Der Bundesrat hat am Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Abschaffung des Routerzwanges überraschend an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zur erneuten Prüfung zurückgewiesen.
Dabei folgt der Bundesrat in seiner Stellungnahme einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, die den Wünschen der Netzbetreiber sehr ähnelt, wie Heise Online schreibt:
Der Bundesrat folgt den Argumenten von Netzbetreibern, die sich händeringend eine abweichende Definition des Netzabschlusspunkts für Kabel- und Glasfasernetze wünschen. Letztlich hängt nämlich die freie Gerätewahl an der Position des Netzabschlusspunkts: Liegt dieser in der Hand des Netzbetreibers, kann er frei über ihn verfügen und damit den Teilnehmern den Router vorschreiben.
Die Vorfreude auf die dringend notwendige Gesetzesänderung, die wir noch im Frühjahr geäußert hatten, ist somit erst einmal gedämpft. Die Bundesregierung wird nun erneut ihre hoffentlich weiterhin klare Unterstützung für die freie Routerwahl in einer Gegenäußerung darstellen, bevor das Gesetz in den Bundestag gebracht wird. Dafür ist weiterhin öffentlicher Druck notwendig, wie Max Mehl in einem Gastbeitrag bei uns im August schrieb.