Die Landesverratsaffäre habe zu einer „Umwertung der Werte“ geführt, erklärte heute Vormittag der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Die Weitergabe von Dokumenten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, werde „bagatellisiert“ und „verzwergt“, wohingegen diejenigen, die nach undichten Stellen im BfV suchen würden, als „Schurken“ dargestellt werden.
Ihm sei es als BfV-Präsident darum gegangen, Schaden von der Behörde abzuwenden, sagte Maaßen in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wies allerdings jegliche Verantwortung in der Affäre von sich. Die zunächst gegen Unbekannt gestellten Strafanzeigen hätten nicht Journalisten, sondern Whistleblower im Visier gehabt, um den Geheimnisschutz sicherzustellen. Zudem habe er den Wortlaut der Anzeigen erst im Nachhinein gesehen. Auch die Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Informationen tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte, habe er nicht selbst überprüft.
Das außergewöhnliche Vorgehen begründete Maaßen damit, dass die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente erstmalig in vollem Umfang ins Internet gestellt worden seien. Zwar wären bereits in der Vergangenheit Informationen aus „Geheim“ (oder „Vertraulich“) eingestuften Dokumenten an die Öffentlichkeit gelangt, jedoch nicht im Volltext. Man habe in solchen Fällen erwogen, Anzeige zu stellen, davon aber Abstand genommen, da dies einer Bestätigung der veröffentlichten Informationen gleichgekommen wäre. Darauf hätte man in diesem Fall keine Rücksicht nehmen müssen. Mit anderen Worten: Die Pressefreiheit muss man aus Sicht von Maaßen nicht berücksichtigen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Schadensbericht
Als einen „Schadensbericht“ bezeichnete Maaßen die Stellungnahme des BfV, die laut Medienberichten bestätigt hätte, dass es sich bei den geleakten Informationen um Staatsgeheimnisse gehandelt hätte. Das Gutachten war vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) angefordert worden, bei dem die Strafanzeigen gestellt worden waren. Sobald das Ergebnis vorlag, gab man die Ermittlungen dankbar an den Generalbundesanwalt Harald Range ab, in dessen Bereich schwerwiegende Straftaten wie Landesverrat oder Spionage fallen. Der Rest ist bekannt: Range weitete die Untersuchungen auf Andre Meister und Markus Beckedahl aus, musste aber seinen Hut nehmen, als die Ermittlungen öffentlich bekannt wurden. Laut Maaßen habe das Gutachten den Sachverhalt jedoch nicht präjudiziert. Er selbst hielt den Inhalt der Stellungnahme, die ihm zur Kenntnis gegeben worden sei, für vertretbar, habe die Frage aber nicht selbst geprüft.
Durch Abwesenheit glänzte der Chef der BfV-Aufsichtsbehörde, Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Er war ebenfalls zur Ausschusssitzung eingeladen gewesen, zog es aber vor, wie schon im August nicht persönlich zu erscheinen. Ein entsprechender Antrag der Opposition, den Minister erneut einzuladen, wurde mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU abgelehnt.
„Journalisten rehabilitieren und entschädigen“
Im Büro von Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte man Verständnis dafür, dass Innenminister Thomas de Maizière wegen „Terminen zur wichtigen Flüchtlingsfrage“ verhindert war. Nicht billigen dürfe man aber, „dass die Koalitionsmehrheit danach unseren Antrag niederstimmte, den Minister zu passenderem Termin erneut in den Ausschuss zu laden. Das soll offenbar erschweren, des Ministers persönliches Wissen und Zustimmung bezüglich dieser Operation des Verfassungsschutzes aufzuklären. Nicht besser wäre, wenn er in seinem Ministerium nicht sichergestellt hätte, dass er von solch wichtigen Vorgänge rechtzeitig persönlich Kenntnis erhält.“
Zwei umfangreiche Kleine Anfragen sollen Licht in die nach wie vor ungeklärte Verantwortungskette bringen. Die Antwort auf die erste davon liegt bereits vor, während sich Ströbele von der zweiten eine „hoffentlich erschöpfendere Antwort“ erwartet. Die Affäre dürfe für die Verantwortlichen nicht ohne Konsequenzen bleiben:
Erstens muss ausgeschlossen werden, dass Sicherheitsbehörden nochmals einschüchternde Strafverfolgungsmaßnahmen quasi in eigener Sache veranlassen, die zur Ausforschung journalistischer Quellen dienen. Dazu muss geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Änderungen nötig [sind], um solche Strafverfahren zulasten der Pressefreiheit unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck führen wir am 5. Oktober ein Fachgespräch mit Journalisten und Juristen durch.
Zweitens müssen die von den Landesverrats-Ermittlungen betroffenen Journalisten rehabilitiert und entschädigt werden; die vom BKA heimlich über sie erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden.
Drittens muss die ministerielle Fachaufsicht über die Geheimdienste strikter und wirksamer organsiert werden, damit solch wichtigen Vorgänge künftig der politischen Leitungsspitze gesichert bekannt und von dieser verantwortet werden.
Viertens brauchen wir einen wirksamen Whistleblower-Schutz, wozu wir Grünen bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt haben.
Scharfe Kritik an BfV-Präsident Maaßen und Innenminister de Maizière übte auch die Sprecherin der Grünen-Fraktion im Rechtsausschuss, Katja Keul:
Der BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen hat im Rechtsausschuss zugeben, dass ihm die Strafanzeigen gegen die Blogger von netzpolitik.org nicht bekannt waren als sie gestellt wurden. Erst im Nachhinein hätte er den Inhalt zur Kenntnis genommen. Es seien nicht seine Anzeigen, sondern die des BfV als Behörde. Es ist sehr befremdlich, dass er als Leiter eben dieser Behörde die Strafanzeigen nicht mal gelesen hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass er im Ausschuss ebenfalls berichtete, dass nur selten Strafanzeigen des BfV erstattet werden.
Zudem hat Herr Maaßen auf Nachfragen nicht darlegen können, ob er nun ausreichende Maßnahmen im BfV getroffen hat, um eine Weitergabe von sogenannten Staatsgeheimnissen in Zukunft zu verhindern. Die Sicherheitslücke ist immer noch völlig unbekannt.
Diese Frage nach den Sicherheitslücken hätten wir gerne ebenfalls dem Innenminister de Maizière gestellt. Aber der Innenminister ist mit Hinweis auf die aktuelle Flüchtlingskrise der Einladung des Rechtsausschusses leider nicht gefolgt. Es ist bezeichnend, dass Herr de Maizière seine parlamentarischen Pflichten – denn dazu gehört seine Auskunft den Ausschüssen gegenüber – nicht mehr nachkommen kann, obwohl die Flüchtlingssituation seit zwei Jahren absehbar war. Er nimmt faktisch seine Untätigkeit der letzten zwei Jahre zum Anlass, um uns Parlamentariern nicht Rede und Antwort stehen zu müssen. Unser Antrag, den Innenminister für die nächste Sitzung einzuladen, ist mit den Stimmen der großen Koalition im Ausschuss leider abgelehnt worden.
Für die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, Elisabeth Winkelmeier-Becker, liegt hingegen kein Fehlverhalten vor. Das Fernbleiben von Innenminister de Maizière begründete sie mit wichtigeren Terminen, die Vorrang vor der Diskussion im Rechtsausschuss gehabt hätten. Er sei durch seinen Staatsekretär ausreichend vertreten gewesen. Winkelmeier-Becker machte deutlich, dass sie den Rechtsausschuss für den falschen Platz hält, um das Thema zu behandeln:
Zudem hat mit den Ermittlungen weder das Bundesamt für Verfassungsschutz als anzeigeerstattende Behörde noch das Bundesministerium des Innern unmittelbar etwas zu tun. Die auf Netzpolitik.org. veröffentlichten Angaben waren geheim, weil sie aus Sicherheitsgründen nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte richtigerweise Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. In die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen sind beide Behörden nicht eingebunden. Diese liegen bekanntlich in der Hand der Justiz und damit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Thema ist im Rechtsausschuss abgeschlossen.
[Update: Stellungnahmen hinzugefügt]
