Eine neue Initiative der Bundesregierung knöpft sich die „intelligente Vernetzung“ vor, bei der in Deutschland noch Nachholbedarf besteht. Die in die „Digitale Agenda“ eingebettete Strategie soll mit insgesamt 36 konkreten Maßnahmen dafür sorgen, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) besser genutzt werden können.
Dabei geht es um Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung sowie Verwaltung, die systematisch miteinander vernetzt werden sollen. Durch die „zielgerichtete Verknüpfung und Koordinierung“ erhofft sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Synergieeffekte, die sich bereichsübergreifend entfalten sollen. Zudem möchte das BMWi die Rahmenbedingungen verbessern, um Unternehmen Anreize für Investitionen zu liefern.
Offener Zugang zu Bildung und Wissenschaft
Neue Erkenntnisse im Forschungs- und Wissenschaftssektor sollen künftig nicht mehr im Urheberrechtsdschungel versickern, sondern durch eine Open-Access-Strategie „wirksam und dauerhaft“ zugänglich werden, wenn öffentliche Fördergelder im Spiel sind. Urheberrechtlich geschütztes Material soll sich einfacher nutzen lassen, indem eine lang geforderte Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt wird. Damit sollen endlich weitflächig digitale Lerninhalte in den Klassenzimmern ankommen. Flankiert wird diese Maßnahme von einer noch zu entwickelnden Strategie „Digitales Lernen,“ die Länder und Akteure aus allen Bildungsbereichen einbeziehen soll.
Optimierungspotenziale macht das BMWi auch im Energiesektor aus. Noch 2015 sollen neue Rahmenbedingungen „für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen und Regeln für die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ geschaffen werden, was einen volkswirtschaftlichen Nutzen von rund zehn Milliarden Euro bringen soll. Der Informationsaustausch im Gesundheitsbereich soll sich verbessern und die eHealth-Initiative weiterentwickelt werden.
Die Erforschung von automatisiertem Autofahren soll vorangetrieben und datenschutzrechtliche Fragestellungen gelöst werden. Erfreulicherweise fällt der öffentliche Nahverkehr nicht unter den Tisch. Einheitliche Standards und technologieoffene Lösungen sollen den Umstieg auf Bus und Bahn erleichern, indem etwa elektronische Fahrscheine mit einer digitalen Fahrplanauskunft verknüpft werden.
Open Data als Standard
Der Zugang zur Verwaltung soll deutlich bequemer werden. So sollen gemeinsam mit den Ländern Bürgerkonten eingerichtet werden, wo man sich mit der eID-Funktion des Personalausweises sicher authentifizieren kann. Die Wirtschaft soll vom „Prozessdatenbeschleuniger“ (P23R) profitieren, mit dem Unternehmen ihre gesetzlichen Informations- und Meldepflichten sicher und automatisiert erfüllen können. Erste P23R-Umsetzungen seien erfolgreich verlaufen und deren Projektergebnisse unter einer Open-Source-Lizenz nutzbar. Erklärtes Ziel ist es, Open Data als Standard in der Bundesverwaltung einzuführen.
Gesetzlich verankert werden soll die Netzneutralität – allerdings mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass Spezialdienste „unter bestimmten Voraussetzungen“ erlaubt sein müssen und überlegt werden soll, ob Datenverkehr „für bestimmte Anwendungen“ priorisiert werden darf. Als Beispiele führt das Papier selbstfahrende Autos, Steuerungssysteme in Energienetzen und telemedizinische Anwendungen an. Freilich dürfe dabei das offene und freie Internet nicht gefährdet werden. Im Grunde kündigt die Regierung in diesem Punkt also an, die demnächst kommende EU-Richtlinie umzusetzen, die praktisch deckungsgleiche Vorgaben festlegt.
