Heute Mittag hat der Verein Deutsche Kinderhilfe gemeinsam mit BKA-Präsident Holger Münch eine Pressekonferenz zum Thema „Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer“ veranstaltet. Der Oberpolizist nahm das ernste Thema zu Anlass, mal wieder die Vorratsdatenspeicherung zu fordern – mit falschen Zahlen. Das Argument: „im vorigen Jahr hätten bei 8.400 Hinweisen auf Kinderpornografie die Ermittlungen eingestellt werden müssen“.
Die Pressekonferenz hatte den Untertitel „Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017“. Diese Statistik wurde am 8. Mai veröffentlicht. In der Pressemitteilung wird die Zahl von 8.400 mutmaßlichen Fällen aus einem FAZ-Artikel vom 6. Februar zitiert, der sich wiederum auf ein Interview Münchs mit dem ARD-Morgenmagazin bezieht. Schon dort nannte er die Zahlen und forderte die Vorratsdatenspeicherung.
Erstaunlich hohe Aufklärungsquote
Ein Blick in die Kriminalstatistik des BKA zeigt: Letztes Jahr gab es 6.512 Fälle von so genannter Kinderpornografie („Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften“). Davon wurden 5.825 Fälle aufgeklärt, das sind 89,5 Prozent. Damit hat sich die Aufklärung gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent verbessert.
Die Aufklärungsquote in diesem Bereich ist also im Verhältnis zu anderen Straftaten – glücklicherweise – ziemlich hoch. Zum Vergleich: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Allgemeinen werden zu 79 Prozent aufgeklärt. Die Aufklärungsquote für sämtliche Straftaten liegt bei nur 57 Prozent.
Hier wird also mal wieder mit falschen Zahlen Stimmungsmache betrieben. Wie so oft bei den Themen Vorratsdatenspeicherung, Netz-Sperren und Polizeiliche Kriminalstatistik. Das ist perfide und instrumentalisiert Opfer zum zweiten Mal. Vom BKA sind wir das leider gewohnt, aber NGOs und Medien sollten sich nicht vor diesen Karren spannen lassen.
Die anlasslose Massenüberwachung der digitalen Kommunikation ist und bleibt höchstrichterlich unvereinbar mit Grund- und Menschenrechten.
Hinweis: Wir verwenden hier den Begriff „Kinderpornografie“, weil er in der aktuellen Berichterstattung die Debatte bestimmt. Der Begriff ist jedoch problematisch, siehe dazu das Kapitel zur Definition von Kinderpornografie in meiner Master-Arbeit.
Update: Das BKA hat per Pressemitteilung auf unseren Bericht geantwortet: Zahlen und Fakten zur Bekämpfung der Kinderpornografie.
Im Jahr 2017 registrierte die deutsche Polizei 6.512 Fälle von Kinderpornografie. Die Aufklärungsquote betrug rund 90 Prozent. Diese Daten sind um etwa 8.400 weitere Fälle zu ergänzen, die von einer US-amerikanischen Organisation übermittelt wurden.
Diese neuen Zahlen verwirren, denn die Pressekonferenz stand explizit unter dem Titel „Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017“. Diese haben wir ausgewertet. Das BKA macht Stimmung mit Zahlen, die da gar nicht drin stehen und nicht unabhängig überprüfbar sind.
Das BKA bestätigt außerdem, dass es auch ohne Vorratsdatenspeicherung eine sehr hohe Aufklärungsquote gibt, was laut BKA, „die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung“ zeigt:
Die Zahl der Fälle, die Eingang in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) fanden, blieb jedoch annähernd gleich, im Vorjahr lag sie bei 6.512 Fällen und einer Aufklärungsquote von knapp 90 Prozent, ein auf den ersten Blick sehr guter Erfolg. Dieser war insbesondere möglich, weil bei einer Vielzahl der aufgeklärten Fälle die Inhaber der ermittelten IP-Adresse noch festgestellt werden konnten. So erklärt sich die hohe Aufklärungsquote der in der PKS registrierten Fälle und zeigt die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung.
Diese Realitätsverzerrung zeigt erneut, dass es dem BKA vor allem um Stimmungsmache geht. Das ist nicht neu, schon bei der Debatte um Internet-Sperren war das BKA politischer Akteur in eigener Sache, ebenfalls mit verdrehten Zahlen und Statistiken.
