Polizeilich erforderlich? Zu den Zahlenspielen rund um die VDS

Wenn in Netz oder Politik für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung argumentiert wird, werden regelmäßig beeindruckende Statistiken präsentiert. Ganz gleich, ob pro oder contra, unter 80% 75% – unabhängig vom Argument – geht es selten.

Nach Ansicht der Befürwörter droht beim Ausbleiben einer raschen Wiedereinführung nicht weniger als der rechtsstaatliche Kontrollverlust die Anarchie (die Kinder, die Wirtschaft, der Terror, überall Schutzlücken!), nach Ansicht der Gegner mindestens ein Polizeistaat.

Das Problem: Ebenso wie der begleitenden Rabulistik fehlt es den Zahlenspielen beiderseits regelmäßig an einer halbwegs belastbaren Grundlage. Was in der jeweiligen Zielgruppe oder gegenüber Brüllmedien noch funktionieren mag, verhindert inzwischen auch eine zielführende Debatte.

Ganz aktuell, beim Vorstoß insbesondere einiger SPD-Innenpolitiker anläßlich der 192. Innenministerkonferenz der Länder, kann man wieder besonders absurde Zahlenspiele beobachten. Torsten Kleinz, der sich sonst u.a. für Zeit Online und das ZDF-Blog Hyperland mit netzpolitischen Themen beschäftigt, hat einmal nachgerechnet. Im Januar übrigens schon. Die aktuellen Zahlen sind nämlich schon etwas älter  – und werden von beiden Seiten bekannt eigenwillig interpretiert.

Torsten hat mir erlaubt, seinen damaligen Blogbeitrag für Netzpolitik.org zu übernehmen. Er ist aktueller denn je:

“Polizeilich erforderlich”
Posted by Torsten on 31. Januar 2011

Der AK Vorratsdatenspeicherung übt sich derzeit in einer merkwürdigen Informationspolitik: um einer vermeintlichen “BKA-Propaganda” entgegenzutreten, lesen die Internetaktivisten aus wenig bis gar nicht aussagekräftigen Zahlen das Gegenteil dessen heraus, was denn die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung behaupten.

Nach einer ausführlichen Analyse unsererseits sind die BKA-Zahlen “irrelevant” und belegen “keine blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung oder Schutzlücken”. Auch Dr. Michael Kilchling vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kritisierte: “Für eine seriöse wissenschaftliche Stellungnahme fehlt jede Basis”. Dennoch ist ausgerechnet die Bundesjustizministerin dem unhaltbaren, vom Bundesinnenminister im Rahmen einer politischen Kampagne in Auftrag gegebenen BKA-Bericht aufgesessen.

Der Widerspruch liegt auf der Hand: wenn das Material keine wissenschaftlich fundierten Aussagen erlaubt, sind sowohl die Aussagen der Befürworter als auch die Aussagen der Gegner einer Vorratsdatenspeicherung gleichermaßen unfundiert. Die “Propaganda” des einen ist die “Analyse” des anderen.

Dabei ist der AK Vorrat auf eine argumentative Goldgrube gestoßen: Die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung ist eben auch nur sehr eingeschränkt effektiv:

Die vom Justizministerium offenbar übernommene Behauptung des Bundeskriminalamts, 72,82% nicht beantworteter Auskunftsersuchen beträfe “die Straftatbestände Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften”, ist auf abenteuerliche Art und Weise zustande gekommen: Beispielsweise lagen 209 der vom BKA ergebnislos angefragten Internetverbindungen länger als 10 Tage zurück, die Anfragen waren wegen der dem BKA bekannten, kürzeren Speicherfristen der Provider von vornherein sinnlos. 147 weitere angefragte Internetverbindungen lagen sogar länger als sechs Monate in der Vergangenheit!

Die hier nicht erwähnten Schlussfolgerungen sind:

  • Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung wird weniger positive Effekte haben als dargestellt und
  • nach der Einführung einer sechsmonatigen Speicherung wird es auch wieder Forderungen nach einer Ausweitung der Speicherfrist geben.

Der AK Vorrat nimmt dies zum Anlass die Vorratsdatenspeicherung mit der kompletten Kriminalstatistik aufzurechnen, was allenfalls Spielerei ist — selbst Herr Ziercke hat nirgends behauptet, dass er mit der Vorratsdatenspeicherung zum Beispiel die einfache Diebstähle verhindern oder die Aufklärung derselben erhöhen könnte.

Aber ein genauerer Blick in das vom AK Vorrat verlinkte offizielle BKA-Dokument offenbart Mängel in der Darstellung – mögen sie auf Schludrigkeit oder Absicht zurückgehen.

Auf Seite 12 heißt es:

g.) Polizeilich erforderlicher Zeitraum der Speicherung Abschließend wurde bezüglich der negativ beschiedenen Auskunftsersuchen erhoben, für welchen Mindestzeitraum eine Speicherung der Verkehrsdaten aus polizeilicher Sicht erforderlich gewesen wäre.

Die Verteilung betreffend des aus polizeilicher Sicht für erforderlich erachteten Mindestspeicherzeitraums stellt sich wie folgt dar:

In

  • 24,09 % der Fälle (212 Anschlüsse, davon 211 IPs) wäre ein Mindestspeicherzeitraumvon einem Monat,
  • 49,55 % der Fälle (436 Anschlüsse, davon 404 IPs) wäre ein Mindestspeicherzeitraumvon zwei bis fünf Monaten und in
  • 26,36 % der Fälle (232 Anschlüsse, davon 215 IPs) wäre ein Mindestspeicherzeitraumvon sechs Monaten

erforderlich gewesen.

Lange Rede, kurzer Sinn: mit der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung wäre der “polizeilichen Erfoderlichkeit” voll Genüge getan.

Auf dem Erhebungsbogen Seit 49 und 50 der PDF-Datei findet sich jedoch zum Beispiel dieser Fall:

Umfangreiches Ermittlungsverfahren der brasilianischen Bundespolizei gegen mehrere brasilianische Tatverdächtige mit internationalen Bezügen wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornographischem Material über das Filesharing-Netzwerk von Gigatribe. Über den BKA-VB Brasilia wurden 147 IP-Adressen und 17 Gigatribe-Nicknames zu potentiellen deutschen Tatverdächtigen übermittelt. Anhand der festgestellten IP-Adressen, denen zur jeweiligen Tatzeit die von den Tatverdächtigen verwendeten Gigatribe-Pseudonyme (Nicknames) zugeordnet waren, wurden auch Bezüge nach Deutschland hergestellt. Die Zeitstempel der IP-Adressen (Tatzeiten) bewegen sich zwischen dem 29.05.2009 und dem 11.09.2009. Die diesbezüglich am 25.05.10 – sofort nach Eingang der Informationen aus Brasilien – bei den betreffenden deutschen sechs Providern durchgeführten Anschlussinhaberfeststellungen verliefen negativ.

Eine eindeutige Täteridentifizierung hinsichtlich der von der brasilianischen Polizei mitgeteilten Nicknames war nicht möglich, da Pseudonyme in Gigatribe nicht zwingend (vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg) personenbezogen sind.

Insofern wären Täteridentifizierungen zu dem von der brasilianischen Polizei mitgeteilten Sachverhalt nur über eine IP-Anschlussinhaberfeststellung unter Angabe der relevanten

Tatzeiten über die entsprechenden deutschen Provider möglich gewesen. Diese Daten liegen aufgrund des BVerfG-Urteil nicht mehr vor.

Darüber heißt es:

Polizeilich wäre eine Speicherung der Verkehrsdaten für folgende Dauer erforderlich gewesen: 6 Monate

Hier hat der Beamte offenkundig zwei Mal die Unwahrheit im Erhebungsbogen vermerkt: Die Daten lagen nicht “aufgrund des BVerfG-Urteils” nicht mehr vor – sie hätten auch vor dem Urteil nicht vorgelegen.

Aus Formular-Sicht eine Vorratsdatenspeicherung von über einem Jahr “polizeilich erforderlich” gewesen um die Täter zu überführen. Wenn man das Formular beiseite lässt und den gesunden Menschenverstand einschaltet, wäre hingegen eine bessere internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden erforderlich gewesen.

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10 Ergänzungen

  1. Auch irgendwie typisch, dass an Beispielen mal wieder §§ gebracht werden, die hauptsächlich Gedankenverbrechen sind, zu einem Teil dem Schutz von Persönlichkeitsrechten dienen und zu einem sehr kleinen Anteil Handlungen betreffen, die möglicherweise mittelbar anstiftend wirken könnten. Wenn man ehrlicher gewesen wäre, hätte man Urheberrechtsgedöns genommen.

    Äh, tun die beim BKA eigentlich auch irgendetwas Wichtiges?

  2. @blurks: Ihre Relativierung von Missbrauchsdarstellungen ist recht eigenwillig, finden Sie nicht? Davon ab, es handelt sich um Straftaten. Darum hat sich das BKA zu kümmern – und nicht etwa selber zu entscheiden, was es für strafwürdig und verfolgenswert hält.

    Ansonsten siehe oben: Missbrauchsdarstellungen wurden bis vor ein paar Monaten vergleichsweise selten prominent als Argument in der VDS-Debatte bemüht. Deutlich „beliebter“ waren Terror (die Sauerlandzelle), Wirtschaftskriminalität und natürlich Internetbetrug. Dass auch diese Themenfelder als Hebel für andere Gebiete dienen, dürfte niemanden überraschen.

    1. „Eigenwillig“ empfinde ich als Lob ;-)

      Natürlich muss sich das BKA an die geltenden Gesetze halten und sie im Rahmen seiner Zuständigkeiten umsetzen. Und da ist doch nun wirklich Wichtigeres bei als einfacher Betrug oder Mediendelikte. Außerdem ärgert es mich, dass kaum jemand ehrlich genug ist, den wahrscheinlichen Hauptgrund für diese Regelungen (Urheberrechte) auch offen zu nennen. Ich mag Unaufrichtigkeit nicht.

      Zu der alten Leier mit Ki/JuPo: Ich halte die Vorschriften dazu (wie auch viele andere im StGB) weitgehend für Mist und in Teilen auch für verfassungswidrig.

      Es fällt viel darunter, das mit sexuellem Missbrauch schlicht nichts zu tun hat. Alles, was keine realen Personen darstellt, ist schon mal ein reines Gedankenverbrechen. Weder bei der Herstellung noch beim Verbreiten oder Ansehen davon kann irgendein Kind zu Schaden kommen. Es wird allein eine böse Absicht bestraft bzw. die Möglichkeit, dass sich vielleicht eine böse Absicht entwickeln könnte. Ein Rechtsstaat darf aber niemals in die Köpfe mündiger Bürger hineinregieren. Er darf erst dann eingreifen, wenn jemand einen anderen schädigt oder dies tatsächlich versucht.

      Auf der anderen Seite steht der weitgehend unstrittige Kern dieser Verschriften: die Dokumentation tatsächlichen Kindesmissbrauchs, also die Darstellung von realen sexuellen Handlungen an echten Kindern (d.h. Personen unter 14 Jahren). Ein Verbot davon kann man damit begründen, dass bei der Herstellung dieses Materials zwingend Leute zu Schaden kommen müssen. Auch der bloße Konsum schaffe Nachfrage und könne so zur Herstellung weiteren Materials anregen (daher anstiftungsähnlich). Die Ausweitung auf wirklichkeitsnahe Darstellungen ist vertretbar, aber im geltenden Recht zu weit geraten. [Ich habe übrigens sogar Zweifel, ob ein Rechtsstaat überhaupt Anstiftung unter Strafe stellen darf. Falls nicht, blieben auch hier nur Persönlichkeitsrechte übrig. Aber ich möchte jetzt nicht auch noch eine Debatte darüber anzetteln. Außerdem sind das bisher erst halbfertige Überlegungen, die ich selbst noch weiter durchdenken muss.]

      Bleiben noch Jugendliche. Einvernenmliche sexuelle Handlungen von, an und zwischen Jugendlichen sind grds. erlaubt (Hauptausnahme: Prostitution). Bei der Herstellung von (auch echten) Jugendpornos kommt also grundsätzlich niemand zu Schaden. Das sind schlicht keine „Missbrauchsdarstellungen“, wenn nicht gerade Geld geflossen ist. Legitimerweise kann es dabei nur um Ehrschutz gehen, nach dem Motto: Die wissen ja noch gar nicht, was sie da tun. Aber dafür ist die Regelung erstens inhaltlich zu weit geraten. Und zweitens kann man arg bezweifeln, ob mit der Begründung eine Besitzstrafbarkeit vertretbar ist – Gerade beim Vergleich, dass selbst bei echten Vergewaltigungs- oder Morddokumentationen nur die Verbreitung etc. strafbar ist, nicht aber der Besitz zum Eigengebrauch.

      1. Bei der Herstellung von (auch echten) Jugendpornos kommt also grundsätzlich niemand zu Schaden. Das sind schlicht keine “Missbrauchsdarstellungen”, wenn nicht gerade Geld geflossen ist.

        Auch darüber kann man streiten, das Gesetz operiert ja nicht zufällig mit Abhängigkeitsverhältnissen, aber bitte nicht hier. Danke.

  3. Ich denke, das letzte Beispiel zeigt, wozu die VDS wirklich da ist:
    Zum Einsparen von Personal und der Vertuschung der (nicht nur) dadurch entstandenen uneffizienter Polizeiarbeit.

    1. @Soeren Genau!!!
      Das ist zwar hier nicht topic, aber auch bei den Kameras in den Innenstädten sowie anderen Hilfsmitteln (Rasterfahndung beispielsweise) geht es um Rationalisierung von Personal und Vermeidung langwieriger Fahndung.
      Der Erfolg solcher Maßnahmen ist für mich dennoch zweifelhaft.
      Es geht doch in erster Linie darum generell Schaden abzuwenden für die Bürger eines Rechtsstaates.
      Wie aber kann eine Kamera Schaden abwenden? Oder Vorratsdatenspeicherung Verbrecher an Verbrechen hindern?
      Es sind Menschen, die durch ihre individuellen „Skills“ besonders befähigt sind anderer Menschen Straftaten zu verhindern oder Maßnahmen nach einer Straftat einzuleiten (Schadesnmilderung d. erste Hilfe Maßnahmen am Opfer zum Beispiel).
      Und daher sind wir wieder an erster Stelle bei der Unschuldsvermutung die solch einer Rationalisierung im Wege steht:
      „Jeder Bürger ist grundsätzlich schuldlos , solange eine solche Schuld nicht festgestellt wird.“
      Zur Feststellung von Schuld sind Richter, Staatsanwälte und Verteidiger ernannt. Also die Judikative in einem Rechtsstaat. Die Vorratsdatenspeicherung ist dagegen unverhältnismäßig, da sie in ungeheuerem Ausmaß die „Unschuldsvermutung“ aushhöhlt. Die Polizei ermittelt als Exekutive auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft.
      Wir reden hier von Schwerverbrechen und nicht von Einhaltung der Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Und solche
      Straftaten werden auf Anordnung von Richtern und Staatsanwälten verfolgt. Wenn also Vorratsdatenspeicherung als reguläres Mittel der Strafverfolgung für Schwerverbrechen einnimmt bedeutet dass, die „Judikative“ ermittelt gegen alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland bezüglich Schwerverbrechen ohne Anklage.

      Ich bin, wie alle gemerkt haben kein Jurist. Ich bin ein durchschnittlich intelligenter Bürger und für mich ist klar, dass dies Unrecht ist. Ein Unrechtsstaat, der solche Gesetze erlässt !!!

      Die Trennung von „Exekutive“, „Legislative“ und „Judikative“ sind elementare Merkmale eines Rechtsstaates. Welche dieser Gruppierung sind Internetprovider zuzuordnen?

      Diese Frage stellt sich. Schließlich ermitteln diese Internetprovider ständig gegen Verbrechen, da sie Fakten zusammetragen, die die Schuldfrage in Prozessen oder das Einleiten von Ermittlungen nach sich ziehen. Bisher war dies in der Hoheit der Polizei. Eine Ermächtigung zur Überwachung an Zivilisten ging immer einher mit der Einbeziehung der „Exekutive“ bei der Ausführung.

      Wenn ich als Internetprovider also Interesse habe, selbst andere Menschen Schuld anzulasten, da sie ja offensichtlich schuldig scheinen, kann ich dies unmittelbar beeinflussen.
      Wer kann meinen (des Providers) Daten wiedersprechen? Der, der auf Grund meiner (des Providers) Daten verurteilt wird, kann mir nicht widersprechen. Wie soll dies künftig rechtlich geregelt werden?

      Alles in allem ist die Vorratsdatenspeicherung nicht rechtsstaatlich. Dazu braucht man kein Jurist sein und auch nicht studiert haben um zu erkennen, dass grobe Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in allen Belangen zu Tage treten.

      Das hat auch nichts mit Netzaktivismus oder Netzpolitik zu tun, sondern ist schlichtweg der falsche Ansatz in jeder Beziehung.

  4. Was mir in dieser Debatte immer wieder auffällt, die Polizei argumentiert so, als ob es legitim wäre jedes Mittel, dass es theoretisch gäbe, zur Aufklärung von Strafen zu nutzen. Um diese Legitimität zu unterstreichen, werden Straftaten angeführt, die in der Öffentlichkeit eine möglichst grosse Empörung verursachen. Dabei wird also immer so getan, als ob es darum ginge wehrlose Kinder zu schützen.

    Nun könnte man ja fordern, dass eine ähnliche Überwachung auch in der Politik gelten müßte. Da dort zumindest der materielle Schaden oft in Millionenhöhe geht, müßte das Interesse an der Aufklärung von Korruption und Bestechung ebenfalls gross sein.

    Doch kaum verwunderlich findet dort ein gegenteiliger Prozess statt. Immer mehr Verträge und Vereinbarungen die der Staat trifft, unterliegen der Geheimhaltung und werden verdeckt verhandelt.

    Ich weiß, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist zwei unterschiedliche Sachverhalte miteinander zu vergleichen, aber man muss sich überlegen, mit welchen Argumenten und letztlich welchen Konsequenzen hier Maßnahmen gefordert werden.

    Denn die Argumentationen der Befürworter der VDS, würde in letzter Konsequenz bedeuten, der Staat müßte alle Rechte bekommen den Bürger jederzeit, allumfassend überwachen zu können. Es geht schließlich darum, dass die Polizeibehörden Straftaten verhindern und aufklären müssen, dazu muss doch jedes Mittel was verfügbar sein Recht sein. Oder etwa nicht?

    Kann jemand verantworten, dass ein Mord nicht aufgeklärt wird, weil es keine VDS gibt?

    So werden sie die moralischen Sieger sein und wir ihre Opfer. Doch in der Zukunft wird dann jede Straftat sofort aufgeklärt. Und jetzt soll sich mal jeder überlegen, wieviele Gesetzesübertretungen er im Monat verübt.

    Wäre es wirklich das Ziel des Staates JEDE Straftat aufzuklären und zu ahnden, säße wahrscheinlich die Hälfte der Bevölkerung im Gefängnis.

    Deshalb hoffe ich, dass diese verdachtsunabhängige Überwachung von jeden Bürger nicht eingeführt wird. Die Folgen wären unabsehbar wenn man sich anschaut, welche technischen Möglichkeiten es gibt und auf uns zu kommen.

    Ich wäre deutlich glücklicher, wenn es eine ähnliche Debatte gäbe, wie wir den Staat überwachen können, wir sind das Volk, nicht die Politiker.

    1. Eine Ergänzung, die oft vergessen wird. Natürlich sind Polizisten auch ehrlich empört wenn sie glauben, ihnen werde die Arbeit künstlich schwer gemacht. Wenn sie glauben zu wissen, eine Lösung zu haben und dann gibt der Gesetzgeber Daten nicht frei.

  5. Es geht schließlich darum, dass die Polizeibehörden Straftaten verhindern und aufklären müssen, dazu muss doch jedes Mittel was verfügbar sein Recht sein. Oder etwa nicht?

    Natürlich nicht. Das war ja schließlich noch nie so. Die Polizei darf ja nicht beliebig Briefe öffnen, Wohnungen durchsuchen und Telefongespräche abhören. Auch wenn dadurch polizeiliche Ermittlungen sicherlich einfacher würden. Man muss immer die Balance finden…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.