicherungen (Eine andere Auslegung, Abfrage zentral gespeicherter Daten, setzt VDS voraus).
    Den „Zusatz“ verstehe ich dann so: Es wird eine Brücke gebaut, die es ermöglichen soll in genau eingegrenzten Einzelfällen auf Daten aus den VD zugreifen zu können um sich an praktische Rechtssprechung zu halten.
    Da die Anfragen aber nicht durch ein Voraufsicht (Richtervorbehalt) geregelt und eingeschränkt würden, die betr. Unternehmen die Auskunft strafbewehrt nicht verweigern können, wäre dem Missbrauch, also der ungezielten breiten Abfrage, Tür und Tor geöffnet?
    Wenn dies so zu werten wäre, liegt hier aber das Problem nicht in der Absprache, sondern in der ungenauen, nicht-einschränkenden, Formulierung und selbstverständlich in der derzeitigen Bewertung der Rechtspraxis des BVerfG.

    1. Das hat nichts mit zentraler oder dezentraler Speicherung zu tun. Die TK-Unternehmen speichern und verarbeiten für betriebliche Zwecke ohnehin ne ganze Zeit. Verbindungsdatensätze liegen z.B in der Regel für abrechnungszwecke bis zu drei Monate vor. Eine Ausnahme sind vor allem IP-Adressen und Funkzelleninfos (Standortdaten), die grundsätzlich nur bis zu 7 Tage gespeichert werden dürfen.

      Sämtliche Daten die ein Unternehmen hat, können von der Polizei unter den Voraussetzungen die in der StPO festgelegt sind abgefragt werden. Allerdings gilt: was weg ist ist weg! Eine Speicherung nur um die Daten für eventuelle abfragen der Polizei zur Verfügung zu halten gibt es bislang nicht, ist sogar ausdrücklich verboten. Genau dafür soll es jetzt ja die VDS geben. Die Daten der bis unterscheiden sich insofern nicht von denen, die ohnehin von den Unternehmen genutzt werden. Einzig werden einige Datenkategorien länger gespeichert als vorher.

      Die Frage ist also: können die nur für strafverfolgungszwecke gespeicherten Vorratsdateb unter den gleichen Bedingungen abgefragt werden wie die „normalen“ betrieblichen Daten, oder müssen hier nicht andere verschärfte Regeln gelten.

  17. Kann man da nicht Strafanzeige stellen? So nach dem Motto „Volkstäuschung“?

    Ich meine es scheint ja so als würden wir da getäuscht und es gibt Hinweise auf den Täter?

    Harald Range ist ein guter Mann habe ich gehört vielleicht findet der da was.

    1. Opa Range muss erst mal sein Hörrohr finden. Verschwörungstheoretiker behaupten, „sie“ hätten ihm seinen Zivildienstleistenden weggekürzt um ihn kaltzustellen.

  18. Kommt doch mal alle runter. Gesetzmässigkeit….hmpfff welche denn ? Welche Daten werden denn nicht von ausserhalb gespeichert ? Diese Diskussion führt zu nix.

    1. Bloss weil man mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass sich die Amis nicht alleinig auf die BND Genies verlassen, und deshalb, unabhängig davon, ob nun der gegenseitige Austausch der Dienste, als Folge der aktuellen Gemengelage eventuell *leicht* heruntergefahren und minimalstmöglich *besser* kontrolliert wird, trotzdem immer noch über eine Vielzahl von Kanälen *alles* abschnorcheln, müssen wir ja nicht gleich das Handtuch werfen und sagen, „Naja, laßt den BND und unsere Dienste und Organe doch machen, eh irrelevant im Bezug aufs große Ganze“.

      Es ist eine Sache, dass Informationen, deren Weiterleitung deutschen und europäischen Interessen zuwiederläuft, ganz munter automatisiert rübergeschoben werden.
      Es ist eine zweite, zu differenzierende Problematik, wenn der BND im Zuge der Salami-Aufklärung mehr und mehr ein Selbstverständnis seiner gesellschaftlichen Rolle, Bedeutung, und besonderer Berechtigung zum Handeln ausserhalb des Gesetz enthüllt, welches dem der NSA in nichts nachsteht; die Regierung mehr und mehr als dies nicht nur nichtwissend oder stillschweigend duldend, sondern unterstützend enthüllt wird; während sich Merkelchen nebenbei rein zufällig von irgendwelchen, letztendlich vom Steuerzahler bezahlten, Forschungskommissionionen aus PR-Hirschen, Neuro-Wissenschaftlern und Soziologen nette Dossiers zu „gelenkter Demokratie“ verfassen läßt …

      Soll heißen: Sry, tut mir echt leid, Eurocopter und Co ist in Bezug auf Industriespionage eh nicht zu helfen, wenn die sich nicht komplett abklemmen – aber der Zug zur Begrenzung des Schadens an Rechtsstaat und Demokratie hier bei uns ist immerhin noch nicht *völlig* abgefahren. Der gesellschaftliche Realisationsprozess, wie weit es tatsächlich schon gekommen ist, und welche unangenehmen Möglichkeiten immer denkbarer werden, ist alles andere als abgeschlossen.

      Anyways, würde die VDS tatsächlich in letzter Konsequenz in ihrer praktischen Umsetzung die 7 Tage Frist für IP und Standort aushebeln, sind die Möglichkeiten der massenhaften Metadaten-Erhebung im Inland erschreckend. Die Handhabung der Selektoren ist ja das beste Beispiel dafür, was man von der Real-Unsetzung von Pseudo-Kontroll-Bestrebungen wie der Trennung von Bestand/Verkehr zu erwarten hat.
      Und ja, die Formulierung der Nebenabrede läßt durchaus begründeten Raum für die Befürchtung, dass genau diese schrittweise Auflösung der Trennung letztendlich noch immer gewollt ist.

      Was die Frage angeht ob es nun der Sache dienlich ist, sich auf so einen Detailpunkt einzuschiessen: Wenn denn (hoffentlich) zur Sache noch weiter was nach draussen dringt, und die weiterhin so eklatant DOOF in den Pressekonferenzen mauern, sollte doch irgendwann hieraus ein weiteres Argument gegen die VDS im Ganzen enstehen – nämlich „Alles beim Alten, von wegen nach Karlsruhe wurde nachgebessert, sie versuchens nur in einer neuen Verpackung“
      Gut, das haben die meisten hier eh schon gewußt. Aber nicht jeder Wähler liest hier. Es ist übrigens allein schon deshalb wert sich hier festzubeissen, weil es endlich, endlich mal deutlicher in Richtung Kanzleramt hochstinkt.

  19. „„… nur nach einer Entscheidung eines unabhängigen Richters darf darauf zugegriffen werden.“ Gibts denn auch nicht unabhängige Richter? Freud hätte seine Freude mit ihm ;DD

  20. Mal etwas halb OT zu der VDS:

    Schon mal an die neuen Definitionen in den StgB-Paragraphen §184b und §184c gedacht die im Rahmen der Lex-Edathy geändert wurden und wo sich die eine Definition zuvor im §4 Abs. 1 Nr. 9 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV befunden hat und nun in das Strafrecht gewandert ist?

    Laut StPO §100a zählen die Sachen zu den sog. schweren Straftaten wo die Telekommunikation überwacht werden kann und wie man in dem VDS-PDF nachlesen kann ist bei der VDS die Hürde noch niedriger, denn dort steht bei beiden Paragraphen der Absatz 3 (Besitzverschaffung und Besitz) und nicht wie beim §100a StPO die Einschränkung auf den Abs. 1 und 2 d.h. die Verbreitung.

    Die Definitionen in den beiden StgB-Paragraphen sind nun so erweitert, dass ein ähnlicher Fall eintritt wie mit den z.B. in den USA legalen Nazi-Seiten d.h. es ist nun durchaus möglich auf im Ausland legales Material (was dort auch legal gehostet wird) zu stoßen, was bei uns unter die beiden Paragraphen fällt und damit strafbar ist, in Verbindung mit dem neuen §184d StgB und dem Besitzverbot dürften die Grundlagen für Ermittlungen gelegt sein und u.U. auch der Besuch eines Bilderforums oder die Nutzung der Bildersuchfunktion einer Suchmaschine ohne das BpjM-Modul ein Risiko darstellen.

    Ferner kann ich da durchaus vorstellen, dass beim deutschen ISP dann Zugriffe auf eine ausländische Seite mit solchem dort legalen, bei uns aber illegalem Material protokolliert werden und diese Daten mittels VDS dann auch aufgelöst werden und Personen dann von staatlicher Seite her ungebetenen Besuch bekommen…..

    bombjack

    1. Nachtrag:
      Mit dem Straftatenkatalog zur VDS vgl. Anlage 2 und dort die Nr. 1 Buchstabe d) wird für die Staatsanwaltschaften und Strafverfolger auch ein neues Ermittlungsfeld geschaffen, was es vorher in der StPO nicht gab bzw. wo die Level ab wann ermittelt werden darf (wenn man noch an den Rechtsstaat glaubt) höher waren….d.h. aber auch dass mit der VDS Strafverfolger leichter ermitteln können…..

      bombjack

  21. Hier noch das Video zur „nicht geheimen“ Nebenabrede:
    Tilo Jung – Verwirrung bei der Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung
    https://www.youtube.com/watch?v=LtP6K2hUwwA
    Am schönsten finde ich, wie aufrichtig Herr Dimroth wirkt. Herr Malachowski nickt zustimmend (3:30) und die Dame links im Bild scheint erst verwirrt und dann amüsiert.
    Anscheinend sollte man in Zukunft einfach alle Adjektive weglassen. Und als Substantive verwendet man nur noch solche, welche bereits in Erklärungen etc. genannt wurden. (Wie in dem anderen BPK Video mit dem „Eigenleben“ im BND.)

    1. Das ist halt ein deutliches Zeichen, dass der Staat an sich langsam den Bach runter geht. Wenn ich mich hinstellen muss und dann anfange zwischen „Geheim“ und „nicht öffentlich“ zu unterscheiden, obwohl offensichtlich ist, dass das Geheim umgangssprachlich gemeint war, dann ist doch klar, dass die da nur noch am Scheiße bauen sind und das vertuschen wollen.

      Vor allem anstatt dann zu Antworten „Nein es gibt keine Geheime Nebenabsprache, aber es gibt den von ihnen Angesprochen nicht öffentlichen Teil.“ wird halt bewusst die Kommunikation nicht aufgelöst. Das ist einfach nur hinterhältig und absolutes Arschloch verhalten für einen Staatsvertreter.

  22. Leute wie oft noch:

    1.) Die VDS wird eh gekippt – die versuchen es doch schon seit 2009. Lasst die doch machen wird eh nix draus.

    2.) Schreibt statt Kommis oder in Foren lieber direkt e-mails an die Politiker. Erklärt denen alles und ansonsten lasst ruhig euren Frust bei denen raus. Paar Drohungen wären auch nett – aber auch durchziehen dann sonst nehmen die das in der Zukunft nicht ernst.

    3.) VDS nützt eh nix selbst wenn die i-wann ma kommt. Lasst die lieber die VDS kriegen anstatt die sich wirklich mit Methoden beschäftigen und durchsetzen die WIRKLICH was bringen
    http://www.golem.de/news/imho-die-vorratsdatenspeicherung-ist-veraltet-1408-108233.html

    4.) Selbst wenn die VDS kommt oder ihr in Ländern seid wo die schon der Fall ist – macht euch keinen Kopf. Es gibt eine Methode mit der kein Webseiten Betreiber rausfinden kann wer hinter der IP sich verbirgt und erst Recht kein Cop oder Anwalt – ja nicht mal der Internet Anbieter (ISP) ! Und das ganze recht günstig oft auch kostenlos und mit paar Klicks für JEDERMANN möglich ! Was das ist werdet ihr euch fragen ? Ganz einfach: VPN ! Welchen VPN Anbietern ihr trauen könnt – oder auch nicht – seht ihr hier
    https://torrentfreak.com/anonymous-vpn-service-provider-review-2015-150228/

    Insofern lehnt euch alle zurück und befolgt lediglich die 4 Tipps vom Experten. Ganz besonders aber trotzdem den 2. neben dem 4. weil sonst denken die die können alles machen weil sich kein Widerstand regt.

  23. Für die Bestandsdaten gibt es schon seit längerer Zeit ein skandalöses Gesetz.
    Jeder Internetnutzer, jeder Besucher einer Website, jeder Mail-Absender kann jederzeit namentlich identifiziert werden. Über die in diesem Gesetz vorgesehene Schnittstelle könnte für jede IP-Adresse jederzeit die Identität der Person abgefragt werden kann.
    Das scheint mit der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung endlich mal einigen bewußt zu werden. Schon vor 1 1/2 Jahren wurde dazu eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Sauerei, das da noch nichts passiert ist.
    http://bestandsdatenauskunft.de/

  24. Liebe Netzpolitiker,

    da habt Ihr die arme Frau Zimmermann aber völlig falsch verstanden. Sie hat doch nur gesagt, dass es keine GEHEIME Nebenabrede gibt. Das stimmt auch. Es gibt nur eine NICHT ÖFFENTLICHE Nebenabrede!

    https://www.youtube.com/watch?v=LtP6K2hUwwA

    Also wirklich, da darf man nicht so schlampig sein mit der Begriffswahl: „nicht öffentlich“ ist ja nicht das Gleiche wie „geheim“!

    Ich brech‘ zusammen. Von sowas muss man sich regieren lassen!

    1. Sorry, sehe gerade, dass das oben schon angesprochen wurde. Bleibt trotzdem schlimm. Offensichtlich kann man davon ausgehen, dass unsere Regierung jede denkbare Schweinerei mitgemacht hat, die sie nicht EXPLIZIT irgendwo ausgeschlossen hat, und zwar wortgetreu.

      CDU – überspezifische Dementi sind unser Geschäft

    2. Die Klassifizierung als „geheim“ existiert im Unterschied zu „nicht öffentlich“ als rechtlich definierter Begriff, der auch strafrechtlich relevant ist (§ 353b StGB). Vor dem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass Beamte bzw. offizielle Vertreter der Bundesregierung, die in ihrer amtlichen Eigenschaft sprechen (und daher möglichst rechtlich verbindlich und nicht umgangssprachlich), dieses Wort nur mit der Kneifzange anfassen.

      „Nicht öffentlich“ heisst: Wir haben miteinander verabredet, dass wir das keinem erzählen. „Geheim“ heisst: Das ist offiziell amtlich eingestuft und wer den Inhalt verrät kommt in den Knast.

      1. Schon klar, die Intention der Frage nach einer „geheimen Nebenabrede“ war aber aus dem Zusammenhang klar. „Geheim“ wurde also mutwillig im juristischen Sinn verstanden, um die Existenz einer Nebenabrede nicht zugeben zu müssen. Vielleicht sollten wir die Bundespressekonferenz in Zukunft um eine Bundesjuristenkonferenz ergänzen, damit wir solche Wortklaubereien in Zukunft mal aufgedröselt bekommen.

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