Gestern Morgen diskutierte der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag in Top 2 „Bericht der Bundesregierung zur angekündigten Initiative zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland“ über die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das fand wie immer hinter verschlossenen Türen statt. Aber über Twitter konnten wir zumindest eine interessante Aussage mitbekommen. Und zwar erklärte der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), dass es keine Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung geben würde. Dies twitterte die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak:
Am Montag hatten wir aufgedeckt: Geheime Nebenabrede – Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung.
Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen können – und dafür gilt kein Richtervorbehalt.
Uns liegt weiterhin ein Dokument mit der Nebenabrede vor, das wir als echt einstufen. Gleichzeitig wollte uns die Pressestelle des Justizministerium kein klares Dementi dazu geben. Wir bleiben also dabei: Es gibt eine Nebenabrede und bei der Präsentation der Leitlinien wurde offensichtlich nicht die ganze Wahrheit gesagt. Und im Bundestag dann anscheinend auch nicht.
Die einzige Frage bleibt: Warum wird eigentlich rund um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung soviel gelogen?