Der sächsische Datenschutzbeauftragte fordert die Landesregierung auf, die Einführung einer individuellen Personenkennziffer im Bundesrat zu stoppen. Der Bundesrat stimmt voraussichtlich am 5. März über das Registermodernisierungsgesetz ab. Dieses Gesetz, das der Bundestag schon im Januar verabschiedet hat, enthält die Einführung einer Personenkennzahl für jeden Menschen in Deutschland und will dafür die Steuer-ID nutzen. Das Problem an einer zentralen Personenkennzahl ist, dass man damit eine technische Möglichḱeit schafft, an dieser ID staatliche Datenbanken und Register zusammenzuführen.
Andreas Schurig warnt genau davor in seiner Pressemitteilung: „Durch die Schaffung eines einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichens besteht die Gefahr, dass umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden – ein großer Schritt zum gläsernen Bürger.“ Mit Verweis auf die Einführung einer Personenkennzahl in der DDR in den 1970er-Jahren macht der Datenschutzbeauftragte auch historische Gründe geltend, warum Sachsen das Ansinnen ablehnen solle.
DDR nutzte Kennziffer zur Kontrolle der Bürger
Im Entstehungsprozess des Gesetzes hatte die Konferenz aller deutschen Datenschutzbeauftragten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und von der Bundesregierung gefordert, dass diese statt der Steuer-ID neue bereichsspezifische Personenkennziffern einführen solle. Mit diesem alternativen Modell, das etwa in Österreich genutzt wird, hemmt man schon in der Architektur eine Zusammenführung der Daten. Dieses Verfahren erschwere den einseitigen staatlichen Abgleich, ermögliche jedoch ebenso, eine natürliche Person eindeutig zu identifizieren, so Schurig.
Problematisch ist die Einführung einer Personenkennzahl unter anderem wegen des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichtes und dem möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Urteil untersagt dem Staat die Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer wegen einer möglichen Profilbildung.
Bundesverfassungsgericht urteilte mehrmals gegen Kennziffer
Schon frühere Entscheidungen des Gerichtes, etwa das Mikrozensus-Urteil von 1969, wendeten sich gegen die Personenkennziffer. Dort hieß es, dass es der menschlichen Würde widerspreche, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen.
Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.
Ein großes Problem im Datenschutz ist: Wo Datenbanken sind, da gibt es auch Interesse an ihnen. Alle Erfahrung lehrt: Einmal eingeführte Überwachungsinstrumente werden später ausgeweitet. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass in den kommenden Jahren die Hürden bei der Personenkennzahl fallen werden. Und wer die Daten aus 50 Registern und Datenbanken zusammenführt, erhält ein sehr genaues Bild über die Lebensumstände eines Menschen. Mit einer technischen Hürde wie der bereichsspezifischen Kennzahl wären die Hürden dafür deutlich höher.
Warum ist darüber nichts in der Presse zu lesen?
Vermutlich weil das Thema Registermodernisierung komplex ist und derzeit leider nicht so viele Menschen interessiert. Darüber hinaus ist die Forderung eines Landesdatenschutzbeauftragten in Sachsen in den Augen vieler Redaktionen nicht relevant, insbesondere bundesweit. Zudem gab es durchaus Artikel in anderen Medien dazu.