Nebenabrede
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: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung
: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung Vergangenen Montag berichteten wir von einer geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, vereinbart zwischen Justiz- und Innenministerium. Diese besagt, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll, um darüber die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten zu nutzen. Die Bundesregierung erklärt öffentlich aber die ganze Zeit, dass auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur mit Richtervorbehalt […]
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Geheime Nebenabrede: Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung
Bestandsdatenauskunft 2013. Quelle: <a href="https://netzpolitik.org/2014/bestandsdatenabfrage-behoerden-identifizierten-2013-alle-fuenf-sekunden-einen-anschlussinhaber/">Bundesnetzagentur</a>. Geheime Nebenabrede: Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen – und dafür gilt kein Richtervorbehalt.