Das Schicksal der Vorratsdatenspeicherung wird von der SPD entschieden. Im Vorfeld des Parteikonvents am 20. Juni hatte der Parteivorstand einen Propaganda-Flyer an die Mitglieder verschickt, den wir grundsätzlich und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung detailliert kontern.
Besonders perfide ist das dort angebrachte Argument, dass ohne anlasslose Massenüberwachung der kompletten Bevölkerung Fälle von Kinderpornografie (besser: Kindesmissbrauchsdokumentation) nicht aufgeklärt werden können. Diese Behauptung trägt das Bundeskriminalamt seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vor sich her. Und auch die EU-Kommission behauptete in ihrer ersten Evaluierung der EU-Richtlinie 2011:
Auf EU-Ebene wurde die Wirksamkeit der von Europol geführten Operation Rescue zum Schutz von Kindern vor Missbrauch dadurch beeinträchtigt, dass einige Mitgliedstaaten aufgrund fehlender Umsetzungsmaßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung bei den Ermittlungen gegen Mitglieder eines umfangreichen internationalen Pädophilen-Netzwerks keine IP-Adressen, die unter Umständen bis zu einem Jahr alt sind, verwenden können.
Operation Rescue: 184 Verhaftungen, 230 Kinder
Operation Rescue war laut Wikipedia eine Ermittlung zu Kinderpornografie von Europol 2008–2011. Dieses Beispiel wurde damals immer wieder vorgebracht, um für die Vorratsdatenspeicherung zu werben, auch auf einem Panel im Europaparlament kurz vor Verabschiedung des Kommissions-Berichts. Wir haben jetzt mal hinterher recherchiert und mit mehren Beteiligten der damaligen Debatte gesprochen, neben unserem Freund Joe McNamee von European Digital Rights auch mit dem damaligen Sprecher des Dachverbands der europäischen Polizeigewerkschaften EuroCOP.
Laut offiziellen Angaben von Europol hatten die Ermittler 2011 die Server der Seite „boylover.net“ beschlagnahmt, 670 Verdächtige identifiziert, 184 Verhaftungen durchgeführt und 230 Kinder geschützt. Eine Erfolgsmeldung – in der Debatte um Vorratsdatenspeicherung werden aber nur die Misserfolge betont. Weil angeblich viele andere Verdächtige aufgrund fehlender Speicherung von IP-Adressen nicht identifiziert werden konnten, davon „rund 1.000 IP-Adressen aus Deutschland“.
IP-Abfrage nach „bis zu einem Jahr“

Das lag jedoch daran, dass die Beamten zunächst aufwändig die auf den Servern gespeicherten Bilder ausgewertet haben. Und zwar mehrere Monate lang. „Vier bis sechs Monate sind dafür übliche Größenordnungen“, sagte uns ein Ermittler. Erst danach hat man versucht, die Inhaber der IP-Adressen zu identifizieren, die dann aber bereits nicht mehr gespeichert waren. Das wäre auch mit dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr der Fall.
Es lag also gar nicht an der fehlenden Vorratsdatenspeicherung, sondern an den fehlenden Auswertungskapazitäten. Die Ermittler haben einfach zu langsam gearbeitet. Ein europäischer Polizist begründete das gegenüber netzpolitik.org so: „Das ist ein Problem auf allen Ebenen, wir haben nicht genügend Leute.“
Löschen statt sperren, ermitteln statt speichern
Das Problem kennen wir bereits aus der Debatte zu Netz-Sperren. Auch damals mussten Ermittler einfach nur ihre Arbeit tun, um festzustellen: Löschen statt Sperren funktioniert! Was ebenfalls funktioniert: Ermitteln statt Speichern!
Die mangelnden Ressourcen mancher Behörden können aber den massiven Eingriff in die Grundrechte der kompletten Bevölkerung nicht rechtfertigen. Aber auch das sagen wir schon seit Jahren.
Hohe Aufklärungsquote bei Kinderpornografie
Zumal die Aufklärung durchaus funktioniert. In der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 sind folgende Statistiken aufgelistet:
| Straftaten/-gruppen | Fälle | Aufklärungsquote |
|---|---|---|
| Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges Handel gemäß § 184b Abs. 3 StGB | 77 | 75,3 % |
| Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB | 3.982 | 85,0 % |
| Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 1 StGB | 2.535 | 79,1 % |
Bei allen Straftaten gibt es jedoch nur eine Aufklärungsquote von 54,9 %, also knapp über die Hälfte. Bei allen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung liegt die Aufklärungsquote bei 78,5 %. Fälle von Kinderpornografie werden also besser aufgeklärt als viele andere.
Hohe Aufklärungsquote im Internet
Die Aufklärung von „Straftaten mit Tatmittel ‚Internet’ “ liegen mit 66,4 % noch immer vor der Aufklärungsquote aller Straftaten. Und das, obwohl darunter selten „schwere und schwerste“ Straftaten fallen – womit die Vorratsdatenspeicherung begründet wird – sondern überwiegend Betrug:

Wenn die SPD also behauptet…
Bei 90 Prozent der Anfragen der Ermittler geht es laut Bundeskriminalamt um die IP-Adresse. In den meisten Fällen geht es dabei um brutalen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie.
…dann ist das eine dreiste Lüge. Das scheint Parteilinie zu sein.
