Laut EU-Kommission haben sich Kommission, Parlament und Rat auf „Schlüsselelemente“ des Digitalen Binnenmarkts geeinigt. Mit dieser EU-Verordnung werden Roaming-Gebühren und die Netzneutralität geregelt. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger freut sich auf Twitter über „das Ende von Roaming und Netzneutralität“:
Die Einigung von heute Nacht ist noch nicht der endgültige Text, aber man wollte unbedingt heute eine Fertigstellung verkünden – dem letzten Tag der lettischen Ratspräsidentschaft. Eine erste Einschätzung des Textes liefert Joe McNamee von European Digital Rights, die wir übersetzt haben und hier crossposten:
Verschwommener und mehrdeutiger Deal zu „Netzneutralität“ ist ein Verzicht der Verantwortung
Fünfzehn Monate, nachdem das Europäische Parlament klar für den Schutz der Netzneutralität in Europa gestimmt hat, wurde heute, um Zwei Uhr Nachts, ein verschwommener und mehrdeutiger „Deal“ erreicht. In den kommenden Tagen werden die Verhandlungsführer Begleittexte fertigstellen (auch „Erwägungsgründe“ genannt), die eventuell Klarheit herstellen könnten. Doch die scheinbar bewusste Mehrdeutigkeit des Deals lässt keine große Hoffnung auf echte Netzneutralität in Europa aufkommen.
Wenn der Deal von den Mitgliedsstaaten im Ministerrat und im EU-Parlament gebilligt wird, müssen wir mindestens ein Jahr warten, bevor Gerichte und Aufsichtsbehörden anfangen können, dem Abkommen Sinn zu stiften.
Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights (EDRi), kommentiert:
Worin liegt der Sinn, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Rechtslage weniger eindeutig machen als vorher? Jetzt haben wir ein Abkommen, das fast alles bedeuten kann – wir haben aber nicht noch mehr Rechtsunsicherheit gebraucht.
Zentrale Punkte der Verwirrung sind:
Spezialdienste
Die Unterscheidung zwischen „Spezialdiensten“ und dem öffentlichen Internet. „Überholspur“-Dienstleistungen können diesen Status nur erhalten, wenn dies „notwendig“ ist. Allerdings definiert der jetzige Entwurf das Wort „notwendig“ so weit, dass alles, was nicht als eine „allgemeine Priorisierung“ des Verkehrs definiert wird, im Prinzip von „notwendig“ abgedeckt sein könnte. (Erwägungsgrund 11, Artikel 3.5)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Verordnung ist so formuliert, dass nicht klar wird, wie die Kernfrage „spezialisierter Dienstleistungen“ eigentlich definiert wird. (Artikel 1)
Sperren und Filtern
Nicht zuletzt versucht die Verordnung zu regeln, was eine gesetzliche Verpflichtung zum Sperren bzw. Filtern sein könnte (Müssen wir das wirklich erklären?). Die Definition ist so schlecht formuliert, dass sie einen Tätigkeitsbereich abdeckt, der keine rechtlichen Verpflichtungen beinhaltet (Artikel 3.3.a). Der aktuelle Entwurf enthält einen Satz mit 90 Wörtern ohne erkennbare Bedeutung.
Auswirkungen von Spezialdiensten
Auch wenn der aktuelle Entwurf erklärt, dass „Spezialdienste“ nur möglich sind, wenn sie keine „negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit oder Qualität der Internet-Zugangsdienste“ haben, gibt es eine Verpflichtung für Internet-Provider, detailliert Auskunft über die Einzelheiten der „Auswirkungen auf die Internetzugangsdienste der gleichen Endnutzer“ zu geben. Wie lautet jetzt die Abmachung? Haben die Spezialdienste Auswirkungen auf den Internetzugang von anderen Endnutzern, oder nicht? (Erwägungsgrund 11a und Artikel 4.3.c)
Einschätzung
Der „Deal“ wurde nach drei Monate dauernden „Verhandlungen“ zwischen Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament erzielt. In jeder Phase verweigerte der Rat einfach den Dialog. Dann, um noch irgendwie die willkürlich gesetzte Frist einzuhalten, die von der lettischen Präsidentschaft des EU-Rates gesetzt wurde, einigte man sich auf dieses chaotische, unterdurchschnittliche Abkommen.
Jetzt, wo unsere politischen „Führer“ beschlossen haben, dass sie keine Entscheidung treffen, müssen wir wohl warten, bis nicht-gewählte Richter und Regulierungsbehörden diese harte Arbeit tun.
Das ist jedoch „nur“ eine vorläufige Einigung. Zuerst müssen die erläuternden Erwägungsgründe zum Abschluss gebracht werden. Dann müssen die EU-Institutionen entscheiden, ob sie wirklich bereit sind, diese Rechtsunsicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich dies zeigen.
