Vor Kurzem begann der Trilog zur EU-Datenschutzgrundverordnung, das heißt die letzte Verhandlungsphase, in der EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der EU die letzten strittigen Punkte zur EU-Datenschutzreform ausverhandeln.
Statewatch.org hat eine, der Vorbereitung auf den Trilog dienende, Synopse des Rates der EU veröffentlicht, in der die unterschiedlichen Positionen der drei Institutionen zu den noch strittigen Punkten sichtbar sind.
Erich Moechel hat das Dokument analysiert und musste feststellen, dass der Datenschutzreform ein ähnliches Desaster droht wie den Verhandlungen zur Netzneutralität. Bei diesen ging am Ende ein schwammiges Regelwerk aus dem Trilog hervor, das eher mehr Rechtsunsicherheit bringt als weniger.
Im Fall der Netzneutralität wie auch der Datenschutzgrundverordnung ist der Rat der EU das zentrale Behinderungsorgan, die Kommission verhält aber ähnlich wenig hilfreich. Möchel schreibt:
Unmissverständliche und präzise Formulierungen im Parlamentstext werden in der Ratsversion durch neue vage, nicht näher definierte Formulierungen ersetzt. Aus Muss-Bestimmungen wurden Soll-Bestimmungen, wenn sie nicht überhaupt gestrichen werden.
Außerdem soll die Kommission, ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch Parlament oder ein unabhängiges Gremium, allein darüber entscheiden, ob in einem Drittland über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt wird, um Daten dorthin übermitteln zu dürfen. Und wenn sich die Datenschutzbestimmungen in einem Drittland ändern, aber vorher ein „adäquates Schutzniveau“ geherrscht hat, könnten nach dem aktuellen Ratsvorschlag bestehende Datenübertragungsabkommen weiterhin aufrecht erhalten werden.
Das nächste Treffen in den Trilogverhandlungen soll am 14. Juli stattfinden. Dort werden unter anderem Datentransfers in Drittstaaten sowie das das Marktortprinzip besprochen. Wie auch andere EU-Gesetzgebungsprozesse steht die Datenschutzreform unter massivem Lobbydruck, der zum Ende hin eher anwächst als nachlässt.