Wer Internet-Plattformen betreibt, auf denen strafbare Produkte gehandelt werden, soll mit fünf Jahren Haft bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, den wir veröffentlichen. Einen „Darknet“-Paragrafen soll es nicht geben, doch auch dieser Entwurf geht ziemlich weit.