Gestern wurde wieder die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt. Wir haben die 135 Seiten mal wieder nach netzpolitisch relevanten Punkten durchsucht. Hier der relevante Abschnitt:
Im Jahr 2015 wurden 244.528 Fälle erfasst, die unter Nutzung des Tatmittels Internet begangen wurden (2014: 246.921 Fälle). Dies bedeutete einen Rückgang um 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Überwiegend handelte es sich hierbei um „Betrugsdelikte“ (Anteil: 74,5 Prozent; 182.278 Fälle), darunter vor allem „Warenbetrug“ (30,4 Prozent, 2014: 29,9 Prozent).
7,3 Prozent aller mit dem Tatmittel Internet begangenen Delikte sind Fälle von „Computerbetrug“ (2014: 6,7 Prozent). Dessen Fallzahl ist von 16.536 (2014) auf 17.857 Fälle (2015) gestiegen. Die „Verbreitung pornografischer Schriften“ über das Internet ist von 6.774 auf 6.983 Fälle gestiegen (+3,1 Prozent); das sind 2,9 Prozent aller mit Tatmittel Internet begangenen Fälle.
Bei „Ausspähen und Abfangen von Daten, einschließlich Vorbereitungshandlungen“ ist die Fallzahl mit einem Anteil von 3,1 Prozent (7.567 Fälle) rückläufig (2014: 4,0 Prozent bei 9.773 Fällen).
Die „Computerkriminalität“ ist im Jahr 2015 um 5,2 Prozent auf 70.068 Fälle (2014: 73.900 Fälle) gesunken. Dies ist überwiegend auf einen Rückgang der Fallzahlen bei „Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungshandlungen“ (-19,0 Prozent auf 9.629 Fälle) und bei „Datenveränderung, Computersabotage“ (-37,5 Prozent auf 3.537 Fälle) zurückzuführen.
Die „IuK-Kriminalität im engeren Sinne“ ist eine Teilmenge der Straftaten im Deliktsbereich der Computerkriminalität. In diesem Bereich wurden 45.793 Fälle und damit gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 8,3 Prozent registriert (2014: 49.925 Fälle). Die Aufklärungsquote ist insgesamt um 3,5 Prozentpunkte auf 32,8 Prozent und im Teilbereich „Datenveränderung und Computersabotage“ um 9,0 Prozentpunkte auf 26,7 Prozent (2014: 17,7 Prozent) gestiegen.
Also: immer weniger Straftaten, immer bessere Aufklärung. Und das ganz ohne Vorratsdatenspeicherung, denn die ist immer noch nicht in Kraft.
In den letzten Jahren haben wir gerne aufgezeigt, dass Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ häufiger aufgeklärt werden als im Gesamtdurchschnitt. In diesem Jahr gibt es dazu keine Aufklärungsquote mehr. Dafür aber einen Überblick über die Arten dieser Straftaten:

Betrug, Urheberrecht und Pornos: Nichts davon sind schwere Straftaten, mit denen Überwachungsmaßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner immer begründet werden. Aber um Zahlen und Fakten geht es ja selten.
(Hinweis: Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik ist begrenzt.)
