BundesratSPD-Ministerpräsidentin Schwesig fordert Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung soll die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, obwohl sie verfassungswidrig und ausgesetzt ist. Das fordert Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat. Geht es nach Ministerpräsidentin Schwesig, soll die anlasslose Massenspeicherung so weit gehen wie rechtlich möglich.

Manuela Schwesig
Fordert Vorratsdatenspeicherung: Manuela Schwesig. CC-BY-SA 3.0 Olaf Kosinsky

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern fordert die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. In einem Antrag im Bundesrat fordert SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, dass die Bundesregierung die „Einführung der Mindestspeicherpflicht“ vorbereitet.

Die anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten wurde wiederholt von obersten Gerichten als grundrechtswidrig eingestuft. Zur Zeit gibt es in der Theorie eine Vorratsdatenspeicherung per Gesetz, die aber in der Praxis ausgesetzt ist. Beim Europäischen Gerichtshof stehen weitere Urteile aus. Erst vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Provider keine Daten speichern müssen.

So weit wie rechtlich möglich

SPD-Politikerin Schwesig weiß das, will die Vorratsdatenspeicherung aber trotzdem vorantreiben. Konkret will sie die Bundesregierung auffordern, „die Einführung der Mindestspeicherpflicht“ vorzubereiten, damit sie unmittelbar nach den ausstehenden Gerichtsurteilen wieder eingeführt werden kann. Die Umsetzung soll dabei „so weit wie […] verfassungsrechtlich und europarechtskonform möglich“ sein, also so umfassend wie gerade noch legal.

Als Begründung dient erneut die „Kinderpornografie“, die eigentlich Dokumentation von Missbrauch heißen müsste. Ministerpräsidentin Schwesig behauptet erneut, „dass alleine im Jahr 2017 insgesamt 8.400 Verdachtshinweise nicht aufgeklärt werden konnten“. Diese Behauptung hatten wir bereits damals widerlegt.

In Wahrheit liegt die Aufklärungsquote von Missbrauchsdokumentation weit vor anderen Sexualdelikten oder Kriminalität allgemein. Zudem muss viel mehr gegen sexuellen Missbrauch getan werden statt sich auf Folgeschäden zu beschränken. All das ist der SPD seit vielen Jahren bekannt.

Netzpolitischer Zombie

Erst vor zwei Wochen hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Der Veröffentlichung war eine lange Auseinandersetzung in der schwarz-roten Bundesregierung vorausgegangen.

Weil Teile der SPD die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, vor allem die Vorsitzende Saskia Esken, enthielt der Entwurf von Ministerin Lambrecht absichtlich keine Vorratsdatenspeicherung. Warum jetzt ausgerechnet eine SPD-Ministerpräsidentin die Forderung wieder aufkocht, konnte uns die SPD-Parteispitze nicht auf Anhieb beantworten.

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert:

Bis heute gibt es, trotzt größter Bemühungen von CDU/CSU und SPD keine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherungen. Höchste Gerichte haben die Tür längst zugemacht. Die GroKo hat nur ein Ziel: Von den massiven Versäumnissen im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen abzulenken. Das ist ein rechts- und innenpolitisches Armutszeugnis und hilft niemandem.

Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern soll nächsten Freitag im Bundesrat behandelt werden.

7 Ergänzungen

  1. Ich sehe das Thema mittlerweile nicht mehr schwarz-weiß.
    Meiner Meinung nach wäre eine befristete Speicherung sinnvoll, bei bereits verdächtigen am besten dann mit verlängerter Frist (verdächtig ist zum Beispiel jemand, der posted, dass er alle Juden töten will…).
    Um Missbrauch seitens der Behörden oder Privatunternehmen vorzubeugen müsste man eine unabhängige Kontrollinstanz schaffen, bei welcher der ganze Kram dann auch gespeichert wird, deren Speichermedien weggeschlossen sind und nur durch gerichtlichen Erlass geöffnet und durchforstet werden dürfen, also einer ähnlichen gesetzlichen Regulierung unterliegen, wie Hausdurchsungen Beispielsweise.

    Ich will auch eine Welt ohne Überwachung, aber jeder der auch nur einmal das Grauen, welches eben auch im Internet lauert gesehen hat, der will dass das verschwindet, denn das hat nichts mit Freiheit zu tun, sondern lediglich mit purer Bosheit.
    Leute die Menschen entführen (vor allem Kinder), töten oder foltern wollen, müssen gestoppt werden, präventiv, denn nachträglich ist für die Opfer und die Angehörigen zu spät.
    =(

    1. „Meiner Meinung nach wäre eine befristete Speicherung sinnvoll, bei bereits verdächtigen“
      Das ist nach jetziger Rechtslage bereits problemlos möglich. Eine Vorratsdatenspeicherung hingegen ist explizit die Speicherung der Daten Unverdächtiger.

    2. Vorratsdatenspeicherung wäre jedoch eine verdachtsunabhängige Überwachung eines neutralen Mediums. Auf der Straße fahren auch Verbrecher umher, dennoch wird die Straße nicht grundsätzlich überwacht und nach Verbrechern durchforstet. Als digitales Gegenstück zu Ermittler:innen (bzw deren digitaler Arm) könnten Staatstrojaner angesehen werden. Die sind allerdings ziemlich invasiv unterwegs und daher durchaus zu kritisieren.

    3. Die Ausgaben, die Vorratsdatenspeicherung kostet, verhindert keinen einzigen Kindesmissbrauch.

      Wer es ernst meint, Kindesmissbrauch zu bekämpfen, der sorgt dafür, dass eine hinreichende soziale Kontrolle im Umfeld der Kinder stattfindet. Die Tatorte sind Familien und deren Umfeld, institutionalisierte Kinderbetreuung und Freizeitangebote für Kinder und zwar vorwiegend dort, wo Außenstehenden der Einblick erschwert wird, und gleichzeitig mit einer überhöhten harmonischen Außendarstellung Sand in die Augen von Beobachtern gestreut wird.

      Beim Kampf um die Vorratsdatenspeicherung haben sich die „Argumente“ Terror, Drogen- und anderer Handel deutlich abgenutzt. Übrig blieb der emotional noch am verfänglichste Kindesmissbrauch, der sich trefflich instrumentalisieren lässt, für eine umfassende Kontrolle der Internet-Nutzung. Man möge sich bei der Debatte doch bitte mal die Mühe machen, genau hinzusehen, wer sie befeuert und welche Interessen dahinter stecken.

      Eine einmal etablierte Überwachung der Internet-Nutzer dürfte vermutlich für alles Mögliche benutzt werden, nur nicht zum Schutz der Kinder. Im Übrigen floriert der Kindesmissbrauch besonders in unfreien, totalitäre und überwachten Gesellschaften, eben dort, wo Angst herrscht.

    4. Bei bereits Verdächtigen kann man sogar schon jetzt eine Quellen-TKÜ machen.
      Geht schon lange. Wird auch gemacht. Zum Beispiel bei solchen üblen Kriminellen die Ebooks tauschen. Ein Fall wo so was gemacht wurde, die ebookspender ca 250 Mitglieder (war 2014 hoppsgenommen worden) die aller drei Monate jeder zehn Euro in den Topf geworfen haben und davon Ebooks gekauft haben. Ca 60 Hausdurchsuchungen und erheblich mehr Quellen-TKÜ’s. Sprich Überwachung der Telefone und des Internetanschlusses auch noch etwa drei Monate nach den Durchsuchungen. Ergebnis, inzwischen verjährt und bisher keine Urteile.
      Da ist es um so verwunderlicher, das bei Kinderpornographie wie bei dieser Chatgruppe das solange unentdeckt bleiben konnte und angeblich so schwierig ist da ranzukommen. Man muss halt Prioritäten setzen. Leute die die Verwertungsinteressen der Verlagsbranche gefährden sind wohl wichtiger als Sittenstrolche die wohl auch wirklich handgreiflich geworden sind.

      Zum Vorstoß des Bundesrates, soweit rechtlich möglich bedeutet nach aktueller Entscheidungslage des Verfassungsgerichts, geht gar nicht.

  2. MeckPomm würde auch keine Vorratsdatenspeicherung nützen, um Aufklärungsraten zu erhöhen, wenn man sich das Vorgehen rund um Caffiers ‚Prepper-Kommission‘ anschaut.

    Das die Parteispitze für den Vorstoß keine Antworten parat hat, überrascht nicht wirklich. Mit Volldampf Richtung dritte Kraft im Bundestag.

  3. Gäbe es eine wirklich und echt vertrauenswürdige Institution, könnte diese theoretisch alle Daten für immer speichern. Da wir solche nicht haben, müssten wir in dieser Richtung elaborieren, und nicht in jener Richtung, in der Datenzugriffsschranken fallen, ohne dass die Sicherheit gegen Mißbrauch gestärkt wird.

    Es ist das alte Dilemma. Die Exekutivhanserln wollen sich als Macher und Führer gerieren, mit allen mitteln möglichst konkret in der Hand einzelner Personen. Doch das ist letztlich auch egal, denn vom Systemcharacter her, haben wir nicht so viel aus dem dritten Reich und der Vergangenheit im Allgemeinen gelernt. Etwas ja, aber die Grenzen sind offensichtlich nicht abstrakt genug eingezogen worden. Fachliche und logische Kohärenz sind nicht abgesichert, es PR-seitig kann munter verschleiert werden, wo Verantwortung liegt, und was Gesetze angeblich machen, ohne das solches Konsequenzen hat, wenn das Gesetz z.B. etwas anderes bedeutet.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.