Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern fordert die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. In einem Antrag im Bundesrat fordert SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, dass die Bundesregierung die „Einführung der Mindestspeicherpflicht“ vorbereitet.
Die anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten wurde wiederholt von obersten Gerichten als grundrechtswidrig eingestuft. Zur Zeit gibt es in der Theorie eine Vorratsdatenspeicherung per Gesetz, die aber in der Praxis ausgesetzt ist. Beim Europäischen Gerichtshof stehen weitere Urteile aus. Erst vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Provider keine Daten speichern müssen.
So weit wie rechtlich möglich
SPD-Politikerin Schwesig weiß das, will die Vorratsdatenspeicherung aber trotzdem vorantreiben. Konkret will sie die Bundesregierung auffordern, „die Einführung der Mindestspeicherpflicht“ vorzubereiten, damit sie unmittelbar nach den ausstehenden Gerichtsurteilen wieder eingeführt werden kann. Die Umsetzung soll dabei „so weit wie […] verfassungsrechtlich und europarechtskonform möglich“ sein, also so umfassend wie gerade noch legal.
Als Begründung dient erneut die „Kinderpornografie“, die eigentlich Dokumentation von Missbrauch heißen müsste. Ministerpräsidentin Schwesig behauptet erneut, „dass alleine im Jahr 2017 insgesamt 8.400 Verdachtshinweise nicht aufgeklärt werden konnten“. Diese Behauptung hatten wir bereits damals widerlegt.
In Wahrheit liegt die Aufklärungsquote von Missbrauchsdokumentation weit vor anderen Sexualdelikten oder Kriminalität allgemein. Zudem muss viel mehr gegen sexuellen Missbrauch getan werden statt sich auf Folgeschäden zu beschränken. All das ist der SPD seit vielen Jahren bekannt.
Netzpolitischer Zombie
Erst vor zwei Wochen hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Der Veröffentlichung war eine lange Auseinandersetzung in der schwarz-roten Bundesregierung vorausgegangen.
Weil Teile der SPD die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, vor allem die Vorsitzende Saskia Esken, enthielt der Entwurf von Ministerin Lambrecht absichtlich keine Vorratsdatenspeicherung. Warum jetzt ausgerechnet eine SPD-Ministerpräsidentin die Forderung wieder aufkocht, konnte uns die SPD-Parteispitze nicht auf Anhieb beantworten.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert:
Bis heute gibt es, trotzt größter Bemühungen von CDU/CSU und SPD keine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherungen. Höchste Gerichte haben die Tür längst zugemacht. Die GroKo hat nur ein Ziel: Von den massiven Versäumnissen im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen abzulenken. Das ist ein rechts- und innenpolitisches Armutszeugnis und hilft niemandem.
Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern soll nächsten Freitag im Bundesrat behandelt werden.
