Bis zuletzt hatte der Bundesrat noch Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs geleistet, diesen aber in seiner Sitzung am vergangenen Freitag aufgegeben. Die Länderkammer verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sodass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft treten kann.
Da der Bundesrat beim „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ nicht zustimmungspflichtig ist, hätte das lediglich eine Verzögerung des Prozesses bedeutet. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf bereits im August dieses Jahres gebilligt, der Bundestag einstimmig im November.
Das Gesetz schreibt die Anschlussdose in der Wand als Netzabschlusspunkt und verpflichtet Netzbetreiber dazu, Nutzern den Einsatz beliebiger Router zu gestatten. Zudem müssen Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt werden, damit sie die eigene Hardware konfigurieren können.
