Die Europäische Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und systematisch Wettbewerber benachteiligt zu haben. Die EU-Behörde hat dem Suchmaschinenbetreiber eine Liste an Beschwerdepunkten übermittelt und verschärft damit die Gangart in dem seit 2010 laufenden Verfahren, das letzten Endes eine Milliardenstrafe sowie Auflagen für das Geschäftsmodell des US-Unternehmens im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Folge haben könnte.
Laut Kommission bevorzugt Google auf seinen Suchergebnisseiten den eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“, indem es dessen Ergebnisse in der Trefferliste besonders prominent und unabhängig von der Relevanz präsentiert. Diese systematische Begünstigung hätte dem Dienst auf Kosten der Konkurrenz höhere Zuwachszahlen beschert, dadurch Mitbewerber benachteiligt, Innovation verhindert und schließlich Verbrauchern geschadet. Google hat nun zehn Wochen Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen und gegebenenfalls eine mündliche Anhörung beantragen.
Zugleich hat die Kommission ein weiteres förmliches Verfahren gegen Google eingeleitet, das sich dem mobilen Betriebssystem Android widmet. Zwar handelt es sich um ein quelloffenes System, Endgerätehersteller müssen jedoch Vereinbarungen mit Google eingehen, um googleeigene Anwendungen und Dienste darauf installieren zu dürfen. Die Kommission will nun untersuchen, ob diese Verknüpfung „illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat“. Das betrifft auch veränderte Android-Versionen, sogenannte Forks.
Beide Verfahren werden sich noch jahrelang hinziehen, eine zwingende Frist bei kartellrechtlichen Untersuchungen ist nicht vorgesehen. Derzeit liegt der Marktanteil Googles im Suchmaschinengeschäft im EWR bei etwa 90 %, während Android den Mobilfunkmarkt mit knapp 70 % dominiert.
Google hat mittlerweile einen Blog-Eintrag veröffentlicht, der eine Behinderung der Konkurrenz abstreitet. Das Unternehmen verweist darin unter anderem auf Amazon oder eBay und ist der Ansicht, weit hinter den Marktführern zu liegen und somit niemanden behindert zu haben.
Der europäischer Verbraucherverband BEUC hingegen begrüßt die Entscheidung der Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager, die Untersuchung fortzusetzen. Unter ihrem Vorgänger Joaquín Almunia kam es beinahe zur Einstellung des Verfahrens, weil dem damaligen Kommissar von Google angebotene Zugeständnisse akzeptabel schienen. Almunia konnte sich jedoch gegen den Widerstand nicht durchsetzen, der ihm aus den Reihen der Kommission, des EU-Parlaments und von Verbraucherschützern entgegenschlug. BEUC betont, die Kommission müsse sicherstellen, dass europäische Konsumenten „faire und neutrale“ Suchergebnisse zu Gesicht bekommen. Das betreffe nicht nur den Preisvergleich, sondern sämtliche andere Dienste Googles, die alle den gleichen Standards folgen müssten.
