Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf, der dem Routerzwang ein Ende bereitet, inhaltlich unverändert dem Bundestagsplenum zur Abstimmung vorlegen. Zuletzt gab es noch Widerstand vonseiten des Bundesrats, dessen Prüfbitten jedoch zurückgewiesen wurden. Laut Heise Online ergänzte die Koalition den Entwurf bloß mit dem Hinweis, „die EU-Gremien ordnungsgemäß über das Vorhaben informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben“ zu haben.
Das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ definiert die Anschlussdose in der Wand als Netzabschlusspunkt und verpflichtet Netzbetreiber dazu, Nutzern den Einsatz beliebiger Router zu gestatten. Zudem müssen Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt werden, damit sie die eigene Hardware konfigurieren können. Darüber abstimmen soll der Bundestag am kommenden Donnerstag.
