Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern eine Rede auf dem Publishers‘ Summit des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in Berlin gehalten. Dabei ging es vor allem um netzpolitische Themen. Die Kernmessage war: Datenschutz ist schlecht fürs Geschäft, Pressefreiheit ist wichtig und beim Urheberrecht wird alles besser, weil Günther Oettinger sich drum kümmert.
Aber erst mal ging es um Pressefreiheit mit den üblichen Bekenntnissen und Floskeln, wie wichtig diese sei. Aber ein Punkt ist uns nach den Landesverrats-Ermittlungen gegen uns aufgefallen:
„Das gilt natürlich auch für die Pressefreiheit. Sie fehlt aber in vielen Staaten bzw. steht in vielen Staaten nur auf dem Papier, sodass von unabhängigem Journalismus keine Rede sein kann. Das fängt damit an, dass Recherchen nur unter staatlicher Beobachtung möglich sind oder Interviewpartner und Informationsquellen Einschüchterungen ausgesetzt sind. “
In Zeiten, wo Deutschland keinen vernünftigen Whistleblower-Schutz hat, dieser durch Datenhehlerei noch weiter ausgehöhlt wird und der Quellenschutz durch Vorratsdatenspeicherung gefährdet ist, könnte man natürlich auch mal zuhause aufräumen. Gegen unsere Quellen bei der Landesverrats-Geschichte wird übrigens immer noch gefahndet. Genau das schafft eine mögliche Situation, wo „Informationsquellen Einschüchterungen ausgesetzt sind“.
Über den aktuellen Stand der Trilog-Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung haben wir gestern berichtet. Es könnte viel weiter sein, wenn der EU-Rat sich nicht gegen klare Regeln zum Datenschutz einsetzen würde. Bei Merkel klingt das natürlich anders:
Ich glaube, dass diese Datenschutz-Grundverordnung, so wie sie sich nach Kommissions- und Ratsberatung darstellt, relativ ausgewogen ist. Wir haben jetzt aber einen Trilog mit dem Europäischen Parlament, bei dem wir aufpassen müssen, dass der Datenschutz nicht die Oberhand über die wirtschaftliche Verarbeitung der Daten gewinnt. Alles, womit Sie uns dabei unterstützen können, nehmen wir gern auf.
Der Europäische Gerichtshof hat in den vergangenen zwei Jahren mehr als dreimal festgestellt, dass Datenschutzrechte Grundrechte sind. Im Umkehrschluss erklärt hier gerade Angela Merkel, dass Grundrechte die Wirtschaft schädigen. Und lädt die Verleger ein, ihre Lobbyinteressen besser zu unterstützen. Konkreter wird es beim Punkt Direktmarketing, einem der Lieblingsthemen der Verleger, wo sie zumindest halben Erfolg verkünden kann (der zu Lasten unserer Verbraucherinteressen geht):
Auf dem Weg zu einem modernen Rechtsrahmen gibt es die verschiedensten Anliegen. Sie haben berechtigte Geschäftsinteressen, aber es geht immer auch um Kompromisse. Da ist zum Beispiel das Thema Direktmarketing. Die Regeln im Direktmarketing sahen im ursprünglichen Kommissionsentwurf noch deutlich anders aus. Die Presseverleger haben sich sehr für Verbesserungen eingesetzt. Wir glauben, dass auch einige erreicht wurden.
Positives kommt zumindest von der Mehrwertsteuerfront. Ich habe noch nie verstanden, warum gedruckter Journalismus nur 7% MwSt kostet, Online-Journalismus hingegen 19%. Beziehungsweise wenn wir ein Buch gedruckt haben, brauchte das nur 7% und als eBook 19%. Dahinter steht die Idee, dass Kultur gefördert gehört, aber Kultur nun mal nur gedruckt erscheint. Oder so. Aber das will Angela Merkel jetzt ändern. Das einzige Problem: Dazu braucht es Einstimmigkeit in der EU.
Damit komme ich zu den Mehrwertsteuersätzen. Es ist relativ schwer verständlich, warum für Bücher oder Zeitschriften als Printausgaben der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, für E‑Books und E‑Paper der volle Mehrwertsteuersatz gilt. Der Gedanke der umsatzsteuerlichen Begünstigung von gedruckten Presseerzeugnissen ist natürlich der, Kulturgüter zu schützen und auf diese Weise die Zugangsschwelle für Nutzer so niedrig wie möglich zu halten. Aber ich glaube, es kann nicht das entscheidende Kriterium sein, ob ein Text oder ein Bild auf Papier gedruckt ist oder ob es elektronisch zu sehen ist, sondern entscheidend muss der Qualitätsstandard der Inhalte sein. Deshalb glauben wir, dass sowohl auf elektronische als auch auf herkömmliche Presseerzeugnisse der ermäßigte Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist. Dazu müssen wir das europäische Steuerrecht ändern, was in Europa immer sehr schwierig ist, weil Steuerrecht nur einstimmig geändert werden kann.
Dazwischen gab es noch einen Exkurs zur Vorratsdatenspeicherung, die Merkel eine Verkehrsdatenspeicherung nennt. Aber da war auch nichts Neues dabei, sie findet die gut und erzählte dazu noch das Märchen vom Richtervorbehalt, diese gilt aber leider nicht für die häufig angewendete Bestandsdatenauskunft, wie wir seinerzeit belegen konnten.
Kommt zum Schluß noch die kommende Reform des Urheberrechts. Ebenso wie beim Datenschutz verspricht sie auch hier, die Interessen der Verleger durchzusetzen, die in der Regel aber nicht unsere Interessen sind. Große Hoffnungen setzt sie dabei auf Günther Oettinger, der seinen Job „prima“ macht:
Damit bin ich nicht mehr weit entfernt vom Urheberrecht. Da wünschen Sie sich natürlich eine größere Dynamik, wenn es darum geht, das Urheberrecht an die digitale Entwicklung anzupassen. Sie, Herr Burda, haben gesagt, mit Kommissar Oettinger haben wir für all die Bereiche, die ich genannt habe, einen sehr kundigen und engagierten Ansprechpartner. Jean-Claude Juncker liebt es nicht, wenn ich von „unserem deutschen Kommissar“ spreche, sondern er möchte, dass sich alle Kommissare für alle verantwortlich fühlen und nicht nur für ein Land. Aber: Günther Oettinger macht das prima.
Dann kann ja bei der Urheberrechtsreform nichts mehr scheitern, wenn unser bester Mann jetzt dafür zuständig ist, oder?
Apropos Burda! Das Buch „Europas Strippenzieher“ schildert detailliert, wie die Lebensgefährtin von Oettinger, Friederike Beyer, mit ihrer Agentur Lobby-Parties für Burda in Brüssel organisiert und durchgeführt hat. Kein Wunder, dass Oettinger für Burda ein kundiger Ansprechpartner ist.
